Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2060 (Drahtstiftung kleines Gelenk): Erfahren Sie alles über Indikationen, Abrechnungsausschlüsse und die richtige Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2060
Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)
Die GOÄ-Ziffer 2060 beschreibt die operative Einbringung eines oder mehrerer Drähte zur Stabilisierung eines kleinen Gelenks. Diese Maßnahme dient der temporären oder dauerhaften Ruhigstellung von Finger- oder Zehengelenken nach Verletzungen oder rekonstruktiven Eingriffen. Die Leistung ist mit 230 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 13,41 € entspricht.
In der Praxis umfasst diese Ziffer die gesamte operative Leistung des Einbringens der Drähte (meist Kirschner-Drähte) unter sterilen Bedingungen. Die Reposition des Gelenks selbst sowie die anschließende radiologische Kontrolle sind jedoch eigenständige Leistungen und müssen separat erfasst werden. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Extremitätenchirurgie angesiedelt.
GOÄ 2060 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2060 ist in der chirurgischen und orthopädischen Praxis weit verbreitet. Typische Indikationen umfassen instabile Frakturen im Bereich der Phalangen, Luxationen der Interphalangealgelenke sowie Sehnenrekonstruktionen, die eine temporäre Entlastung des Gelenks erfordern. Besonders häufig kommt die Drahtstiftung bei der Versorgung von knöchernen Strecksehnenausrissen (sogenannter Mallet-Finger) zum Einsatz.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Stabilisierung nach Korrekturoperationen an den Zehen, beispielsweise bei der Korrektur einer Hammerzehe oder Krallenzehe. Hierbei sichert der eingebrachte Draht die korrigierte Gelenkstellung während der postoperativen Heilungsphase. Die Ziffer 2060 ist somit sowohl für traumatologische Akutversorgungen als auch für elektive rekonstruktive Eingriffe relevant.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Drahtstiftung an kleinen Gelenken (Finger, Zehen) klar von der Fixierung großer Gelenke (GOÄ 2062) abgegrenzt wird, um Erstattungskonflikte zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2060
Fallbeispiel 1: Versorgung eines knöchernen Strecksehnenabrisses (Mallet-Finger)
Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Streckhemmung des Endglieds des Ringfingers nach einem Sportunfall vor. Diagnostiziert wird ein knöchener Strecksehnenausriss mit disloziertem Fragment. Es erfolgt die geschlossene Reposition und die transartikuläre Drahtstiftung des DIP-Gelenks zur Ruhigstellung.
Neben der GOÄ 2060 für die Drahtstiftung werden die Reposition des Gelenks sowie die postoperative Röntgenkontrolle abgerechnet. Die Dokumentation beschreibt präzise den Zugangsweg und die Lage des Kirschner-Drahtes.
Fallbeispiel 2: Operative Korrektur einer Hammerzehe
Bei einer Patientin wird eine schmerzhafte, fixierte Hammerzehe der zweiten Zehe operativ korrigiert. Nach der Resektion des Gelenkköpfchens erfolgt die Achsenstabilisierung mittels Kirschner-Draht durch das PIP-Gelenk.
Die Drahtstiftung nach GOÄ 2060 wird hier als Zusatzleistung zur Gelenkresektion berechnet. Da es sich um eine elektive Korrektur handelt, ist die medizinische Notwendigkeit der temporären Schienung im OP-Bericht detailliert darzulegen.
Fallbeispiel 3: Instabile Basisfraktur des Daumens
Nach einem Sturz zeigt sich eine instabile Fraktur an der Basis des Daumenendglieds. Zur Stabilisierung wird eine perkutane Spickdrahtung des Daumenendgelenks durchgeführt.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 2060. Da der Daumen anatomisch eine Sonderstellung einnimmt, ist die Zuordnung zum kleinen Gelenk korrekt und wird durch die Ziffer 2060 optimal abgebildet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2060: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2060 ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 2062. Die GOÄ schließt die gemeinsame Abrechnung dieser beiden Ziffern für denselben anatomischen Bereich explizit aus. Während die Ziffer 2060 für kleine Gelenke reserviert ist, betrifft die Ziffer 2062 große Gelenke wie das Hand- oder Kniegelenk.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen häufig die Abrechnung der Drahtstiftung, wenn diese als integraler Bestandteil einer komplexeren Osteosynthese gewertet wird. Handelt es sich jedoch um eine eigenständige Stabilisierung eines Gelenks im Rahmen einer Frakturversorgung, ist die selbstständige Berechenbarkeit der GOÄ 2060 ausdrücklich gegeben.
Achtung: Die bloße Einbringung von Drähten zur Frakturadaptation ohne Fixierung des Gelenks selbst rechtfertigt die GOÄ 2060 nicht. Hier müssen stattdessen die entsprechenden Osteosynthesen-Ziffern gewählt werden.
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Dokumentation der GOÄ 2060: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Indikation für die Gelenkfixierung klar hervorgehen. Zudem sollten die technischen Details der Drahtstiftung wie Drahtstärke, Anzahl der verwendeten Drähte und die transartikuläre Lage exakt beschrieben werden.
Auch die postoperative radiologische Kontrolle zur Überprüfung der korrekten Drahtlage muss in der Patientenakte dokumentiert und mit dem entsprechenden Befund hinterlegt sein. Dies sichert nicht nur die Abrechnung der GOÄ 2060, sondern auch die der begleitenden Röntgenleistungen.
Dokumentationsbeispiel: "Nach steriler Vorbereitung und Lokalanästhesie erfolgt die geschlossene Reposition des DIP-Gelenks D2. Unter Bildwandlerkontrolle perkutane Einbringung eines Kirschner-Drahtes (Stärke 1,2 mm) zur transartikulären Fixierung des Gelenks in Streckstellung. Stabile Lage kontrolliert, steriler Verband."
GOÄ 2060: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz von 2,3 (30,84 €) kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum 3,5-fachen Satz (46,94 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung bei der GOÄ 2060 sind erhebliche anatomische Deformitäten, starker Weichteilschaden im Zugangsbereich oder eine extreme Instabilität, die mehrfache Repositionsversuche notwendig macht.
Auch die Durchführung bei stark adipösen Patienten oder bei ausgeprägter Osteoporose, die das sichere Verankern des Drahtes erschwert, rechtfertigt einen erhöhten Steigerungsfaktor. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2060 wird selten isoliert erbracht. Häufige zulässige Kombinationen umfassen Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 für eine Leitungsanästhesie nach Oberst) sowie radiologische Leistungen zur intraoperativen oder postoperativen Kontrolle (z. B. GOÄ 5010). Auch die Wundversorgung oder Schienenverbände können je nach Einzelfall zusätzlich berechnungsfähig sein.
Ziffer 2060 in der neuen GOÄ
Die Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk) wird zur neuen Nummer 7584 — Festpreis 180,79 €. Das sind 486 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 30,84 €. Die neue Ziffer beschreibt die Draht-Osteosynthese allgemeiner; die alte Abgrenzung zum Mehrfachgelenk bleibt als alte Abrechnungslogik zu beachten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2060
Was hat nicht gestimmt?