GOÄ 2392a: Große Narbenexzision richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2392a
Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe – einschließlich plastischer Deckung –
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 134,07 € 2,3x
Höchstsatz 204,01 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2392a birgt durch die Formulierung 'plastische Deckung' Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2392a

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2392a wie folgt:

Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe – einschließlich plastischer Deckung –

Diese Ziffer ist mit 1000 Punkten bewertet und stellt eine spezialisierte chirurgische Leistung dar. Sie umfasst nicht nur das bloße Herausschneiden des Narbengewebes, sondern explizit auch die anschließende plastische Deckung des entstandenen Defekts. Die Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den operativen Eingriffen an der Körperoberfläche angesiedelt.

GOÄ 2392a in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Für die rechtssichere Abrechnung der GOÄ 2392a müssen kumulativ drei medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss es sich um eine große Narbe handeln, was außerhalb des Gesichts und der Finger eine Mindestgröße von 3 cm voraussetzt. Zweitens muss die Narbe kontrakt, also unelastisch und geschrumpft sein. Drittens muss eine nachweisbare Funktionsbehinderung vorliegen, beispielsweise durch eine Bewegungseinschränkung über einem Gelenk.

Achtung: Reine kosmetische Korrekturen von Narben ohne funktionelle Einschränkung rechtfertigen den Ansatz der GOÄ 2392a nicht. In solchen Fällen müssen andere Ziffern der GOÄ herangezogen werden.

Ein kritischer Punkt in der Praxis ist die Formulierung "einschließlich plastischer Deckung". Einfache lokale Verschiebeplastiken sind mit der Ziffer abgegolten. Wenn jedoch aufgrund massiver Defekte, wie nach schweren Verbrennungen, eine freie Hauttransplantation (z. B. nach GOÄ 2391) notwendig wird, kann diese höherwertige Leistung nicht über die 2392a abgerechnet werden, sondern muss gesondert betrachtet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2392a

Fallbeispiel 1: Kontrakte Narbe am Ellenbogengelenk

Ein Patient stellt sich mit einer 5 cm langen, derben Narbe über dem Ellenbogengelenk nach einer traumatischen Verletzung vor. Die Streckung des Arms ist um 20 Grad eingeschränkt. Der Arzt exzidiert die Narbe vollständig und führt eine lokale Z-Plastik zur Deckung durch. Da die Kriterien "groß" (5 cm), "kontrakt" (derb/unelastisch) und "funktionsbehindernd" (Streckdefizit) erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach GOÄ 2392a zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Narbenkontraktur nach Verbrennung am Handrücken

Nach einer thermischen Verletzung zeigt sich eine flächige, schrumpfende Narbe am Handrücken, die die Faustbildung behindert. Der Chirurg exzidiert das Gewebe und deckt den Defekt mittels einer lokalen Schwenklappenplastik. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ Ziffer 2392a. Aufgrund des erhöhten zeitlichen Aufwands bei der Präparation wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 3: Große Narbe am Oberschenkel mit Bewegungsschmerz

Eine 8 cm lange, eingezogene Narbe am lateralen Oberschenkel führt bei Beugung im Hüftgelenk zu schmerzhaften Zugerscheinungen und funktioneller Einschränkung beim Gehen. Nach Exzision und plastischem Wundverschluss wird die Leistung dokumentiert. Die Voraussetzungen der GOÄ 2392a sind gegeben, da die mechanische Behinderung im Alltag klinisch manifest war.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2392a: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung der GOÄ 2392a bei zu kleinen oder rein kosmetisch störenden Narben. Private Krankenversicherungen fordern bei der Ziffer 2392a regelmäßig den Nachweis der Funktionseinschränkung ein. Kann diese nicht anhand von Messdaten (z. B. nach der Neutral-Null-Methode) belegt werden, droht eine Honorarkürzung.

Zudem versuchen Prüfstellen oft, die Abrechnung zu kürzen, wenn neben der Exzision zusätzliche plastische Ziffern wie die GOÄ 2381 bis 2383 angesetzt wurden. Diese Ziffern unterliegen einem strikten Abrechnungsausschluss und dürfen nicht nebeneinander aufgeführt werden. Auch der operative Zugangsweg darf nicht separat berechnet werden, da er integraler Bestandteil der Hauptleistung ist.

Tipp: Nutzen Sie bei der Exzision von Narben im Gesicht, die zwar kleiner als 3 cm sind, aber eine starke Verziehung der Mimik bewirken, eine detaillierte Begründung bezüglich der funktionellen Relevanz, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 2392a: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die exakten Maße der Narbe in Zentimetern sowie die genaue anatomische Lokalisation festgehalten werden. Besonders wichtig ist die detaillierte Beschreibung der Bewegungseinschränkung oder der funktionellen Störung vor dem Eingriff.

Auch der Operationsbericht muss die Schritte der plastischen Deckung (z. B. Z-Plastik, V-Y-Plastik) nachvollziehbar beschreiben. Fotos der Narbe prä- und postoperativ sind zwar keine Pflicht, dienen aber im Streitfall als hervorragendes Beweismittel gegenüber Gutachtern.

Dokumentationsbeispiel: "Exzision einer 6 cm langen, kontrakten und derben Narbe über dem rechten Kniegelenk. Präoperativ Flexion auf 90 Grad eingeschränkt (Neutral-Null: 0-0-90). Vollständige Exzision des Narbenstrangs, Mobilisation der Wundränder und plastische Deckung mittels lokaler Verschiebeplastik. Postoperativ freie Beweglichkeit."

GOÄ 2392a: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 2392a liegt beim 2,3-fachen Satz (134,07 €). Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (204,01 €) is bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine extreme Gewebeverhärtung, schwierige anatomische Verhältnisse in der Nähe von Nervenbahnen oder ein erhöhter Zeitaufwand bei der plastischen Rekonstruktion.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2392a kann regelhaft mit dem Zuschlag nach GOÄ 444 für ambulante operative Leistungen kombiniert werden, sofern der Eingriff außerhalb eines Krankenhauses stattfindet. Nicht zulässig ist die Kombination mit den Ziffern für andere plastische Deckungen (GOÄ 2381-2383) oder kleinere Exzisionen (GOÄ 2390-2395). Anästhesieleistungen nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern sind selbstverständlich zusätzlich berechnungsfähig.

Ziffer 2392a in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 2392a (Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehindernden Narbe – einschließlich plastischer Deckung –) wird zur neuen Nummer 5601 — „Exzision eines großen kutanen Prozesses (Tumor, entzündliche Prozesse, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche)". Der feste Satz beträgt 73,10 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 134,07 €).

5601 ist der Treffer für die große kutane Exzision. Achtung: Die alte 2392a schloss plastische Deckung aller Art ein. Die neue 5601 enthält in ihrer ggf.-einschließlich-Liste nur 'Wundverschluss' (einfacher Direktverschluss), NICHT 'plastische Deckung'. Wird in derselben Sitzung eine Lappenplastik (6001–6012) oder eine Hauttransplantation (6101 ff.) durchgeführt, ist diese in der der neuen GOÄ separat berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2392a

Außerhalb des Gesichts und der Finger gilt eine Narbe ab einer Ausdehnung von mindestens 3 Zentimetern als groß. Im Gesicht oder an den Fingern können auch kleinere Narben aufgrund der anatomischen Verhältnisse als groß eingestuft werden. Die genaue Abmessung sollte stets dokumentiert werden.
Nein, die freie Hauttransplantation nach GOÄ 2391 ist höher bewertet und schließt die Abrechnung der GOÄ 2392a aus. Einfache lokale Verschiebeplastiken sind hingegen in der GOÄ 2392a bereits enthalten. Bei komplexen Rekonstruktionen muss die höherwertige Ziffer gewählt werden.
Die GOÄ-Ziffern 2381 bis 2383 sowie 2390 bis 2395 dürfen nicht am selben Tag für dieselbe Leistung abgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere andere plastische Deckungen und kleinere Narbenexzisionen. Ein Verstoß führt regelmäßig zu Kürzungen durch die Kostenträger.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ 444 für ambulante operative Leistungen ist neben der GOÄ 2392a berechnungsfähig. Dieser Zuschlag beträgt 100 % des einfachen Gebührensatzes der zugrundeliegenden Leistung, sofern die Operation ambulant erbracht wurde. Er muss auf der Rechnung direkt unter der Hauptleistung aufgeführt werden.
Eine Funktionsbehinderung wird durch den Nachweis von Bewegungseinschränkungen, insbesondere über Gelenken, oder durch anhaltende Schmerzen bei Bewegung belegt. Die Einschränkung muss in der Patientenakte präzise in Gradzahlen oder funktionellen Defiziten dokumentiert sein. Bloße kosmetische Beeinträchtigungen reichen für den Ansatz der Ziffer nicht aus.
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