Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2061: So rechnen Sie die Entfernung einer Drahtstiftung rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2061
GOÄ-Ziffer 2061: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2061 ist eng an die Ziffer 2060 gekoppelt. Sie umfasst die operative oder manuelle Entfernung von Kirschner-Drähten oder ähnlichen Drahtstiftungen, die zur temporären Fixation von Knochenfragmenten oder Gelenken eingebracht wurden. Diese Leistung deckt den gesamten Prozess der Drahtextraktion inklusive der anschließenden Wundversorgung ab.
Da es sich um eine spezifische postoperative Maßnahme handelt, ist die Indikationsstellung klar definiert. Die Ziffer darf nur dann herangezogen werden, wenn zuvor eine perkutane Drahtstiftung nach Nummer 2060 stattgefunden hat. Andere Formen der Materialentfernung fallen unter abweichende Gebührenordnungsnummern.
GOÄ 2061 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
Die klinische Anwendung der GOÄ 2061 erfolgt typischerweise nach Abschluss der Knochenheilung oder nach Ablauf der temporären Ruhigstellungsphase eines Gelenks. Häufige Einsatzgebiete sind die Entfernung von Drähten nach der Versorgung von Metatarsale-Frakturen oder Gelenktransfixationen im Hand- und Fußbereich, sofern es sich nicht um Finger handelt. Der Eingriff erfolgt meist ambulant und kann je nach Lage des Drahtes in Lokalanästhesie durchgeführt werden.
Eine präzise Abgrenzung ist für die rechtssichere Abrechnung unerlässlich. Die Entfernung von Drähten, die im Rahmen einer komplexen Osteosynthese (z. B. Zuggurtung) eingebracht wurden, wird nicht nach GOÄ 2061, sondern nach den entsprechenden Ziffern für Metallentfernungen (z. B. GOÄ 2047) liquidiert. Die GOÄ 2061 ist somit für die einfache, perkutane Drahtextraktion reserviert.
Tipp: Sollte die Drahtentfernung einen operativen Zugang mit tieferer Gewebedissektion erfordern, da der Draht vollständig im Knochen versenkt oder eingewachsen ist, kann anstelle der GOÄ 2061 die GOÄ 2007 (Entfernung eines tief sitzenden Fremdkörpers) oder GOÄ 2047 (Metallentfernung) geprüft werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2061
Fallbeispiel 1: Drahtentfernung am Mittelfuß
Ein Patient stellt sich sechs Wochen nach einer perkutanen Drahtstiftung bei einer Metatarsale-V-Fraktur zur Materialentfernung vor. Der Kirschner-Draht wird steril gefasst, unter leichtem Zug extrahiert und die Eintrittsstelle desinfiziert sowie steril verbunden. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2061 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Entfernung nach Handwurzel-Transfixation
Nach einer temporären Arthrodese des Handgelenks mittels zweier Kirschner-Drähte erfolgt die geplante Materialentfernung. Beide Drähte werden in einer Sitzung entfernt. Da es sich um zwei separate Drahtstiftungen handelt, kann die GOÄ 2061 zweimal abgerechnet werden, wobei auf die genaue Dokumentation der Lokalisationen zu achten ist.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Drahtextraktion bei Verwachsung
Bei der geplanten Entfernung eines Kirschner-Drahtes am Fuß zeigt sich dieser fest im Gewebe verwachsen und lässt sich nur unter erheblichem Kraftaufwand und zusätzlicher Infiltrationsanästhesie lösen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2061, jedoch mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 unter Angabe der entsprechenden Begründung (erhöhter Zeitaufwand durch Gewebeverwachsung).
Häufige Fehler bei der GOÄ 2061: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Abrechnungsfehler betrifft die Verwechslung der anatomischen Regionen. Die Entfernung von Drähten nach Fingerfrakturen darf explizit nicht nach GOÄ 2061 abgerechnet werden. Hierfür ist die speziellere GOÄ-Ziffer 2353 heranzuziehen, was von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen streng geprüft wird.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur allgemeinen Metallentfernung nach GOÄ 2047 oder GOÄ 2048. Wenn Drähte im Rahmen einer offenen Reposition und Plattenosteosynthese eingebracht wurden, ist die GOÄ 2061 ausgeschlossen. Die Abrechnungsprüfer fordern in solchen Fällen den Nachweis, dass zuvor tatsächlich eine isolierte Drahtstiftung nach Ziffer 2060 vorlag.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2061 mit chirurgischen Ziffern zur Wundversorgung (z. B. GOÄ 2001) am selben Operationsort ist unzulässig, da die Wundversorgung integraler Bestandteil der Materialentfernung ist.
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Dokumentation der GOÄ 2061: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt muss die genaue anatomische Lokalisation des entfernten Drahtes vermerkt sein. Zudem sollte die Dokumentation Angaben über den Zustand der Eintrittspforte (reizlos, entzündet) und den Verlauf der Extraktion enthalten.
Besonders bei der Abrechnung mehrerer Drähte oder bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes ist die detaillierte Beschreibung des operativen Aufwands zwingend erforderlich. Nur so kann im Falle einer Nachfrage der privaten Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei belegt werden.
Dokumentationsbeispiel:
"Entfernung eines perkutanen Kirschner-Drahtes nach Ziffer 2060 am Metatarsale V rechts. Desinfektion, schmerzarme Extraktion des Drahtes mittels Flachzange. Eintrittsstelle reizlos, keine Blutung. Steriler Wundverband. Zeitaufwand normal."
GOÄ 2061: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2061 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine starke Weichteilverwachsung des Drahtes, ein tief sitzendes Drahtende, das eine Inzision erfordert, oder eine bestehende lokale Infektion im Bereich der Eintrittsstelle, die eine zusätzliche Wundreinigung notwendig macht.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2061 können weitere Leistungen anfallen und berechnet werden. Häufig kombinierbar ist die Infiltrationsanästhesie nach GOÄ-Ziffer 491, sofern diese zur schmerzfreien Extraktion injiziert werden muss. Auch postoperative Röntgenkontrollen zur Überprüfung der vollständigen Materialentfernung (z. B. nach GOÄ 5010) sind eigenständig abrechenbar, sofern sie medizinisch indiziert sind.
Ziffer 2061 in der neuen GOÄ
Die Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060 wird zur neuen Nummer 7598 — Festpreis 136,90 €. Das sind 1281 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 9,91 €. Die neue Ziffer ist die Entfernung eines Drahtes oder mehrerer Drähte aus einem kleinen Knochen; Finger- und Zehengelenke fallen eindeutig unter 7598 (kleiner Knochen). 7600 (Entfernung ohne Präparation der Drahtenden) wäre nur relevant wenn die Drähte perkutan ohne Präparation entfernt werden — im Kontext der alten Nr.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2061
Was hat nicht gestimmt?