Die GOÄ 1497 vergütet die Tränensackoperation vom Naseninnern aus. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung, Abgrenzung und typischen Fallstricken.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1497
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 1497 im Abschnitt J (Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde) mit dem folgenden Leistungstext:
Tränensackoperation vom Naseninnern aus
Diese Ziffer vergütet die chirurgische Eröffnung des Tränensacks zur Nasenhaupthöhle, um einen neuen Abflussweg für die Tränenflüssigkeit zu schaffen. Das entscheidende Kriterium für die Abrechnung der GOÄ 1497 ist der endonasale Zugangsweg, also die Durchführung der Operation durch die Nasenöffnung, typischerweise unter endoskopischer Sicht.
Die Leistung umfasst alle notwendigen Teilschritte des Eingriffs, wie die Schaffung eines Knochenfensters zwischen Nasenhöhle und Tränensack, die Inzision der Schleimhäute und deren Verbindung (Marsupialisation), um einen dauerhaften Abfluss (eine Dakryozystorhinostomie, DCR) zu gewährleisten. Vorbemerkungen zu dieser Ziffer existieren im GOÄ-Abschnitt J nicht direkt, jedoch gelten die allgemeinen Bestimmungen des Kapitels.
GOÄ 1497 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung
Die Abrechnung der GOÄ 1497 ist bei spezifischen klinischen Szenarien gerechtfertigt, die einen operativen Eingriff am Tränensack mit endonasalem Zugang erfordern. Die häufigste Indikation ist eine chronische oder rezidivierende Dakryozystitis (Tränensackentzündung) infolge einer Stenose oder eines Verschlusses des Ductus nasolacrimalis (Tränennasengang).
Typische Patientenvorstellungen beinhalten Symptome wie Epiphora (ständiges Tränenträufeln), eitrige Sekretion aus dem Tränenpünktchen und schmerzhafte Schwellungen im Bereich des inneren Augenwinkels. Wenn konservative Maßnahmen wie Spülungen oder medikamentöse Therapien versagen, ist die operative Sanierung indiziert. Die endonasale DCR hat sich hier als minimal-invasives Verfahren mit guten Erfolgsraten etabliert.
Achtung: Die GOÄ 1497 ist strikt von den Ziffern 1299 bis 1301 abzugrenzen. Während die GOÄ 1497 den Zugang durch die Nase beschreibt, vergüten die Nrn. 1299-1301 Operationen am Tränensack oder der Tränendrüse mit einem periorbitalen Zugang, also einem Hautschnitt von außen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1497
Fallbeispiel 1: Primäre endoskopische DCR
Klinische Situation: Eine 62-jährige Patientin leidet seit Monaten an einer Epiphora des linken Auges mit wiederkehrenden, schmerzhaften Entzündungen des Tränensacks. Die Diagnostik bestätigt eine Tränennasengangstenose.
Begründung und Abrechnung: Es wird eine endoskopische Dakryozystorhinostomie (DCR) geplant. Der Eingriff erfolgt rein transnasal unter endoskopischer Kontrolle. Hierfür ist die GOÄ 1497 die korrekte Ziffer. Wird der Eingriff ambulant und unter Verwendung eines Endoskops durchgeführt, kann zusätzlich der Zuschlag nach GOÄ 444 angesetzt werden.
Fallbeispiel 2: Revisionseingriff nach Vernarbung
Klinische Situation: Ein Patient stellt sich mit einem Rezidiv seiner Symptome nach einer vor Jahren extern durchgeführten DCR vor. Die endoskopische Untersuchung zeigt eine narbige Verengung des geschaffenen Ostiums.
Begründung und Abrechnung: Der Revisionseingriff wird endonasal durchgeführt, um die Narben zu entfernen und die Öffnung zum Tränensack wiederherzustellen. Auch in diesem Fall ist die GOÄ 1497 anzusetzen, da der aktuelle Zugangsweg maßgeblich ist. Der erhöhte Aufwand durch die Vernarbungen kann eine Steigerung des Faktors über 2,3-fach rechtfertigen.
Fallbeispiel 3: DCR in Kombination mit Septumplastik
Klinische Situation: Bei einem Patienten mit Dakryozystitis liegt zusätzlich eine ausgeprägte Septumdeviation vor, die nicht nur die Nasenatmung behindert, sondern auch den endoskopischen Zugang zum Operationsgebiet erschwert.
Begründung und Abrechnung: Um die DCR durchführen zu können und gleichzeitig die Nasenatmung zu verbessern, wird in derselben Sitzung eine Septumplastik durchgeführt. In diesem Fall können die GOÄ 1497 für die Tränensack-OP und die GOÄ 1487 für die Septumplastik nebeneinander abgerechnet werden, da zwei separate pathologische Zustände behandelt werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1497: Was Prüfer beanstanden
Bei der Abrechnung der GOÄ 1497 kommt es immer wieder zu Beanstandungen durch Kostenträger. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich jedoch vermeiden.
Ein zentraler Fehler ist die Verwechslung des Zugangsweges. Wird eine Tränensackoperation von außen (periorbital) durchgeführt, darf keinesfalls die GOÄ 1497 abgerechnet werden. Hierfür sind die Ziffern aus dem augenärztlichen Kapitel (z.B. GOÄ 1299) vorgesehen. Der Operationsbericht muss den endonasalen Zugang eindeutig belegen.
Ein weiterer Punkt ist die unzureichende Begründung bei Nebeneinanderberechnung mit anderen nasalen Eingriffen. Werden beispielsweise Nasenmuscheln verkleinert (z.B. GOÄ 1476), muss aus der Dokumentation hervorgehen, dass dies aufgrund einer eigenständigen Pathologie (z.B. Muschelhyperplasie) und nicht nur zur Schaffung des Zugangsweges erfolgte.
Tipp: Formulieren Sie Begründungen für eine Steigerung des Faktors immer patientenindividuell und konkret. Pauschale Formulierungen wie „erschwerter Eingriff“ werden oft nicht anerkannt. Besser sind detaillierte Angaben wie „erhöhter Zeitaufwand durch starke, diffuse Blutungen aus dem Plexus Kiesselbachii“.
Dokumentation der GOÄ 1497: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung. Sie schützt vor Rückfragen und potenziellen Honorarkürzungen.
Für die GOÄ 1497 sollte die Dokumentation in der Patientenakte folgende Punkte umfassen:
- Eindeutige Indikation: z.B. „Zustand nach rezidivierender Dakryozystitis links bei Ductus-nasolacrimalis-Stenose“.
- Beschreibung des Zugangsweges: Der Begriff „endonasal“ oder „transnasal“ muss explizit erwähnt werden.
- Detaillierter Operationsverlauf: Beschreibung der wesentlichen Schritte (z.B. „endoskopisch gestützte DCR, Bildung eines Knochenfensters, Marsupialisation der Schleimhautlappen“).
- Besonderheiten: Alle Umstände, die eine Steigerung des Faktors begründen (z.B. extreme Enge, starke Blutungen, Vernarbungen), müssen detailliert beschrieben werden.
Dokumentation: Indikation: Chronische Epiphora rechts bei Tränennasengangstenose. OP-Verfahren: Endoskopische Dakryozystorhinostomie rechts in ITN. Vorgehen: Nach Abschwellen der Nasenschleimhaut endonasales Vorgehen, Darstellung der Processus uncinatus, Schaffung eines Knochenfensters zur Freilegung des Tränensacks. Inzision und Marsupialisation. Einlage einer Silikonschienung. Regelrechter Situs.
GOÄ 1497: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1497 ist eine Leistung, die bei überdurchschnittlichem Aufwand über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) gesteigert werden kann. Eine solche Steigerung erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung. Mögliche Gründe sind:
- Anatomische Besonderheiten: Eine sehr enge Nasenhaupthöhle oder eine stark abweichende Anatomie, die den Zugang erschwert.
- Ausgeprägte Vernarbungen: Insbesondere bei Revisionseingriffen können Narbenplatten die Präparation erheblich erschweren und den Zeitaufwand erhöhen.
- Starke Blutungen: Überdurchschnittliche Blutungen, die wiederholte Koagulationen und eine aufwendige Blutstillung erfordern.
- Besonders dicker Knochen: Ein ungewöhnlich dicker oder harter Knochen im Bereich des Processus frontalis maxillae kann die Schaffung des Knochenfensters zeitaufwendig gestalten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1497 kann je nach Eingriffsumfang sinnvoll mit anderen Ziffern kombiniert werden:
- GOÄ 444: Zuschlag für ambulante Operationen bei Anwendung eines Operationsmikroskops oder Endoskops.
- GOÄ 440: Zuschlag bei Anwendung eines Lasers (z.B. zur Koagulation oder Gewebeabtragung).
- GOÄ 1487: Septumplastik, wenn eine klinisch relevante Septumdeviation vorliegt.
- GOÄ 1476/1477: Operative Eingriffe an den Nasenmuscheln bei relevanter Hyperplasie.
- Beratungen und Untersuchungen: Nrn. 1, 3, 6 oder 1400/1401 vor und nach dem Eingriff.
Die Kombination mit den Nrn. 1299-1301 für denselben Tränensack in derselben Sitzung ist ausgeschlossen, da sie alternative Vorgehensweisen beschreiben.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1497
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