GOÄ 1382: Glaukom-OP korrekt abrechnen & steigern

1382
Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom
I Augenheilkunde
Punktzahl
2500
Einfachsatz
145,72 €
1,0x
Regelhöchstsatz
335,16 €
2,3x
Höchstsatz
510,02 €
3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ 1382 ist die zentrale Ziffer für filtrierende Glaukom-Operationen. Unser Leitfaden erklärt die korrekte Abrechnung, Steigerung und wichtige Ausschlüsse.

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
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Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1382

Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom

Die GOÄ-Ziffer 1382 umfasst verschiedene filtrierende Operationsverfahren zur Behandlung des Glaukoms. Das primäre Ziel dieser Eingriffe ist die Schaffung eines neuen, künstlichen Abflussweges für das Kammerwasser, um den Augeninnendruck (IOD) dauerhaft zu senken und so eine weitere Schädigung des Sehnervs zu verhindern.

Die Leistungslegende nennt explizit die Trabekulektomie, die als Goldstandard gilt, sowie die Goniotrepanation und die Trabekulotomie. Laut einer Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer fallen auch moderne, nicht-penetrierende Verfahren wie die Viskokanaloplastie unter diese Ziffer. Wesentlicher Bestandteil des Eingriffs ist die Anlage eines sogenannten Sickerkissens unter der Bindehaut.

GOÄ 1382 in der Praxis: Indikationen und operative Varianten

Die Abrechnung der GOÄ 1382 ist bei chirurgischen Eingriffen indiziert, die auf eine Verbesserung des Kammerwasserabflusses abzielen. Typischerweise kommen diese Verfahren zum Einsatz, wenn ein Glaukom medikamentös oder durch Laserbehandlungen (z. B. Lasertrabekuloplastik) nicht mehr ausreichend kontrolliert werden kann und eine progressive Sehnervschädigung droht.

Die Trabekulektomie ist das am häufigsten durchgeführte Verfahren. Hierbei wird ein kleines Gewebestück aus dem Trabekelmaschenwerk entfernt, um eine direkte Verbindung zwischen der vorderen Augenkammer und dem subkonjunktivalen Raum zu schaffen. Die Viskokanaloplastie hingegen zielt darauf ab, den natürlichen Abflussweg (Schlemm-Kanal) zu erweitern, ohne eine vollständige Perforation zu erzeugen, was das Risiko postoperativer Komplikationen wie einer Hypotonie senken kann.

Tipp: Die Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zur Viskokanaloplastie (Dtsch Arztebl 2012; 109(49)) sollte bei Rückfragen durch Kostenträger griffbereit gehalten werden. Ein eventuell erhöhter Zeitaufwand bei diesem Verfahren kann eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1382

Fallbeispiel 1: Klassische Trabekulektomie

Ein 68-jähriger Patient leidet an einem fortgeschrittenen Offenwinkelglaukom. Trotz maximaler medikamentöser Therapie steigt der Augeninnendruck weiter an, und das Gesichtsfeld zeigt eine zunehmende Einschränkung. Es wird eine Trabekulektomie am rechten Auge durchgeführt, um den Druck zu senken. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 1382, zusätzlich werden der Zuschlag für die Anwendung des Operationsmikroskops (GOÄ 440) und der Zuschlag für die ambulante Operation (GOÄ 445) angesetzt.

Fallbeispiel 2: Viskokanaloplastie bei moderatem Glaukom

Bei einer 55-jährigen Patientin mit moderatem Glaukom und gut erhaltener Sehfunktion soll ein möglichst schonender Eingriff erfolgen. Die Entscheidung fällt auf eine Viskokanaloplastie, um den natürlichen Abflussweg zu reaktivieren. Der Eingriff ist zeitaufwendiger als eine Standard-Trabekulektomie. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ 1382 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,2-fach) und einer entsprechenden Begründung, die den erhöhten technischen und zeitlichen Aufwand beschreibt.

Fallbeispiel 3: Re-Operation mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad

Ein Patient, der bereits vor Jahren eine Trabekulektomie hatte, entwickelt eine Vernarbung des Sickerkissens mit erneutem Druckanstieg. Es wird eine erneute filtrierende Operation am selben Auge durchgeführt. Aufgrund der starken Vernarbungen und der veränderten anatomischen Verhältnisse ist die Präparation erheblich erschwert. Hier ist die Abrechnung der GOÄ 1382 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) und einer detaillierten Begründung (z. B. „Erschwerte Präparation bei Zustand nach Voroperation mit starker Bindehautvernarbung“) absolut gerechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1382: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1382 ist der Versuch, eine Iridektomie zusätzlich abzurechnen. Die basale Iridektomie ist ein obligatorischer Teilschritt der Trabekulektomie, um eine postoperative Blockade des geschaffenen Abflusses durch die Iris zu verhindern. Sie ist daher integraler Bestandteil der Leistung nach GOÄ 1382 und nicht separat nach GOÄ 1361 berechnungsfähig.

Ein weiterer Punkt, der zu Beanstandungen führen kann, ist eine unzureichende Begründung bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors. Pauschale Begründungen wie „erhöhter Zeitaufwand“ werden oft nicht akzeptiert. Die Begründung muss immer patienten- und situationsbezogen sein und die spezifische Schwierigkeit klar benennen.

Achtung: Die GOÄ 1382 beschreibt einen therapeutischen, chirurgischen Eingriff. Diagnostische Maßnahmen zur Glaukom-Früherkennung (IGeL), wie die Augeninnendruckmessung (GOÄ 1256) oder eine OCT-Untersuchung (analog GOÄ 424), dürfen keinesfalls mit dieser Ziffer abgerechnet werden.

Dokumentation der GOÄ 1382: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1382, insbesondere bei Steigerungen, abzusichern. Der Operationsbericht ist hier das zentrale Dokument. Er sollte alle wesentlichen Schritte und eventuelle Besonderheiten des Eingriffs detailliert beschreiben.

Folgende Punkte müssen in der Patientenakte klar dokumentiert sein:

  • Die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs (z. B. Zieldruck nicht erreicht, Progression im Gesichtsfeld).
  • Die genaue Bezeichnung des durchgeführten Operationsverfahrens (z. B. Trabekulektomie, Viskokanaloplastie).
  • Die Verwendung von Medikamenten zur Narbenhemmung (z. B. Mitomycin C).
  • Alle intraoperativen Besonderheiten, die eine Steigerung des Satzes rechtfertigen (z. B. starke Blutungen, brüchige Sklera, Verwachsungen).

Dokumentationsbeispiel: „Diagnose: Medikamentös nicht beherrschbares Offenwinkelglaukom re. Auge. OP: Trabekulektomie mit intraoperativer Anwendung von Mitomycin C (0,2 mg/ml für 2 Min.). Erschwerte Präparation des Skleradeckels aufgrund starker episkleraler Verwachsungen. Anlage einer basalen Iridektomie. Dichter Wundverschluss. Postoperativ formiert sich ein gutes Sickerkissen.“

GOÄ 1382: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1382 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine Überschreitung des 2,3-fachen Regelhöchstsatzes erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung. Mögliche Begründungen sind:

  • Erschwerte Operationsbedingungen durch Voroperationen und Vernarbungen.
  • Besonders hoher technischer Aufwand, z. B. bei der Viskokanaloplastie.
  • Intraoperative Komplikationen wie eine starke Blutung oder eine Glaskörpervorwölbung.
  • Anatomische Besonderheiten des Patienten (z. B. Engwinkelglaukom, enge Lidspalte).

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1382 wird in der Regel mit weiteren Ziffern kombiniert, um den gesamten Behandlungsaufwand abzubilden. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen sind:

  • GOÄ 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
  • GOÄ 445: Zuschlag für ambulante Operationen nach den Nrn. 1375 bis 1382.
  • Anästhesieleistungen: Z. B. GOÄ 490/491 für eine retrobulbäre oder peribulbäre Anästhesie.
  • Postoperative Kontrollen: Abrechnung nach den entsprechenden Ziffern für augenärztliche Untersuchungen und Kontrollen (z. B. GOÄ 1, 5, 1210, 1214).

Wie bereits erwähnt, ist die Kombination mit der GOÄ 1361 (Iridektomie) ausgeschlossen, da diese Leistung als integraler Bestandteil der Operation nach GOÄ 1382 gilt.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1382

Die GOÄ-Ziffer 1382 umfasst verschiedene chirurgische Verfahren zur Behandlung des Glaukoms, die den Augeninnendruck senken. Dazu gehören die klassische Trabekulektomie, die Goniotrepanation, die Trabekulotomie sowie nach Empfehlung der Bundesärztekammer auch die Viskokanaloplastie. Ziel ist die Schaffung eines neuen Abflussweges für das Kammerwasser.
Ja, die Viskokanaloplastie kann nach GOÄ 1382 abgerechnet werden. Dies basiert auf einer offiziellen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer. Da dieses Verfahren oft zeit- und materialaufwendiger ist, kann ein erhöhter Steigerungsfaktor mit entsprechender Begründung gerechtfertigt sein.
Die GOÄ 1361 für die Iridektomie ist nicht neben der GOÄ 1382 abrechenbar, da die Iridektomie ein obligatorischer Teilschritt der Trabekulektomie ist. Sie wird durchgeführt, um zu verhindern, dass die Iris den neu geschaffenen Abflussweg blockiert, und gilt daher als im Leistungsinhalt der GOÄ 1382 enthalten.
Eine Steigerung bis zum Höchstsatz ist bei überdurchschnittlichem Aufwand gerechtfertigt. Gründe hierfür können erhebliche Vernarbungen durch Voroperationen, intraoperative Komplikationen wie starke Blutungen, ein besonders hoher technischer Aufwand oder schwierige anatomische Verhältnisse beim Patienten sein. Die Begründung muss immer spezifisch und nachvollziehbar sein.
Mit der GOÄ 1382 können typischerweise wichtige Zuschläge kombiniert werden, um den Aufwand vollständig abzubilden. Dazu gehören der Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops nach GOÄ 440 und bei ambulanter Durchführung der Zuschlag für ambulante Operationen nach GOÄ 445.
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