GOÄ 1740: Paraphimose operativ abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 1740
Operative Beseitigung einer Paraphimose
Punktzahl 296  
Einfachsatz 17,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 39,67 € 2,3x
Höchstsatz 60,38 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1740: So rechnen Sie die operative Beseitigung einer Paraphimose rechtssicher, vollständig und ohne Honorarverlust ab.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1740

Operative Beseitigung einer Paraphimose (296 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 1740 beschreibt die operative Beseitigung einer Paraphimose, die ein dringliches urologisches Krankheitsbild darstellt. Diese Leistung umfasst alle chirurgischen Schritte, die notwendig sind, um den strangulierenden Schnürring der Vorhaut operativ zu durchtrennen und die normale Anatomie wiederherzustellen. In der Regel erfolgt dies durch eine longitudinale dorsale Inzision des Schnürringes mit anschließender transversaler Naht.

Im Gegensatz zur unblutigen Reposition erfordert diese Ziffer einen echten chirurgischen Eingriff unter sterilen Bedingungen. Die Leistung ist mit 296 Punkten bewertet, was im Regelhöchstsatz (2,3-fach) einem Honorar von 39,67 € entspricht. Vorbereitende Maßnahmen sowie die unmittelbare postoperative Wundversorgung sind mit der Gebühr abgegolten.

2. GOÄ 1740 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf

Die Paraphimose, auch als 'spanischer Kragen' bekannt, ist ein urologischer Notfall, der schnelles Handeln erfordert. Wenn die Vorhaut hinter die Eichel zurückgezogen bleibt und dort verbleibt, führt dies zu einer venösen Abflussstauung. Dies verursacht ein massives Ödem der Glans penis und des präputialen Gewebes, was unbehandelt zur Gewebenekrose führen kann.

Die Indikation zur operativen Beseitigung nach GOÄ 1740 ist dann gegeben, wenn ein konservativer, unblutiger Repositionsversuch nach GOÄ 1739 erfolglos war oder aufgrund der fortgeschrittenen Gewebeschädigung von vornherein ausscheidet. Der Eingriff erfolgt meist in Lokalanästhesie (z. B. mittels Peniswurzelblock), bei Kindern oder unruhigen Patienten auch in Allgemeinanästhesie. Nach der Desinfektion und sterilen Abdeckung wird der einschnürende Ring dorsal gespalten, das Gewebe reponiert und die Wunde quer vernäht.

Tipp: Sollte der Patient aufgrund starker Schmerzen oder mangelnder Kooperation eine Vollnarkose benötigen, ist die Anästhesie gesondert über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts D der GOÄ berechnungsfähig.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1740

Fallbeispiel 1: Erfolgloser manueller Repositionsversuch beim Erwachsenen

Ein 45-jähriger Patient stellt sich mit einer seit sechs Stunden bestehenden, schmerzhaften Paraphimose in der Notfallsprechstunde vor. Ein initialer Versuch der manuellen, unblutigen Reposition unter Kompression schlägt aufgrund des ausgeprägten Ödems fehl. Es erfolgt die Indikationsstellung zur Operation. Nach Durchführung eines Peniswurzelblocks (GOÄ 491) wird der Schnürring dorsal inzidiert (GOÄ 1740) und die Vorhaut erfolgreich reponiert. Abgerechnet werden die GOÄ 1740, die GOÄ 491 sowie der OP-Zuschlag GOÄ 442. Die zuvor versuchte unblutige Reposition nach GOÄ 1739 darf in dieser Sitzung nicht zusätzlich berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Primäre operative Intervention bei fortgeschrittenem Befund

Ein 72-jähriger, bettlägeriger Patient zeigt eine stark livide verfärbte Glans penis bei fixierter Paraphimose mit beginnender Blasenbildung. Aufgrund der fortgeschrittenen Ischämiezeichen wird auf einen manuellen Repositionsversuch verzichtet und direkt die operative Entlastung eingeleitet. Der Eingriff erfolgt in Lokalanästhesie (GOÄ 490). Die Abrechnung umfasst die GOÄ 1740, die GOÄ 490, die Sachkosten für das Anästhetikum sowie den Zuschlag nach GOÄ 442.

Fallbeispiel 3: Operative Beseitigung im Rahmen eines urologischen Notdienstes

Ein 8-jähriger Junge wird am Sonntagabend mit einer akuten Paraphimose in der Praxis vorgestellt. Aufgrund der ausgeprägten Schmerzsymptomatik und Abwehrhaltung erfolgt der Eingriff in Analgosedierung. Die operative Spaltung des Schnürringes (GOÄ 1740) verläuft komplikationslos. Neben der GOÄ 1740 werden die entsprechenden Notfalldienst-Zuschläge (z. B. Buchstabe D oder K2) sowie die Anästhesieleistungen korrekt in Rechnung gestellt.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1740: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 1739 (unblutige Beseitigung) und 1740 (operative Beseitigung) in derselben Sitzung. Da die operative Beseitigung die unblutige Methode bei Misslingen ersetzt, gilt der Grundsatz, dass nur die höherwertige operative Leistung berechnet werden darf. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig, wenn beide Ziffern auf der Rechnung erscheinen.

Achtung: Auch die separate Berechnung von Wundverbänden (z. B. nach GOÄ 200) direkt im Anschluss an die Operation wird von Prüfstellen häufig beanstandet, da der erste Verband als Bestandteil der operativen Leistung gilt.

Zudem muss darauf geachtet werden, dass der OP-Zuschlag nach GOÄ 442 nur dann berechnet werden darf, wenn es sich um einen ambulanten Eingriff handelt. Bei einer stationären Durchführung im Belegkrankenhaus ist dieser Zuschlag ausgeschlossen. Auch die Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit des operativen Vorgehens (z. B. 'erfolgloser manueller Versuch' oder 'fortgeschrittene Ischämie') ist essenziell, um Erstattungskonflikte zu vermeiden.

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5. Dokumentation der GOÄ 1740: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Krankenblatt müssen der lokale Befund (z. B. Ausmaß des Ödems, Verfärbung der Glans, Durchblutungsstatus) sowie die erfolglosen konservativen Vorversuche detailliert festgehalten werden. Auch die Aufklärung des Patienten bzw. der Sorgeberechtigten über die Risiken des Eingriffs muss dokumentiert sein.

Der OP-Bericht sollte die angewandte Anästhesietechnik, den genauen Schnittverlauf (longitudinale Inzision), die Art der Blutstillung und das verwendete Nahtmaterial beschreiben. Ein prägnanter Satz zum postoperativen Ergebnis schließt die Dokumentation ab.

Dokumentationsbeispiel:
Diagnose: Akute Paraphimose bei Phimose, ausgeprägtes präputiales Ödem, manuelle Reposition frustran. Lokalanästhesie mittels Peniswurzelblock (20 ml Prilocain 1%). Sterile Abdeckung. Longitudinale dorsale Inzision des Schnürringes. Sofortige Entlastung und problemlose Reposition der Vorhaut. Blutstillung mittels Elektrokoagulation. Transversale Naht mit Vicryl 4-0. Postoperativ regelrechte Durchblutung der Glans penis. Steriler Wundverband.

6. GOÄ 1740: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 1740 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorlagen. Typische Begründungen sind ein extrem ausgeprägtes, verhärtetes Ödem, das die anatomische Orientierung erschwert, oder starke narbige Veränderungen nach früheren Entzündungen. Auch eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten oder eine schwierige Kooperation (z. B. bei Demenz oder im Kindesalter) rechtfertigen eine Steigerung des Faktors.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 1740 selten isoliert abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sowie die Beratung nach GOÄ 1 (sofern die Kriterien der Nebeneinanderberechnung erfüllt sind). Für die Schmerzausschaltung ist die Lokalanästhesie nach GOÄ 490 oder GOÄ 491 berechnungsfähig. Ambulante Operateure setzen zudem zwingend den Zuschlag GOÄ 442 an.

Tipp: Denken Sie daran, dass verbrauchtes Nahtmaterial sowie Einmal-Instrumente und das Lokalanästhetikum als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ zusätzlich in Rechnung gestellt werden können, sofern sie die Freigrenzen überschreiten.

Ziffer 1740 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1740 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10245 — „Operative Reposition einer Paraphimose" — mit einem Festpreis von 171,16 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 39,67 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1740

Die GOÄ-Ziffer 1740 wird berechnet, wenn eine Paraphimose auf operativem Weg beseitigt werden muss. Dies ist der Fall, wenn eine manuelle, unblutige Reposition erfolglos war oder aufgrund fortgeschrittener Gewebeschäden nicht mehr infrage kommt. Die Leistung umfasst die zirkuläre Entlastung, meist durch eine dorsale Inzision.
Nein, die unblutige Beseitigung nach GOÄ 1739 und die operative Beseitigung nach GOÄ 1740 sind in derselben Sitzung nicht nebeneinander berechnungsfähig. Wenn der manuelle Versuch misslingt und direkt operiert werden muss, ist nur die höherwertige operative Leistung nach GOÄ 1740 anzusetzen. Ein vorheriger unblutiger Versuch kann jedoch begründend für einen höheren Steigerungssatz herangezogen werden.
Bei der ambulanten Durchführung der operativen Beseitigung einer Paraphimose kann der Zuschlag nach GOÄ 442 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist mit 100 Punkten bewertet und beträgt im einfachen Satz 5,83 Euro. Er darf nur einmal pro OP-Tag und nur neben ambulanten chirurgischen Leistungen angesetzt werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein extrem ausgeprägtes Ödem, starke narbige Verwachsungen des Schnürrings oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten. Auch ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei unruhigen Patienten rechtfertigt die Steigerung.
Ja, die Erbringung einer Lokalanästhesie ist neben der GOÄ 1740 separat berechnungsfähig. Hierfür kommen je nach Anästhesieverfahren beispielsweise die GOÄ-Ziffern 490 oder 491 in Betracht. Die Kosten für das verwendete Anästhetikum können zusätzlich als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ in Rechnung gestellt werden.
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