GOÄ A847: Übende Verfahren in der Gruppe korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A847
Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
Punktzahl 45  
Einfachsatz 2,62 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,03 € 2,3x
Höchstsatz 9,18 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A847 für übende Verfahren in der Gruppe bietet Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A847

Die Ziffer A847 wird als Analogbewertung herangezogen. Der offizielle Leistungstext lautet:

Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer

Diese Leistung umfasst die strukturierte Anleitung von Patienten zu selbstständig durchzuführenden, übenden Verfahren. Typische Beispiele hierfür sind das autogene Training oder die progressive Muskelrelaxation. Die Leistung wird je Teilnehmer berechnet und setzt eine aktive therapeutische Anleitung voraus.

GOÄ A847 in der Praxis: Indikationen und Gruppenkonstellation

In der täglichen Praxis eignet sich die GOÄ A847 hervorragend für die Behandlung von Patienten mit psychosomatischen Beschwerden oder chronischen Schmerzzuständen. Auch bei stressbedingten Erkrankungen und leichten Angststörungen wird diese Gruppenbehandlung häufig eingesetzt. Der therapeutische Nutzen liegt in der Kombination aus systematischer Entspannung und dem moderierten Austausch in der Gruppe.

Die Einhaltung der formalen Vorgaben ist für eine erfolgreiche Abrechnung essenziell. Die Gruppe darf maximal zwölf Teilnehmer umfassen, um die therapeutische Qualität zu sichern. Zudem muss die Sitzung für jeden Teilnehmer eine Mindestdauer von 20 Minuten aufweisen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A847

Fallbeispiel 1: Autogenes Training bei chronischem Spannungskopfschmerz

Eine Gruppe von acht Patienten mit chronischem Spannungskopfschmerz nimmt an einer 30-minütigen Sitzung zum autogenen Training teil. Der Arzt leitet die Übungen an und reflektiert die Erfahrungen im Anschluss kurz mit der Gruppe. Da die Gruppengröße unter der Höchstgrenze liegt und die Mindestdauer überschritten wurde, rechnet der Arzt für jeden der acht Teilnehmer die GOÄ-Ziffer A847 ab.

Fallbeispiel 2: Progressive Muskelrelaxation bei Schlafstörungen

Zehn Patienten mit primären Schlafstörungen erlernen unter ärztlicher Anleitung die progressive Muskelrelaxation nach Jacobson. Die Sitzung dauert insgesamt 45 Minuten. Da es sich um ein anerkanntes übendes Verfahren handelt, ist die Abrechnung der Ziffer A847 für alle zehn anwesenden Patienten vollkommen gerechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Stressbewältigung nach kardiologischen Eingriffen

Nach einem unkomplizierten Myokardinfarkt nehmen sechs Patienten an einer begleitenden Entspannungsgruppe teil. Die Sitzung dauert 25 Minuten und dient der Reduktion von kardiovaskulären Risikofaktoren durch Stressabbau. Die Abrechnung erfolgt analog über die Ziffer A847 zum Regelsatz für jeden Teilnehmer.

Häufige Fehler bei der GOÄ A847: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl. Sobald dreizehn oder mehr Personen an der Gruppe teilnehmen, ist die Abrechnung der GOÄ A847 für keinen der Teilnehmer mehr zulässig. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen fordern in solchen Fällen regelmäßig Rückzahlungen.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Einzeltherapien wie der GOÄ 846 und der Gruppenbehandlung nach GOÄ A847 am selben Tag für denselben Patienten führt fast immer zu Beanstandungen, sofern keine zeitliche Trennung und medizinische Begründung dokumentiert sind.

Zudem bemängeln Prüfer häufig eine unzureichende Dokumentation der tatsächlichen Dauer. Liegt die dokumentierte Zeit unter 20 Minuten, entfällt der Honoraranspruch komplett. Eine pauschale Angabe ohne konkrete Uhrzeiten wird von Gerichten im Streitfall oft als unzureichend angesehen.

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Dokumentation der GOÄ A847: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das Datum, der genaue Beginn und das Ende der Sitzung sowie die angewandte Methode festgehalten werden. Auch die Teilnehmerzahl der Gruppe sollte explizit notiert werden, um die Einhaltung der Obergrenze nachzuweisen.

Dokumentation: PMR-Gruppensitzung von 15:00 bis 15:30 Uhr. Teilnehmerzahl: 7 Personen. Durchführung der progressiven Muskelrelaxation (Fokus: Schulter-Nacken-Bereich). Patient zeigte gute Entspannungsfähigkeit und berichtete von subjektiver Linderung der Anspannung.

Zusätzlich empfiehlt es sich, kurze Notizen zum individuellen Verlauf des Patienten zu machen. Dies stärkt die Position des Arztes bei eventuellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen erheblich.

Tipp: Erstellen Sie eine standardisierte Vorlage in Ihrer Praxissoftware, die alle Pflichtangaben wie Uhrzeit, Methode und Teilnehmerzahl automatisch abfragt.

GOÄ A847: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ A847 liegt beim 2,3-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind eine erhebliche Unruhe in der Gruppe oder schwere körperliche Einschränkungen einzelner Teilnehmer, die eine intensivere ärztliche Zuwendung erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A847 kann sinnvoll mit beratenden Leistungen wie der GOÄ 1 oder der GOÄ 3 kombiniert werden, sofern diese außerhalb der Gruppenbehandlung stattfinden. Eine Kombination mit psychotherapeutischen Ziffern am selben Tag ist zwar eingeschränkt möglich, erfordert aber eine strikte zeitliche Trennung und eine plausible medizinische Begründung in der Dokumentation.

Ziffer A847 in der neuen GOÄ

Die Kunst- und Körpertherapien in der Gruppenbehandlung (Analogziffer zu Nr. 847 GOÄ) werden in der neuen GOÄ nach Teilnehmerzahl und Dauer aufgeteilt:

  • 4426 Übende Verfahren, Gruppenbehandlung mit höchstens 10 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 25 Minuten — 7,90 €; Anzahl der Teilnehmer ist anzugeben (bis 10 Teilnehmer, 25 bis unter 50 Minuten)
  • 4427 Übende Verfahren, Gruppenbehandlung mit höchstens 10 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten — 15,45 € (bis 10 Teilnehmer, ab 50 Minuten)
  • 4428 Übende Verfahren, Gruppenbehandlung mit mindestens 11 bis höchstens 15 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten — 11,79 € (11 bis 12 Teilnehmer, ab 50 Minuten)

Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 6,03 €. Die alte Ziffer erlaubte bis zu 12 Teilnehmer; die neue 4426/4427 begrenzen auf höchstens 10, die 4428 auf 11 bis 15 Teilnehmer. Teilnehmerzahl ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A847

Die GOÄ-Ziffer A847 ist eine Analogziffer zur Abrechnung von übenden Verfahren wie autogenem Training in einer Gruppenbehandlung. Sie wird angewendet, wenn entsprechende Entspannungsverfahren in Gruppen mit maximal zwölf Personen durchgeführt werden. Die Mindestdauer beträgt dabei 20 Minuten pro Sitzung.
Das Honorar für die GOÄ-Ziffer A847 beträgt beim einfachen Gebührensatz (1,0-fach) 2,62 Euro. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz (2,3-fach) erhöht sich der Betrag auf 6,03 Euro je Teilnehmer. Dieser Betrag kann bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden.
An einer Gruppenbehandlung nach der GOÄ-Ziffer A847 dürfen maximal zwölf Personen gleichzeitig teilnehmen. Wird diese Teilnehmerzahl überschritten, ist eine Abrechnung über diese Ziffer nicht mehr zulässig. Für eine korrekte Abrechnung muss die exakte Teilnehmerzahl in der Dokumentation festgehalten werden.
Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ A847 und der GOÄ 846 für denselben Patienten am selben Tag ist in der Regel ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn beide Leistungen zu unterschiedlichen Zeiten stattfanden und dies medizinisch begründet ist. In der Praxis führt diese Kombination jedoch häufig zu Rückfragen der Kostenträger.
Für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A847 ist eine Mindestdauer von 20 Minuten pro Sitzung und Teilnehmer zwingend vorgeschrieben. Kürzere Gruppenbehandlungen können nicht über diese Ziffer abgerechnet werden. Die genaue Dauer muss daher stets präzise in der Patientenakte dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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