GOÄ 1294: Sondierung des Tränennasengangs korrekt abrechnen

1294
Sondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern, auch beidseitig
I Augenheilkunde
Punktzahl
130
Einfachsatz
7,58 €
Regelhöchstsatz
17,43 €
Höchstsatz
26,53 €

Die GOÄ 1294 ist die Ziffer für die Sondierung des Tränennasengangs bei Kleinkindern. Erfahren Sie, wie Sie sie korrekt anwenden und mit GOÄ 1293 kombinieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1294

Sondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern, auch beidseitig

Die GOÄ-Ziffer 1294 beschreibt die Sondierung der ableitenden Tränenwege, die vom Tränenpünktchen bis in die Nase führen. Diese Leistung ist spezifisch für die Behandlung von Säuglingen (Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr) und Kleinkindern (Kinder bis zum Beginn des Zahnwechsels, ca. 5. Lebensjahr) konzipiert.

Die Leistung umfasst sowohl die diagnostische Sondierung zur Feststellung einer Engstelle (Stenose) als auch die therapeutische Sondierung zur Beseitigung einer angeborenen Membran (Hasner-Membran), die den Tränenabfluss behindert. Der Zusatz „auch beidseitig“ stellt klar, dass die Ziffer pro Sitzung nur einmal angesetzt werden kann, unabhängig davon, ob die Maßnahme an einem oder beiden Augen durchgeführt wird.

GOÄ 1294 in der Praxis: Behandlung der angeborenen Dakryostenose

Die häufigste Indikation für die Abrechnung der GOÄ 1294 ist die angeborene Tränennasengangstenose (Dakryostenose). Diese führt bei Neugeborenen und Säuglingen oft zu einem tränenden Auge (Epiphora) und wiederkehrenden Entzündungen des Tränensacks (Dakryozystitis).

Wenn konservative Maßnahmen wie Massagen des Tränensacks nicht zum Erfolg führen, wird eine Sondierung notwendig. Dabei wird eine dünne, stumpfe Sonde (z.B. eine Bowman-Sonde) vorsichtig durch die Tränenwege geführt, um die Engstelle zu durchbrechen und die Durchgängigkeit wiederherzustellen. Der Eingriff erfolgt meist in lokaler Betäubung.

Tipp: Die Altersdefinition ist entscheidend. Sobald ein Kind das Kleinkindalter überschritten hat, ist die GOÄ 1294 nicht mehr anwendbar. Für ältere Patienten kämen je nach Maßnahme andere Ziffern wie die GOÄ 1292 (Sondierung der Tränenkanälchen) in Betracht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1294

Fallbeispiel 1: Einseitige Epiphora bei einem Säugling

Klinische Situation: Ein 9 Monate alter Säugling wird mit seit Geburt bestehendem, tränendem linken Auge vorgestellt. Konservative Therapieversuche blieben erfolglos. Es wird eine therapeutische Sondierung zur Beseitigung der vermuteten Stenose durchgeführt.

Begründung: Die Maßnahme entspricht exakt der Leistungslegende der GOÄ 1294 für die definierte Altersgruppe.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1294

Fallbeispiel 2: Beidseitige Sondierung mit Spülung

Klinische Situation: Ein 18 Monate altes Kleinkind leidet an beidseitiger Epiphora mit rezidivierenden Bindehautentzündungen. Der Augenarzt führt an beiden Augen eine Sondierung durch und spült anschließend die Tränenwege mit Kochsalzlösung, um die Durchgängigkeit zu überprüfen.

Begründung: Hier werden zwei unterschiedliche Leistungen erbracht: die Sondierung (GOÄ 1294) und die Spülung (GOÄ 1293). Der GOÄ-Kommentar erlaubt explizit die Nebeneinanderberechnung beider Ziffern bei Säuglingen und Kleinkindern.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1294 + GOÄ 1293

Fallbeispiel 3: Diagnostische Sondierung vor weiterführender Therapie

Klinische Situation: Bei einem 2-jährigen Kind besteht der Verdacht auf eine komplexe Fehlbildung der Tränenwege. Zur genauen Lokalisation der Stenose wird eine diagnostische Sondierung vorgenommen, bevor über eine eventuelle Intubation oder Operation entschieden wird.

Begründung: Die GOÄ 1294 umfasst auch die rein diagnostische Anwendung der Sondierung, um die Indikation für weitere Maßnahmen zu klären.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1294

Häufige Fehler bei der GOÄ 1294: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1294 ist die Anwendung bei der falschen Altersgruppe. Die Ziffer ist streng auf Säuglinge und Kleinkinder beschränkt. Bei einem 7-jährigen Kind ist der Ansatz dieser Ziffer nicht mehr korrekt und wird von Kostenträgern regelmäßig gestrichen.

Ein weiterer Fehler ist der doppelte Ansatz bei beidseitiger Leistung. Die Leistungslegende „auch beidseitig“ schließt eine Abrechnung pro Auge aus. Die Ziffer 1294 kann pro Sitzung nur einmal berechnet werden, auch wenn beide Augen behandelt werden.

Achtung: Die alleinige Spülung der Tränenwege ohne vorherige Sondierung rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 1294. In diesem Fall wäre ausschließlich die GOÄ 1293 (Durchspülung der Tränenwege) anzusetzen.

Prüfer beanstanden zudem gelegentlich die Kombination mit GOÄ 1293, wenn die medizinische Notwendigkeit beider Maßnahmen nicht klar aus der Dokumentation hervorgeht. Eine saubere Dokumentation ist hier unerlässlich.

Dokumentation der GOÄ 1294: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Abrechnung erfordert eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte. Diese sollte die Grundlage für die Notwendigkeit des Eingriffs und die durchgeführten Maßnahmen klar belegen.

Folgende Punkte sollten unbedingt dokumentiert werden:

  • Das genaue Alter des Kindes zur Bestätigung der Altersgrenze.
  • Die klinische Indikation (z.B. Epiphora, Dakryozystitis, Verdacht auf Stenose).
  • Die behandelte(n) Seite(n) (rechts/links/beidseits).
  • Die Durchführung der Sondierung selbst.
  • Falls zusätzlich erfolgt: Die separate Durchführung einer Spülung oder Dehnung zur Begründung der GOÄ 1293.

Dokumentation: 11 Monate alter Säugling, Epiphora links seit 3 Monaten. Diagnose: Dakryostenose links. Durchführung: Nach Lokalanästhesie Sondierung des linken Tränennasengangs mit Bowman-Sonde Gr. 0, Passage der Hasner-Membran spürbar. Anschließend Spülung mit NaCl zur Erfolgskontrolle, Abfluss in den Rachen bestätigt.

GOÄ 1294: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1294 kann bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden, wenn besondere Schwierigkeiten, ein erhöhter Zeitaufwand oder besondere Umstände bei der Ausführung vorliegen. Eine kurze, nachvollziehbare Begründung in der Rechnung ist dafür erforderlich.

Mögliche Begründungen sind beispielsweise:

  • Erhöhter Zeitaufwand durch starke Abwehrbewegungen des Kindes.
  • Besonders enge oder atypisch verlaufende Tränenwege.
  • Schwierige Passage einer stark ausgeprägten Membran.
  • Erschwerte Bedingungen durch eine akute Entzündung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1294 wird häufig zusammen mit anderen augenärztlichen Leistungen abgerechnet. Die wichtigste und explizit erlaubte Kombination ist:

  • GOÄ 1293: Für eine zusätzliche Dehnung, Durchspülung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege. Dies ist eine Besonderheit, da bei älteren Patienten Leistungsausschlüsse greifen würden.
  • GOÄ 1/5/6: Für die vorausgehende Beratung und Untersuchung.
  • GOÄ 1270: Spaltlampenmikroskopie des vorderen Augenabschnitts.
  • GOÄ 480/481: Infiltrationsanästhesie, falls eine einfache Oberflächenanästhesie nicht ausreicht.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1294

Die GOÄ 1294 beschreibt die Sondierung, also das Durchstoßen einer Engstelle mit einer Sonde. Die GOÄ 1293 umfasst Maßnahmen wie die Spülung, Dehnung oder Salbenfüllung. Bei Säuglingen und Kleinkindern dürfen beide Ziffern nebeneinander abgerechnet werden, wenn beide Leistungen erbracht wurden.
Nein, die GOÄ 1294 kann pro Sitzung nur einmal angesetzt werden. Der Zusatz „auch beidseitig“ in der Leistungslegende bedeutet, dass der Aufwand für eine beidseitige Behandlung bereits in der Bewertung der Ziffer enthalten ist.
Die Ziffer ist für Säuglinge (bis zum 1. Lebensjahr) und Kleinkinder anwendbar. Als Ende des Kleinkindalters gilt in der Regel der Beginn des Zahnwechsels, was etwa dem 5. Lebensjahr entspricht.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei einem überdurchschnittlichen Aufwand gerechtfertigt. Dies kann durch starke Abwehrbewegungen des Kindes, anatomische Besonderheiten oder einen erhöhten Zeitaufwand begründet werden.
Die häufigste Indikation ist die angeborene Tränennasengangstenose (Dakryostenose). Diese führt zu Symptomen wie einem tränenden Auge (Epiphora) oder wiederkehrenden Entzündungen des Tränensacks (Dakryozystitis).

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