GOÄ 2060: Drahtstiftung am kleinen Gelenk korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2060
Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)
Punktzahl 230  
Einfachsatz 13,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,84 € 2,3x
Höchstsatz 46,94 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2060 (Drahtstiftung kleines Gelenk): Erfahren Sie alles über Indikationen, Abrechnungsausschlüsse und die richtige Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2060

Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)

Die GOÄ-Ziffer 2060 beschreibt die operative Einbringung eines oder mehrerer Drähte zur Stabilisierung eines kleinen Gelenks. Diese Maßnahme dient der temporären oder dauerhaften Ruhigstellung von Finger- oder Zehengelenken nach Verletzungen oder rekonstruktiven Eingriffen. Die Leistung ist mit 230 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 13,41 € entspricht.

In der Praxis umfasst diese Ziffer die gesamte operative Leistung des Einbringens der Drähte (meist Kirschner-Drähte) unter sterilen Bedingungen. Die Reposition des Gelenks selbst sowie die anschließende radiologische Kontrolle sind jedoch eigenständige Leistungen und müssen separat erfasst werden. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Extremitätenchirurgie angesiedelt.

GOÄ 2060 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2060 ist in der chirurgischen und orthopädischen Praxis weit verbreitet. Typische Indikationen umfassen instabile Frakturen im Bereich der Phalangen, Luxationen der Interphalangealgelenke sowie Sehnenrekonstruktionen, die eine temporäre Entlastung des Gelenks erfordern. Besonders häufig kommt die Drahtstiftung bei der Versorgung von knöchernen Strecksehnenausrissen (sogenannter Mallet-Finger) zum Einsatz.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Stabilisierung nach Korrekturoperationen an den Zehen, beispielsweise bei der Korrektur einer Hammerzehe oder Krallenzehe. Hierbei sichert der eingebrachte Draht die korrigierte Gelenkstellung während der postoperativen Heilungsphase. Die Ziffer 2060 ist somit sowohl für traumatologische Akutversorgungen als auch für elektive rekonstruktive Eingriffe relevant.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Drahtstiftung an kleinen Gelenken (Finger, Zehen) klar von der Fixierung großer Gelenke (GOÄ 2062) abgegrenzt wird, um Erstattungskonflikte zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2060

Fallbeispiel 1: Versorgung eines knöchernen Strecksehnenabrisses (Mallet-Finger)

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Streckhemmung des Endglieds des Ringfingers nach einem Sportunfall vor. Diagnostiziert wird ein knöchener Strecksehnenausriss mit disloziertem Fragment. Es erfolgt die geschlossene Reposition und die transartikuläre Drahtstiftung des DIP-Gelenks zur Ruhigstellung.

Neben der GOÄ 2060 für die Drahtstiftung werden die Reposition des Gelenks sowie die postoperative Röntgenkontrolle abgerechnet. Die Dokumentation beschreibt präzise den Zugangsweg und die Lage des Kirschner-Drahtes.

Fallbeispiel 2: Operative Korrektur einer Hammerzehe

Bei einer Patientin wird eine schmerzhafte, fixierte Hammerzehe der zweiten Zehe operativ korrigiert. Nach der Resektion des Gelenkköpfchens erfolgt die Achsenstabilisierung mittels Kirschner-Draht durch das PIP-Gelenk.

Die Drahtstiftung nach GOÄ 2060 wird hier als Zusatzleistung zur Gelenkresektion berechnet. Da es sich um eine elektive Korrektur handelt, ist die medizinische Notwendigkeit der temporären Schienung im OP-Bericht detailliert darzulegen.

Fallbeispiel 3: Instabile Basisfraktur des Daumens

Nach einem Sturz zeigt sich eine instabile Fraktur an der Basis des Daumenendglieds. Zur Stabilisierung wird eine perkutane Spickdrahtung des Daumenendgelenks durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 2060. Da der Daumen anatomisch eine Sonderstellung einnimmt, ist die Zuordnung zum kleinen Gelenk korrekt und wird durch die Ziffer 2060 optimal abgebildet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2060: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2060 ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 2062. Die GOÄ schließt die gemeinsame Abrechnung dieser beiden Ziffern für denselben anatomischen Bereich explizit aus. Während die Ziffer 2060 für kleine Gelenke reserviert ist, betrifft die Ziffer 2062 große Gelenke wie das Hand- oder Kniegelenk.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen häufig die Abrechnung der Drahtstiftung, wenn diese als integraler Bestandteil einer komplexeren Osteosynthese gewertet wird. Handelt es sich jedoch um eine eigenständige Stabilisierung eines Gelenks im Rahmen einer Frakturversorgung, ist die selbstständige Berechenbarkeit der GOÄ 2060 ausdrücklich gegeben.

Achtung: Die bloße Einbringung von Drähten zur Frakturadaptation ohne Fixierung des Gelenks selbst rechtfertigt die GOÄ 2060 nicht. Hier müssen stattdessen die entsprechenden Osteosynthesen-Ziffern gewählt werden.

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Dokumentation der GOÄ 2060: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Indikation für die Gelenkfixierung klar hervorgehen. Zudem sollten die technischen Details der Drahtstiftung wie Drahtstärke, Anzahl der verwendeten Drähte und die transartikuläre Lage exakt beschrieben werden.

Auch die postoperative radiologische Kontrolle zur Überprüfung der korrekten Drahtlage muss in der Patientenakte dokumentiert und mit dem entsprechenden Befund hinterlegt sein. Dies sichert nicht nur die Abrechnung der GOÄ 2060, sondern auch die der begleitenden Röntgenleistungen.

Dokumentationsbeispiel: "Nach steriler Vorbereitung und Lokalanästhesie erfolgt die geschlossene Reposition des DIP-Gelenks D2. Unter Bildwandlerkontrolle perkutane Einbringung eines Kirschner-Drahtes (Stärke 1,2 mm) zur transartikulären Fixierung des Gelenks in Streckstellung. Stabile Lage kontrolliert, steriler Verband."

GOÄ 2060: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz von 2,3 (30,84 €) kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum 3,5-fachen Satz (46,94 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung bei der GOÄ 2060 sind erhebliche anatomische Deformitäten, starker Weichteilschaden im Zugangsbereich oder eine extreme Instabilität, die mehrfache Repositionsversuche notwendig macht.

Auch die Durchführung bei stark adipösen Patienten oder bei ausgeprägter Osteoporose, die das sichere Verankern des Drahtes erschwert, rechtfertigt einen erhöhten Steigerungsfaktor. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2060 wird selten isoliert erbracht. Häufige zulässige Kombinationen umfassen Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 für eine Leitungsanästhesie nach Oberst) sowie radiologische Leistungen zur intraoperativen oder postoperativen Kontrolle (z. B. GOÄ 5010). Auch die Wundversorgung oder Schienenverbände können je nach Einzelfall zusätzlich berechnungsfähig sein.

Ziffer 2060 in der neuen GOÄ

Die Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk) wird zur neuen Nummer 7584 — Festpreis 180,79 €. Das sind 486 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 30,84 €. Die neue Ziffer beschreibt die Draht-Osteosynthese allgemeiner; die alte Abgrenzung zum Mehrfachgelenk bleibt als alte Abrechnungslogik zu beachten.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2060

Die GOÄ 2060 darf abgerechnet werden, wenn eine Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks wie eines Finger- oder Zehengelenks erfolgt. Dies ist typischerweise bei instabilen Frakturen, Luxationen oder nach Sehnenrekonstruktionen der Fall. Die Leistung kann sowohl als alleinige Maßnahme als auch als Zusatzleistung erbracht werden.
Nein, die GOÄ 2060 kann nicht neben der GOÄ 2062 für denselben anatomischen Bereich abgerechnet werden. Die GOÄ 2062 beschreibt die Drahtstiftung an einem großen Gelenk. Ein Nebeneinanderausschluss verhindert die gleichzeitige Berechnung beider Ziffern am selben Gelenk.
Als kleine Gelenke im Sinne der GOÄ 2060 gelten ausschließlich die Finger- und Zehengelenke. Dazu gehören die Metakarpophalangeal-, Metatarsophalangeal- sowie die Interphalangealgelenke. Größere Gelenke wie das Hand- oder Fußgelenk fallen unter andere Gebührenziffern.
Nein, die radiologische Kontrolle ist nicht in der GOÄ 2060 enthalten und kann separat berechnet werden. Hierfür kommen in der Regel die entsprechenden Ziffern aus dem Abschnitt O wie die GOÄ 5010 infrage. Die Dokumentation der Indikation für das Röntgen ist dabei essenziell.
Die Entfernung eines Kirschner-Drahtes wird in der Regel nach der GOÄ-Ziffer 2007 abgerechnet. Liegt der Draht extrem oberflächlich und ist ohne Inzision entfernbar, kann auch eine kleinere Ziffer wie die GOÄ 2006 herangezogen werden. Dies muss im Einzelfall anhand des operativen Aufwands entschieden werden.
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