Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2326: So rechnen Sie die Einrichtung von Schulterblatt- und Brustbeinfrakturen rechtssicher und ohne Honorarverluste ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2326
Einrichtung eines gebrochenen Schulterblattes oder des Brustbeins - 227 Punkte
Die Gebührenordnungsziffer 2326 beschreibt die Reposition einer Fraktur der Scapula (Schulterblatt) oder des Sternums (Brustbein). Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik für Frakturbehandlungen angesiedelt. Sie umfasst die manuelle oder instrumentelle Einrichtung der Bruchstücke in ihre anatomische Position.
Die Ziffer deckt die eigentliche Repositionsleistung ab, unabhängig davon, ob diese geschlossen oder im Rahmen einer offenen Operation erfolgt. Wichtig ist, dass die reine Fixierung oder Ruhigstellung ohne vorherige Einrichtung nicht unter diese Ziffer fällt. Die medizinische Notwendigkeit einer Reposition muss klar aus der Indikation hervorgehen.
GOÄ 2326 in der Praxis: Indikation und klinischer Alltag
In der klinischen Praxis treten Frakturen des Schulterblattes und des Brustbeins meist im Rahmen von Hochrasanztraumata oder direkter Gewalteinwirkung auf. Die Mehrheit der Scapulafrakturen wird primär konservativ behandelt, beispielsweise durch eine Ruhigstellung im Desault- oder Gilchrist-Verband. Eine Abrechnung der GOÄ 2326 ist in diesen Fällen nicht zulässig, da keine aktive Einrichtung der Fragmente stattfindet.
Eine operative Reposition und damit die Anwendung der GOÄ 2326 ist indiziert bei stark dislozierten Frakturen, Gelenkbeteiligung (Glenoidfrakturen) oder instabilen Thoraxwandverletzungen. Beim Sternum betrifft dies vor allem dislozierte Querfrakturen, die eine erhebliche Atembehinderung oder Instabilität verursachen. Die Ziffer bildet das chirurgische Einrichten der Knochenfragmente ab, stellt jedoch nicht die gesamte operative Versorgung dar.
Tipp: Da für die anschließende Osteosynthese der Scapula keine eigene GOÄ-Ziffer existiert, sollte für diesen Schritt eine Analogbewertung herangezogen werden. Typische Analogziffern sind hierbei die GOÄ-Ziffern 2347 oder 2349.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2326
Fallbeispiel 1: Operative Reposition einer dislozierten Scapulahalsfraktur
Ein Patient stellt sich mit einer dislozierten Fraktur des Collum scapulae nach einem Sturz vor. Aufgrund der Instabilität erfolgt die offene operative Einrichtung der Fragmente. Die Reposition wird mit der GOÄ-Ziffer 2326 berechnet. Die anschließende Stabilisierung mittels Plattenosteosynthese wird analog nach GOÄ 2347 liquidiert.
Fallbeispiel 2: Versorgung einer traumatischen Sternumfraktur
Nach einem Autounfall weist ein Patient eine stark dislozierte, schmerzhafte Querfraktur des Sternums auf. Es erfolgt die offene Reposition der Bruchenden zur Wiederherstellung der Thoraxstabilität. Die Einrichtung des Brustbeins wird über die GOÄ-Ziffer 2326 abgerechnet. Die zusätzliche Drahtcerclage wird als selbstständige Leistung daneben erfasst.
Fallbeispiel 3: Konservative Reposition einer Sternumdislokation
Bei einer moderaten, aber behandlungsbedürftigen Dislokation des Brustbeins erfolgt eine geschlossene, manuelle Einrichtung unter Analgosedierung. Da eine aktive Reposition stattfindet, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2326 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Analgosedierung und die radiologische Kontrolle werden gesondert in Rechnung gestellt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2326: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Abrechnung der GOÄ 2326 im Rahmen von geplanten, elektiven Thoraxoperationen. Wird das Brustbein im Zuge einer medianen Sternotomie aufgesägt, um Zugang zum Herzen oder zur Lunge zu erhalten, ist das anschließende Zusammenfügen keine Frakturbehandlung. Private Krankenversicherungen lehnen die Abrechnung der GOÄ 2326 in diesen Fällen zu Recht ab, da die Sternotomie und deren Verschluss Teil des operativen Hauptzugangs sind.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Verwechslung von Reposition und rein konservativer Therapie. Wird eine Scapulafraktur lediglich diagnostiziert und ohne Einrichtungsversuch ruhiggestellt, darf die GOÄ 2326 nicht auf der Liquidation erscheinen. Hier sind nur Untersuchungsleistungen, Beratungen und die entsprechenden Verbandziffern (z. B. GOÄ 200) anzusetzen.
Achtung: Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Diagnose eine traumatische Fraktur mit Dislokation sichert. Bei rein prophylaktischen oder zugangsbedingten Knochendurchtrennungen ist die Ziffer 2326 strengstens ausgeschlossen.
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Dokumentation der GOÄ 2326: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht muss die genaue Dislokation der Fragmente vor dem Eingriff detailliert beschrieben werden. Auch der konkrete Vorgang der Reposition – ob manuell, mittels Repositionszangen oder Hebeln – muss im Detail dokumentiert sein, um den chirurgischen Aufwand zu belegen.
Zusätzlich sollten prä- und postoperative Röntgenaufnahmen oder CT-Bilder in der Akte hinterlegt und im Bericht referenziert werden. Dies liefert den objektiven Nachweis der Repositionsbedürftigkeit und des erfolgreichen anatomischen Alignements. Bei analogen Ziffernkombinationen für die Osteosynthese ist die Dokumentation der verwendeten Implantate essenziell.
Dokumentationsbeispiel: "Diagnose: Dislozierte Scapulablattfraktur rechts. Nach Darstellung des Frakturbereichs zeigt sich eine erhebliche Dislokation des lateralen Pfeilers. Vorsichtige offene Reposition der Fragmente mittels Knochenhebeln unter Sicht (GOÄ 2326). Anatomiegerechte Einstellung und temporäre Fixation mit K-Drähten. Anschließende definitive Plattenosteosynthese (analog GOÄ 2347)."
GOÄ 2326: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2326 bei erschwerten Bedingungen gut begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine ausgeprägte Trümmerzone, starker Weichteilschaden oder ein erschwerter Zugang bei adipösen Patienten. Auch eine ausgeprägte Instabilität, die das Halten der Reposition während der Fixierung extrem erschwert, rechtfertigt einen höheren Multiplikator.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2326 können weitere Leistungen anfallen, die eigenständig berechnungsfähig sind. Hierzu gehören Anästhesieleistungen, radiologische Kontrollen (z. B. GOÄ 5100 ff.) sowie die operative Frakturstabilisierung. Da eine spezifische Ziffer für die Scapula-Osteosynthese fehlt, wird diese regelmäßig über Analogbewertungen wie die GOÄ 2347 (Osteosynthese des Schlüsselbeins) oder GOÄ 2349 abgerechnet. Der operative Zugangsweg ist in der Regel mit den Hauptleistungen abgegolten, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Ziffer 2326 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2326 (Einrichtung eines gebrochenen Schulterblattes oder des Brustbeins, heute 2,3-fach: 30,43 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:
- 7508 Geschlossene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung eines Brust (34,40 €) — bei: geschlossene Reposition
- 7519 Offene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung eines Brustbeins oder eines Schulterblattes (329,57 €) — bei: offene Reposition
Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 34,40 € bis 329,57 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2326
Was hat nicht gestimmt?