Privatabrechnungs-Check:
Finden Sie heraus, wie viel Honorar Sie verlieren
Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

GOÄ 1167: Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit Entfernung der Lymphostromgebiete, auch paraaortal

17.01.2026
|
6
Minuten
Autor(en):
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
L
  
Einfachsatz:
1
285.61
Regelhöchstsatz:
2.3
656.9
Höchstsatz:
3.5
999.63
Ausschlüsse:
1135, 1166, 1168, 1809

GOÄ 1167: Die Leistungslegende im Detail

Die GOÄ-Ziffer 1167 beschreibt einen der umfangreichsten Eingriffe in der gynäkologischen Onkologie. Der offizielle Leistungstext lautet: "Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit Entfernung der Lymphostromgebiete, auch paraaortal". Diese Definition bildet die Grundlage für eine korrekte Abrechnung und muss bei jeder Liquidation erfüllt sein.

Für ein besseres Verständnis lässt sich die Leistungslegende in ihre Kernbestandteile zerlegen:

  • Radikaloperation des Zervixkrebses: Dies geht weit über eine einfache Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) hinaus. Es impliziert die Entfernung des Uterus, der Zervix, des oberen Teils der Vagina sowie des umliegenden Halteapparates (Parametrien). Ziel ist die vollständige Tumorentfernung im Gesunden (R0-Resektion).
  • abdominal: Der Zugangsweg ist klar definiert. Die Operation erfolgt über einen Bauchschnitt (Laparotomie). Laparoskopische oder vaginale Verfahren sind hier nicht abgebildet.
  • mit Entfernung der Lymphostromgebiete: Ein entscheidender und obligatorischer Bestandteil der Leistung ist die systematische pelvine Lymphonodektomie. Es genügt nicht, nur einzelne verdächtige Lymphknoten zu entfernen; die gesamten Lymphabflussgebiete des Beckens müssen systematisch ausgeräumt werden.
  • auch paraaortal: Dieser Zusatz qualifiziert die Ziffer für die erweiterte Form des Eingriffs. Er bedeutet, dass die Leistung auch die Entfernung der Lymphknoten entlang der großen Bauchschlagader (Aorta) umfasst. Nach herrschender Kommentarlage ist die Ziffer auch dann ansetzbar, wenn die paraaortale Dissektion indiziert und begonnen, aber aus medizinischen Gründen nicht vollständig durchgeführt wurde, sofern dies im OP-Bericht detailliert begründet wird.

Die Gebührenordnung sieht zudem klare Abgrenzungen vor, die für die Abrechnung zwingend zu beachten sind:

Neben der Ziffer 1167 sind die Ziffern 1135 (Totalexstirpation des Uterus), 1166 (Radikaloperation des Zervixkrebses [Wertheim]), 1168 (Vaginale Radikaloperation des Zervixkrebses [Schauta]) sowie 1809 (Exstirpation von Lymphknoten, paraaortal) nicht berechnungsfähig.

Diese Ausschlüsse verhindern eine Doppelhonorierung von Leistungsinhalten, die bereits integraler Bestandteil der umfassenden Radikaloperation nach GOÄ 1167 sind.

Die GOÄ 1167 im Praxisalltag: Anwendung und Fallstricke

Die Abrechnung der Ziffer 1167 GOÄ erfordert höchste Präzision in der Durchführung und Dokumentation. Kostenträger prüfen diesen hoch bewerteten Eingriff besonders kritisch. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Abrechnung revisionssicher gestalten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1167

In diesen klinischen Szenarien kommt die Ziffer 1167 typischerweise zur Anwendung:

  • Szenario 1: Zervixkarzinom im Stadium FIGO IB2: Bei einer 45-jährigen Patientin wird ein Zervixkarzinom mit einem Tumordurchmesser von über 4 cm diagnostiziert. Die Standardtherapie ist die abdominale radikale Hysterektomie mit pelviner und paraaortaler Lymphonodektomie zur vollständigen Tumorentfernung und exaktem Staging. Der Eingriff wird wie geplant durchgeführt und über GOÄ 1167 abgerechnet.

  • Szenario 2: Lokal fortgeschrittenes Zervixkarzinom (FIGO IIA1): Eine Patientin mit einem auf den oberen Vaginalanteil übergreifenden Tumor wird operiert. Präoperativ besteht der Verdacht auf Befall der pelvinen Lymphknoten. Intraoperativ wird eine systematische pelvine und zur Absicherung auch paraaortale Lymphknotendissektion bis zur Höhe der Nierengefäße vorgenommen.

  • Szenario 3: Postoperatives Staging nach initial kleinerem Eingriff: In seltenen Fällen wird ein Zervixkarzinom zufällig nach einer einfachen Hysterektomie diagnostiziert. Zur adäquaten Therapie und zum Staging ist eine Nachoperation (Relaparotomie) mit radikaler Parametrienresektion und systematischer pelviner sowie paraaortaler Lymphonodektomie erforderlich. Auch dieser Eingriff fällt unter die GOÄ 1167.

Häufige Fehler und Abgrenzungen

Die Komplexität der Ziffer 1167 birgt Fehlerquellen, die zu Honorarkürzungen führen können. Der häufigste Fehler ist die Verwechslung mit weniger umfangreichen Operationen. Eine einfache Hysterektomie mit Entfernung einiger weniger Lymphknoten (Sentinel- oder Sampling-Verfahren) erfüllt nicht den Tatbestand der „Entfernung der Lymphostromgebiete“.

Achtung: Abrechnungsausschlüsse unbedingt beachten!
Die GOÄ schließt die gemeinsame Abrechnung der GOÄ 1167 mit den Ziffern 1135, 1166, 1168 und 1809 explizit aus. Der Grund ist, dass deren Leistungen bereits vollständig in der Ziffer 1167 enthalten sind. Beispielsweise ist die paraaortale Lymphknotenentfernung (GOÄ 1809) expliziter Bestandteil der Leistungslegende von 1167 und darf daher nicht zusätzlich angesetzt werden.

Praxisbewährter Hinweis zur Dokumentation

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zur Abwehr von Beanstandungen. Der Operationsbericht muss die Leistungsinhalte der GOÄ 1167 exakt widerspiegeln. Er ist das wichtigste Beweismittel gegenüber Kostenträgern.

Mini-Dokumentationsbeispiel für den OP-Bericht:

"Diagnose: Zervixkarzinom cT1b2 N0 M0 (FIGO IB2)
Verfahren: Abdominale Radikalhysterektomie Typ III (Piver-Rutledge) mit systematischer pelviner und paraaortaler Lymphonodektomie bis zur Einmündung der Vena ovarica sinistra.
Situs: [Beschreibung der anatomischen Verhältnisse]
Durchführung: [...] Es erfolgt die systematische Dissektion der Lymphknoten iliakal extern/intern, obturatorisch und kommunis bds. sowie die paraaortale Dissektion. Insgesamt werden 28 pelvine und 12 paraaortale Lymphknoten geborgen und getrennt zur Histologie eingesandt. [...]"

Diese detaillierte Beschreibung belegt unmissverständlich den Umfang des Eingriffs und rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 1167.

Steigerung und Kombinationsmöglichkeiten

Steigerung über den Regelhöchstsatz (2,3-fach)

Die GOÄ 1167 ist als operative Leistung uneingeschränkt steigerungsfähig. Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei diesem aufwendigen Eingriff häufig gerechtfertigt. Die Begründung muss jedoch immer patientenindividuell, verständlich und nachvollziehbar sein. Pauschale Begründungen werden regelmäßig nicht anerkannt.

Akzeptierte Begründungen sind beispielsweise:

  • Erschwerte Operationsbedingungen durch massive Adhäsionen nach Voroperationen oder Strahlentherapie

  • Überdurchschnittlich hoher Blutverlust mit Notwendigkeit aufwendiger Blutstillungsmaßnahmen

  • Extreme Adipositas (BMI > 40 kg/m²) mit erheblich erschwertem Zugang und Übersicht

  • Anatomische Varianten, die eine aufwendige Präparation von Gefäßen oder des Ureters erforderten

  • Deutlich verlängerte Operationszeit im Vergleich zum Durchschnitt

Kombination mit anderen Ziffern

Obwohl viele Leistungen bereits enthalten sind, gibt es sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten mit Ziffern für Leistungen, die über den Umfang der GOÄ 1167 hinausgehen. Dies können sein:

  • GOÄ 1156: Entfernung eines oder beider Eierstöcke (Adnexexstirpation), wenn diese nicht onkologisch zwingend Teil der Radikal-OP ist (z.B. bei jungen Patientinnen mit Wunsch auf Hormonerhalt). Die Indikation muss gesondert dokumentiert werden.

  • GOÄ 1345: Appendektomie, falls eine pathologische Veränderung am Blinddarm eine separate Indikation zur Entfernung begründet.

  • Ziffern aus anderen Gebührenordnungs-Abschnitten bei notwendiger Mitresektion anderer Organe (z.B. Teilresektion der Blase oder des Darms bei Tumor-Infiltration). Hier ist eine besonders genaue Dokumentation der separaten Indikation erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der genaue Unterschied zwischen GOÄ 1166 und GOÄ 1167?

Der entscheidende Unterschied liegt im Umfang der Lymphknotenentfernung. Die GOÄ 1166 (Wertheim-Meigs-Operation) umfasst die Radikaloperation mit Entfernung der pelvinen Lymphstromgebiete. Die GOÄ 1167 ist die erweiterte und höher bewertete Leistung, die zusätzlich die Entfernung der paraaortalen Lymphknoten („auch paraaortal“) beinhaltet. Die Wahl der Ziffer hängt also direkt vom dokumentierten operativen Vorgehen ab. Wurden nachweislich sowohl die pelvinen als auch die paraaortalen Lymphknotenstationen systematisch entfernt, ist die GOÄ 1167 die korrekte Ziffer. Fehlt der paraaortale Anteil, ist nach herrschender Meinung die GOÄ 1166 anzusetzen.

Muss die paraaortale Lymphonodektomie immer vollständig durchgeführt werden, um die GOÄ 1167 ansetzen zu können?

Die Leistungslegende sagt „auch paraaortal“, was einen gewissen Spielraum lässt. Nach gängiger Kommentarlage ist die GOÄ 1167 dann berechnungsfähig, wenn die Indikation zur paraaortalen Lymphonodektomie bestand, diese geplant und begonnen wurde. Sollte der Eingriff aus zwingenden medizinischen Gründen (z.B. massive Blutungen, Inoperabilität) intraoperativ abgebrochen werden müssen, bleibt die Ziffer nachvollziehbar, sofern dies lückenlos und plausibel im OP-Bericht dokumentiert ist. Die sicherste und unanfechtbarste Abrechnungsgrundlage ist jedoch immer die tatsächlich durchgeführte und histologisch gesicherte Entfernung paraaortaler Lymphknoten.

Welche Begründung für einen Faktor über 2,3 wird bei GOÄ 1167 von Kostenträgern in der Praxis akzeptiert?

Pauschale Begründungen wie „schwieriger Eingriff“ sind unzureichend. Kostenträger fordern spezifische, patientenbezogene Gründe. Praxisbewährt sind Begründungen, die einen außergewöhnlichen Zeitaufwand, eine besondere technische Schwierigkeit oder ein erhöhtes Risiko belegen. Beispiele hierfür sind:

  • „Erschwerte Präparation und erhöhter Blutverlust durch ausgedehnte entzündliche Adhäsionen im kleinen Becken nach mehrfachen Voroperationen.“
  • „Zeitaufwendige Ureterolyse beidseits aufgrund tumornaher Lage der Harnleiter.“
  • „Extrem erschwerte Situs-Einstellung bei Adipositas per magna (BMI 42 kg/m²) mit Notwendigkeit spezieller Lagerungs- und Haltetechniken.“
Wichtig ist, dass die Begründung den Mehraufwand plausibel macht.

Darf ich eine diagnostische Laparoskopie (z.B. GOÄ 689) zur Staging-Beurteilung unmittelbar vor der offenen Operation nach GOÄ 1167 am selben Tag abrechnen?

Diese Konstellation unterliegt dem Zielleistungsprinzip der GOÄ und wird von Kostenträgern häufig kritisch geprüft. Eine diagnostische Maßnahme, die in derselben Sitzung unmittelbar der Vorbereitung und Durchführung der therapeutischen Hauptleistung (hier GOÄ 1167) dient, gilt in der Regel als deren Bestandteil und ist nicht gesondert berechnungsfähig. Eine Ausnahme kann argumentiert werden, wenn die Laparoskopie einen eigenständigen, abgeschlossenen Untersuchungsgang darstellt und erst deren Ergebnis zur Entscheidung für die offene Radikal-OP führt. Dies erfordert eine sehr genaue Dokumentation der unterschiedlichen Zielsetzungen und idealerweise auch eine zeitliche Trennung. Die gemeinsame Abrechnung birgt ein hohes Kürzungsrisiko.

Disclaimer: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte. Unsere Beiträge dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung dar. Sie können eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpersonen nicht ersetzen. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (z. B. der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ) können dazu führen, dass einzelne Angaben nicht mehr aktuell sind. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.