GOÄ 2396: Hautexpander richtig abrechnen – Praxis-Tipps

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2396
Implantation eines Hautexpanders
Punktzahl 900  
Einfachsatz 52,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 120,66 € 2,3x
Höchstsatz 183,61 € 3,5x

Die Implantation eines Hautexpanders nach GOÄ 2396 bietet chirurgischen Praxen wichtige Abrechnungsoptionen. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2396

Implantation eines Hautexpanders

Die GOÄ-Ziffer 2396 beschreibt die chirurgische Implantation eines Hautexpanders zur gezielten Gewebeexpansion. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Chirurgie der Körperoberfläche angesiedelt. Sie umfasst die vollständige operative Einbringung des Expandersystems in eine vorbereitete Gewebetasche.

Die medizinische Maßnahme beinhaltet den Hautschnitt, die Präparation einer ausreichend großen subkutanen oder submuskulären Tasche sowie das Einlegen des Expanders und des dazugehörigen Ventilports. Auch der anschließende schrittweise Wundverschluss ist mit dieser Gebührenziffer abgegolten. Die spätere Befüllung des Expanders stellt jedoch eine separate Leistung dar.

GOÄ 2396 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Gewebeexpansion ist ein etabliertes Verfahren in der rekonstruktiven plastischen Chirurgie. Typische Indikationen für die Anwendung der GOÄ 2396 sind der Wiederaufbau der weiblichen Brust nach einer Mastektomie oder die Korrektur von großflächigen Narbenkontrakturen nach Verbrennungen. Auch in der Skalprekonstruktion bei ausgeprägter Alopezie kommt das Verfahren regelmäßig zum Einsatz.

Durch die kontinuierliche Dehnung wird biologisch vollwertige, farb- und texturgleiche Haut in unmittelbarer Nähe des Defekts gewonnen. Dies unterscheidet das Verfahren maßgeblich von freien Hauttransplantaten. Die Abrechnung der Ziffer 2396 setzt voraus, dass die Implantation als eigenständiger, geplanter chirurgischer Schritt erfolgt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2396

Fallbeispiel 1: Brustrekonstruktion nach Mastektomie

Eine Patientin stellt sich zur sekundären Brustrekonstruktion nach einer Tumorresektion vor. Zur Vorbereitung des definitiven Prothesenaufbaus wird ein Gewebeexpander submuskulär implantiert. Der Eingriff erfolgt ambulant in Allgemeinanästhesie. Abgerechnet wird die GOÄ 2396 zum Regelsatz sowie der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 444.

Fallbeispiel 2: Skalprekonstruktion bei Narbenalopezie

Bei einem Patienten soll eine großflächige Narbenalopezie am behaarten Kopf korrigiert werden. Hierzu wird ein Hautexpander unter die Galea aponeurotica eingebracht. Aufgrund der derben Gewebestruktur gestaltet sich die Präparation der Tasche als äußerst schwierig. Neben der GOÄ 2396 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,0 mit entsprechender Begründung liquidiert.

Fallbeispiel 3: Defektdeckung nach Verbrennungsnarbe am Oberschenkel

Zur Deckung einer kontraktilen Verbrennungsnarbe am Oberschenkel wird ein großvolumiger Expander implantiert. Die präoperative Planung und die intraoperative Platzierung des Ventilports erfordern höchste Präzision. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2396. Die späteren Befüllungen werden in den Folgewochen als selbstständige Leistungen dokumentiert und berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2396: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2396 ist die fehlerhafte Einbeziehung der späteren Expanderbefüllungen. Die schrittweise Füllung des Expanders über das Ventil ist nicht Bestandteil der Ziffer 2396 und muss gesondert liquidiert werden. Private Krankenversicherungen kürzen hier oft fälschlicherweise, wenn die Folgesitzungen nicht klar als eigenständige Leistungen deklariert sind.

Zudem darf die spätere Explantation des Expanders und die darauffolgende Lappenplastik nicht unter der Ziffer 2396 abgerechnet werden. Für diesen zweiten operativen Schritt sind spezifische Rekonstruktionsziffern wie die GOÄ 2386 heranzuziehen. Eine zeitgleiche Abrechnung beider Schritte in einer Sitzung ist logischerweise ausgeschlossen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass der ambulante OP-Zuschlag nach Ziffer 444 nicht vergessen wird. Dieser Zuschlag steht Ihnen bei der ambulanten Durchführung der GOÄ 2396 zwingend zu und wird von Prüfstellen oft übersehen.

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Dokumentation der GOÄ 2396: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Im Operationsbericht müssen die Indikation, die Expandergröße sowie das genaue Implantatmodell detailliert festgehalten werden. Auch die exakte anatomische Lage der präparierten Gewebetasche ist präzise zu beschreiben.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der Platzierung des Befüllungsventils (Ports). Ein kurzes Protokoll über die intraoperative Testbefüllung und den sterilen Wundverschluss rundet den Bericht ab. Dies sichert die Abrechnung auch bei einer nachträglichen Prüfung ab.

Dokumentation: Implantation eines Gewebeexpanders (Modell X, 400 ml) in eine subkutane Tasche am linken Oberschenkel. Platzierung des Remote-Ports epifaszial, Fixierung mit Einzelknopfnähten. Sterile Testbefüllung mit 50 ml NaCl. Schichtweiser Wundverschluss, spannungsfreie Naht.

GOÄ 2396: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Anhebung des Steigerungsfaktors über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus ist bei der GOÄ 2396 gut begründbar. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Gewebevernarbungen nach Voroperationen oder Bestrahlungen. Auch ein erhöhtes Infektionsrisiko oder eine schwierige anatomische Präparation rechtfertigen den Mehraufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2396 können verschiedene Begleit- und Zuschlagsleistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die Anästhesieleistungen sowie der ambulante Zuschlag GOÄ 444. Für die späteren Befüllungstermine in der Sprechstunde kommt die GOÄ-Ziffer 2005 für die Punktion in Betracht.

Tipp: Sollten in einer Sitzung mehrere Expander an unterschiedlichen Körperregionen implantiert werden, ist die GOÄ 2396 mehrfach berechnungsfähig. Kennzeichnen Sie dies auf der Rechnung unbedingt durch die Angabe der jeweiligen Lokalisation.

Ziffer 2396 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2396 (Implantation eines Hautexpanders) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: Gesicht/Hals/Hand/Genitale — 7313 „Implantation Expander, Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand, Genitale, Summe der Implantatgrundflächen bis einschließlich 1…" (302,84 €)
  • bei: Gesicht/Hals/Hand/Genitale — 7314 „Implantation Expander, Gesicht, Hals (ohne Nacken), Hand, Genitale, Summe der Implantatgrundflächen größer als 12 cm² (Nennwerte laut Hersteller), …" (376,55 €)
  • bei: übrige Regionen außer Mamma — 7315 „Implantation Expander, übrige Regionen (außer Mamma), Summe der Implantatgrundflächen bis einschließlich 25 cm² (Nennwerte laut Hersteller), …" (404,79 €)
  • bei: übrige Regionen außer Mamma — 7316 „Implantation Expander, übrige Regionen (außer Mamma), Summe der Implantatgrundflächen größer als 25 cm² bis einschließlich 60 cm², …" (427,34 €)
  • bei: übrige Regionen außer Mamma — 7317 „Implantation Expander, übrige Regionen (außer Mamma), Summe der Implantatgrundflächen größer als 60 cm² (Nennwerte laut …" (511,93 €)
  • bei: Mamma — 7400 „Implantation einer Mammaprothese (z.B. zur Rekonstruktion) oder eines Expanders epipectoral, als selbständige Leistung" (619,50 €), 1x je Mamma
  • bei: Mamma — 7401 „Implantation einer Mammaprothese (z.B. zur Rekonstruktion) oder Implantation eines Expander subpectoral, als selbständige Leistung, …" (483,53 €), 1x je Mamma
  • bei: Mamma — 7402 „Implantation einer Mammaprothese (z.B. zur Rekonstruktion) oder Implantation eines Expanders subfaszial, als selbständige Leistung, …" (600,05 €), 1x je Mamma

Von 302,84 € bis 619,50 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens und der Lokalisation entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2396 bisher 120,66 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2396

Die schrittweise Befüllung eines Hautexpanders wird separat und nicht über die GOÄ-Ziffer 2396 abgerechnet. Hierfür kommt in der Regel die GOÄ-Ziffer 2005 für die Punktion oder eine vergleichbare Injektionsleistung zur Anwendung. Diese Nachsorgeleistungen können bei jeder Sitzung erneut liquidiert werden.
Ja, der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ-Ziffer 444 ist neben der Ziffer 2396 berechnungsfähig. Da die Ziffer 2396 mit 900 Punkten bewertet ist, fällt sie genau in den Bereich von 800 bis 1199 Punkten, der den Zuschlag 444 auslöst. Dies gilt ausschließlich bei ambulant durchgeführten Eingriffen.
Nein, die spätere Explantation des Expanders ist nicht Bestandteil der GOÄ-Ziffer 2396. Die Entfernung und die anschließende plastische Rekonstruktion mittels des gewonnenen Hautlappens werden über eigenständige Ziffern wie die GOÄ 2386 abgerechnet. Achten Sie darauf, diese Schritte zeitlich und dokumentarisch klar zu trennen.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ 2396 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 120,66 Euro entspricht. Bei erhöhtem operativem Aufwand, wie etwa bei stark vernarbtem Gewebe oder anatomischen Besonderheiten, kann der Faktor mit entsprechender Begründung auf bis zu 3,5 gesteigert werden. Dies erhöht das Honorar auf 183,61 Euro.
Ja, die mehrfache Abrechnung der GOÄ 2396 in einer Sitzung ist zulässig, wenn mehrere Hautexpander an unterschiedlichen anatomischen Lokalisationen implantiert werden. In diesem Fall muss die medizinische Notwendigkeit und die genaue Lage der Expander detailliert in der Patientenakte dokumentiert werden. Eine bloße Erhöhung des Steigerungsfaktors reicht bei getrennten Implantationen nicht aus.
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