Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1638: So rechnen Sie den komplexen Ohrmuschelaufbau im mehrzeitigen Verfahren rechtssicher und ohne Honorarverluste ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1638
GOÄ-Ziffer 1638: Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel bei Aplasie oder Ohrmuschelverlust, auch in mehreren Sitzungen (4500 Punkte)
Die GOÄ-Ziffer 1638 beschreibt eine der komplexesten rekonstruktiven Leistungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie der Plastischen Chirurgie. Diese Gebührenordnungsposition umfasst den vollständigen oder weitgehenden plastischen Wiederaufbau einer Ohrmuschel. Die Indikation ist streng an das Vorliegen einer angeborenen Aplasie (z. B. Mikrotie Grad III) oder eines traumatischen bzw. tumorbedingten Ohrmuschelverlusts gebunden.
Die Leistung beinhaltet die gesamte chirurgische Planung, die Präparation des Empfängerbettes sowie die Einbringung und Formung eines stützenden Gerüsts. Da diese Operationen in der medizinischen Realität fast ausnahmslos mehrzeitig erfolgen, hat der Verordnungsgeber den Zusatz 'auch in mehreren Sitzungen' in den Leistungstext integriert. Dies führt in der Praxis häufig zu Auslegungsschwierigkeiten bezüglich des Abrechnungszeitpunkts.
GOÄ 1638 in der Praxis: Herausforderungen beim mehrzeitigen Ohrmuschelaufbau
Der Aufbau einer Ohrmuschel, beispielsweise nach der etablierten Methode nach Weerda, erfordert ein mehrstufiges chirurgisches Vorgehen über einen Zeitraum von mehreren Monaten oder sogar Jahren. Der Wortlaut der GOÄ impliziert, dass die Ziffer 1638 erst nach dem Erreichen des endgültigen Leistungsziels – dem fertigen Ohrmuschelaufbau – einmalig abgerechnet werden kann. Diese starre Regelung bildet den enormen zeitlichen und materiellen Aufwand der einzelnen Operationsschritte jedoch nur unzureichend ab.
In der medizinischen Fachliteratur und Kommentierung (u. a. nach Hoffmann et al.) wird daher empfohlen, die GOÄ 1638 bei extrem langwierigen Rekonstruktionen einmal jährlich anzusetzen, sofern in diesem Zeitraum mindestens zwei aufwendige operative Sitzungen stattgefunden haben. Dies ermöglicht eine wirtschaftlich angemessene Honorierung des kontinuierlichen chirurgischen Aufwands. Eine Abgrenzung zu einfachen kosmetischen Korrekturen wie dem Anlegen abstehender Ohren ist zwingend erforderlich, da hierfür eigene, deutlich niedriger bewertete Ziffern existieren.
Achtung: Die reine kosmetische Korrektur einer Ohrmuscheldeformität ohne echten Substanzverlust oder Aplasie rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 1638 nicht. In solchen Fällen sind die Ziffern 1635 bis 1637 heranzuziehen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1638
Fallbeispiel 1: Rekonstruktion bei angeborener Ohrmuschelaplasie
Ein achtjähriger Patient stellt sich mit einer ausgeprägten, einseitigen Mikrotie (Grad III) vor. Es erfolgt der mehrzeitige Ohrmuschelaufbau mittels autologem Rippenknorpel. Im ersten Schritt wird das Knorpelgerüst entnommen, modelliert und in eine vorbereitete Hauttasche implantiert. Nach der Einheilung erfolgt in einer zweiten Sitzung die Hebung der Ohrmuschel und die Deckung der Rückfläche mittels Spalthauttransplantat. Die Abrechnung der GOÄ 1638 erfolgt nach Abschluss der Rekonstruktionsphase, kombiniert mit der GOÄ 2384 für die Knorpelentnahme.
Fallbeispiel 2: Ohrmuschelaufbau nach traumatischem Verlust
Nach einem schweren Hundebiss verliert eine Patientin fast die gesamte linke Ohrmuschel. Zur Vorbereitung des Lagers wird zunächst ein Gewebeexpander implantiert, um ausreichend Haut zu gewinnen. Nach erfolgreicher Expansion wird der Expander entfernt und das rekonstruierte Knorpelgerüst eingebracht. Neben der GOÄ 1638 für den eigentlichen Aufbau werden hier die GOÄ 2396 für die Implantation und die GOÄ 2404 analog für die Entfernung des Expanders berechnet.
Fallbeispiel 3: Sekundäre Rekonstruktion nach Tumorresektion
Bei einem älteren Patienten muss aufgrund eines invasiven Basalzellkarzinoms die obere Hälfte der Ohrmuschel resiziert werden. Der Defekt wird in einer zweizeitigen Operation unter Verwendung eines lokalen Schläfenfaszienlappens und eines Ohrknorpeltransplantats der Gegenseite gedeckt. Da ein Teilverlust vorliegt, der einen plastischen Teilaufbau erfordert, ist der Ansatz der GOÄ 1638 gerechtfertigt. Zusätzlich wird die schwierige Lappenplastik nach GOÄ 2382 in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1638: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der zeitgleichen Abrechnung von Ausschlusspositionen. Die GOÄ-Ziffern 1635 (Ohrläppchenplastik), 1636 (Anlegen abstehender Ohren, einseitig) und 1637 (Anlegen abstehender Ohren, beidseitig) dürfen nicht neben der Ziffer 1638 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau und streichen nebeneinander deklarierte Leistungen konsequent.
Ein weiterer Streitpunkt ist die mehrfache Berechnung der Ziffer 1638 innerhalb eines kurzen Behandlungszeitraums. Da die Legende den Passus 'auch in mehreren Sitzungen' enthält, wird eine mehrfache Abrechnung pro Behandlungsfall meist abgelehnt. Werden die einzelnen Operationsschritte nicht präzise dokumentiert und durch zusätzliche selbstständige Ziffern (wie Lappenplastiken oder Transplantate) abgebildet, drohen erhebliche Honorarverluste.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 1638: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Jeder einzelne Operationsschritt muss im OP-Bericht exakt beschrieben werden. Insbesondere die Präparation des Empfängerbettes, die Herkunft und Bearbeitung des Gerüstmaterials (z. B. Rippenknorpel oder alloplastisches Material) sowie die angewandten Naht- und Fixierungstechniken müssen zweifelsfrei aus der Akte hervorgehen.
Tipp: Eine prä- und postoperative Fotodokumentation ist bei rekonstruktiven Eingriffen dringend zu empfehlen. Sie dient als objektiver Nachweis des medizinischen Befundes und der erbrachten rekonstruktiven Leistung gegenüber dem medizinischen Dienst der Kassen oder privaten Prüfstellen.
Zusätzlich sollte im Krankenblatt dokumentiert werden, welcher spezifische Schritt des mehrzeitigen Gesamtkonzepts in der jeweiligen Sitzung realisiert wurde. Ein kurzes Dokumentationsbeispiel veranschaulicht die notwendige Detailtiefe für die Abrechnung.
Dokumentationsbeispiel: "Zweiter Schritt des Ohrmuschelaufbaus links bei Mikrotie Grad III. Exzision der temporären Fixationsnähte. Vorsichtige Mobilisation des eingeheilten Rippenknorpelgerüsts vom Mastoid. Hebung der Ohrmuschel zur Schaffung einer retroaurikulären Falte. Deckung des retroaurikulären Defekts mittels eines freien Vollhauttransplantats (Entnahme retroaurikulär rechts, siehe separater Bericht). Spannungsfreier Wundverschluss, Einbringen einer Readon-Drainage, steriler Verband."
GOÄ 1638: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der extremen Variabilität der anatomischen Gegebenheiten und des individuellen Narbenbildes kann der Eingriff weit über das durchschnittliche Maß hinaus erschwert sein. Ein Überschreiten des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse absolut gerechtfertigt. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind:
- Extrem vernarbtes Empfängerbett nach multiplen Voroperationen oder schweren Verbrennungen.
- Erhöhter Zeitaufwand durch die aufwendige Modellierung eines stark asymmetrischen Rippenknorpelgerüsts.
- Komplizierte anatomische Verhältnisse bei gleichzeitiger kraniofazialer Fehlbildung (z. B. beim Goldenhar-Syndrom).
- Überdurchschnittliche Blutungsneigung oder die Notwendigkeit mikrovaskulärer Anastomosen zur Sicherung der Lappendurchblutung.
Typische Ziffernkombinationen
Da der Ohrmuschelaufbau ein komplexes Gesamtverfahren darstellt, müssen die begleitenden selbstständigen Teilschritte separat codiert werden. Folgende Kombinationen mit der GOÄ 1638 sind in der Praxis häufig und gebührenrechtlich zulässig:
- GOÄ 2384: Entnahme von Rippenknorpel zur Gewinnung des Gerüstmaterials.
- GOÄ 2396: Implantation eines Gewebeexpanders zur Hautgewinnung im Schläfen-Mastoid-Bereich.
- GOÄ 2404 (analog): Explantation des Gewebeexpanders im Folgeschritt.
- GOÄ 2382: Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation zur Deckung des Gerüsts.
- GOÄ 2254: Implantation von Knochen oder Knochenersatzmaterial, falls knöcherne Defekte im Mastoidbereich ausgeglichen werden müssen.
- GOÄ 2441: Operative Korrektur entstellender Narben im Operationsgebiet.
Ziffer 1638 in der neuen GOÄ
Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel bei Aplasie oder Ohrmuschelverlust, auch in mehreren Sitzungen heißt in der neuen GOÄ Nummer 9012 — „Rekonstruktion des Ohres zur Aufnahme einer Epithese" — mit einem festen Satz von 563,68 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 603,27 €). Die Rekonstruktion der Ohrmuschel zur Aufnahme einer Epithese liegt sachlich im Bereich des Aufbaus einer Ohrmuschel bzw.
Nummer 9011 „Plastische Rekonstruktion der gesamten Ohrmuschel" (652,13 €) ist ebenfalls zu beachten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1638
Was hat nicht gestimmt?