Die GOÄ-Ziffer 1304 deckt plastische Korrekturen von Lidfehlstellungen ab. Erfahren Sie, wie Sie diese anspruchsvolle Leistung korrekt abrechnen und Fehler verm
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1304
Plastische Korrektur des Ektropiums oder Entropiums, der Trichiasis oder Distichiasis
Die GOÄ-Ziffer 1304 beschreibt einen komplexen chirurgischen Eingriff am Augenlid zur Korrektur von Fehlstellungen. Sie umfasst nicht nur eine einfache Exzision, sondern eine plastisch-rekonstruktive Maßnahme, die darauf abzielt, die normale anatomische Position und Funktion des Lides wiederherzustellen.
Unter die Leistung fallen operative Korrekturen folgender Krankheitsbilder:
- Ektropium: Eine Auswärtskehrung des Lidrandes, oft des Unterlides.
- Entropium: Eine Einwärtskehrung des Lidrandes, wodurch die Wimpern auf der Hornhaut scheuern.
- Trichiasis: Ein fehlgerichtetes Wachstum einzelner oder mehrerer Wimpern in Richtung des Augapfels.
- Distichiasis: Das Vorhandensein einer zusätzlichen, pathologischen Wimpernreihe.
Ein wichtiger amtlicher Hinweis besagt, dass auch die Operation des Symblepharons (eine Verwachsung der Lid- mit der Augapfelbindehaut) als Analogleistung nach § 6 GOÄ mit der Ziffer 1304 abgerechnet wird. Die Leistung beinhaltet alle notwendigen Teilschritte wie Schnittführung, Präparation, Gewebeverlagerung oder -resektion und den primären Wundverschluss.
GOÄ 1304 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ 1304 ist bei operativen Eingriffen gerechtfertigt, die eine strukturelle Veränderung des Lides erfordern, um eine funktionelle oder kosmetische Beeinträchtigung zu beheben. Typische Indikationen sind altersbedingte (senile) Lidveränderungen, aber auch narbige oder paralytische Fehlstellungen.
Die Abgrenzung zu anderen Ziffern ist entscheidend. Während die GOÄ 1304 für eine plastische Korrektur steht, ist für die alleinige Entfernung eines Hagelkorns (Chalazion) die GOÄ 1281 anzusetzen. Die einfache Epilation von fehlgestellten Wimpern fällt unter die GOÄ 743 und rechtfertigt nicht den Ansatz der hoch bewerteten Operationsziffer 1304.
Tipp: Die GOÄ 1304 ist pro operiertem Lid abrechenbar. Werden beispielsweise das Ektropium am rechten Unterlid und ein Entropium am linken Unterlid in derselben Sitzung korrigiert, kann die Ziffer zweimal angesetzt werden, gegebenenfalls mit dem Hinweis „beidseits“ und einer kurzen Begründung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1304
Fallbeispiel 1: Seniles Entropium
Ein 78-jähriger Patient leidet an einem altersbedingten Entropium des linken Unterlides mit starkem Fremdkörpergefühl und rezidivierender Keratitis durch scheuernde Wimpern. Es wird eine laterale Tarsal-Strip-Plastik zur Straffung und Repositionierung des Lides durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ 1304, da es sich um eine plastisch-rekonstruktive Maßnahme handelt.
Fallbeispiel 2: Narbenektropium nach Unfall
Eine Patientin hat nach einer Gesichtsnarbenverletzung ein Narbenektropium am rechten Unterlid entwickelt, das zu einem ständigen Tränenträufeln (Epiphora) führt. Zur Korrektur wird eine Z-Plastik zur Narbenlösung und Verlängerung der vertikalen Lamelle des Lides durchgeführt. Dieser Eingriff ist eine klassische Indikation für die GOÄ 1304.
Fallbeispiel 3: Chirurgische Korrektur der Trichiasis
Bei einem Patienten führt eine lokalisierte Trichiasis im medialen Oberlidbereich zu chronischen Hornhauterosionen. Nach Versagen der Epilation wird eine Keilexzision des betroffenen Lidabschnitts mit anschließender feiner Naht durchgeführt, um die Wimpernwurzeln dauerhaft zu entfernen und die Lidkante zu rekonstruieren. Auch hier ist die GOÄ 1304 die zutreffende Ziffer.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1304: Was Prüfer beanstanden
Einer der häufigsten Fehler ist die falsche Abgrenzung zu kleineren Eingriffen. Die GOÄ 1304 darf nicht für die alleinige Elektro- oder Laser-Epilation von Wimpern angesetzt werden. Der Leistungsinhalt „plastische Korrektur“ muss klar erfüllt und dokumentiert sein.
Ein weiterer Punkt ist das Zielleistungsprinzip. Der primäre Wundverschluss ist integraler Bestandteil der Operation und kann nicht separat mit Ziffern wie GOÄ 2000 ff. abgerechnet werden. Nur eine aufwändige plastische Deckung, die über den Standardverschluss hinausgeht und nicht bereits Leistungsinhalt ist, könnte separat berechnungsfähig sein, was hier aber selten der Fall ist.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ 2381 (Einfache Exzision einer kleinen Hautgeschwulst) für dieselbe Läsion ist nicht zulässig. Die GOÄ 1304 ist die spezifischere und umfassendere Leistungsziffer für die Korrektur der Lidfehlstellung.
Prüfstellen beanstanden oft auch die Abrechnung für beide Augen, wenn nur ein Lid operiert wurde. Die Ziffer gilt pro Lid, nicht pauschal für beide Augen. Eine genaue Angabe im OP-Bericht und in der Rechnung (z.B. „GOÄ 1304 für Unterlid rechts“) ist daher essenziell.
Dokumentation der GOÄ 1304: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zur Vermeidung von Rückfragen und Beanstandungen. Sie sollte die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs unzweifelhaft belegen. Wesentliche Bestandteile sind die exakte Diagnose und eine Beschreibung der funktionellen Beeinträchtigung.
Der Operationsbericht muss die durchgeführte Technik detailliert beschreiben. Begriffe wie „plastische Korrektur“ oder „Lidplastik“ sollten durch die genaue Beschreibung der Methode (z.B. Tarsal-Strip, Keilexzision, Z-Plastik) untermauert werden. Eine prä- und postoperative Fotodokumentation ist dringend zu empfehlen, um den Befund und den Operationserfolg objektiv darzustellen.
Dokumentation: Diagnose: Involutionäres Entropium Unterlid links mit Trichiasis und chronischer Konjunktivitis. OP: 15.11.2023, Durchführung einer Tarsusrotation nach Wies in Lokalanästhesie. Detaillierter OP-Bericht inkl. Beschreibung der Inzision, Präparation des Tarsus und der Rotation mittels Nähten. Fotodokumentation präoperativ.
GOÄ 1304: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1304 kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Eine pauschale Begründung wie „erhöhter Zeitaufwand“ ist nicht ausreichend. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar sein.
Mögliche Gründe für eine Steigerung sind:
- Stark vernarbtes Gewebe durch Voroperationen oder Verletzungen, das die Präparation erheblich erschwert.
- Eine überdurchschnittlich starke Blutungsneigung während des Eingriffs.
- Besonders ungünstige anatomische Verhältnisse oder eine extreme Ausprägung der Fehlstellung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1304 wird häufig im Rahmen ambulanter Operationen erbracht. Folgende Ziffern können je nach Fallkonstellation sinnvoll kombiniert werden:
- GOÄ 444: Zuschlag für ambulante Operationen bei Anästhesie.
- GOÄ 490/491: Infiltrationsanästhesie im Operationsgebiet.
- GOÄ 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops, falls dieses zur feinen Präparation notwendig ist.
- GOÄ 200: Anlegen eines ersten postoperativen Verbandes.
- Beratungs- und Untersuchungsziffern (z.B. GOÄ 1, 6, 7) sind in der Regel nur in einer separaten Sitzung, z.B. zur OP-Planung, berechnungsfähig.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1304
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