GOÄ 1738: Plastische Meatusplastik korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1738
Plastische Versorgung einer Meatusstriktur
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1738 (Meatusplastik): Indikationen, typische Fehler, Ausschlussziffern und praxisnahe Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1738

Nr. 1738: Plastische Versorgung einer Meatusstriktur – 554 Punkte (Einfachsatz: 32,29 €, 2,3-facher Satz: 74,27 €, 3,5-facher Satz: 113,02 €)

Die GOÄ-Ziffer 1738 beschreibt die plastische Rekonstruktion der äußeren Harnröhrenmündung bei einer vorliegenden Meatusstriktur. Diese Leistung umfasst die operative Erweiterung und die anschließende plastische Neugestaltung des Meatus urethrae externus mittels lokaler Gewebeverschiebung oder Schleimhautnaht. Ziel des Eingriffs ist die dauerhafte Wiederherstellung eines adäquaten Harnstrahls und die Vermeidung von Rezidiven.

Im Gegensatz zur einfachen Inzision (Meatotomie) erfordert die plastische Versorgung einen höheren operativen Aufwand, da hierbei Gewebe plastisch adaptiert oder transponiert wird. Die Ziffer deckt die gesamte intraoperative Versorgung inklusive der primären Wundversorgung ab. Vorbereitende Maßnahmen und die postoperative Nachsorge sind gesondert zu bewerten.

GOÄ 1738 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Eine Meatusstriktur stellt eine mechanische Behinderung des Harnabflusses dar, die durch chronische Entzündungen, traumatische Katheterisierungen oder angeborene Fehlbildungen entstehen kann. Die Indikation zur plastischen Meatusrekonstruktion ist gegeben, wenn konservative Dehnungsbehandlungen oder eine einfache Schlitzung keinen dauerhaften Erfolg versprechen.

Besonders bei angeborenen Meatusverengungen oder ausgeprägten narbigen Veränderungen nach operativen Eingriffen ist die Meatusplastik das Verfahren der Wahl. Die Abgrenzung zur einfachen Meatotomie nach GOÄ 1737 ist essenziell, da letztere lediglich eine Spaltung ohne plastische Gewebeadaptation darstellt. Liegt ein Tumor als Ursache vor, richtet sich das operative Vorgehen nach dessen Dignität, wobei die plastische Deckung dennoch über die 1738 abgerechnet werden kann.

Tipp: Es empfiehlt sich, stets die medizinische Notwendigkeit der plastischen Rekonstruktion gegenüber einer einfachen Schlitzung detailliert zu dokumentieren, um Erstattungsproblemen vorzubeugen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1738

Fallbeispiel 1: Angeborene Meatusenge bei einem Jugendlichen

Ein 15-jähriger Patient stellt sich mit einem abgeschwächten Harnstrahl und rezidivierenden Harnwegsinfekten vor. Diagnostiziert wird eine ausgeprägte, angeborene Meatusstriktur. Es erfolgt eine operative Meatusplastik mit lateraler Inzision und plastischer Readaptation der Schleimhautgrenzen zur dauerhaften Erweiterung.

Abrechnung: GOÄ-Ziffer 1738 (2,3-fach) sowie der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ-Ziffer 443.

Fallbeispiel 2: Posttraumatische Striktur nach Dauerkatheterisierung

Nach einer mehrwöchigen intensivmedizinischen Behandlung mit liegendem Blasenkatheter entwickelte ein Patient eine narbige Einengung der Harnröhrenmündung. Eine einfache Bougierung brachte keinen dauerhaften Erfolg. Der Urologe führt eine plastische Versorgung der Meatusstriktur unter Lokalanästhesie durch.

Abrechnung: GOÄ-Ziffer 1738, gesteigert auf den 2,8-fachen Satz aufgrund der ausgeprägten Vernarbung, plus Lokalanästhesie nach GOÄ 490.

Fallbeispiel 3: Rezidivierende Striktur nach vorausgegangener Meatotomie

Bei einem Patienten kam es nach einer einfachen Meatotomie zu einer erneuten, höhergradigen Strikturbildung. Zur definitiven Versorgung erfolgt nun eine aufwendige Meatusplastik mit Schleimhautverschiebeplastik.

Abrechnung: GOÄ-Ziffer 1738. Da es sich um einen Rezidiveingriff in voroperiertem Gewebe handelt, kann ein Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und entsprechend begründet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1738: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die durch die GOÄ explizit ausgeschlossen sind. Die GOÄ-Ziffer 1738 darf nicht neben den Ziffern 1701, 1702, 1715 und 1737 abgerechnet werden. Insbesondere die Kombination mit der einfachen Meatotomie (1737) führt regelmäßig zu Beanstandungen, da die plastische Versorgung die einfache Schlitzung konsumiert.

Private Krankenversicherungen prüfen zudem genau, ob tatsächlich eine plastische Rekonstruktion stattgefunden hat oder lediglich eine einfache Erweiterung durchgeführt wurde. Wird in der Operationsdokumentation nur von einer "Schlitzung" oder "Inzision" gesprochen, stufen Prüfstellen die Abrechnung oft auf die schlechter bewertete Ziffer 1737 herab.

Achtung: Es ist darauf zu achten, dass keine der Ausschlussziffern am selben Behandlungstag für denselben operativen Zugang angesetzt wird, es sei denn, es handelt sich um zeitlich und räumlich getrennte Sitzungen mit entsprechender Begründung.

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Dokumentation der GOÄ 1738: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Der Operationsbericht muss die medizinische Indikation (z. B. hochgradige narbige Einengung, Harnstau) sowie die spezifischen operativen Schritte der plastischen Versorgung detailliert beschreiben. Insbesondere die Mobilisation und Adaptation der Schleimhautränder müssen klar hervorgehen.

Zusätzlich sollten präoperative Befunde wie die Messung des Harnstrahls (Uroflowmetrie) und die Bestimmung des Restharns dokumentiert werden, um die klinische Relevanz des Eingriffs zweifelsfrei zu belegen.

Dokumentationsbeispiel:
"Diagnose: Hochgradige, narbige Meatusstriktur nach rezidivierenden Urethritiden. Prozedur: Lokalanästhesie. Radäre Inzision des stenosierten Meatus bei 6 Uhr. Mobilisation der Harnröhrenschleimhaut und plastische Adaptation an die Glansschleimhaut mittels feiner, resorbierbarer Einzelknopfnähte (Meatusplastik). Blutstillung, Einlegen eines temporären Platzhalters. Postoperativ freier Urinabfluss."

GOÄ 1738: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung bei der GOÄ 1738 sind ein extrem vernarbtes OP-Gebiet (z. B. nach Voroperationen oder Bestrahlung), anatomische Besonderheiten wie eine Hypospadie oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Auch ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch schwierige Präparationsverhältnisse rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach GOÄ 1738 können weitere selbstständige Leistungen anfallen. Häufig kombinierbar sind Anästhesieleistungen (z. B. Infiltrationsanästhesie nach Nr. 490/491) sowie der Zuschlag für ambulantes Operieren nach Nr. 443. Nicht berechnungsfähig sind hingegen die urologischen Spiegelungen nach 1701 und 1702, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eingriff stehen.

Ziffer 1738 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1738 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10131 — „Meatusplastik, einschließlich Inzision, Schleimhautrekonstruktion" — mit einem Festpreis von 111,98 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 74,27 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1738

Die GOÄ-Ziffer 1738 wird für die plastische Versorgung einer höhergradigen Verengung der äußeren Harnröhrenmündung (Meatusstriktur) berechnet. Dies umfasst operative Rekonstruktionen wie eine Meatusplastik mit Schleimhautadaptation. Eine einfache Schlitzung ohne plastischen Anteil reicht für diese Ziffer nicht aus.
Nein, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 1738 und 1737 am selben Behandlungstag ist ausgeschlossen. Die plastische Versorgung (1738) beinhaltet bereits die operative Eröffnung, sodass die einfache Meatotomie (1737) als abgegolten gilt.
Die GOÄ 1738 darf nicht zusammen mit den Ziffern 1701, 1702, 1715 und 1737 abgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere diagnostische und therapeutische urologische Spiegelungen sowie einfache operative Eingriffe an der Harnröhre im selben Sitzungsbereich.
Bei einer ambulanten Durchführung der plastischen Meatusversorgung kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 443 berechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt im Einfachsatz 14,57 EUR und ist nicht steigerungsfähig. Er deckt die besonderen Kosten des ambulanten Operierens ab.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus lässt sich durch einen erhöhten operativen Aufwand begründen. Typische Gründe sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, anatomische Varianten oder eine erschwerte Blutstillung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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