GOÄ 1331: Schiel-OP an weiterem Muskel abrechnen

1331
Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren geraden Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer
I Augenheilkunde
Punktzahl
554
Einfachsatz
32,29 €
1,0x
Regelhöchstsatz
74,27 €
2,3x
Höchstsatz
113,02 €
3,5x

Die GOÄ 1331 ist die entscheidende Zusatzposition bei komplexen Schieloperationen. Erfahren Sie, wie Sie Eingriffe an weiteren Augenmuskeln korrekt abrechnen.

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1331

Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren geraden Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 1330

Die GOÄ-Ziffer 1331 ist eine reine Zusatzleistung. Sie kann und darf niemals alleine abgerechnet werden, sondern immer nur in Verbindung mit der Basisleistung nach GOÄ-Ziffer 1330, welche den Eingriff am ersten geraden Augenmuskel beschreibt.

Medizinisch umfasst die Leistung alle notwendigen chirurgischen Schritte am jeweiligen Muskel. Dazu gehören die Präparation des Muskels, das Einsetzen von Haltefäden sowie die eigentliche Korrekturmaßnahme, wie eine Rücklagerung (Rezession), eine Verkürzung (Resektion) oder eine Myektomie.

Die Formulierung "an jedem weiteren" bedeutet, dass die Ziffer 1331 für den zweiten, dritten und jeden folgenden operierten geraden Augenmuskel angesetzt wird. Vorbemerkungen im GOÄ-Abschnitt I sind für diese Ziffer nicht direkt relevant, jedoch ist der Verweis auf die Ziffer 1330 als Grundlage entscheidend.

GOÄ 1331 in der Praxis: Abrechnung bei komplexen Schieloperationen

Die GOÄ 1331 kommt bei komplexeren Formen des Strabismus zum Einsatz, bei denen die Korrektur an einem einzigen Muskel nicht ausreicht, um eine befriedigende Augenstellung zu erreichen. Dies ist häufig bei großen Schielwinkeln oder bei kombinierten horizontalen und vertikalen Abweichungen der Fall.

Die korrekte Anwendung erfordert eine genaue Differenzierung der operierten Muskeln. Während GOÄ 1330 den ersten geraden Muskel abdeckt, ist für jeden weiteren geraden Muskel die GOÄ 1331 anzusetzen. Werden im selben Eingriff auch schräge Augenmuskeln operiert, kommen hierfür die Ziffern GOÄ 1332 (erster schräger Muskel) und GOÄ 1333 (jeder weitere schräge Muskel) zur Anwendung.

Achtung: Die GOÄ 1331 gilt ausschließlich für gerade Augenmuskeln (Musculi recti). Eingriffe an schrägen Augenmuskeln (Musculi obliqui) müssen zwingend mit den Ziffern 1332 und 1333 abgerechnet werden. Eine Vermischung führt unweigerlich zu Beanstandungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1331

Fallbeispiel 1: Korrektur einer ausgeprägten Esotropie

Klinische Situation: Ein Kind leidet an einem starken Einwärtsschielen (Esotropie) des rechten Auges. Zur Korrektur ist ein Eingriff an zwei Muskeln desselben Auges erforderlich.

Begründung: Es wird eine Rücklagerung des inneren geraden Augenmuskels (M. rectus medialis) und eine Faltung des äußeren geraden Augenmuskels (M. rectus lateralis) durchgeführt.

Korrekte Abrechnung: 1x GOÄ 1330 (für den M. rectus medialis) + 1x GOÄ 1331 (für den M. rectus lateralis).

Fallbeispiel 2: Bilateraler Eingriff bei Exotropie

Klinische Situation: Ein Patient weist ein deutliches Außenschielen auf, das durch eine symmetrische Operation an beiden Augen korrigiert werden soll.

Begründung: An beiden Augen wird eine Rücklagerung des äußeren geraden Augenmuskels (M. rectus lateralis) vorgenommen. Der erste Muskel ist die Basisleistung, der zweite die Zusatzleistung.

Korrekte Abrechnung: 1x GOÄ 1330 (z.B. für den M. rectus lateralis rechts) + 1x GOÄ 1331 (für den M. rectus lateralis links).

Fallbeispiel 3: Operation an drei geraden Muskeln

Klinische Situation: Ein komplexer Strabismus erfordert einen Eingriff an drei geraden Augenmuskeln, um eine Parallelstellung zu erreichen.

Begründung: Am rechten Auge werden M. rectus medialis und M. rectus lateralis operiert, am linken Auge zusätzlich der M. rectus medialis.

Korrekte Abrechnung: 1x GOÄ 1330 (für den ersten Muskel) + 2x GOÄ 1331 (für den zweiten und dritten Muskel).

Häufige Fehler bei der GOÄ 1331: Was Prüfer beanstanden

Die Abrechnung der GOÄ 1331 ist klar geregelt, dennoch kommt es in der Praxis zu Fehlern, die von Kostenträgern oft beanstandet werden. Der häufigste Fehler ist die isolierte Abrechnung der Ziffer 1331 ohne die zugehörige Basisleistung GOÄ 1330 in derselben Sitzung.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Verwechslung der Muskeltypen. Die Ziffer 1331 darf nicht für schräge Augenmuskeln angesetzt werden. Wird beispielsweise ein gerader und ein schräger Muskel operiert, lautet die korrekte Kombination GOÄ 1330 und GOÄ 1332, nicht GOÄ 1330 und 1331.

Zudem ist zu beachten, dass pro Muskel nur eine Ziffer angesetzt werden kann. Werden an einem Muskel mehrere Techniken kombiniert (z.B. Rücklagerung mit Faden-Operation nach Cüppers), kann dennoch nur einmal die GOÄ 1330 oder 1331 für diesen einen Muskel abgerechnet werden.

Tipp: Bei kombinierten Eingriffen an geraden und schrägen Muskeln ist eine genaue Aufschlüsselung in der Rechnung essenziell. Beispiel: 1x 1330 (erster gerader Muskel), 1x 1331 (zweiter gerader Muskel), 1x 1332 (erster schräger Muskel).

Dokumentation der GOÄ 1331: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Abrechnung. Der Operationsbericht ist hier das entscheidende Dokument. Er muss die Abrechnung der GOÄ 1331 zweifelsfrei stützen.

Folgende Punkte müssen klar aus der Dokumentation hervorgehen: die genaue Bezeichnung jedes operierten Muskels (z.B. „M. rectus medialis dext.“), die durchgeführte Maßnahme (z.B. „Rezession um 5 mm“) und die Bestätigung, dass es sich um verschiedene Muskeln handelt. Dies belegt die Notwendigkeit für den Ansatz der Zusatzleistung.

Dokumentation: OP-Bericht vom [Datum]. Diagnose: Strabismus convergens. Prozedur: 1. Rezession M. rectus medialis re. Auge um 5 mm. 2. Resektion M. rectus lateralis re. Auge um 7 mm. Die Abrechnung erfolgt mit GOÄ 1330 und GOÄ 1331.

GOÄ 1331: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1331 kann wie jede ärztliche Leistung bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare medizinische Begründung, die sich auf den spezifischen Eingriff an diesem konkreten Muskel bezieht.

Mögliche Begründungen sind beispielsweise starke Vernarbungen durch Voroperationen, die die Präparation des Muskels erheblich erschweren, atypische anatomische Verhältnisse oder eine unerwartet starke intraoperative Blutung, die den Eingriff zeit- und aufwandsintensiver gestaltet.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1331 wird immer zusammen mit der GOÄ 1330 abgerechnet. Weitere sinnvolle und häufige Kombinationen sind:

  • GOÄ 1332/1333: Bei gleichzeitiger Operation an schrägen Augenmuskeln.
  • Zuschläge: Der Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops (GOÄ 440) und der Zuschlag für ambulante Operationen (GOÄ 443) sind neben der GOÄ 1331 berechnungsfähig.
  • Anästhesie: Je nach Verfahren kommen Ziffern für die Narkose (z.B. aus dem Abschnitt D) oder für die Lokalanästhesie (z.B. GOÄ 490, 491) hinzu.
  • Nachsorge: Postoperative Kontrollen und Verbandswechsel werden mit den entsprechenden Ziffern (z.B. GOÄ 1214, 1215, 200) abgerechnet.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1331

Die GOÄ-Ziffer 1331 wird abgerechnet, wenn im Rahmen einer Schieloperation ein zweiter oder jeder weitere gerade Augenmuskel operiert wird. Sie ist eine Zusatzleistung und kann nur zusammen mit der GOÄ 1330 für den ersten geraden Augenmuskel angesetzt werden.
Ja, die GOÄ 1331 ist für jeden weiteren geraden Augenmuskel nach dem ersten abrechenbar. Werden beispielsweise drei gerade Muskeln operiert, lautet die Abrechnung: 1x GOÄ 1330 (für den ersten Muskel) und 2x GOÄ 1331 (für den zweiten und dritten Muskel).
Der Unterschied liegt im operierten Muskeltyp. GOÄ 1331 ist die Zusatzleistung für jeden weiteren geraden Augenmuskel (M. rectus). GOÄ 1333 ist hingegen die entsprechende Zusatzleistung für jeden weiteren schrägen Augenmuskel (M. obliquus).
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz erfordert eine patientenindividuelle medizinische Begründung. Beispiele hierfür sind erhebliche Schwierigkeiten durch starke Vernarbungen nach Voroperationen, eine atypische Anatomie oder ein erhöhter Zeitaufwand durch unerwartete Blutungen am spezifischen Muskel.
Nein, die GOÄ 1331 darf niemals alleine stehen. Sie ist eine reine Zusatzposition und setzt zwingend die Abrechnung der Basisleistung GOÄ 1330 für den Eingriff am ersten geraden Augenmuskel in derselben operativen Sitzung voraus.
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