GOÄ 1824: Bilaterale Harnleiterverpflanzung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1824
Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, beidseitig
Punktzahl 3330  
Einfachsatz 194,10 € 1,0x
Regelhöchstsatz 446,43 € 2,3x
Höchstsatz 679,35 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1824: So rechnen Sie die bilaterale Harnleiterverpflanzung rechtssicher ab. Tipps zu Ausschlüssen, Dokumentation und Steigerung.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1824

GOÄ-Ziffer 1824: Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, beidseitig

Die GOÄ-Ziffer 1824 beschreibt eine hochkomplexe urologische Operationsleistung aus dem Bereich der rekonstruktiven Chirurgie. Der Leistungsinhalt umfasst die vollständige Mobilisation, Präparation und anschließende bilaterale Reimplantation beider Ureteren in ein Zielorgan. Als Zielorgane definiert die Gebührenordnung für Ärzte hierbei die Harnblase (Ureterozystostomie), den Darm (z. B. im Rahmen einer kontinenten oder inkontinenten Harnableitung) oder die Haut (Ureterokutaneostomie).

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ziffer ist die integrierte Antirefluxplastik. Alle operativen Schritte, die zur Verhinderung eines retrograden Harnflusses dienen, sind mit der Gebühr abgegolten. Eine gesonderte Berechnung von plastischen Korrekturen zur Refluxverhinderung ist daher ausgeschlossen.

2. GOÄ 1824 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der GOÄ 1824 setzt voraus, dass der operative Eingriff an beiden Harnleitern in einer gemeinsamen Sitzung durchgeführt wird. Liegt lediglich eine einseitige Pathologie vor, ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 1823 heranzuziehen. Die Indikationsstellung für diesen bilateralen Eingriff ist vielfältig und erfordert eine präzise präoperative Diagnostik.

Häufige klinische Szenarien umfassen den hochgradigen, beidseitigen vesikoureterorenalen Reflux (VUR) im Kindes- oder Erwachsenenalter, der konservativ nicht therapierbar ist. Auch bilaterale distale Harnleiterstenosen, beispielsweise nach radiogenen Schädigungen oder ausgedehnten pelvinen Operationen, machen eine beidseitige Verpflanzung notwendig. Ein weiteres großes Anwendungsgebiet ist die radikale Zystektomie mit anschließender Harnableitung, bei der beide Harnleiter in ein Darmsegment (z. B. Ileum-Conduit oder Neoblase) implantiert werden.

Achtung: Wird die Verpflanzung der Harnleiter im Rahmen einer komplexen Blasenrekonstruktion durchgeführt, müssen die strengen Kombinationsverbote der GOÄ beachtet werden, um Honorarkürzungen im Vorfeld zu vermeiden.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1824

Fallbeispiel 1: Bilateraler vesikoureteraler Reflux bei einem Kleinkind

Ein dreijähriges Kind stellt sich mit rezidivierenden fieberhaften Harnwegsinfekten bei bekanntem beidseitigem Reflux Grad IV vor. Es erfolgt die bilaterale offene Harnleiterreimplantation nach der Methode von Politano-Leadbetter mit Antirefluxplastik. Da es sich um einen beidseitigen Eingriff handelt, rechnet der Operateur die GOÄ-Ziffer 1824 ab. Aufgrund des erhöhten präparatorischen Aufwands bei Kleinkindern wird ein gesteigerter Faktor gewählt.

Fallbeispiel 2: Bilaterale Harnleiterstenose nach gynäkologischer Tumoroperation

Nach einer erweiterten Hysterektomie und anschließender Beckenbestrahlung entwickelt eine Patientin eine beidseitige distale Ureterstenose mit konsekutiver Hydronephrose. Operativ erfolgt die bilaterale Harnleiterneueinpflanzung in die Harnblase unter Verwendung einer Psoas-Hitch-Plastik zur Spannungsfreiheit. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1824, wobei die aufwendige Mobilisation der Blase über den Steigerungsfaktor abgebildet wird.

Fallbeispiel 3: Zystektomie und Anlage eines Ileum-Conduits

Bei einem Patienten mit fortgeschrittenem Harnblasenkarzinom wird eine radikale Zystektomie durchgeführt. Die Harnableitung erfolgt über ein isoliertes Ileumsegment (Ileum-Conduit), in welches beide Harnleiter implantiert werden. Die Implantation der Ureteren in das Darmsegment wird regelkonform mit der GOÄ-Ziffer 1824 neben der Zystektomie liquidiert.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1824: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 1824 mit der einseitigen Ziffer 1823. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen OP-Berichte sehr genau auf diese Doppelabrechnung. Wenn beide Seiten operiert wurden, ist ausschließlich die Ziffer 1824 anzusetzen.

Zudem versuchen Behandler gelegentlich, die Antirefluxplastik über allgemeine plastische Ziffern der GOÄ zusätzlich zu liquidieren. Da der Leistungstext der Ziffer 1824 diese Maßnahme jedoch explizit einschließt, führt eine separate Berechnung regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen. Auch die Ausschlüsse der Ziffern 1806, 1808 und 1825 müssen zwingend beachtet werden.

Achtung: Die Ziffer 1824 darf unter keinen Umständen mit der Ziffer 1823 kombiniert werden, selbst wenn die Eingriffe auf beiden Seiten zeitlich versetzt in derselben Sitzung stattfanden.

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5. Dokumentation der GOÄ 1824: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Indikation für den beidseitigen Eingriff sowie die präparatorischen Schritte für jeden einzelnen Harnleiter separat beschreiben. Die Darstellung der Antirefluxplastik sollte detailliert dokumentiert werden.

Besonders wichtig ist die Erfassung von Erschwernissen, wie etwa ausgeprägten Verwachsungen oder anatomischen Besonderheiten. Diese Details liefern die medizinische Begründung für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung. Auch die verwendeten Nahtmaterialien und die Einlage von Ureterkathetern (Splints) gehören zwingend in das Protokoll.

Dokumentation: "...Nach medianer Unterbauchlaparotomie Darstellung und bilaterale Mobilisation der distal stenosierten Ureteren. Präparation eines submukösen Tunnels an der Blase beidseitig zur Antirefluxplastik. Spannungsfreie Anastomosierung beider Harnleiter über eingelegte Mono-J-Katheter..."

6. GOÄ 1824: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität des Eingriffs kann der Regelsatz von 2,3-fach häufig überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) ist insbesondere bei ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen, Zustand nach Bestrahlung oder bei adipösen Patienten gerechtfertigt. Auch ein hoher Blutverlust oder eine signifikant verlängerte OP-Dauer dienen als anerkannte Begründungen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1824 wird im klinischen Alltag selten isoliert erbracht. Zulässige Kombinationen umfassen urologische Haupteingriffe wie die radikale Zystektomie (z. B. GOÄ 1815) oder die laparoskopische Lymphadenektomie. Auch diagnostische Maßnahmen wie die intraoperative Zystoskopie oder radiologische Kontrollen können, sofern medizinisch indiziert und nicht im Leistungsumfang enthalten, zusätzlich berechnet werden.

Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen konkrete Zeitangaben und anatomische Beschreibungen, um Rückfragen der privaten Kostenträger direkt zu vermeiden.

Ziffer 1824 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1824 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10180 — „Implantation beider Harnleiter in die Harnblase oder den Dickdarm oder die Haut, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Teilresektion der Harnleiter -Teilresektion der Harnleiterwand -Modellierung der Harnleiter -Umbettung der Harnleiter -Antireflux- und/oder Lappenplastik -Harnleiterschienung, auch beidseits" — mit einem Festpreis von 1.146,52 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 446,43 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1824

Nein, eine gleichzeitige Abrechnung von GOÄ 1824 und GOÄ 1823 ist ausgeschlossen. Da GOÄ 1824 bereits die beidseitige Verpflanzung beschreibt, ist die einseitige Ziffer 1823 damit abgegolten.
Nein, die Antirefluxplastik ist integraler Bestandteil der GOÄ-Ziffer 1824. Der Leistungstext schließt diese Maßnahme explizit ein, weshalb sie nicht separat in Rechnung gestellt werden darf.
Neben der GOÄ 1824 dürfen die Ziffern 1806, 1808, 1823 und 1825 nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den offiziellen GOÄ-Richtlinien fest verankert und müssen strikt beachtet werden.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder erheblichem Zeitaufwand zulässig. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen, anatomische Varianten oder schwere Voroperationen im Operationsgebiet.
Ja, die Verpflanzung der Harnleiter in den Darm im Rahmen einer Harnableitung fällt unter diese Ziffer. Die Ziffer beschreibt explizit die Verpflanzung in Harnblase, Darm oder Haut.
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