GOÄ 1530: Laryngoskopie korrekt abrechnen & steigern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1530
Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop
Punktzahl 182  
Einfachsatz 10,61 € 1,0x
Regelhöchstsatz 24,40 € 2,3x
Höchstsatz 37,13 € 3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ-Ziffer 1530 für die Laryngoskopie ist eine zentrale Leistung in der HNO. Erfahren Sie alles über korrekte Abrechnung, Fallstricke und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1530

Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop

Die GOÄ-Ziffer 1530 beschreibt die direkte Untersuchung des Kehlkopfes mittels eines speziellen Endoskops, dem Laryngoskop. Dieses Verfahren nutzt eine Kaltlichtquelle zur Ausleuchtung und wird in der Regel unter Lupenvergrößerung durchgeführt, weshalb es oft als Lupenlaryngoskopie bezeichnet wird. Typischerweise kommt hierfür eine starre 90°-Optik zum Einsatz.

Im Gegensatz zur indirekten Kehlkopfspiegelung (Leistungsinhalt der GOÄ 6), bei der nur ein einfacher Spiegel verwendet wird, ermöglicht die GOÄ 1530 eine detaillierte und vergrößerte Darstellung der laryngealen Strukturen. Die Untersuchung findet am wachen Patienten im Untersuchungsstuhl statt und erfordert keine Narkose.

Diese Methode ist klar von der operativen „Schwebe- oder Stützlaryngoskopie“ nach GOÄ 1533 abzugrenzen. Letztere ist ein deutlich aufwendigerer Eingriff, der immer eine Narkose erfordert und im Operationssaal durchgeführt wird.

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GOÄ 1530 in der Praxis: Anwendung und Abgrenzung in der HNO-Praxis

Die Laryngoskopie nach GOÄ 1530 ist eine zentrale diagnostische Maßnahme in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Sie wird immer dann eingesetzt, wenn eine einfache Spiegeluntersuchung nicht ausreicht oder eine genauere Beurteilung der Kehlkopfstrukturen notwendig ist. Typische klinische Indikationen sind unklare oder chronische Heiserkeit, Schluckbeschwerden (Dysphagie), ein Fremdkörpergefühl (Globusgefühl) oder der Verdacht auf eine Stimmbandlähmung.

Eine wichtige Abgrenzung besteht zur GOÄ 6 (Symptombezogene Untersuchung), welche die indirekte Spiegeluntersuchung beinhaltet. Die GOÄ 1530 ist als weiterführende, endoskopische Untersuchung neben der GOÄ 6 berechnungsfähig, wenn sie zur weiteren Abklärung erforderlich ist. Dies ist in der Praxis häufig der Fall.

Ebenfalls relevant ist die Abgrenzung zur GOÄ 1418 (Untersuchung der Stimmbänder mit dem Laryngoskop). Laut Kommentar ist die GOÄ 1530 neben der GOÄ 1418 berechnungsfähig, wenn die Untersuchung inhaltlich mehr als nur die Stimmbänder umfasst, also der gesamte Kehlkopf inspiziert wird.

Tipp: Dokumentieren Sie die medizinische Notwendigkeit für die weiterführende Untersuchung nach GOÄ 1530, wenn zuvor eine GOÄ 6 abgerechnet wurde. Eine kurze Begründung wie „zur Detailbeurteilung bei V.a. Leukoplakie“ ist hier ausreichend.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1530

Fallbeispiel 1: Chronische Heiserkeit bei einem Lehrer

Ein 45-jähriger Lehrer leidet seit über zwei Monaten an Heiserkeit. Die erste Untersuchung mit dem Kehlkopfspiegel (GOÄ 6) zeigt eine unklare Schwellung an einem Stimmband. Zur genauen Differenzierung wird eine Lupenlaryngoskopie durchgeführt, die ein Stimmlippenpolyp bestätigt.
Abrechnung: GOÄ 6, GOÄ 1530 (neben der entsprechenden Beratungsziffer).

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Malignomverdachts

Ein langjähriger Raucher klagt über ein Globusgefühl und gelegentliche Schmerzen beim Schlucken. Um einen Tumor im Bereich des Kehlkopfes auszuschließen, wird eine direkte Laryngoskopie nach GOÄ 1530 durchgeführt. Dabei wird eine verdächtige Läsion am Aryknorpel entdeckt und im Anschluss eine Probe entnommen.
Abrechnung: GOÄ 1530, GOÄ 1534 (Probeexzision aus dem Kehlkopf).

Fallbeispiel 3: Kontrolle nach Schilddrüsenoperation

Nach einer Thyreoidektomie klagt eine Patientin über eine schwache, heisere Stimme. Zur Überprüfung der Stimmbandbeweglichkeit und zum Ausschluss einer Recurrensparese wird eine Laryngoskopie durchgeführt. Die Untersuchung zeigt eine einseitige Stimmbandlähmung.
Abrechnung: GOÄ 1530 (neben den Grundleistungen).

Häufige Fehler bei der GOÄ 1530: Was Prüfer beanstanden

Bei der Abrechnung der GOÄ 1530 kommt es immer wieder zu Beanstandungen durch Kostenträger. Ein häufiger Fehler ist die gemeinsame Abrechnung mit Ziffern, für die ein Abrechnungsausschluss besteht. Dies betrifft insbesondere die GOÄ 1532 (Stroboskopie), da die Laryngoskopie bereits methodischer Bestandteil dieser Leistung ist.

Ebenso ist die Ziffer nicht neben GOÄ 1533 (Stützlaryngoskopie in Narkose) berechnungsfähig. Die direkte Inspektion des Kehlkopfes ist integraler Bestandteil des operativen Eingriffs und darf nicht separat angesetzt werden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Abrechnung zur reinen Kontrolle der „Bluttrockenheit“ nach einem Eingriff. Eine solche postoperative Kontrolle ist Teil der Nachsorge und nicht als eigenständige diagnostische Leistung nach GOÄ 1530 abrechenbar.

Achtung: Die GOÄ 1530 darf nicht für eine einfache Spiegeluntersuchung abgerechnet werden. Der Einsatz eines Laryngoskops (Endoskops) ist zwingende Voraussetzung für die Abrechnung dieser Ziffer.

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Dokumentation der GOÄ 1530: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1530 bei Rückfragen zu sichern. Die Dokumentation sollte stets die medizinische Indikation für die Untersuchung enthalten. Zudem muss die Durchführung der Laryngoskopie explizit erwähnt werden.

Der erhobene Befund sollte detailliert beschrieben werden. Dazu gehört die Beurteilung der Epiglottis, der Taschenfalten, der Stimmbänder (Farbe, Oberfläche, Beweglichkeit), der Aryknorpel und der Sinus piriformes. Eine klare Diagnose oder Verdachtsdiagnose rundet die Dokumentation ab.

Dokumentation: Indikation: Heiserkeit seit 8 Wochen. Durchführung einer Lupenlaryngoskopie. Befund: Epiglottis unauffällig. Stimmbänder beidseits randkantenverdickt, leicht gerötet, bei Phonation kompletter Schluss. Beweglichkeit seitengleich und regelrecht. Kein Anhalt für Malignität. Diagnose: Chronische Laryngitis.

GOÄ 1530: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1530 kann über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung. Mögliche Gründe sind ein erhöhter Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit bei der Durchführung.

Beispiele für Begründungen sind ein extrem starker Würgereiz des Patienten, der wiederholte Ansätze erfordert, anatomische Besonderheiten (z.B. bei Adipositas oder kurzer Hals), die die Untersuchung erschweren, oder ein komplexer Befund, dessen detaillierte Inspektion und Dokumentation besonders zeitaufwendig ist.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1530 wird häufig in Kombination mit anderen Ziffern abgerechnet. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen sind:

  • GOÄ 1, 3, 5, 6: Beratungs- und Untersuchungsleistungen.
  • GOÄ 1534: Probeexzision aus dem Kehlkopf, wenn während der Laryngoskopie eine Gewebeprobe entnommen wird.
  • GOÄ 1418: Untersuchung der Stimmbänder, wenn die Untersuchung nach GOÄ 1530 den gesamten Kehlkopf umfasst und somit über die reine Stimmbandinspektion hinausgeht.

Zu beachten sind die Abrechnungsausschlüsse. Nicht neben GOÄ 1530 berechnungsfähig sind unter anderem die GOÄ 435, 462, 463 (bestimmte Biopsien), GOÄ 1529 (Endoskopie des Nasenrachenraumes), GOÄ 1532 (Stroboskopie) und GOÄ 1533 (Stützlaryngoskopie).

Ziffer 1530 in der neuen GOÄ

Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop heißt in der neuen GOÄ Nummer 4980 — „Fiberoptische transnasale endoskopische Untersuchung des Larynx, Meso- und Hypopharynx sowie der supraglottischen Strukturen" — mit einem festen Satz von 75,96 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 24,40 €).

Nummer 4966 „Endoskopische Untersuchung des Kehlkopfes und/oder des Hypopharynx zwecks diagnostischer Abklärung, z.B. mittels Laryngoskop" (33,48 €) ist ebenfalls zu beachten.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1530

Der Hauptunterschied liegt in der Untersuchungsmethode. GOÄ 6 beschreibt die indirekte Untersuchung des Kehlkopfes mit einem einfachen Spiegel, während GOÄ 1530 die direkte, endoskopische Untersuchung mit einem Laryngoskop und in der Regel unter Vergrößerung umfasst. GOÄ 1530 ist die detailliertere und genauere Untersuchung.
Ja, die GOÄ 1530 kann zusammen mit der GOÄ 1534 für eine Probeexzision aus dem Kehlkopf abgerechnet werden. Ein Abrechnungsausschluss besteht jedoch zu anderen Biopsie-Ziffern wie der GOÄ 435 (Entnahme von oberflächlichem Material), die nicht im selben Kontext angesetzt werden darf.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand möglich. Begründungen können ein starker Würgereiz des Patienten, schwierige anatomische Verhältnisse oder ein besonders komplexer Befund sein, der eine längere Untersuchungszeit erfordert.
Ja, die Lupenlaryngoskopie ist die Standardmethode zur Durchführung der Leistung nach GOÄ 1530. Die Verwendung einer vergrößernden Optik ist im Leistungsinhalt inbegriffen und rechtfertigt für sich allein keine Steigerung des Faktors.
Nein, die GOÄ 1530 ist nicht neben der GOÄ 1532 (Stroboskopie zur Untersuchung der Stimmlippenschwingungen) berechnungsfähig. Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die Laryngoskopie ein integraler Bestandteil der Stroboskopie und daher in dieser Leistung enthalten.
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