GOÄ 2327: Oberarm-Reposition korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2327
Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens
Punktzahl 473  
Einfachsatz 27,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 63,41 € 2,3x
Höchstsatz 96,50 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2327: So rechnen Sie die geschlossene Reposition eines gebrochenen Oberarmknochens rechtssicher und vollständig ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2327

Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens

Die GOÄ-Ziffer 2327 beschreibt die konservative Reposition einer Fraktur des Humerus (Oberarmknochen). Diese Leistung umfasst das fachgerechte Einrichten der Bruchenden unter Berücksichtigung der anatomischen Achsenverhältnisse. Ziel ist es, eine möglichst anatomische Stellung für die anschließende konservative Frakturbehandlung zu erreichen.

Die Leistung beinhaltet die manuelle Reposition, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Extensionsvorrichtungen. Die anschließende Retention, beispielsweise durch einen Verband oder eine Schiene, ist nicht Bestandteil dieser Ziffer und wird separat verschlüsselt. Vorbereitende Maßnahmen wie die klinische Untersuchung sind ebenfalls getrennt zu betrachten.

GOÄ 2327 in der Praxis: Indikation und klinischer Alltag

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2327 setzt eine geschlossene Reposition voraus. Typische Indikationen im klinischen Alltag sind dislozierte Humerusschaftfrakturen oder subkapitale Humerusfrakturen, die ohne offene Operation stabilisiert werden können. Häufig betrifft dies ältere Patienten, bei denen ein konservatives Vorgehen im Vordergrund steht.

Die Reposition erfolgt meist unter Analgosedierung oder Lokalanästhesie, um Schmerzfreiheit und Muskelentspannung zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Einrichtung wird der Arm in der Regel in einem Gilchrist-Verband oder einer Desault-Weste ruhiggestellt. Diese konservative Stabilisierung sichert das Repositionsergebnis.

Tipp: Die für die Reposition notwendige Anästhesie (z. B. Leitungsanästhesie oder Infiltrationsanästhesie) ist eine eigenständige Leistung und kann zusätzlich zur GOÄ 2327 abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2327

Fallbeispiel 1: Konservative Reposition einer subkapitalen Humerusfraktur

Eine 72-jährige Patientin stellt sich nach einem Sturz mit einer dislozierten subkapitalen Humerusfraktur vor. Nach Durchführung einer Lokalanästhesie erfolgt die geschlossene Reposition des Oberarmknochens durch manuellen Zug und Druck. Anschließend wird ein Gilchrist-Verband angelegt. Abgerechnet werden die GOÄ 2327 für die Einrichtung, die Anästhesie sowie der Verband nach GOÄ 200.

Fallbeispiel 2: Reposition einer Humerusschaftfraktur im Notdienst

Ein Patient wird mit einer dislozierten Humerusschaftfraktur in der Notfallsprechstunde vorstellig. Unter Analgosedierung führt der Arzt die manuelle Einrichtung des Knochens durch. Zur Retention wird eine Oberarmgipsschiene angelegt. Neben der GOÄ 2327 werden die Sedierung, die radiologische Kontrolluntersuchung und die Gipsschiene (z. B. GOÄ 221) in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Reposition bei kindlicher Humerusfraktur

Ein Kind erleidet eine suprakondyläre Humerusfraktur mit moderater Dislokation. Die Einrichtung erfolgt in Kurznarkose durch den behandelnden Arzt. Nach erfolgreicher anatomischer Ausrichtung erfolgt die Ruhigstellung mittels Blount-Schlinge. Abgerechnet wird die GOÄ 2327, während die Narkoseleistungen durch den Anästhesisten oder separat liquidiert werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2327: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2327 mit operativen Verfahren. Die Ziffer 2327 ist explizit für die konservative Frakturbehandlung vorgesehen. Wird die Fraktur stattdessen operativ mittels Osteosynthese versorgt, greifen die Ziffern 2349 oder 2350.

Ein direkter Ausschluss besteht laut GOÄ-Regelwerk für die Ziffern 2349 (Osteosynthese des Humeruskopfes) und 2350 (Osteosynthese des Humerusschaftes). Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen konsequent, wenn eine operative Stabilisierung und die geschlossene Reposition am selben Tag für denselben Knochen nebeneinander abgerechnet werden.

Achtung: Die bloße Anlage eines Verbandes ohne vorherige manuelle Einrichtung des Knochens rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 2327. Hier darf lediglich die entsprechende Verbandziffer berechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 2327: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Krankenblatt müssen die Ausgangslage, die Indikation zur Reposition sowie der genaue Ablauf des Einrichtens detailliert festgehalten werden. Auch die anschließende klinische und radiologische Kontrolle des Repositionsergebnisses ist zu dokumentieren.

Besonders wichtig ist der Nachweis der Durchblutung, Motorik und Sensibilität (DMS-Kontrolle) vor und nach dem Eingriff. Dies dient nicht nur der forensischen Absicherung, sondern belegt auch die medizinische Notwendigkeit der engmaschigen Überwachung während der frakturbezogenen Maßnahme.

Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Dislozierte subkapitale Humerusfraktur rechts. DMS intakt. Lokalanästhesie durchgeführt. Manuelle geschlossene Reposition der Fraktur unter Längszug und Abduktion. Repositionskontrolle klinisch und radiologisch (gute Stellung). Anlage Gilchrist-Verband. DMS postinterventionell unauffällig.

GOÄ 2327: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-facher Satz) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2327 bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind eine schwierige Reposition bei starker Muskelspannung, erhebliche Trümmerzonen oder die Durchführung bei adipösen Patienten. Auch eine erschwerte Kooperation, beispielsweise bei dementen Patienten, rechtfertigt eine Faktorerhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2327 wird selten isoliert erbracht. Regelmäßig kommen Ziffern für die Diagnostik, Anästhesie und Retention hinzu. Zulässig ist die Kombination mit Röntgenleistungen (z. B. GOÄ 5120 für die Schulter/Oberarm) zur Repositionskontrolle. Auch die Anlage von Retentionsverbänden (z. B. GOÄ 200 oder GOÄ 221) ist neben der Repositionsleistung voll berechnungsfähig.

Ziffer 2327 in der neuen GOÄ

Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens wird in der neuen GOÄ auf zwei Ziffern aufgeteilt: Nummer 7522 „Offene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung eines Oberarmknochens" (365,87 €) sowie Nummer 7509 „Geschlossene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung eines Obera" (148,69 €). Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz liegt bei 63,41 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2327

Nein, die GOÄ-Ziffer 2327 ist neben den operativen Osteosynthesen nach den Nummern 2349 und 2350 ausgeschlossen. Sie ist ausschließlich für die geschlossene, konservative Einrichtung einer Humerusfraktur vorgesehen. Bei einem operativen Eingriff sind die spezielleren Operationsziffern anzusetzen.
Neben der GOÄ 2327 können Verbände zur Ruhigstellung wie der Gilchrist-Verband nach GOÄ 200 oder Schienenverbände nach GOÄ 221 separat abgerechnet werden. Diese Retentionsmaßnahmen sind nicht im Leistungsumfang der Reposition enthalten. Achten Sie auf eine genaue Dokumentation der erbrachten Verbandleistung.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch einen erhöhten Repositionsaufwand begründet werden. Typische Gründe sind eine ausgeprägte Dislokation, starke Muskelgegenspannung oder eine schwierige Retention während des Einrichtens. Auch anatomische Besonderheiten oder Adipositas des Patienten sind anerkannte Begründungen.
Nein, die für die Reposition erforderliche Anästhesie ist eine eigenständige Leistung und wird gesondert abgerechnet. Je nach Verfahren können beispielsweise Infiltrationsanästhesien (GOÄ 490/491) oder Leitungsanästhesien herangezogen werden. Dies erhöht das abrechenbare Gesamthonorar der Behandlung.
Nein, für die Einrichtung einer Schulterluxation oder Ellbogenluxation existieren eigene GOÄ-Ziffern. Die GOÄ 2327 bezieht sich ausschließlich auf die Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens (Humerusfraktur). Luxationen müssen nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts G abgerechnet werden.
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