Die GOÄ-Ziffer 1330 ist der Schlüssel zur Abrechnung von Schieloperationen am ersten geraden Augenmuskel. Erfahren Sie hier alles zur korrekten Anwendung.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1330
Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem geraden Augenmuskel
Die GOÄ-Ziffer 1330 beschreibt den operativen Eingriff zur Korrektur von Strabismus, der an einem einzelnen geraden Augenmuskel durchgeführt wird. Zu den geraden Augenmuskeln zählen der Musculus rectus superior, inferior, medialis und lateralis. Die Leistung umfasst typischerweise operative Techniken wie die Rücklagerung (Rezession), die Kürzung (Resektion) oder die Spaltung (Myektomie) des Muskels, um die Augenstellung zu korrigieren.
Gemäß den allgemeinen Bestimmungen im Abschnitt I der GOÄ bezieht sich diese Ziffer auf den Eingriff am erstoperierten Augenmuskel eines Auges. Wird in derselben Sitzung ein weiterer gerader Augenmuskel am selben Auge operiert, kommt hierfür die GOÄ-Ziffer 1331 zum Ansatz. Die GOÄ 1330 ist somit die primäre Ziffer für Eingriffe an geraden Augenmuskeln.
GOÄ 1330 in der Praxis: Anwendung bei Strabismus-Operationen
Die Ziffer 1330 ist eine der zentralen Leistungen in der operativen Augenheilkunde, speziell in der Strabologie. Sie wird bei der Korrektur verschiedener Schielformen wie der Esotropie (Einwärtsschielen) oder der Exotropie (Auswärtsschielen) abgerechnet. Die Entscheidung, welcher Muskel operiert wird, hängt von der Art und dem Ausmaß der Fehlstellung ab, die zuvor durch orthoptische Untersuchungen ermittelt wurde.
Ein entscheidender Punkt für die korrekte Abrechnung ist das Prinzip des „ersten Muskels“. Die GOÄ 1330 honoriert den initialen Eingriff an einem geraden Muskel pro Auge. Jeder weitere Eingriff an einem gleichartigen Muskel desselben Auges muss über die Folgeziffer GOÄ 1331 abgerechnet werden. Bei beidseitigen Operationen kann die GOÄ 1330 jedoch für jedes Auge einmal angesetzt werden, da es sich jeweils um den ersten Muskel des betreffenden Auges handelt.
Tipp: Dokumentieren Sie im Operationsbericht klar die Reihenfolge der operierten Muskeln pro Auge. Eine Formulierung wie „1. Rezession M. rectus medialis OD, 2. Resektion M. rectus lateralis OD“ schafft Eindeutigkeit für die Abrechnung von GOÄ 1330 und 1331.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1330
Fallbeispiel 1: Einseitige Esotropie-Korrektur
Klinische Situation: Ein 6-jähriges Kind leidet an einem manifesten Einwärtsschielen des rechten Auges (Esotropia concomitans). Zur Korrektur wird eine operative Rücklagerung des inneren geraden Augenmuskels (M. rectus medialis) am rechten Auge geplant und durchgeführt.
Begründung: Es handelt sich um einen Eingriff an einem einzelnen, geraden Augenmuskel zur Korrektur einer Schielstellung.
Korrekte Abrechnung: 1 x GOÄ 1330 für die Operation am M. rectus medialis rechts.
Fallbeispiel 2: Kombinierter Eingriff bei Exotropie
Klinische Situation: Eine Patientin mit starkem Auswärtsschielen des linken Auges wird operiert. Der Eingriff umfasst eine Rücklagerung des äußeren geraden Augenmuskels (M. rectus lateralis) und eine Faltung des inneren geraden Augenmuskels (M. rectus medialis) am selben Auge.
Begründung: Es werden zwei gerade Augenmuskeln an einem Auge operiert. Die GOÄ 1330 ist für den ersten Muskel, die GOÄ 1331 für den zweiten Muskel anzusetzen.
Korrekte Abrechnung: 1 x GOÄ 1330 (z.B. für den M. rectus lateralis) und 1 x GOÄ 1331 (für den M. rectus medialis).
Fallbeispiel 3: Symmetrische beidseitige Operation
Klinische Situation: Bei einem Patienten mit infantiler Esotropie wird eine symmetrische Operation durchgeführt, bei der an beiden Augen der M. rectus medialis zurückgelagert wird.
Begründung: An jedem Auge wird der jeweils erste gerade Muskel operiert. Daher ist die GOÄ 1330 für jedes Auge separat berechnungsfähig.
Korrekte Abrechnung: 2 x GOÄ 1330 (einmal für das rechte Auge, einmal für das linke Auge), mit entsprechender Kennzeichnung der Seite in der Rechnung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1330: Was Prüfer beanstanden
Bei der Abrechnung der GOÄ 1330 treten wiederholt Fehler auf, die von Kostenträgern beanstandet werden. Die Kenntnis dieser Fallstricke hilft, Kürzungen zu vermeiden.
Ein häufiger Fehler ist der doppelte Ansatz der GOÄ 1330 für ein Auge. Wird an einem Auge sowohl der M. rectus medialis als auch der M. rectus lateralis operiert, darf die GOÄ 1330 nur einmal angesetzt werden. Für den zweiten geraden Muskel ist zwingend die niedriger bewertete GOÄ 1331 zu verwenden.
Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung mit Eingriffen an schrägen Augenmuskeln. Die GOÄ 1330 gilt ausschließlich für die geraden Augenmuskeln. Operationen am M. obliquus superior oder inferior müssen mit der GOÄ 1332 (für den ersten schrägen Muskel) abgerechnet werden.
Achtung: Die GOÄ 1331 ist eine reine Folgeziffer. Sie kann niemals alleinstehend oder vor der GOÄ 1330 für dasselbe Auge abgerechnet werden. Ihre Abrechnung setzt immer den Ansatz der GOÄ 1330 (oder 1332 für die GOÄ 1333) voraus.
Dokumentation der GOÄ 1330: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung. Sie sollte alle abrechnungsrelevanten Aspekte des Eingriffs nachvollziehbar festhalten.
Die Operationsdokumentation muss folgende Punkte klar benennen: die exakte Seite (rechtes/linkes Auge), den oder die operierten Muskel(n) mit anatomisch korrekter Bezeichnung und die Art des Eingriffs (z.B. Rezession, Resektion, Faden-OP). Bei mehreren operierten Muskeln an einem Auge ist die Reihenfolge der Eingriffe festzuhalten, um die Zuordnung zu GOÄ 1330 und 1331 zu rechtfertigen.
Dokumentation: OP am [Datum], linkes Auge (OS). Diagnose: Exotropie OS. OP-Verfahren: 1. Rezession M. rectus lateralis OS um 7 mm. 2. Resektion M. rectus medialis OS um 5 mm. Durchführung unter Operationsmikroskop. Ambulanter Eingriff in ITN.
Diese Dokumentation stützt die Abrechnung von GOÄ 1330, GOÄ 1331, GOÄ 443 und GOÄ 440.
GOÄ 1330: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1330 kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenindividuelle Begründung in der Rechnung. Mögliche Gründe sind:
- Erheblich erschwerter Zugang durch starke Vernarbungen bei Re-Operationen.
- Anatomische Besonderheiten (z.B. nach Verletzungen oder bei Orbitanomalien).
- Operation bei einem „Lost Muscle“ (abgerissener Muskel).
- Besonders aufwendige Fadentechniken (z.B. Faden-OP nach Cüppers).
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1330 wird häufig in Kombination mit weiteren Ziffern abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:
- GOÄ 1331: Für den Eingriff an einem zweiten geraden Augenmuskel am selben Auge.
- GOÄ 440 oder 441: Zuschlag für ambulante Operationen, je nach Dauer und Komplexität.
- GOÄ 443: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
- Anästhesieleistungen: Werden vom Anästhesisten separat abgerechnet (z.B. GOÄ 462, 470).
- Prä- und postoperative Leistungen: Orthoptische Untersuchungen (z.B. GOÄ 1200, 1201, 1203, 1204) sind in der Regel nicht am Operationstag, sondern in gesonderten Sitzungen berechnungsfähig.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1330
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