Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1614: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Tympanoplastik mit komplexem Aufbau der Gehörknöchelchenkette.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1614
Tympanoplastik – einschließlich Interposition und Aufbau der Gehörknöchelchenkette –
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 1614 definiert eine anspruchsvolle rekonstruktive Operation am Mittelohr. Im Zentrum steht hierbei nicht nur der Verschluss eines Trommelfelldefekts, sondern die Wiederherstellung der Schallleitung durch eine Rekonstruktion der Gehörknöchelchenkette.
Im Gegensatz zu einfacheren Verfahren verlangt diese Ziffer den Aufbau von mindestens zwei Gliedern der Kette zwischen dem Trommelfell und dem ovalen Fenster. Dies geht deutlich über die bloße Zwischenschaltung (Interposition) eines einzelnen Kettengliedes hinaus, die unter die Ziffer 1613 fallen würde. Die Verwendung von autogenem oder allogenem Material ist in der Leistung bereits enthalten.
GOÄ 1614 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung bei komplexen Mittelohreingriffen
Die Abrechnung der GOÄ 1614 ist in der HNO-Praxis und -Klinik an präzise anatomische Voraussetzungen gebunden. Typische Indikationen sind chronische Knocheneiterungen (wie das Cholesteatom) oder ausgeprägte traumatische Kettenunterbrechungen. In diesen Fällen reicht eine einfache Myringoplastik oder eine isolierte Kettenglied-Interposition medizinisch nicht aus.
Ein wesentliches Kriterium für die Wahl dieser Ziffer ist der mehrgliedrige Aufbau. Wird beispielsweise der Amboss entfernt und durch ein Implantat ersetzt, das gleichzeitig den Kontakt zum Steigbügel und zum Trommelfell wiederherstellt, liegt ein anspruchsvoller Kettenaufbau vor. Auch die Durchführung einer sogenannten Manubrio-Stapedopexie rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer ausdrücklich.
Tipp: Achten Sie bei der OP-Planung und der anschließenden Liquidation penibel darauf, ob eine ein- oder mehrgliedrige Rekonstruktion stattgefunden hat. Nur bei Letzterer ist der Ansatz der höher bewerteten GOÄ 1614 medizinisch und gebührenrechtlich begründet.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1614
Fallbeispiel 1: Sanierung eines Cholesteatoms mit Kettenrekonstruktion
Bei einem Patienten zeigt sich ein ausgedehntes Cholesteatom mit Arrosion des Ambosses und des Steigbügelkopfes. Nach vollständiger Sanierung des Mittelohrs erfolgt der Wiederaufbau der Gehörknöchelchenkette mittels einer TORP-Prothese (Total Ossicular Replacement Prosthesis) vom Trommelfell direkt auf die Steigbügelfußplatte. Da hierbei zwei Kettenglieder überbrückt und rekonstruiert werden, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1614 vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 2: Posttraumatische Kettenunterbrechung
Nach einem schweren Schläfenbeintrauma liegt eine Luxation und Frakturierung der Gehörknöchelchen vor. Der Operateur führt eine Tympanoskopie durch, entfernt die zerstörten Anteile von Hammer und Amboss und rekonstruiert die Verbindung zur intakten Stapes-Struktur mittels einer PORP-Prothese (Partial Ossicular Replacement Prosthesis). Da dieser komplexe Aufbau über mehrere Ebenen erfolgt, wird die Leistung nach GOÄ 1614 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Durchführung einer Manubrio-Stapedopexie
Bei fixierter Gehörknöchelchenkette und intaktem Steigbügel wird eine direkte Verbindung zwischen dem Hammergriff (Manubrium) und dem Steigbügelkopf hergestellt. Diese spezielle Form der Manubrio-Stapedopexie ist explizit im Leistungsumfang der GOÄ 1614 genannt. Die Abrechnung erfolgt daher regelkonform über die Ziffer 1614 zum entsprechenden Steigerungssatz.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1614: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die sich gegenseitig ausschließen. Die GOÄ 1614 darf explizit nicht neben der Ziffer 1610 (Tympanoplastik ohne Rekonstruktion) oder der Ziffer 1613 (Tympanoplastik mit einfacher Interposition) abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse im Rahmen automatisierter Software-Abgleiche sehr genau.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die gleichzeitige Berechnung der Ziffer 1588 (Myringoplastik), da der Trommelfellverschluss integraler Bestandteil der Tympanoplastik nach 1614 ist. Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern betrifft oft die Abgrenzung zur Stapesplastik (Ziffer 1623). Wird eine Stapesplastik durchgeführt, ist die 1614 für dasselbe Ohr in derselben Sitzung gesperrt.
Achtung: Die bloße Verwendung eines Knorpel- oder Knochenspans zur einfachen Überbrückung eines Defekts (Interposition) rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 1614. Wird in solchen Fällen fälschlicherweise die 1614 statt der 1613 abgerechnet, drohen Honorarkürzungen und zeitaufwendige Widerspruchsverfahren.
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Dokumentation der GOÄ 1614: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den Zustand der Gehörknöchelchenkette vor der Rekonstruktion detailliert beschreiben. Insbesondere der Nachweis, dass mindestens zwei Kettenglieder betroffen und rekonstruiert wurden, muss klar aus dem Bericht hervorgehen.
Zudem sollten die verwendeten Materialien, ob autogen, allogen oder alloplastisch (z. B. Titanprothesen), namentlich und mit Chargennummer dokumentiert werden. Auch die genaue Positionierung der Prothese und die anschließende Funktionskontrolle der rekonstruierten Kette sind wesentliche Bestandteile des Berichts.
Dokumentationsbeispiel: "...Nach Sanierung des Cholesteatoms zeigt sich eine Zerstörung des Ambosses sowie des Steigbügelkopfes. Die Fußplatte ist mobil. Einbringen einer Titan-TORP-Prothese (Länge 3,5 mm) zur Überbrückung des Defekts zwischen der Steigbügelfußplatte und dem Trommelfell (Aufbau von zwei Kettengliedern). Sicherung der Prothese mit Knorpelscheiben..."
GOÄ 1614: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der hohen anatomischen Variabilität und der oft schwierigen Präparationsverhältnisse bei Re-Operationen kann der Schwellenwert von 2,3 fach überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) lässt sich insbesondere durch extreme anatomische Enge, starke Blutungsneigung oder ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen begründen. Auch die zeitaufwendige Anpassung von Individualprothesen stellt eine valide Begründung dar.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 1614 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht dem eigentlichen operativen Zugang oder dem Kern der Tympanoplastik zuzurechnen sind. Häufig kombinierbar ist die Ziffer mit Anästhesieleistungen oder der postoperativen Überwachung. Zudem ist der Ansatz von Zuschlägen für ambulante Operationen wie der Nummer 440 oder 445 (bei ambulanter Durchführung) zu prüfen.
Ziffer 1614 in der neuen GOÄ
Tympanoplastik – einschließlich Interposition und Aufbau der Gehörknöchelchenkette – heißt in der neuen GOÄ Nummer 9023 — „Tympanoplastik Typ II bis IV mit Trommelfell- und/oder Gehörknöchelchenketten-Rekonstruktion" — mit einem festen Satz von 929,16 €, abrechenbar je Seite (heute beim 2,3-fachen Satz: 420,95 €). die neue GOÄ fasst die Typen II bis IV mit Trommelfell- und/oder Gehörknöchelchenketten-Rekonstruktion in 9023 zusammen; der alte Unterschied zwischen Interposition eines vs.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1614
Was hat nicht gestimmt?