Die Abrechnung der Chemonukleolyse nach GOÄ-Ziffer 2279 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Fallstricke vermeiden und korrekt steigern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2279
Chemonukleolyse
Auflösung des Bandscheibenkerns durch eine chemische Substanz
Die GOÄ-Ziffer 2279 beschreibt eine hochspezialisierte, minimal-invasive Intervention an der Wirbelsäule. Im Zentrum dieser Leistung steht die gezielte Punktion einer betroffenen Bandscheibe unter radiologischer Kontrolle. Anschließend erfolgt das Einbringen einer chemisch aktiven Substanz in den Nucleus pulposus, um diesen gezielt aufzulösen.
Historisch wurde hierfür primär das Enzym Chymopapain genutzt, während in der modernen Praxis häufig auch medizinisches Ozon zum Einsatz kommt. Durch die chemische Reaktion schrumpft der Bandscheibenkern, was zu einer signifikanten Druckminderung führt. Dieser dekompressive Effekt entlastet die betroffene Nervenwurzel und lindert den radikulären Schmerz.
GOÄ 2279 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Anwendung der GOÄ 2279 setzt eine präzise Indikationsstellung voraus. Typische klinische Szenarien umfassen den protrudierten Bandscheibenvorfall ohne Sequesterbildung, der auf konservative Therapiemaßnahmen nicht anspricht. Der Patient leidet in der Regel unter therapierefraktären radikulären Schmerzen, die einem klaren Dermatom zugeordnet werden können.
Im Gegensatz zu offenen chirurgischen Verfahren bietet die Chemonukleolyse einen gewebeschonenden Zugang. Die Abgrenzung zu rein schmerztherapeutischen Infiltrationen ist essenziell, da bei der GOÄ 2279 eine strukturelle Veränderung des Bandscheibengewebes angestrebt wird. Daher ist die Ziffer nur bei einer echten intradiskalen Applikation anwendbar.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2279
Fallbeispiel 1: Ozon-Chemonukleolyse bei lumbaler Diskusprotrusion
Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften lumbalen Diskusprotrusion im Segment L4/L5 vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die intradiskale Instillation von medizinischem Ozon unter CT-Steuerung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2279 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie die CT-Steuerung nach GOÄ 5377.
Fallbeispiel 2: Erschwerte Punktion bei fortgeschrittener Osteochondrose
Bei einer Patientin mit einer ausgeprägten Osteochondrose und Höhenminderung des Bandscheibenraums L5/S1 gestaltet sich der Zugang extrem schwierig. Der behandelnde Arzt benötigt signifikant mehr Zeit für die korrekte Platzierung der Punktionsnadel. Die Abrechnung der GOÄ 2279 erfolgt mit dem Steigerungsfaktor 3,5-fach unter Angabe der anatomischen Erschwernis.
Fallbeispiel 3: Ambulante Chemonukleolyse mit Laser-Unterstützung
Im Rahmen einer ambulanten Intervention wird die Chemonukleolyse durch den Einsatz eines medizinischen Lasers unterstützt, um den dekompressiven Effekt zu verstärken. Neben der operativen Leistung nach GOÄ 2279 wird der Zuschlag nach GOÄ 443 für die Laseranwendung auf der Liquidation ausgewiesen. Dies optimiert das Honorar für den ambulanten Eingriff regelkonform.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2279: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit anderen intradiskalen Verfahren am selben Segment. So kann die perkutane Nukleotomie (GOÄ 2282) nicht nebeneinander mit der Chemonukleolyse berechnet werden, wenn sie denselben therapeutischen Zweck im selben Eingriff verfolgen. Private Krankenversicherungen prüfen diese Kombinationen sehr genau.
Zudem fordern Kostenträger häufig den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der eingebrachten Substanz. Wird beispielsweise Ozon verwendet, muss die Dokumentation die Wirksamkeit und Indikation dieser Methode im Einzelfall untermauern. Fehlen diese Angaben, drohen Honorarkürzungen oder die vollständige Ablehnung der Erstattung.
Achtung: Die bloße epidurale oder perineurale Infiltration stellt keine Chemonukleolyse dar. Eine Abrechnung der GOÄ 2279 ohne nachgewiesene intradiskale Lage der Nadel und Substanzapplikation ist unzulässig und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Beanstandung.
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Dokumentation der GOÄ 2279: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. Der behandelnde Arzt muss den gesamten Ablauf des Eingriffs präzise im OP-Bericht festhalten. Wichtig sind Angaben zum genauen Punktionsort, dem verwendeten Bildgebungsverfahren und der exakten Dosierung der eingebrachten Substanz.
Auch die Aufklärung des Patienten über die Risiken des Eingriffs sowie die postoperative Überwachungsphase gehören in die Akte. Ein strukturierter Eintrag erleichtert im Streitfall den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit gegenüber dem medizinischen Dienst oder privaten Krankenversicherungen.
Dokumentation: Intradiskale Punktion des Segments L4/L5 unter sterilen Bedingungen und CT-gestützter Kontrolle (Bilddokumentation hinterlegt). Einbringen von 5 ml Ozon-Sauerstoff-Gemisch (Konzentration 30 µg/ml) in den Nucleus pulposus. Keine Komplikationen, Patient postoperativ beschwerdefrei entlassen.
GOÄ 2279: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 kann überschritten werden, wenn der Eingriff durch besondere Umstände erschwert war. Typische Begründungen für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind erhebliche knöcherne Deformationen, ausgeprägte Adipositas permagna oder Vernarbungen nach Voroperationen. Diese Faktoren müssen patientenbezogen und detailliert auf der Rechnung begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Chemonukleolyse wird selten als isolierte Leistung erbracht. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die Lokalanästhesie (z. B. GOÄ 490 oder 491) sowie die notwendigen bildgebenden Verfahren zur Steuerung der Nadel. Auch der Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOÄ 443 kann bei entsprechender Indikation und ambulanter Durchführung angesetzt werden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die zur Bildsteuerung verwendeten Ziffern (z. B. GOÄ 5377 für das CT) separat aufgeführt und nicht in die Begründung des Steigerungsfaktors der GOÄ 2279 einbezogen werden, um Doppelbewertungen zu vermeiden.
Ziffer 2279 in der neuen GOÄ
Chemonukleolyse wird in der neuen GOÄ zur Nummer 8565 — „Perkutane minimalinvasive intradiskale Operation an der Wirbelsäule" — mit festem Satz von 191,78 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 80,43 €). Abrechnungseinheit: 1x je Segment. 8567 nennt die Chemonukleolyse ausdrücklich als Beispiel-Verfahren; klare renumbering-Situation.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2279
Was hat nicht gestimmt?