Wie rechnet man die psychologische Testbatterie nach GOÄ A855 rechtssicher ab? Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Beispielen und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A855
für die Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen – auch neuropsychologischen – Testbatterie zum umfassenden Assessment (mindestens 3 Testverfahren, z. B. PHQ-D, BDI, PSSI, ISR, H, je Testbatterie
Die Analogziffer A855 beschreibt eine hochkomplexe Leistung im Bereich der psychiatrischen und neurologischen Diagnostik. Sie umfasst die vollständige Durchführung, die anschließende wissenschaftliche Auswertung sowie die therapeutische Besprechung einer psychologischen Testbatterie. Diese Leistung dient dem Zweck, ein umfassendes Assessment des psychischen oder kognitiven Zustands eines Patienten zu erstellen.
Ein zentrales Kriterium für die Abrechnung dieser Ziffer ist die Verwendung von mindestens drei Testverfahren innerhalb der Testbatterie. Einzelne, isolierte Tests reichen für die Erfüllung des Leistungstextes nicht aus. Da es sich um eine Analogbewertung zur Ziffer 855 handelt, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts G der Gebührenordnung für Ärzte entsprechend.
GOÄ A855 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ A855 vor allem dann zum Einsatz, wenn komplexe psychiatrische oder neuropsychologische Fragestellungen abgeklärt werden müssen. Typische Indikationen sind der Verdacht auf depressive Störungen, Angststörungen, Persönlichkeitsveränderungen oder beginnende kognitive Defizite im Alter. Durch den Einsatz standardisierter Testverfahren wird eine objektive Grundlage für die weitere Therapieplanung geschaffen.
Die Auswahl der Tests muss sich streng an der medizinischen Notwendigkeit orientieren. Häufig genutzte und anerkannte Verfahren sind beispielsweise das Beck-Depressions-Inventar (BDI), der Patient Health Questionnaire (PHQ-D) oder das ICD-10-Symptom-Rating (ISR). Die Kombination dieser Werkzeuge ermöglicht eine fundierte neuropsychologische Diagnostik, die weit über ein einfaches Erstgespräch hinausgeht und somit eine hohe klinische Relevanz besitzt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A855
Fallbeispiel 1: Verdacht auf depressive Episode und Persönlichkeitsstörung
Ein Patient stellt sich mit chronischer Erschöpfung und gedrückter Stimmung vor. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung führt der Arzt eine Testbatterie bestehend aus dem BDI-II, dem PHQ-D und dem PSSI durch. Nach der Auswertung erfolgt ein ausführliches Gespräch über die Ergebnisse. Abgerechnet wird die GOÄ A855 zum Regelsatz, da die Mindestanzahl von drei Tests erfüllt ist und eine fundierte Abklärung der depressiven Symptomatik stattfand.
Fallbeispiel 2: Geriatrisches Assessment bei beginnender Demenz
Bei einem älteren Patienten besteht der Verdacht auf eine beginnende Demenz. Der Arzt führt ein strukturiertes kognitives Assessment durch, das den Mini-Mental-Status-Test (MMST), den Uhrentest sowie den DemTect umfasst. Die Durchführung, Auswertung und die anschließende Besprechung mit dem Patienten und dessen Angehörigen rechtfertigen die Abrechnung der Ziffer A855.
Fallbeispiel 3: Psychosomatische Diagnostik bei chronischem Schmerz
Ein Patient mit chronischen Schmerzen ohne hinreichenden organischen Befund wird psychodiagnostisch untersucht. Zum Einsatz kommen das ISR, ein standardisierter Schmerzfragebogen und ein Fragebogen zur Lebensqualität (SF-36). Die Kombination dieser drei Verfahren erlaubt die Abrechnung der GOÄ A855 zur Erfassung psychosomatischer Komorbiditäten.
Häufige Fehler bei der GOÄ A855: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A855 ist die unzureichende Anzahl an Testverfahren. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob tatsächlich mindestens drei eigenständige Tests durchgeführt wurden. Werden nur zwei Tests dokumentiert, ist die Abrechnung der Ziffer A855 nicht zulässig und wird im Rahmen von Prüfungen gestrichen.
Ein weiterer Streitpunkt sind die Ausschlusskriterien im Vergleich zu Einzelleistungen. Es ist nicht zulässig, die Ziffer A855 neben den Einzelziffern GOÄ 856 oder 857 für dieselben Testverfahren abzurechnen. Zudem führen Dokumentationsmängel bezüglich der erfolgten Besprechung der Testergebnisse regelmäßig zu Erstattungsproblemen, da die Besprechung ein obligater Leistungsbestandteil ist.
Achtung: Die Ziffer A855 darf nicht gesplittet werden, um einzelne Tests separat über andere Ziffern abzurechnen, wenn diese im Rahmen einer zusammenhängenden Testbatterie durchgeführt wurden. Dies wird von Prüfstellen als unzulässige Honoraroptimierung gewertet.
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Dokumentation der GOÄ A855: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Es müssen die konkreten Namen aller verwendeten Testverfahren, die ermittelten Roh- und Standardwerte sowie die klinische Interpretation festgehalten werden. Auch das Datum und der wesentliche Inhalt des Auswertungsgesprächs müssen dokumentiert sein.
Zusätzlich sollte die sich aus den Testergebnissen ergebende therapeutische Konsequenz kurz skizziert werden. Dies zeigt dem medizinischen Dienst der privaten Kassen die Notwendigkeit der Diagnostik auf.
Dokumentation: Durchführung einer neuropsychologischen Testbatterie (BDI-II, PHQ-D, ISR). Auswertung: BDI-II Score 24 (mittelschwere Depression), PHQ-D bestätigt somatoforme Belastung, ISR zeigt erhöhte Angstwerte. Ausführliche Besprechung der Testergebnisse mit dem Patienten (Dauer 20 Min.) und Einleitung einer leitliniengerechten Therapie.
Tipp: Archivieren Sie die ausgefüllten Original-Testbögen oder die digitalen Auswertungsprotokolle stets gut auffindbar in der elektronischen Patientenakte, um bei Rückfragen der Kostenträger sofort einen Nachweis erbringen zu können.
GOÄ A855: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ A855 liegt beim 1,8-fachen Satz. Eine Erhöhung des Faktors bis zum 2,5-fachen Steigerungsfaktor ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine stark eingeschränkte Compliance des Patienten, schwere kognitive oder sprachliche Barrieren sowie ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Auswertung komplexer Testprofile.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A855 lässt sich im Praxisalltag gut mit anderen psychiatrischen und beratenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung am selben Tag wie eine eingehende Beratung nach GOÄ 3 oder eine psychiatrische Exploration nach GOÄ 801. Wichtig ist hierbei, auf die strikte Einhaltung der jeweiligen Ziffernkombinationen und eventueller zeitlicher Überschneidungen zu achten, um Konflikte mit den Ausschlussbestimmungen zu vermeiden.
Ziffer A855 in der neuen GOÄ
A855 deckte nach BÄK-Analogempfehlung psychologische Testbatterien (mindestens drei Verfahren, z. B. PHQ-D, BDI, PSSI), klinisch-diagnostische Interviews (z. B. SCID) und projektive Testverfahren ab — auch per Video. In der neuen GOÄ werden diese Leistungen zeitbasiert abgebildet — die Dauer entscheidet:
- 1400 „Durchführung von Testverfahren im Rahmen der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen, psychotherapeutischen, neurologischen oder neuropsychologischen Diagnostik, Dauer unter 15 Minuten" — 6,57 €, alleinige Leistung; das jeweilige Verfahren ist in der Rechnung anzugeben
- 1401 „...je vollendete 15 Minuten" — 22,40 €, bis zu elfmal je Kalendertag; das jeweilige Verfahren ist anzugeben
Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 75,74 €. Eine vollständige Testbatterie von z. B. 60 Minuten entspräche vier Einheiten der 1401 (89,60 €) plus ggf. 1400 als Abschlussleistung. Nicht neben 1800, 1801, 13919 oder 13920 berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A855
Was hat nicht gestimmt?