Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1635 (Ohrmuschelanlegeplastik): Erfahren Sie alles über korrekte Abrechnung, beidseitigen Ansatz, Steigerung und Fallbeispiele.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1635
Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z. B. durch einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision) - 739 Punkte.
Die Leistungslegende beschreibt die chirurgische Korrektur einer Fehlstellung der Ohrmuschel. Diese Leistung umfasst alle typischen Operationsschritte wie die Schnittführung, die Freilegung des Knorpels sowie die Knorpelbearbeitung oder Knorpelexzision zur Neuausrichtung des Ohres. Auch der anschließende Wundverschluss ist mit dieser Gebührenordnungsposition abgegolten.
Da sich die Leistungsbeschreibung explizit auf ein einzelnes Ohr bezieht, kann die Maßnahme bei beidseitiger Operation auch zweimal abgerechnet werden. Dies muss auf der Liquidation entsprechend klar durch den Zusatz "beidseitig" oder die Angabe der Anzahl gekennzeichnet werden.
GOÄ 1635 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die Indikation zur Durchführung einer Ohrmuschelanlegeplastik (Otoplastik) nach GOÄ 1635 liegt meist bei einer angeborenen Fehlstellung, dem sogenannten Apostasis otum (abstehende Ohren). Die Operation dient der ästhetischen und psychologischen Entlastung der betroffenen Patienten, insbesondere im Kindes- oder Jugendalter. Der Fokus der Ziffer liegt ausschließlich auf der Veränderung der Stellung der Ohrmuschel.
Grenzt sich die chirurgische Intervention nicht nur auf die Stellung, sondern auch auf die Form oder die Größe des Ohres ab, greift eine andere Codierung. Für plastische Operationen zur Korrektur der reinen Ohrmuschelform oder bei kombinierten Korrekturen von Form, Größe und Stellung ist die GOÄ-Ziffer 1636 heranzuziehen. Eine genaue präoperative Befunderhebung ist daher für die korrekte Honorierung unerlässlich.
Achtung: Die GOÄ 1635 darf nicht herangezogen werden, wenn gleichzeitig eine umfassende Rekonstruktion der gesamten Ohrmuschel stattfindet. In solchen komplexen Fällen sind die höher bewerteten Ziffern 1637 oder 1638 zu prüfen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1635
Fallbeispiel 1: Einseitige Otoplastik bei asymmetrischem Befund
Ein 12-jähriger Patient stellt sich mit einer ausgeprägten, asymmetrischen Fehlstellung des rechten Ohres vor. Es erfolgt die operative Korrektur des rechten Ohres in Lokalanästhesie durch eine einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelritzung und Nahtfixation. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1635 zum Regelsatz (2,3-fach) für das rechte Ohr, kombiniert mit der entsprechenden Anästhesieleistung.
Fallbeispiel 2: Beidseitige operative Korrektur
Bei einer 22-jährigen Patientin werden beide Ohren aufgrund einer ausgeprägten Fehlstellung operativ angelegt. Der Operateur führt beidseits eine Knorpelexzision und eine kosmetische Hautnaht durch. In der Liquidation wird die GOÄ-Ziffer 1635 zweifach angesetzt, deklariert als "GOÄ 1635, 2-fach, beidseitige Durchführung".
Fallbeispiel 3: Ambulante Durchführung mit Zuschlag
Die operative Korrektur beider abstehender Ohren erfolgt ambulant in den OP-Räumen der Praxis. Neben der zweifachen Abrechnung der GOÄ 1635 wird der Zuschlag nach GOÄ 443 für die ambulante Durchführung operativer Leistungen berechnet. Dieser Zuschlag sichert dem Operateur ein zusätzliches Honorar für die Bereitstellung der ambulanten Infrastruktur.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1635: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die fehlerhafte Kombination mit anderen plastischen Ziffern des HNO-Bereichs. Die GOÄ-Ziffer 1635 unterliegt einem strikten Ausschluss neben den Ziffern 1636, 1637 und 1638. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen umgehend, wenn diese Ziffern nebeneinander für dasselbe Ohr deklariert werden.
Zudem beanstanden Prüfstellen oft die unvollständige Dokumentation, wenn die Ziffer zweifach abgerechnet wird, ohne dass aus dem Operationsbericht die beidseitige chirurgische Intervention hervorgeht. Es muss zweifelsfrei dokumentiert sein, dass an beiden Ohren separate operative Schritte durchgeführt wurden. Auch die Verwechslung von reiner Stellungsänderung (1635) und Formkorrektur (1636) führt regelmäßig zu Honorarverlusten oder Rückfragen.
Achtung: Wird neben der Stellungsänderung auch die Größe des Ohres signifikant verkleinert, ist die GOÄ 1635 nicht mehr zutreffend. In diesem Fall muss zwingend die GOÄ-Ziffer 1636 gewählt werden, um eine Fehlberechnung zu vermeiden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 1635: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue OP-Indikation, den Zugangsweg (meist retroaurikulär) sowie die spezifische Methode der Knorpelbearbeitung oder Knorpelresektion detailliert beschreiben. Auch die verwendeten Nahtmaterialien und die Art des Wundverschlusses gehören zwingend in die Akte.
Besonders bei der Abrechnung des Schwellenwerts überschreitender Faktoren ist eine detaillierte Begründung im OP-Bericht essenziell. Schwierigkeiten wie starke Blutungen, vernarbtes Gewebe bei Rezidiveingriffen oder anatomische Besonderheiten des Ohrknorpels müssen explizit schriftlich festgehalten werden.
Dokumentationsbeispiel: "Retroaurikulärer Hautschnitt rechts. Darstellung des Ohrknorpels. Durchführung einer Knorpelritzung nach der Muster-Methode zur Formung der Anthelixfalte. Exzision eines Knorpelstreifens aus dem Cavum conchae zur Korrektur der Stellung. Nahtfixation des Knorpels mit Prolene 4-0. Kosmetischer Hautverschluss mittels fortlaufender Intrakutannaht."
GOÄ 1635: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz der GOÄ 1635 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 99,06 €. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, extrem hartem Knorpel oder bei Reoperationen (Rezidiveingriffen) kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (150,75 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung sind ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Blutungen oder die Notwendigkeit einer aufwendigen plastischen Rekonstruktion der Anthelixfalte.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der operativen Leistung können begleitende Ziffern die Abrechnung komplettieren. Häufig wird die Anästhesie (z. B. nach GOÄ 490 oder 491 für Infiltrationsanästhesien) separat berechnet. Auch der Zuschlag für ambulantes Operieren (GOÄ 443) ist bei ambulanter Erbringung ansetzbar. Postoperative Verbandwechsel oder Kontrollen werden in den Folgetagen über die entsprechenden Beratungs- und Untersuchungsziffern liquidiert.
Tipp: Achten Sie bei der ambulanten Durchführung darauf, den Zuschlag 443 nicht zu vergessen. Dieser ist mit 750 Punkten bewertet und sichert bei ambulanten Eingriffen wertvolles Zusatzhonorar.
Ziffer 1635 in der neuen GOÄ
An die Stelle der bisherigen Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z. B. durch einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision) (2,3-facher Satz: 99,06 €) treten in der neuen GOÄ 1 neue Leistungen (Festsatz 242,58 €), die nach Art der Behandlung und beteiligter Anatomie differenzieren:
- 9006 „Plastische Korrektur eines abstehenden Ohres (Ohrmuscheldysmorphie Grad 1)" — bei ohrmuscheldysmorphie grad 1 (242,58 €)
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1635
Was hat nicht gestimmt?