Die Abrechnung der GOÄ 2505 erfordert Präzision bei Altersgrenzen und Dokumentation. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2505
Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind - 3000 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2505 beschreibt eine hochspezialisierte neurochirurgische Leistung im Kindesalter. Sie umfasst die operative Entlastung oder Sanierung einer akuten Flüssigkeitsansammlung (Hygrom) oder einer akuten Blutansammlung (Hämatom) unter der harten Hirnhaut. Diese Eingriffe erfordern aufgrund der anatomischen Besonderheiten von Säuglingen und Kleinkindern ein hohes Maß an chirurgischer Präzision.
Im Leistungsumfang sind die typischen operativen Teilschritte wie die Trepanation oder die Anlage von Bohrlöchern zur Entlastung enthalten. Auch die anschließende Spülung und die Einlage einer Drainage zur Vermeidung von Rezidiven sind mit dieser Ziffer abgegolten. Die Ziffer ist somit als Zielleistung für den gesamten operativen Vorgang der subduralen Entlastung anzusehen.
GOÄ 2505 in der Praxis: Indikationen und Altersgrenzen bei pädiatrischen Schädel-Hirn-Traumata
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2505 ist streng an das Alter des Patienten und die Akutheit des Befundes gebunden. Ein akutes subdurales Hämatom entsteht bei Säuglingen häufig im Rahmen eines Geburtstraumas oder durch ein Schütteltrauma. Bei Kleinkindern sind meist Sturzunfälle die Ursache für die behandlungsbedürftige Blutung.
Für die korrekte Abrechnung müssen die Altersdefinitionen der GOÄ exakt beachtet werden. Als Säugling gilt ein Kind bis zum vollendeten ersten Lebensjahr. Ein Kleinkind wird in der GOÄ ab dem 13. Lebensmonat bis zum Verwachsen der Knochennähte des Schädels definiert, was in der Regel um das 12. Lebensjahr herum der Fall ist.
Tipp: Dokumentieren Sie bei der Abrechnung der GOÄ 2505 stets das genaue Alter des Kindes sowie den Zustand der Schädelnähte, um Rückfragen von Kostenträgern von vornherein zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2505
Fallbeispiel 1: Entlastung eines geburtstraumatischen Hämatoms
Ein 3 Monate alter Säugling zeigt nach einer schwierigen vaginal-operativen Entbindung neurologische Auffälligkeiten und eine zunehmende Makrozephalie. Die radiologische Diagnostik mittels Ultraschall und MRT bestätigt ein akutes subdurales Hämatom. Es erfolgt die operative Entlastung über eine Mini-Trepanation.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2505 zum Regelsatz (2,3-fach). Da es sich um einen Säugling handelt, ist die Altersvoraussetzung für dieses geburtstraumatische Hämatom perfekt erfüllt. Die postoperative Überwachung und Anästhesie werden gesondert liquidiert.
Fallbeispiel 2: Operative Versorgung eines posttraumatischen Hygroms
Ein 4-jähriges Kleinkind erleidet bei einem Sturz vom Klettergerüst ein Schädel-Hirn-Trauma. Im Verlauf von zwei Wochen entwickelt sich ein symptomatisches, akutes subdurales Hygrom mit Hirndruckzeichen. Der Neurochirurg führt eine osteoplastische Trepanation und Entleerung des Hygroms durch.
Obwohl der Unfall bereits zwei Wochen zurückliegt, handelt es sich klinisch um ein akutes, interventionsbedürftiges Krankheitsbild. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2505 für dieses posttraumatische Hygrom ist vollumfänglich gerechtfertigt, da die Schädelnähte des 4-jährigen Kindes noch nicht vollständig verwachsen sind.
Fallbeispiel 3: Komplizierter Eingriff bei ausgeprägter Blutung
Bei einem 8 Monate alten Säugling muss ein großflächiges subdurales Hämatom nach einem häuslichen Unfall entlastet werden. Während der Operation kommt es zu diffusen Sickerblutungen aus den feinen Gefäßen der Dura, was den Eingriff erheblich verlängert und erschwert.
Der Operateur rechnet die GOÄ-Ziffer 2505 ab. Aufgrund des erhöhten zeitlichen Aufwands und der schwierigen Blutstillung wird ein erhöhter Steigerungssatz von 3,5-fach angewendet. Dies muss in der Rechnung detailliert begründet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2505: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Missachtung der expliziten Abrechnungsausschlüsse. Die GOÄ-Ziffer 2505 darf nicht neben den Ziffern 2397 (Trepanation zur Abszessdrainage), 2503 (Operation einer Hirnverletzung) oder 2510 (Punktion des Ventrikels) berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen standardmäßig und kürzen die Erstattung bei Verstößen konsequent.
Ein weiterer Streitpunkt ist der Begriff "akut". Da chronische subdurale Hämatome sich über Wochen entwickeln, rechtfertigen sie die Ziffer 2505 streng genommen nicht. Hier müssen alternative Ziffern für chronische Prozesse herangezogen werden, es sei denn, es liegt eine akute Nachblutung vor.
Achtung: Die Abrechnung der Ziffer 2505 bei Kindern über dem 12. Lebensjahr führt fast immer zur Beanstandung, sofern nicht explizit nachgewiesen wird, dass die Schädelnähte anatomisch noch nicht verwachsen waren.
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Dokumentation der GOÄ 2505: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Indikation, der Zugangsweg, die anatomischen Verhältnisse sowie die genaue Beschaffenheit des entleerten Substrats detailliert beschrieben werden. Auch die Operationsdauer und eventuelle intraoperative Komplikationen gehören zwingend in den Bericht.
Dokumentation: 10 Monate alter Säugling mit akutem subduralem Hämatom links nach Sturz. Offene Fontanelle, Schädelnähte regelrecht tastbar. Osteoklastische Eröffnung über der linken Parietalregion. Entlastung von ca. 30 ml flüssigem und teils koaguliertem Blut. Sorgfältige Blutstillung, Einlegen einer Subduraldrainage. Schnitt-Naht-Zeit: 75 Minuten.
GOÄ 2505: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 (402,18 €) kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5 (612,01 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind eine extreme anatomische Enge bei sehr jungen Säuglingen, eine ausgeprägte Blutungsneigung oder eine signifikante Verlängerung der Operationszeit durch unerwartete Verwachsungen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der primären Operationsleistung nach GOÄ 2505 können selbstverständlich die Anästhesieleistungen sowie die postoperative Überwachung berechnet werden. Auch die Anlage von Venenkathetern oder die Durchführung von intraoperativen Ultraschalluntersuchungen zur Lagekontrolle sind eigenständig abrechenbar, sofern sie medizinisch indiziert sind und nicht zum unmittelbaren Leistungsumfang der Ziffer 2505 gehören.
Ziffer 2505 in der neuen GOÄ
Die Leistung nach Ziffer 2505 (Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:
- bei: 6 — 8347 „Operation des subduralen Hygroms oder Hämatoms bei einem Patienten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr" (672,20 €)
- bei: akutes subdurales Hämatom bei gedeckter Schädel-Hirn-Verletzung — 8345 „Operation einer gedeckten Schädel-Hirn-Verletzung mit akutem subduralen Hämatom" (1.355,15 €)
Von 672,20 € bis 1.355,15 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2505 bisher 402,18 €.
Für das akute subdurale Hygrom bei Kindern über 6 Jahren besteht kein Nachfolger im neuen Katalog. 8347 endet bei vollendetem 6. Lebensjahr. 8348/8349 betreffen chronische Formen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2505
Was hat nicht gestimmt?