Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A849 (psychotherapeutische Behandlung): Erfahren Sie alles über Abrechnungsvoraussetzungen, Fallbeispiele und Dokumentationstipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A849
Psychotherapeutische Behandlung, eingehende, von mindestens 20 Minuten Dauer (analog Ziffer 849)
Die Ziffer A849 wird als Analogbewertung herangezogen, um psychotherapeutische Leistungen abzubilden, die nicht direkt in der veralteten Gebührenordnung aufgeführt sind. Die zugrundeliegende Referenzziffer 849 definiert eine eingehende therapeutische Intervention. Für die erfolgreiche Abrechnung ist eine Mindestdauer von exakt 20 Minuten zwingend vorgeschrieben.
Diese Leistung umfasst das gezielte therapeutische Gespräch zur Behandlung von psychischen oder psychosomatischen Störungen. Sie unterscheidet sich von der reinen Beratung durch den Einsatz spezifischer psychotherapeutischer Techniken. Die Ziffer ist für Ärzte verschiedener Fachrichtungen geöffnet, sofern die entsprechende Qualifikation vorliegt.
GOÄ A849 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen
In der täglichen Praxis findet die GOÄ A849 vor allem im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung Anwendung. Typische Indikationen sind reaktive psychische Störungen nach einschneidenden Lebensereignissen oder schweren Diagnosen. Auch die Begleitung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen rechtfertigt diesen therapeutischen Ansatz.
Ein weiteres großes Einsatzgebiet ist die akute Krisenintervention bei Angst- oder Panikattacken. Hierbei steht die Stabilisierung des Patienten durch strukturierte therapeutische Interventionen im Vordergrund. Die Abgrenzung zu kürzeren Erörterungen ist über die dokumentierte Zeitdauer und die therapeutische Tiefe zu führen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A849
Fallbeispiel 1: Krisenintervention bei reaktiver Depression
Ein Patient stellt sich nach einem schweren familiären Verlust mit Symptomen einer akuten reaktiven Depression vor. Der Arzt führt ein 25-minütiges, strukturierendes und stützendes psychotherapeutisches Gespräch zur emotionalen Entlastung. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A849 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Begleitende Psychotherapie bei chronischer Schmerzerkrankung
Eine Patientin mit einer ausgeprägten chronischen Schmerzerkrankung benötigt Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung. In einer 30-minütigen Sitzung werden kognitive Techniken zur Schmerzdistanzierung erarbeitet. Neben der somatischen Behandlung wird die Ziffer A849 für die psychotherapeutische Intervention liquidiert.
Fallbeispiel 3: Psychotherapeutische Intervention bei Angststörung
Bei einem Patienten mit einer bekannten Angststörung kommt es in der Praxis zu einer akuten Hyperventilation. Der Arzt interveniert über 20 Minuten mit gezielten atemtherapeutischen und kognitiven Beruhigungstechniken. Aufgrund des hohen Aufwands wird die Ziffer A849 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A849: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A849 ist das Unterschreiten der geforderten Mindestdauer von 20 Minuten. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern bei Prüfungen regelmäßig den Nachweis der exakten Zeitdauer ein. Ein weiterer Stolperstein sind unzulässige Ausschlusskriterien bei der Kombination mit anderen Gesprächsziffern.
Achtung: Die Ziffer A849 darf nicht neben der GOÄ 3 (eingehende Beratung) oder der GOÄ 34 (Erörterung der Auswirkungen einer lebensverändernden Erkrankung) in derselben Sitzung abgerechnet werden, da dies als unzulässige Doppelabrechnung gewertet wird.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die analoge Anwendung, wenn die medizinische Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Intervention aus der Diagnose nicht klar hervorgeht. Reine Beratungsgespräche ohne psychotherapeutischen Inhalt dürfen nicht unter dieser Ziffer deklariert werden.
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Dokumentation der GOÄ A849: Praxisbewährte Hinweise
Eine rechtssichere Abrechnung steht und fällt mit der Qualität der ärztlichen Dokumentation. Es ist unerlässlich, eine minutengenaue Zeiterfassung in der Patientenakte zu hinterlegen. Neben den Uhrzeiten muss auch der spezifische therapeutische Inhalt kurz skizziert werden.
Dokumentation: Psychotherapeutische Behandlung (analog GOÄ 849) von 10:15 bis 10:40 Uhr (Dauer: 25 Min.). Intervention bei akuter Belastungsreaktion. Durchführung einer kognitiven Umstrukturierung und Erarbeitung von Coping-Strategien. Patient stabilisiert entlassen.
Die Dokumentation sollte zudem die therapeutische Zielsetzung und die Reaktion des Patienten auf die Intervention widerspiegeln. Dies schützt die Praxis effektiv vor Honorarkürzungen bei nachträglichen Prüfverfahren.
GOÄ A849: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Erhöhung über den Schwellenwert von 2,3 hinaus ist bei der GOÄ A849 bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Suizidalität, eine schwere Barriere in der Kommunikation oder eine akute, hochgradige Agitiertheit des Patienten. Jede medizinische Begründung muss individuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ A849 lässt sich gut mit diagnostischen Leistungen kombinieren. Erlaubt ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5. Auch neurologische oder psychiatrische Basisuntersuchungen können am selben Tag stattfinden, sofern sie zeitlich getrennt erbracht werden.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit einer körperlichen Untersuchung darauf, dass die Uhrzeiten der einzelnen Leistungen in der Dokumentation klar voneinander getrennt sind, um den Vorwurf der zeitlichen Überschneidung zu entkräften.
Ziffer A849 in der neuen GOÄ
Die psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen (sog. „verbale Intervention", Analogziffer zu Nr. 849 GOÄ, auch per Video) wird in der neuen GOÄ durch zwei zeitbasierte Leistungen abgebildet — die Dauer entscheidet:
- 4408 „Psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Behandlung, Dauer unter 15 Minuten" — 12,73 €, einmal als alleinige Leistung je Sitzung
- 4409 „...je vollendete 15 Minuten" — 38,45 €, bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren bis zu achtmal, bei Erwachsenen bis zu viermal je Sitzung
Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 30,84 €. Kurze Gespräche unter 15 Minuten → 4408 (12,73 €). Verbleibende Restzeit unter 15 Minuten nach vollendeten 15-Minuten-Blöcken kann als 4408 als Abschlussleistung angesetzt werden.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A849
Was hat nicht gestimmt?