GOÄ 2288: Rippenbuckel-Osteotomie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2288
Osteotomien am Rippenbuckel, zusätzlich zu Nummer  oder Nummer
Punktzahl 550  
Einfachsatz 32,06 € 1,0x
Regelhöchstsatz 73,74 € 2,3x
Höchstsatz 112,21 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie Osteotomien am Rippenbuckel nach GOÄ-Ziffer 2288 rechtssicher dokumentieren, kombinieren und erfolgreich steigern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2288

Osteotomien am Rippenbuckel, zusätzlich zu Nummer 2286 oder Nummer 2287 (550 Punkte, Einfachsatz 32,06 €, Regelhöchstsatz 73,74 €, Höchstsatz 112,21 €)

Die GOÄ-Ziffer 2288 beschreibt eine hochspezialisierte knochenchirurgische Zusatzleistung. Sie umfasst die gezielte operative Durchtrennung von Knochenstrukturen im Bereich des Rippenbuckels. Diese Maßnahme dient der kosmetischen und funktionellen Angleichung des Brustkorbs bei ausgeprägten Deformitäten.

Da es sich um eine Zuschlagsziffer handelt, kann sie niemals isoliert berechnet werden. Sie setzt zwingend die Durchführung einer komplexen Skoliosekorrektur voraus. Die primären Eingriffe müssen nach den Ziffern 2286 oder 2287 liquidiert werden.

GOÄ 2288 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

In der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis kommt die GOÄ 2288 vor allem bei der operativen Versorgung schwerer thorakaler Skoliosen zum Einsatz. Durch die rotatorische Komponente der Wirbelsäulenverkrümmung kommt es regelhaft zur Ausbildung eines prominenten Rippenbuckels. Dieser schränkt nicht nur die Lungenfunktion ein, sondern stellt für Betroffene auch eine erhebliche psychische Belastung dar.

Die Indikation zur Rippenbuckel-Osteotomie ist gegeben, wenn die alleinige Aufrichtung der Wirbelsäule nicht ausreicht, um die Asymmetrie des Thorax suffizient zu korrigieren. Der Chirurg führt hierbei präzise Teilresektionen oder Durchtrennungen der betroffenen Rippen durch. Dies ermöglicht ein kollabierendes Zurückweichen des Buckels und führt zu einer harmonischen Konturierung des Rückens.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2288

Fallbeispiel 1: Korrektur einer mittelschweren thorakalen Skoliose

Ein Patient stellt sich mit einer progredienten thorakalen Skoliose vor, die drei Wirbelsegmente betrifft. Es erfolgt die operative Aufrichtung und Fusion der Wirbelsäule. Aufgrund eines ausgeprägten Rippenbuckels führt der Operateur zusätzlich gezielte Osteotomien an drei Rippen durch.

Die Abrechnung erfolgt über die Kombination aus der Hauptleistung GOÄ 2286 (Fusion bis zu drei Segmenten) und der Zusatzleistung GOÄ 2288 zum Regelsatz. Beide Leistungen sind nebeneinander voll berechnungsfähig.

Fallbeispiel 2: Komplexe Skoliosekorrektur über fünf Segmente

Bei einer jugendlichen Patientin liegt eine schwere, rigide Skoliose über fünf Segmente vor. Neben der ausgedehnten Spondylodese müssen zur kosmetischen Angleichung ausgedehnte Osteotomien am Rippenbuckel vorgenommen werden. Der Eingriff verläuft ohne unvorhergesehene Komplikationen.

In diesem Szenario wird die Hauptleistung mit der GOÄ 2287 (Fusion über mehr als drei Segmente) abgerechnet. Die zusätzliche Modellierung des Thorax wird über die GOÄ 2288 liquidiert, da die Voraussetzungen der Ziffernkombination exakt erfüllt sind.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Osteotomie bei ausgeprägter Thoraxrigidität

Ein erwachsener Patient mit einer extrem rigiden, voroperierten Skoliose benötigt eine Revisionsoperation inklusive Rippenbuckel-Osteotomie. Aufgrund massiver knöcherner Verwachsungen und starker Blutungsneigung gestaltet sich die Präparation der Rippen als äußerst zeitaufwendig und riskant.

Neben der Hauptleistung GOÄ 2287 wird die GOÄ 2288 mit erhöhtem Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) abgerechnet. Die extreme anatomische Schwierigkeit und der erhebliche Zeitaufwand rechtfertigen das Überschreiten des Schwellenwertes.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2288: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die selbstständige Codierung der GOÄ 2288. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob eine der beiden obligaten Hauptleistungen (GOÄ 2286 oder GOÄ 2287) auf derselben Rechnung aufgeführt ist. Fehlt diese, wird die Erstattung der Ziffer 2288 ausnahmslos verweigert.

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Multiplikation der Ziffer. Da der Kommentar explizit von Osteotomien an Rippenbuckeln mehrerer Wirbel spricht, darf die Ziffer 2288 nur einmal pro Sitzung berechnet werden, unabhängig von der Anzahl der osteotomierten Rippen. Eine Abrechnung pro Rippe ist unzulässig und führt zu sofortigen Kürzungen.

Achtung: Versuchen Sie niemals, die GOÄ 2288 neben anderen allgemeinen Knochenresektionen wie der GOÄ 2290 für dieselbe anatomische Region abzurechnen. Dies wird von Prüfstellen als unzulässige Doppelabrechnung gewertet.

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Dokumentation der GOÄ 2288: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der Rippenbuckel-Korrektur klar hervorgehen. Es empfiehlt sich, die präoperative klinische und radiologische Deformität detailliert zu beschreiben.

Zudem müssen die genaue Lokalisation, die Anzahl der behandelten Rippen sowie die angewandte chirurgische Technik im Bericht dokumentiert sein. Nur so kann bei Rückfragen der privaten Kassen die Durchführung der Leistung zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Dokumentation: Nach Durchführung der dorsalen Spondylodese (Th4-Th8) zeigt sich weiterhin ein prominenter Rippenbuckel rechts. Es erfolgen die subperiostale Darstellung und die gezielte Osteotomie der Rippen 5, 6 und 7 zur kosmetischen und funktionellen Thoraxplastik.

GOÄ 2288: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung der GOÄ 2288 über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei überdurchschnittlich schwierigen Operationsverhältnissen möglich. Typische Begründungen umfassen eine ausgeprägte Osteoporose, die eine extrem vorsichtige Stabilisierung erfordert, oder massive postoperative Vernarbungen bei Reeingriffen. Auch ein stark erhöhter Blutverlust, der besondere hämostatische Maßnahmen verlangt, rechtfertigt den 3,5-fachen Satz.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2288 ist untrennbar mit den Ziffern für die Skoliosefusion verbunden. Neben der GOÄ 2286 oder 2287 können selbstverständlich auch die erbrachten Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsziffern in Ansatz gebracht werden. Auch die Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder autologem Knochen (z. B. GOÄ 2254) ist unter Beachtung der Kombinationsregeln prüffähig.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer Steigerung der GOÄ 2288 die Begründung im Rechnungsformular patientenindividuell und anschaulich formuliert ist. Standardfloskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne nähere Erläuterung werden von den Kostenträgern meist zurückgewiesen.

Ziffer 2288 in der neuen GOÄ

Osteotomien am Rippenbuckel, zusätzlich zu Nummer 2286 oder Nummer 2287 (heute 2,3-fach: 73,74 €) wird zur Nummer 8579 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8573" (bei: 20) — fester Satz 219,97 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2288

Nein, die GOÄ-Ziffer 2288 ist eine reine Zusatzleistung und darf nicht alleine abgerechnet werden. Sie ist zwingend an die Durchführung einer operativen Skoliosekorrektur nach den Nummern 2286 oder 2287 gebunden. Eine isolierte Abrechnung wird von privaten Krankenversicherungen konsequent abgelehnt.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ 2288 liegt bei 73,74 Euro. Bei einem einfachen Gebührensatz beträgt das Honorar 32,06 Euro. Für besonders schwierige Fälle kann der Satz mit entsprechender Begründung auf bis zu 112,21 Euro (3,5-facher Satz) gesteigert werden.
Nein, die GOÄ 2288 ist in der Regel nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Der Leistungstext und die dazugehörigen Kommentare stellen klar, dass sich die Ziffer auf Osteotomien an Rippenbuckeln mehrerer Wirbel bezieht. Eine mehrfache Abrechnung für einzelne Rippensegmente ist daher nicht zulässig.
Eine Steigerung über den Schwellenwert hinaus ist bei anatomischen Besonderheiten oder erhöhtem operativem Aufwand gerechtfertigt. Typische Begründungen sind eine extreme Rigidität des Thorax, ausgeprägte Voroperationen mit Narbengewebe oder ein stark erhöhter Blutverlust. Diese Erschwernisse müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert sein.
Die Abrechnung der GOÄ 2288 schließt andere, die gleiche anatomische Region betreffende Knochenresektionen meist aus, wenn diese Teil der Hauptleistung sind. Da es sich um eine spezifische Zusatzziffer zur Skoliosekorrektur handelt, ist die Kombination mit den Hauptziffern 2286 und 2287 exklusiv geregelt. Andere knochenchirurgische Ziffern müssen streng auf ihre selbstständige Indikation geprüft werden.
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