Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1739 wirft in der urologischen und pädiatrischen Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikation, Steigerung und Fehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1739
GOÄ 1739: Unblutige Beseitigung einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung
Die Leistungsziffer 1739 ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie beschreibt zwei wesentliche, nicht-operative urologische Interventionen an der männlichen Vorhaut. Einerseits umfasst sie die manuelle Reposition der eingeschnürten Vorhaut bei einer akuten Paraphimose, andererseits das vorsichtige Lösen von konglutinierten Vorhautblättern.
Beide Maßnahmen erfordern ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl und anatomischer Kenntnis, um Gewebeschäden zu vermeiden. Die Leistung ist mit 60 Punkten bewertet, was im Regelsatz (2,3-fach) ein Honorar von 8,05 € ergibt.
GOÄ 1739 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf
Die Paraphimose, umgangssprachlich auch als „Spanischer Kragen“ bezeichnet, stellt einen echten urologischen Notfall dar. Hierbei kommt es nach dem Zurückstreifen einer verengten Vorhaut zu einer zirkulären Einklemmung hinter dem Eichelkranz (Sulcus coronarius). Ohne rasche Intervention drohen venöse Abflussstörungen, schmerzhafte Ödeme und im schlimmsten Fall eine ischämische Nekrose der Glans penis.
Die unblutige Beseitigung nach GOÄ 1739 erfolgt durch eine manuelle Kompression der Eichel, um das Ödemgewebe vorübergehend zu reduzieren, gefolgt vom vorsichtigen Vorschieben der Vorhaut. Ein weiteres Einsatzgebiet dieser Ziffer ist die Lösung einer Vorhautverklebung (Konglutination) bei Kindern. Diese physiologische Verklebung löst sich meist im Laufe der Entwicklung von selbst, erfordert jedoch bei rezidivierenden Entzündungen oder Miktionsbeschwerden eine therapeutische Intervention.
Tipp: Die unblutige Beseitigung grenzt sich scharf von der operativen Therapie ab. Sobald ein chirurgischer Einschnitt (z. B. eine dorsale Inzision) notwendig wird, ist die GOÄ 1739 nicht mehr zutreffend.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1739
Fallbeispiel 1: Akute Paraphimose beim Jugendlichen
Ein 16-jähriger Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, livide verfärbten Eichel und ausgeprägtem Vorhautödem in der Notfallsprechstunde vor. Nach lokaler Kühlung und manueller Kompression gelingt die unblutige Reposition der Vorhaut. Neben der symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) und der Beratung (GOÄ 1) rechnet die Praxis die GOÄ 1739 ab.
Fallbeispiel 2: Lösung einer Vorhautverklebung bei einem Kleinkind
Bei einem 4-jährigen Jungen liegt eine symptomatische Vorhautverklebung mit rezidivierenden Balanitiden vor. Der Arzt löst die Konglutination vorsichtig unter Verwendung einer lokalanästhetischen Salbe. Abgerechnet werden die GOÄ 1739 für die unblutige Lösung sowie die GOÄ 200 für das Auftragen der Salbe.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Reposition bei ausgeprägtem Ödem
Ein älterer Patient mit liegendem Dauerkatheter entwickelt eine Paraphimose. Aufgrund des massiven Ödems erfordert die manuelle Reposition eine zeitaufwendige Kompression über 20 Minuten. Die unblutige Beseitigung wird nach GOÄ 1739 mit einem erhöhten Steigerungssatz (3,5-fach) liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1739: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung von unblutigen und blutigen Verfahren. Wenn die unblutige Reposition fehlschlägt und unmittelbar eine operative Beseitigung (GOÄ 1740) durchgeführt werden muss, darf nur die operative Leistung abgerechnet werden. Die unblutige Vorbereitung geht in diesem Fall als Zielleistung in der höher bewerteten operativen Ziffer auf.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Kombination der GOÄ 1739 mit der GOÄ 1741 (Phimoseoperation). Die Lösung einer bloßen Verklebung ist begrifflich und gebührentechnisch von einer echten operativen Phimosekorrektur abzugrenzen. Beide Ziffern nebeneinander am selben Behandlungstag zu berechnen, ist ohne getrennte Indikation an unterschiedlichen Lokalisationen nicht zulässig.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der unblutigen Beseitigung einer Paraphimose keine chirurgischen Instrumente zur Inzision verwendet wurden. Jede Inzision führt gebührentechnisch direkt in den Bereich der GOÄ 1740.
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Dokumentation der GOÄ 1739: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte muss der klinische Befund der Paraphimose (z. B. Schwellungszustand, livide Verfärbung der Glans) exakt beschrieben werden. Auch die Dauer der manuellen Kompression und der Erfolg der Reposition sind zwingend festzuhalten.
Bei der Lösung einer Vorhautverklebung sollte dokumentiert werden, ob es sich um eine partielle oder vollständige Konglutination handelte. Die Angabe von Begleitsymptomen wie Balanitis oder Miktionsstörungen stützt die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs.
Dokumentationsbeispiel: Akute Paraphimose mit ausgeprägtem, schmerzhaftem Ödem des Präputiums, Glans unauffällig durchblutet. Manuelle Kompression der Glans für ca. 10 Minuten, gefolgt von erfolgreicher, unblutiger Reposition der Vorhaut. Patient beschwerdefrei entlassen.
GOÄ 1739: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die unblutige Beseitigung einer Paraphimose kann durch anatomische Besonderheiten oder starke Schmerzen erheblich erschwert sein. Ein erhöhter Zeitaufwand, beispielsweise durch eine langwierige manuelle Kompression bei massivem Ödem, rechtfertigt das Überschreiten des Regelsatzes. Auch die Behandlung von unkooperativen Kleinkindern bei der Lösung einer Vorhautverklebung erlaubt eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz unter Angabe einer patientenbezogenen Begründung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 1739 können weitere urologische und allgemeine Leistungen anfallen. Häufig kombinierbar sind die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) sowie Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3. Wird vor der Reposition ein Lokalanästhetikum appliziert, kann dies über die entsprechenden Anästhesieziffern oder die GOÄ 200 (Salbenverband/Oberflächenanästhesie) abgerechnet werden. Sachkosten für verwendete Verbrauchsmaterialien wie Gleitmittel oder Kompressen sind nach § 10 GOÄ gesondert erstattungsfähig.
Ziffer 1739 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1739 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 5121 — „Manuelle Reposition einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung" — mit einem Festpreis von 21,19 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,05 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1739
Was hat nicht gestimmt?