GOÄ 2393: Rundstiellappen-Zwischentransport abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2393
Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)
Punktzahl 739  
Einfachsatz 43,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,06 € 2,3x
Höchstsatz 150,75 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2393 für den Zwischentransport eines Rundstiellappens. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungssätzen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2393

Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport) - 739 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2393 beschreibt eine spezifische chirurgische Leistung aus dem Bereich der plastischen Rekonstruktion. Sie umfasst die interimistische Implantation eines Rundstiellappens, die auch als Zwischentransport bezeichnet wird. Diese Methode dient dazu, Gewebe über eine temporäre Zwischenstation an den Zielort zu bringen, wenn eine direkte Verschiebung anatomisch nicht möglich ist.

Die Leistung beinhaltet die chirurgische Präparation des Empfängerbetts an der Zwischenstation sowie das sorgfältige Einnähen des Lappenstiels. Ziel ist es, die Blutversorgung des Gewebes über die temporäre Verbindung aufrechtzuerhalten, bis der nächste Verlagerungsschritt erfolgen kann. Vorbemerkungen des Abschnitts L sind bei der Anwendung dieser Ziffer stets zu berücksichtigen.

GOÄ 2393 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Der klinische Einsatz der GOÄ 2393 ist in der modernen rekonstruktiven Chirurgie seltener geworden, bleibt jedoch bei komplexen Defekten eine wichtige Option. Typische Indikationen sind großflächige Gewebeverluste nach Traumata, Tumorresektionen oder schweren Verbrennungen. Wenn kein lokales Gewebe für eine plastische Deckung zur Verfügung steht, kommt der Rundstiellappen-Zwischentransport zum Einsatz.

Ein klassisches Szenario ist die Wanderung eines Lappens vom Bauch über den Unterarm (als Zwischenstation) hin zum Gesicht oder Hals. Die Ziffer 2393 wird genau dann fällig, wenn der Lappen an dieser temporären Zwischenstation implantiert wird. Die Abgrenzung zu Primär- oder Endimplantationen ist für die korrekte Abrechnung essenziell.

Tipp: Da diese Methode oft mehrzeitig durchgeführt wird, muss jeder einzelne Operationsschritt präzise mit dem jeweiligen Datum und der spezifischen Lokalisation dokumentiert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2393

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion im Kopf-Hals-Bereich

Ein Patient benötigt nach einer Tumorresektion im Gesicht eine Deckung, die nicht primär verschlossen werden kann. Ein Rundstiellappen wird vom Abdomen vorbereitet und interimistisch am Unterarm des Patienten implantiert, um die Vaskularisation zu sichern. Dieser chirurgische Schritt des Zwischentransports wird mit der GOÄ-Ziffer 2393 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Defektdeckung am Unterschenkel

Nach einem schweren Trauma am Unterschenkel liegt ein freiliegender Knochen vor. Da eine freie mikrochirurgische Transplantation kontraindiziert ist, wird ein Rundstiellappen über eine Zwischenstation am gesunden Gegenbein transportiert. Die Implantation an dieser temporären Empfängerstelle rechtfertigt den Ansatz der Ziffer 2393.

Fallbeispiel 3: Mehrzeitige Handrekonstruktion

Bei einer komplexen Handverletzung wird Gewebe vom Rumpf benötigt. Der Lappen wird in einem ersten Schritt gehoben und in einem zweiten Schritt interimistisch an einer Zwischenstelle fixiert, um die Mobilität des Patienten während der Einheilungsphase zu verbessern. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 2393 für den Zwischentransport.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2393: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von ausgeschlossenen Leistungen. Die GOÄ-Ziffer 2393 darf explizit nicht neben den Ziffern 2050 (Wundverband), 2391 (Vorbereitung des Lappens), 2392 (Primäre Implantation) und 2394 (Endgültige Implantation) berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskonstellationen sehr genau.

Zudem beanstanden Prüfer häufig den Ansatz der Ziffer, wenn es sich eigentlich um eine freie Gewebeübertragung mit mikrovaskulärem Anschluss handelt. Der Zwischentransport impliziert eine gestielte, mehrzeitige Übertragung ohne direkten mikrochirurgischen Gefäßanschluss an der Zwischenstation. Eine Verwechslung führt regelmäßig zu Honorarkürzungen.

Achtung: Die Ziffer 2393 darf nicht für die bloße Mobilisation oder Revision eines bereits eingeheilten Lappens herangezogen werden. Hierfür existieren andere, spezifischere Ziffern im Abschnitt L der GOÄ.

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Dokumentation der GOÄ 2393: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarausfälle zu vermeiden. Im Operationsbericht müssen die anatomische Lokalisation der Entnahmestelle, der Zwischenstation und die genaue Technik der Stielbildung beschrieben werden. Auch die Überprüfung der Gewebedurchblutung nach der Implantation sollte dokumentiert werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die medizinische Notwendigkeit des mehrzeitigen Vorgehens im Bericht kurz zu begründen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich. Ein standardisierter Eintrag in der Patientenakte sichert den Abrechnungsanspruch.

Dokumentationsbeispiel:
Interimistische Implantation des vorbereiteten Rundstiellappens (Regio abdominalis) am linken Unterarm (Zwischentransport). Präparation des Empfängerbetts, schichtweise Naht des Lappenstiels. Postoperative Kontrolle der kapillaren Füllungszeit zeigt vitale Verhältnisse.

GOÄ 2393: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 2393 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand über den Regelsatz von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) sind schwierige anatomische Verhältnisse, ausgeprägte Vernarbungen im Empfängergebiet oder eine aufwendige Blutstillung. Auch eine extreme Adipositas des Patienten kann als begründender Faktor herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer 2393 mit Anästhesieleistungen oder dem Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops kombiniert. Der Zuschlag nach Nr. 443 ist neben der Ziffer 2393 berechnungsfähig, sofern das Mikroskop zur Präparation der feinen Gefäßstrukturen eingesetzt wurde. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von primären oder endgültigen Implantationsziffern am selben operativen Tag.

Ziffer 2393 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2393 (Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)) ist im Entwurf der neuen GOÄ nicht als eigenständige Nachfolgeleistung vorgesehen. Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 99,06 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2393

Der Zwischentransport beschreibt das temporäre Anheften eines Rundstiellappens an eine Zwischenstation (z. B. den Arm), um die Blutversorgung aufrechtzuerhalten, bevor er an den endgültigen Defekt verpflanzt wird. Diese interimistische Implantation wird mit der GOÄ-Ziffer 2393 berechnet.
Die GOÄ-Ziffer 2393 darf nicht am selben Tag neben den Ziffern 2050, 2391, 2392 und 2394 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern die Doppelberechnung ähnlicher plastisch-chirurgischer Schritte.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ 443 für die Anwendung eines Operationsmikroskops ist neben der Ziffer 2393 berechnungsfähig. Dies setzt voraus, dass der Einsatz des Mikroskops medizinisch notwendig und dokumentiert war.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) der GOÄ-Ziffer 2393 beträgt 99,06 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 43,07 Euro.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes kann durch einen erhöhten zeitlichen Aufwand bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder durch eine aufwendige Gefäßpräparation begründet werden. Auch starke Blutungen oder Voroperationen im Transplantationsgebiet sind anerkannte Begründungen.
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