GOÄ 1242: Die Leistungslegende im Detail
Die GOÄ-Ziffer 1242 beschreibt die „Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich der äußeren Peripherie (z.B. Dreispiegelkontaktglas, Schaepens) – gegebenenfalls einschließlich der Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte und/oder diasklerale Durchleuchtung –“. Sie ist eine zentrale augenärztliche Leistung zur Diagnostik von Erkrankungen des hinteren Augenabschnitts, insbesondere der Netzhaut.
Die Leistungslegende lässt sich in mehrere prüfungsrelevante Bestandteile zerlegen:
- Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes: Dies ist die Kernanforderung. Die Untersuchung muss stereoskopisch erfolgen, was eine räumliche Beurteilung der Strukturen ermöglicht. Eine einfache monokulare Ophthalmoskopie erfüllt diese Bedingung nicht.
- einschließlich der äußeren Peripherie: Dieser Zusatz ist entscheidend und grenzt die Ziffer klar von der GOÄ 1240 ab. Es reicht nicht aus, nur den zentralen Fundus (Papille, Makula, Gefäßbögen) zu beurteilen. Die Untersuchung muss sich explizit bis in die äußersten Netzhautareale erstrecken.
- (z.B. Dreispiegelkontaktglas, Schaepens): Die Nennung von Instrumenten wie dem Dreispiegelkontaktglas oder dem binokularen indirekten Ophthalmoskop nach Schepens sind beispielhaft. Andere technische Verfahren, die eine binokulare Untersuchung der gesamten Peripherie ermöglichen, sind ebenfalls zulässig.
- gegebenenfalls einschließlich...: Die ebenfalls aufgeführte Spaltlampenmikroskopie der vorderen/mittleren Abschnitte sowie die diasklerale Durchleuchtung sind fakultative Leistungsinhalte. Werden sie im Zuge der Untersuchung nach Nr. 1242 durchgeführt, sind sie mit dem Honorar abgegolten und nicht gesondert berechnungsfähig.
Ein wesentlicher Abrechnungshinweis ergibt sich aus der Gebührenordnung selbst: Neben der GOÄ-Ziffer 1242 ist die GOÄ-Ziffer 1240 (Binokulare Ophthalmoskopie des zentralen Augenhintergrundes) im selben Behandlungsfall nicht abrechnungsfähig. Die GOÄ 1242 stellt die umfassendere Leistung dar.
Die Leistung kann auch im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen, beispielsweise zur Glaukomfrüherkennung, als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anfallen, sofern keine medizinische Notwendigkeit im Sinne der PKV vorliegt.
So setzen Sie GOÄ 1242 im Praxisalltag korrekt ein
Die binokulare Untersuchung des peripheren Augenhintergrundes ist ein unverzichtbares diagnostisches Werkzeug. Die korrekte Abrechnung nach GOÄ 1242 erfordert jedoch Präzision in der Durchführung und Dokumentation, um Nachfragen von Kostenträgern standzuhalten.
Typische Praxisbeispiele für die Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ 1242 ist in der Praxis bei folgenden medizinischen Indikationen üblich und gut zu begründen:
Verdacht auf Netzhautablösung: Ein Patient berichtet über neu aufgetretene Symptome wie Lichtblitze, Rußregen oder einen dunklen Schatten im Gesichtsfeld. Eine sorgfältige Untersuchung der gesamten Netzhautperipherie mittels Kontaktglas oder indirekter Ophthalmoskopie ist zur Suche nach Netzhautlöchern oder -rissen (Foramina) zwingend erforderlich.
Kontrolle bei Diabetes mellitus: Bei Patienten mit langjährigem Diabetes ist die Untersuchung auf eine diabetische Retinopathie indiziert. Dies schließt die Peripherie mit ein, da hier Neovaskularisationen oder Blutungen auftreten können, die den zentralen Fundus noch nicht betreffen.
Patienten mit hoher Myopie: Kurzsichtige Patienten haben ein erhöhtes Risiko für periphere Netzhautdegenerationen, die Vorstufen einer Netzhautablösung sein können. Regelmäßige Kontrollen der Peripherie sind hier medizinisch notwendig.
Nach Kontusion des Augapfels (Contusio bulbi): Nach einer stumpfen Verletzung muss die Netzhautperipherie sorgfältig auf mögliche periphere Einrisse oder eine Netzhautablösung (Ablatio retinae) untersucht werden.
Häufige Fehler und abrechnungsrelevante Hinweise
Der häufigste und kostspieligste Fehler in der Abrechnung ist die gemeinsame Berechnung der GOÄ 1242 und der GOÄ 1240. Dies führt unweigerlich zu Beanstandungen.
Achtung – Klarer Abrechnungsausschluss: Die GOÄ-Ziffer 1240 (Binokulare Ophthalmoskopie des zentralen Augenhintergrundes) ist neben der GOÄ 1242 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nr. 1242 ist die umfassendere Untersuchung und schließt die Inspektion des zentralen Fundus mit ein.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die Abrechnung der Ziffer 1242, obwohl nur eine einfache Funduskopie des zentralen Anteils durchgeführt wurde. Die Dokumentation muss klar belegen, dass die äußere Peripherie gezielt und vollständig eingesehen wurde. Die alleinige Verwendung eines direkten Ophthalmoskops reicht hierfür in der Regel nicht aus.
Tipps für eine revisionssichere Dokumentation
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist Ihr bester Schutz bei Rückfragen. Sie sollte den Grund für die Untersuchung, die Methode und die Befunde klar widerspiegeln.
Mini-Dokumentationsbeispiel:
Datum: TT.MM.JJJJ
Anlass/Indikation: Patient klagt über neu aufgetretene Lichtblitze rechtes Auge seit 2 Tagen. V.a. Netzhautforamen/Ablatio. Untersuchung: Mydriasis RA mit Tropicamid. Untersuchung des Fundus RA in binokularer Technik mittels Dreispiegelkontaktglas an der Spaltlampe.
Befund: Papille randscharf, vital. Makula unauffällig. Gefäße regelrecht. Peripherie zirkulär einsehbar. Bei 11 Uhr peripher hufeisenförmiges Foramen ohne umgebende Abhebung. Übrige Peripherie anliegend.
Beurteilung/Plan: Foramen retinae RA. Aufklärung des Patienten erfolgt. Termin zur Laserkoagulation vereinbart.
Diese detaillierte Beschreibung rechtfertigt sowohl die medizinische Notwendigkeit als auch die vollständige Erbringung der Leistung nach GOÄ 1242.
Steigerung und Kombinierbarkeit
Steigerung über den Regelhöchstsatz (2,3-fach)
Die GOÄ 1242 ist eine Leistung, die bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten über den 2,3-fachen Satz hinaus gesteigert werden kann. Eine solche Steigerung erfordert jedoch immer eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung. Pauschale Begründungen sind nicht zulässig.
Mögliche Begründungen können sein:
Erheblich erschwerte Untersuchung bei unzureichender Mydriasis.
Zeitaufwändige Untersuchung bei ausgeprägten Medientrübungen (z.B. fortgeschrittene Katarakt, Glaskörperblutung).
Besonders unruhiger oder ängstlicher Patient, der eine intensive Führung und mehr Zeit erfordert.
Schwierige Einstellung des Kontaktglases bei enger Lidspalte oder tief liegendem Auge.
Typische Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse
Die GOÄ 1242 lässt sich sinnvoll mit anderen Ziffern kombinieren, sofern diese nicht bereits Leistungsinhalt sind.
Häufige Kombinationen: Beratungen (GOÄ 1, 3), Applanationstonometrie (GOÄ 1227), Gonioskopie (GOÄ 1228) oder die medikamentöse Pupillenerweiterung (GOÄ 1201).
Ausschlüsse: Wie bereits erwähnt, ist die Kombination mit GOÄ 1240 ausgeschlossen. Auch eine routinemäßige Spaltlampenuntersuchung der vorderen Abschnitte, die im direkten Zusammenhang mit der Funduskopie steht (z.B. zur Positionierung des Kontaktglases), ist gemäß Leistungslegende inkludiert und nicht separat berechnungsfähig.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1242
Der entscheidende Unterschied liegt im Untersuchungsumfang. Die GOÄ 1240 beschreibt die binokulare Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes, also der Papille, der Makula und der nahen Gefäßbögen. Die GOÄ 1242 hingegen fordert explizit die Untersuchung einschließlich der äußeren Peripherie der Netzhaut. Dies erfordert in der Regel spezielle Hilfsmittel wie ein Kontaktglas (z.B. Dreispiegelglas) oder eine spezielle Lupe mit einem indirekten Ophthalmoskop. Da die GOÄ 1242 die umfassendere und aufwändigere Leistung ist, ist sie höher bewertet und schließt die Abrechnung der GOÄ 1240 im selben Behandlungsfall aus.
Nein, nicht zwingend. Die Leistungslegende nennt das Dreispiegelkontaktglas nur als Beispiel (gekennzeichnet durch „z.B.“). Entscheidend für die Abrechnung ist die Erfüllung der Kernanforderung: die binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich der äußeren Peripherie. Eine sehr gängige und anerkannte Alternative ist die binokulare indirekte Ophthalmoskopie (z.B. nach Schepens) mit einer Handlupe (z.B. 20dpt-Lupe). Wichtig ist, dass die gewählte Methode im Krankenblatt dokumentiert wird und die vollständige Einsehbarkeit der Peripherie gewährleistet.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz ist möglich, wenn die Untersuchung mit einem besonderen, über das übliche Maß hinausgehenden Aufwand verbunden war. Dies muss durch eine patientenindividuelle Begründung in der Rechnung dargelegt werden. Anerkannte Gründe sind beispielsweise eine erschwerte Untersuchung durch Medientrübungen (z.B. fortgeschrittene Katarakt, Glaskörperblutung), eine nur unvollständige Mydriasis, die ständiges Nachjustieren erfordert, oder ein besonders unruhiger Patient (z.B. Kind, Angstpatient), bei dem die Untersuchung erheblich mehr Zeit und Geduld in Anspruch nimmt. Standardfloskeln sind hier nicht ausreichend.
Hier ist Vorsicht geboten. Die Leistungslegende der GOÄ 1242 besagt „gegebenenfalls einschließlich der Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte“. Das bedeutet: Wenn die Spaltlampe im Rahmen der Fundusuntersuchung genutzt wird – etwa zur Beurteilung der vorderen Kammer vor dem Aufsetzen des Kontaktglases oder zur allgemeinen Orientierung –, ist diese Leistung bereits mit der Gebühr für die GOÄ 1242 abgegolten. Ein separater Ansatz der GOÄ 1200 wäre nur dann denkbar, wenn eine eigenständige medizinische Indikation für eine Untersuchung der vorderen Abschnitte vorliegt, die klar von der Indikation für die Funduskopie abgrenzbar ist und eine separate, ausführliche Untersuchung erfordert. Dies sollte zur Vermeidung von Rückfragen sehr gut dokumentiert sein.