GOÄ 1637: Ohrmuschelkorrektur richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1637
Plastische Operation zur Korrektur von Form, Größe und Stellung der Ohrmuschel
Punktzahl 1400  
Einfachsatz 81,60 € 1,0x
Regelhöchstsatz 187,68 € 2,3x
Höchstsatz 285,60 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Ohrmuschelkorrektur nach GOÄ 1637 bietet Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und der beidseitigen Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1637

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 1637 wie folgt:

Plastische Operation zur Korrektur von Form, Größe und Stellung der Ohrmuschel

Diese Ziffer umfasst die chirurgische Rekonstruktion und kosmetisch-funktionelle Korrektur der Ohrmuschel. Hierzu gehören operative Eingriffe zur Behebung von angeborenen Deformitäten oder erworbenen Defekten. Die Leistung bezieht sich explizit auf die einseitige Durchführung, da der Verordnungstext den Singular verwendet.

GOÄ 1637 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die häufigste Indikation für die Anwendung der GOÄ 1637 ist die klassische Otoplastik bei abstehenden Ohren (Apostasis otum). Darüber hinaus kommt die Ziffer bei der Verkleinerung von Makrotien oder der plastischen Korrektur von traumatischen Ohrmuscheldefekten zum Einsatz. Auch die Korrektur von angeborenen Fehlbildungen wie der Tassenohrlappenplastik fällt unter diesen Leistungsumfang.

Wichtig ist die Abgrenzung zu rein kosmetischen Eingriffen ohne medizinische Indikation. Liegt eine rein ästhetische Motivation vor, muss die Abrechnung nach § 12 Abs. 3 GOÄ als Verlangensleistung vereinbart werden. Bei medizinisch indizierten Rekonstruktionen nach Unfällen oder bei psychischer Belastung durch ausgeprägte Fehlstellungen ist die reguläre Liquidation über die private Krankenversicherung (PKV) möglich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1637

Fallbeispiel 1: Einseitige Otoplastik bei Apostasis otum

Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten, einseitigen Fehlstellung der rechten Ohrmuschel vor. Es erfolgt die operative Korrektur mittels Knorpelresektion und Nahttechnik in Lokalanästhesie. Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ-Ziffer 1637 für die rechte Seite.

Fallbeispiel 2: Beidseitige Ohrmuschelkorrektur

Bei einer Patientin wird eine beidseitige Korrektur abstehender Ohren durchgeführt. Da die Ziffer 1637 eine einseitige Leistung beschreibt, wird die Ziffer für diesen Eingriff zweimal angesetzt. In der Rechnung muss dies durch den Zusatz „beidseitig“ oder die separate Aufführung der rechten und linken Seite gekennzeichnet werden.

Fallbeispiel 3: Korrektur nach traumatischer Ruptur

Nach einem Sportunfall zeigt ein Patient eine komplexe Deformierung der linken Ohrmuschel mit Knorpelbeteiligung. Die plastische Wiederherstellung erfordert eine aufwendige Knorpelrekonstruktion. Neben der GOÄ 1637 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des hohen operativen Schwierigkeitsgrades begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1637: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung von ausgeschlossenen Leistungen. Die GOÄ-Ziffer 1637 darf nicht neben den Ziffern 1635 (Operationen am Gehörgang), 1636 (Teilrekonstruktion der Ohrmuschel) oder 1638 (Totalrekonstruktion) berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1637 und GOÄ 1638 für dieselbe Seite ist absolut unzulässig. Achten Sie darauf, dass bei einer Totalrekonstruktion ausschließlich die höher bewertete Ziffer 1638 herangezogen wird.

Zudem führt die unvollständige Kennzeichnung bei beidseitigen Eingriffen oft zu Kürzungen. Wird die Ziffer ohne den klaren Hinweis auf die beidseitige Erbringung doppelt liquidiert, verweigern Erstattungsstellen häufig die Zahlung für die zweite Leistung.

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Dokumentation der GOÄ 1637: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die angewandte Operationstechnik, der Zustand des Knorpels und die verwendeten Nahtmaterialien detailliert beschrieben werden. Auch die präoperative und postoperative Fotodokumentation ist dringend zu empfehlen, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen.

Dokumentation: Lokalanästhesie rechts. Schnittführung retroaurikulär. Darstellung des Ohrknorpels, Ausdünnung mittels Schleiftechnik und Fixierung durch Anthelixnähte (Mustardé-Technik). Symmetriekontrolle, Hautverschluss, steriler Verband.

Tipp: Halten Sie insbesondere bei Kindern die psychische Belastung oder funktionelle Einschränkungen schriftlich fest. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber den Kostenträgern bezüglich der medizinischen Indikation erheblich.

GOÄ 1637: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder Voroperationen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) lässt sich beispielsweise durch eine starke Vernarbung des Gewebes, eine komplexe Knorpelhypertrophie oder eine verlängerte Operationszeit begründen. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Bei der ambulanten Durchführung der Ohrmuschelkorrektur kann der Zuschlag nach GOÄ 445 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) angesetzt werden. Dieser Zuschlag ist mit 2200 Punkten bewertet und sichert zusätzliches Honorar. Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 oder 491) sind ebenfalls separat berechenbar, sofern sie die Kriterien der GOÄ erfüllen und nicht im Leistungsumfang enthalten sind.

Ziffer 1637 in der neuen GOÄ

Die bisherige Plastische Operation zur Korrektur von Form, Größe und Stellung der Ohrmuschel (2,3-facher Satz: 187,68 €) wird in der neuen GOÄ nach der konkreten klinischen Situation aufgeteilt (Festsätze zwischen 242,58 € und 413,78 €). Die Dokumentation entscheidet über die zutreffende Ziffer:

  • 9006 „Plastische Korrektur eines abstehenden Ohres (Ohrmuscheldysmorphie Grad 1)" — bei abstehendes Ohr, Ohrmuscheldysmorphie Grad 1 (242,58 €)
  • 9010 „Partielle Ohrmuschelplastik (z.B. Reduktionsplastik, Korrektur eines Stahl- oder Schneckenohres, Ohrmuschelteilaufbau)" — bei partielle Ohrmuschelplastik, Reduktionsplastik oder Korrektur eines Stahl- oder Schneckenohres (413,78 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1637

Ja, die GOÄ 1637 beschreibt eine einseitige Leistung und kann bei beidseitiger Durchführung zweimal angesetzt werden. Wichtig ist dabei die deutliche Kennzeichnung der Seiten (rechts/links oder 'beidseitig') in der Liquidation.
Bei ambulanter Durchführung kann der OP-Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist mit 2200 Punkten bewertet und darf nicht gesteigert werden.
Die GOÄ 1637 darf nicht am selben Ohr neben den Ziffern 1635, 1636 und 1638 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den Abrechnungsrichtlinien der GOÄ fest verankert.
Eine Erhöhung über den 2,3-fachen Satz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad zulässig. Typische Begründungen sind starke Vernarbungen durch Voroperationen, komplexe Knorpelrekonstruktionen oder eine ungewöhnlich lange Operationsdauer.
Eine prä- und postoperative Fotodokumentation ist zwar nicht formal vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Sie dient als wichtigster Nachweis der medizinischen Notwendigkeit gegenüber privaten Krankenversicherungen.
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