GOÄ 1333: Schiel-OP am weiteren schrägen Muskel abrechnen

1333
Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer
I Augenheilkunde
Punktzahl
739
Einfachsatz
43,07 €
1,0x
Regelhöchstsatz
99,06 €
2,3x
Höchstsatz
150,75 €
3,5x

Die GOÄ 1333 ist die Zusatzleistung für komplexe Schieloperationen. Erfahren Sie, wie Sie den Eingriff am zweiten schrägen Augenmuskel korrekt abrechnen.

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1333

Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 1332

Die GOÄ-Ziffer 1333 beschreibt die chirurgische Maßnahme an einem zweiten, dritten oder weiteren schrägen Augenmuskel zur Korrektur einer Schielstellung (Strabismus). Es handelt sich um eine reine Zusatzleistung, was durch den Leistungstext „zusätzlich zu Nummer 1332“ unmissverständlich klargestellt wird. Die Abrechnung der GOÄ 1333 setzt also zwingend voraus, dass in derselben Sitzung bereits ein Eingriff an einem ersten schrägen Augenmuskel nach GOÄ 1332 erfolgt und abgerechnet wird.

Die Leistung umfasst alle operativen Techniken, die an einem schrägen Augenmuskel (Musculus obliquus superior oder inferior) durchgeführt werden können. Dazu zählen beispielsweise Verlagerungsoperationen (Vor- oder Rücklagerung), Fadenoperationen, Sehnentranspositionen, Myektomien oder Tenotomien. Die Ziffer wird pro weiterem operierten schrägen Muskel angesetzt.

GOÄ 1333 in der Praxis: Zusatzleistung bei komplexen Schielformen

Die Abrechnung der GOÄ 1333 kommt bei komplexen Schielerkrankungen zum Tragen, bei denen ein Eingriff an nur einem schrägen Augenmuskel nicht ausreicht, um ein zufriedenstellendes funktionelles und kosmetisches Ergebnis zu erzielen. Dies betrifft insbesondere Strabismusformen mit vertikaler oder rotatorischer Komponente (Zyklotropie), wie sie bei Paresen der schrägen Augenmuskeln oder dissoziierten Vertikaldeviationen (DVD) auftreten.

Typische Indikationen sind beispielsweise eine beidseitige Obliquus-superior-Parese, die eine Operation an beiden Musculi obliqui inferiores erfordert, oder ein komplexes Schielbild, das einen Eingriff am oberen und unteren schrägen Muskel desselben Auges notwendig macht. Die Ziffer 1333 dient dazu, den operativen Mehraufwand abzubilden, der durch die Versorgung mehrerer schräger Muskeln in einer Sitzung entsteht.

Tipp: Die GOÄ-Ziffern 1330 bis 1333 bilden eine klare Hierarchie für Schieloperationen. Die GOÄ 1330 (erster gerader Muskel) und 1332 (erster schräger Muskel) sind die Basisleistungen, während 1331 (weiterer gerader Muskel) und 1333 (weiterer schräger Muskel) die zugehörigen Zusatzleistungen sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1333

Fallbeispiel 1: Beidseitige Obliquus-superior-Parese

Klinische Situation: Ein Patient leidet an einer beidseitigen Parese des Musculus obliquus superior, was zu einem V-förmigen Inkomitanzphänomen und einer erheblichen Verrollung der Augen (Exzyklotropie) führt. Zur Korrektur wird eine beidseitige Vorlagerung der Musculi obliqui inferiores geplant.

Begründung: Es werden zwei schräge Augenmuskeln operiert. Der Eingriff am ersten Musculus obliquus inferior löst die Abrechnung der GOÄ 1332 aus. Der Eingriff am zweiten Musculus obliquus inferior wird als weiterer schräger Muskel zusätzlich mit GOÄ 1333 abgerechnet.

Korrekte Abrechnung: 1x GOÄ 1332 + 1x GOÄ 1333.

Fallbeispiel 2: Komplexe Vertikaldeviation an einem Auge

Klinische Situation: Ein Patient weist nach einem Trauma eine komplexe Vertikal- und Torsionsdeviation am linken Auge auf. Zur Korrektur ist eine stärkende Maßnahme (Faltung) am Musculus obliquus superior und eine schwächende Maßnahme (Rücklagerung) am Musculus obliquus inferior desselben Auges erforderlich.

Begründung: Auch hier werden zwei verschiedene schräge Augenmuskeln in einer Sitzung operiert, wenn auch am selben Auge. Der erste Eingriff (z.B. am M. obliquus superior) wird mit GOÄ 1332, der zweite Eingriff am M. obliquus inferior mit GOÄ 1333 berechnet.

Korrekte Abrechnung: 1x GOÄ 1332 + 1x GOÄ 1333.

Fallbeispiel 3: Großer kombinierter Schieleingriff

Klinische Situation: Ein Kind mit einem komplexen angeborenen Strabismus benötigt eine Operation an insgesamt vier Muskeln: Rücklagerung des Musculus rectus medialis, Resektion des Musculus rectus lateralis sowie eine Faltung des Musculus obliquus superior und eine Rücklagerung des Musculus obliquus inferior am selben Auge.

Begründung: Hier werden zwei gerade und zwei schräge Muskeln operiert. Die Abrechnung erfolgt streng nach der GOÄ-Systematik: erster gerader Muskel (1330), weiterer gerader Muskel (1331), erster schräger Muskel (1332) und weiterer schräger Muskel (1333).

Korrekte Abrechnung: 1x GOÄ 1330 + 1x GOÄ 1331 + 1x GOÄ 1332 + 1x GOÄ 1333.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1333: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1333 ist die Missachtung ihres Charakters als reine Zusatzleistung. Prüfstellen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen die Ziffer konsequent, wenn die Basisleistung GOÄ 1332 in der Rechnung fehlt.

Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung mit der GOÄ 1331. Die GOÄ 1333 ist ausschließlich für schräge Augenmuskeln (M. obliquus superior/inferior) vorgesehen. Ein Eingriff an einem zweiten geraden Augenmuskel (z.B. M. rectus lateralis) muss mit der GOÄ 1331 abgerechnet werden. Eine saubere anatomische Zuordnung im OP-Bericht ist hier entscheidend.

Achtung: Die GOÄ 1333 ist pro weiterem schrägen Muskel nur einmal abrechenbar, unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Techniken. Werden an einem zweiten schrägen Muskel beispielsweise eine Rücklagerung und zusätzlich eine Fadenoperation durchgeführt, kann die Ziffer 1333 dennoch nur einmal für diesen Muskel angesetzt werden.

Dokumentation der GOÄ 1333: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Abrechnung der GOÄ 1333. Der Operationsbericht muss die Notwendigkeit des Eingriffs an mehreren schrägen Muskeln plausibel machen und die durchgeführten Maßnahmen exakt beschreiben.

Folgende Punkte sind für die Dokumentation unerlässlich: Eine genaue Benennung jedes operierten Muskels (z.B. „Musculus obliquus inferior links“) und die Beschreibung der jeweiligen Operationstechnik (z.B. „Rücklagerung um 8 mm“). Die Dokumentation muss klar belegen, dass mindestens zwei verschiedene schräge Augenmuskeln operativ versorgt wurden.

Dokumentation: „... Zunächst Darstellung des M. obliquus superior rechts und Tenotomie der Sehne. Anschließend Eingehen auf den M. obliquus inferior rechts und Durchführung einer Myektomie am Muskelbauch. Die Eingriffe an den beiden schrägen Muskeln waren zur Korrektur der Vertikaldeviation und Exzyklotropie indiziert.“

GOÄ 1333: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1333 ist eine ärztliche Leistung und kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines erhöhten Zeitaufwandes oder besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine plausible, patientenindividuelle Begründung ist hierfür zwingend erforderlich.

Mögliche Begründungen für eine Steigerung sind beispielsweise ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, die die Präparation des Muskels erheblich erschweren, anatomische Varianten oder ein unerwartet hoher Blutverlust. Auch ein besonders aufwendiges operatives Verfahren an diesem spezifischen Muskel kann eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1333 wird definitionsgemäß immer mit der GOÄ 1332 kombiniert. Je nach Umfang des Eingriffs sind weitere Kombinationen möglich und sinnvoll:

  • GOÄ 1330: Korrektur an einem geraden Augenmuskel.
  • GOÄ 1331: Korrektur an jedem weiteren geraden Augenmuskel.
  • GOÄ 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
  • GOÄ 443: Zuschlag für die ambulante Durchführung von Operationen der Kategorie C in Narkose.

Die Kombination mit allgemeinen chirurgischen Ziffern aus dem Kapitel C der GOÄ für dieselbe operative Maßnahme ist in der Regel ausgeschlossen, da die augenärztlichen Ziffern als speziellere Leistungen gelten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1333

Die GOÄ-Ziffer 1333 kann abgerechnet werden, wenn im Rahmen einer Schieloperation ein Eingriff an einem zweiten oder weiteren schrägen Augenmuskel (M. obliquus superior oder inferior) erfolgt. Sie ist eine Zusatzleistung und setzt zwingend die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 1332 für den Eingriff am ersten schrägen Augenmuskel voraus.
GOÄ 1332 ist die Basisleistung für den Eingriff am ersten operierten schrägen Augenmuskel in einer Sitzung. GOÄ 1333 ist die Zusatzleistung für jeden weiteren schrägen Augenmuskel, der in derselben Sitzung operiert wird. Ohne GOÄ 1332 kann GOÄ 1333 nicht abgerechnet werden.
Ja, die GOÄ 1333 kann mehrfach angesetzt werden, wenn mehr als zwei schräge Augenmuskeln operiert werden. Werden beispielsweise drei schräge Muskeln versorgt, rechnet man 1x GOÄ 1332 (für den ersten) und 2x GOÄ 1333 (für den zweiten und dritten) ab.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Mögliche Gründe sind erhebliche Vernarbungen durch Vor-OPs, die die Präparation erschweren, anatomische Anomalien oder ein besonders komplexes Operationsverfahren am betreffenden Muskel.
Ja, die GOÄ 1333 ist neben der GOÄ 1331 abrechenbar. Eine solche Kombination ist bei komplexen Schieloperationen üblich, bei denen sowohl mehrere gerade Augenmuskeln (abgerechnet mit GOÄ 1330 und 1331) als auch mehrere schräge Augenmuskeln (abgerechnet mit GOÄ 1332 und 1333) operiert werden.
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