Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2168 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und die rechtssichere Dokumentation in der Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2168
Operative Entfernung einer Kniegelenksendoprothese – einschließlich operativer Versteifung des Gelenks –
Die GOÄ-Ziffer 2168 beschreibt eine hochkomplexe orthopädisch-unfallchirurgische Leistung im Bereich der Gelenkchirurgie. Sie umfasst nicht nur den reinen Ausbau der Knieprothese, sondern zwingend auch die anschließende operative Versteifung (Arthrodese) des betroffenen Kniegelenks. Diese Kombination macht die Ziffer zu einer der am höchsten bewerteten Einzelleistungen in diesem Abschnitt.
Die in der Leistungsbeschreibung genannte Versteifung ist ein integraler Bestandteil und darf nicht separat berechnet werden. Die Ziffer ist mit 3200 Punkten bewertet, was die hohe Verantwortung und den chirurgischen Aufwand widerspiegelt.
GOÄ 2168 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf
Die operative Entfernung einer Kniegelenksendoprothese mit gleichzeitiger Arthrodese ist in der Regel ein Eingriff der letzten Instanz. Typische Indikationen sind therapierefraktäre, chronische Protheseninfektionen (periprothetische Infektionen), bei denen ein Erhalt oder Wechsel der Prothese nicht mehr möglich ist. Auch massive Knochenverluste oder eine irreversible Instabilität des Bandapparates können diesen Schritt notwendig machen.
Klinisch erfolgt nach der Explantation der Prothesenkomponenten die Vorbereitung der Knochenpartner (Femur und Tibia) für die Fusion. Die Stabilisierung wird meist über einen Arthrodesen-Nagel oder externe Fixationssysteme realisiert. Da dieser Eingriff weitreichende Folgen für die Mobilität des Patienten hat, ist eine präzise Indikationsstellung essenziell.
Tipp: Sollte im Rahmen des Eingriffs ein temporärer Spacer eingelegt werden, ohne dass eine definitive Versteifung erfolgt, ist die GOÄ 2168 nicht die korrekte Ziffer. Hier müssen alternative Abrechnungswege geprüft werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2168
Fallbeispiel 1: Chronische periprothetische Infektion
Ein Patient stellt sich mit einer chronischen, fistelnden Infektion nach Knie-TEP vor. Nach erfolglosen Revisionsversuchen wird die Indikation zur Explantation und definitiven Arthrodese gestellt. Der Operateur entfernt die Prothese, debridiert das Gewebe gründlich und führt die Versteifung mittels intramedullärem Arthrodesen-Nagel durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2168 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Massiver Knochenverlust bei aseptischer Lockerung
Bei einer Patientin zeigt sich eine fortgeschrittene aseptische Lockerung der Knie-TEP mit ausgeprägtem Knochenabbau, der einen erneuten Prothesenaufbau unmöglich macht. Es erfolgt die Explantation der gelockerten Komponenten und die operative Versteifung unter Verwendung von Knochentransplantaten. Neben der GOÄ 2168 kann hier die Knochengewinnung gesondert liquidiert werden.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Explantation bei liegender Revisionsprothese
Ein Patient benötigt die Entfernung einer langstieligen, verankerten Revisionsprothese bei liegendem Infekt. Aufgrund der extremen Verankerung und des Risikos einer Femurfraktur gestaltet sich die Explantation überdurchschnittlich zeitaufwendig. Nach erfolgreicher Entfernung und Arthrodese wird die GOÄ 2168 mit erhöhtem Steigerungsfaktor (3,5-fach) abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2168: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung der GOÄ-Ziffer 2265 (Operative Versteifung eines Kniegelenks). Da die Versteifung bereits explizit im Text der GOÄ 2168 genannt ist, greift hier ein strikter Abrechnungsausschluss. Eine Doppelabrechnung führt unweigerlich zur Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die GOÄ-Ziffer 2133 (Arthrotomie des Kniegelenks). Der chirurgische Zugang zum Gelenk ist als vorbereitende Maßnahme untrennbarer Bestandteil der Hauptleistung. Prüfstellen achten penibel darauf, dass diese Ziffern nicht nebeneinander auf der Liquidation erscheinen.
Achtung: Wird die Prothese entfernt, aber keine Versteifung durchgeführt (z. B. bei einem zweizeitigen Wechsel mit Interims-Spacer), darf die GOÄ 2168 nicht herangezogen werden. Dies stellt einen schweren Abrechnungsfehler dar.
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Dokumentation der GOÄ 2168: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den Zustand der Prothesenkomponenten, den Grad der Lockerung sowie die genauen Schritte der Explantation beschreiben. Auch die Methode der anschließenden Versteifung muss präzise dokumentiert werden.
Besonders wichtig ist die Darstellung von Erschwernissen, falls ein erhöhter Steigerungssatz angewendet werden soll. Zeitangaben, der Einsatz spezieller Instrumente oder die Bewältigung von knöchernen Defekten gehören zwingend in den Bericht.
Dokumentation: "...Nach medialer Arthrotomie zeigt sich eine gelockerte Femurkomponente. Vorsichtige Explantation mittels Meißel zur Schonung der Knochensubstanz. Anschließend Debridement und Einbringen des Arthrodesen-Nagels zur stabilen Versteifung des Kniegelenks..."
GOÄ 2168: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 2168 häufig medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ein extrem zeitaufwendiger Ausbau fest sitzender Zement- oder Metallreste. Auch anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Achsfehlstellungen oder ein florider Weichteilinfekt rechtfertigen die Steigerung.
Die Begründung muss patientenbezogen und nachvollziehbar sein. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen den Kostenträgern meist nicht aus. Es müssen konkrete chirurgische Herausforderungen benannt werden.
Typische Ziffernkombinationen
Zulässig ist die Kombination mit selbstständigen Leistungen, die nicht Teil der Prothesenentfernung oder Versteifung sind. Hierzu gehört beispielsweise die GOÄ-Ziffer 2254 für die Entnahme eines Knochentransplantats, falls dieses zur Auffüllung von Defekten bei der Arthrodese benötigt wird. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungen sind separat berechenbar.
Nicht kombinierbar sind hingegen alle Ziffern, die den reinen Zugang oder die Gelenkmobilisation betreffen. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlusskriterien vor Rechnungsstellung schützt vor zeitintensiven Rückfragen der Beihilfestellen.
Ziffer 2168 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2168 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:
- 8032 „Entfernung eines unikondylären Oberflächen- oder Femoropatellarersatzes am Kniegelenk“ – bei: Entfernung eines unikondylären Oberflächen- oder Femoropatellarersatzes (1.100,00 €)
- 8033 „Entfernung eines bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk“ – bei: Entfernung eines bikondylären Oberflächenersatzes (1.250,00 €)
Heute bringt die 2168 beim 2,3-fachen Satz 429,00 €. Die Spanne reicht von 1.100,00 € bis 1.250,00 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2168
Was hat nicht gestimmt?