Die GOÄ 1332 deckt komplexe Schieloperationen an den schrägen Augenmuskeln ab. Erfahren Sie alles zu Indikation, korrekter Abrechnung und typischen Fallstricken
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1332
Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem schrägen Augenmuskel
Die GOÄ-Ziffer 1332 beschreibt einen chirurgischen Eingriff an einem der schrägen Augenmuskeln, dem Musculus obliquus superior oder dem Musculus obliquus inferior. Ziel des Eingriffs ist die Korrektur einer komplexen Schielstellung (Strabismus), die insbesondere vertikale und rotatorische (zyklotrope) Abweichungen des Auges umfasst.
Die Leistung beinhaltet alle notwendigen Teilschritte der Operation, wie die Bindehauteröffnung, die Darstellung des Muskels, die eigentliche Korrekturmaßnahme (z.B. Rücklagerung, Faltung, Myektomie) und den Wundverschluss. Die Komplexität dieser Eingriffe ist im Vergleich zu Operationen an den geraden Augenmuskeln oft höher, was sich in der höheren Punktzahl widerspiegelt.
GOÄ 1332 in der Praxis: Korrektur von Zyklotorsion und Vertikaldeviationen
Die Abrechnung der GOÄ 1332 ist bei spezifischen klinischen Diagnosen indiziert, die eine Fehlfunktion der schrägen Augenmuskeln belegen. Typische Szenarien sind angeborene oder erworbene Paresen, insbesondere die Trochlearisparese (Obliquus-superior-Parese), oder Überfunktionen, wie die primäre Überfunktion des Musculus obliquus inferior.
Diese Pathologien führen zu komplexen Schielformen wie dem Strabismus sursoadductorius (Höherstand des Auges in Adduktion) oder zu Verrollungen des Augapfels (Zyklotorsion), die zu quälenden Doppelbildern führen können. Die Abgrenzung zur GOÄ 1330 (Eingriff an einem geraden Augenmuskel) ist entscheidend: GOÄ 1332 ist ausschließlich für Operationen am M. obliquus superior oder inferior reserviert.
Tipp: Eine präzise präoperative Diagnostik, beispielsweise durch den Bielschowsky-Kopfneigetest oder die Messung der Zyklotorsion, ist nicht nur medizinisch notwendig, sondern stärkt auch die Begründung für die Wahl des operativen Verfahrens und somit die Abrechnung der GOÄ 1332.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1332
Fallbeispiel 1: Myektomie bei Obliquus-inferior-Überfunktion
Klinische Situation: Ein 5-jähriges Kind mit frühkindlichem Innenschielen zeigt einen ausgeprägten Strabismus sursoadductorius beidseits. Dies deutet auf eine beidseitige Überfunktion der unteren schrägen Augenmuskeln hin.
Begründung und Abrechnung: Zur Korrektur wird eine Myektomie (Muskeldurchtrennung) des M. obliquus inferior an beiden Augen durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit 2 × GOÄ 1332, da der Eingriff an beiden Augen vorgenommen wird. Zusätzlich sind Anästhesieleistungen und der Zuschlag für ambulantes Operieren (GOÄ 444) berechnungsfähig.
Fallbeispiel 2: Faltung bei Obliquus-superior-Parese
Klinische Situation: Ein Patient leidet nach einem Schädel-Hirn-Trauma an einer rechtsseitigen Trochlearisparese mit resultierender Hypertropie und Exzyklotorsion. Dies führt zu vertikalen und verkippten Doppelbildern.
Begründung und Abrechnung: Zur Stärkung des paretischen Muskels wird eine Faltungsoperation (Tucking) an der Sehne des M. obliquus superior rechts durchgeführt. Dieser Eingriff wird mit der GOÄ 1332 abgerechnet. Die besondere Schwierigkeit aufgrund von posttraumatischen Vernarbungen kann eine Steigerung des Faktors rechtfertigen.
Fallbeispiel 3: Harada-Ito-Verfahren bei Zyklotorsion
Klinische Situation: Eine Patientin klagt über eine unerträgliche Verkippung der Bilder (torsionale Diplopie) nach einer Obliquus-superior-Parese. Die vertikale Abweichung ist minimal, die Zyklotorsion jedoch das Hauptproblem.
Begründung und Abrechnung: Es wird ein modifiziertes Harada-Ito-Verfahren durchgeführt, bei dem der vordere Anteil der Sehne des M. obliquus superior nach anterior verlagert wird, um die Exzyklotorsion zu korrigieren. Dieser hochspezialisierte Eingriff fällt ebenfalls unter die Leistungslegende der GOÄ 1332.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1332: Was Prüfer beanstanden
Bei der Abrechnung der GOÄ 1332 kommt es immer wieder zu Beanstandungen durch Kostenträger. Ein häufiger Fehler ist die falsche Zuordnung des operierten Muskels. Wird ein Eingriff am M. rectus lateralis durchgeführt, aber fälschlicherweise die höher bewertete GOÄ 1332 abgerechnet, führt dies unweigerlich zur Korrektur auf die GOÄ 1330.
Ein weiterer Punkt ist die Mehrfachabrechnung pro Auge. Die GOÄ 1332 ist pro Auge und Sitzung nur einmal ansatzfähig, selbst wenn an demselben Auge sowohl der M. obliquus superior als auch der inferior operiert werden. Die Leistung beschreibt den „Eingriff an einem schrägen Augenmuskel“, was von den meisten Kommentaren als „Eingriff an den schrägen Augenmuskeln eines Auges“ interpretiert wird.
Achtung: Der Operationsbericht ist das entscheidende Dokument. Es muss klar und unmissverständlich daraus hervorgehen, dass ein schräger Augenmuskel (M. obliquus superior oder inferior) das Ziel des Eingriffs war. Eine ungenaue Dokumentation kann zu Rückfragen und Kürzungen führen.
Dokumentation der GOÄ 1332: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Abrechnung. Sie sollte alle medizinisch relevanten Informationen enthalten, die die Notwendigkeit des spezifischen Eingriffs belegen. Dazu gehören die präoperative Diagnose mit Angabe der Schielwinkel und der Art der Deviation (vertikal, torsional).
Der Operationsbericht muss den operierten Muskel exakt benennen und das durchgeführte Verfahren detailliert beschreiben. Angaben zur Schnittführung, zur angewandten Technik (z.B. Rücklagerung um wie viele Millimeter) und zum verwendeten Nahtmaterial sind essenziell. Besonderheiten während des Eingriffs, die einen erhöhten Aufwand begründen, müssen ebenfalls sorgfältig protokolliert werden.
Dokumentation: Diagnose: Obliquus-superior-Parese re. mit Hypertropie 12 pdpt und Exzyklotorsion. OP: Tucking der Sehne des M. obliquus superior rechts um 8 mm mittels Faden 6-0 nicht resorbierbar. Zugang über superotemporalen Quadranten. Keine Komplikationen.
GOÄ 1332: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Steigerung der GOÄ 1332 über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus ist bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines außergewöhnlichen Zeitaufwandes oder besonderer Umstände bei der Ausführung möglich. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenindividuelle Begründung in der Rechnung.
Mögliche Begründungen sind beispielsweise erhebliche Vernarbungen nach Voroperationen, die eine aufwendige Präparation erfordern, anatomische Anomalien oder ein besonders unkooperativer Patient (z.B. bei Eingriffen in Lokalanästhesie). Pauschale Begründungen werden von den Kostenträgern in der Regel nicht akzeptiert.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1332 wird häufig im Kontext ambulanter Operationen erbracht und kann daher mit entsprechenden Zuschlägen kombiniert werden:
- GOÄ 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
- GOÄ 444: Zuschlag für ambulante Augenmuskeloperationen.
- Anästhesieleistungen: Je nach Verfahren z.B. GOÄ 462 (Vollnarkose) oder GOÄ 470 (Stand-by).
- GOÄ 1330/1331: Eine Kombination mit Eingriffen an geraden Muskeln am selben Auge ist möglich, wenn ein kombiniertes Schielproblem vorliegt und dies medizinisch indiziert ist.
Die GOÄ 1332 ist jedoch nicht neben der GOÄ 1333 (Fadenoperation) für denselben Muskel berechnungsfähig, da es sich um alternative operative Techniken handelt.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1332
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