GOÄ 2503: Akutes subdurales Hämatom korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2503
Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom
Punktzahl 5250  
Einfachsatz 306,01 € 1,0x
Regelhöchstsatz 703,82 € 2,3x
Höchstsatz 1071,03 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2503 birgt Fallstricke bei chronischen Verläufen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2503

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2503 wie folgt:

GOÄ Ziffer 2503: Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom (5250 Punkte).

Diese neurochirurgische Leistung umfasst die operative Versorgung einer frischen traumatischen Hirnschädigung. Im Leistungsumfang sind die Eröffnung der Schädelkalotte beziehungsweise deren Erweiterung, die sorgfältige Versorgung des verletzten Gehirngewebes sowie die vollständige Ausräumung des Hämatoms nebst der notwendigen Blutstillung enthalten. Die Ziffer bildet somit einen komplexen, lebenserhaltenden Eingriff ab.

GOÄ 2503 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung

Der klinische Einsatz der GOÄ 2503 erfordert zwingend das Vorliegen einer frischen traumatischen Hirnverletzung. Typische Szenarien sind schwere Schädel-Hirn-Traumata nach Unfällen oder Stürzen, die eine sofortige Entlastung des intrakraniellen Drucks erfordern. Die Abgrenzung zu chronischen Prozessen ist für die rechtssichere Abrechnung von fundamentaler Bedeutung.

Liegt kein frisches Trauma vor, sondern ein chronischer Verlauf, darf die GOÄ 2503 nicht herangezogen werden. Für die Exstirpation eines chronischen subduralen Hämatoms ist die Ziffer 2506 zu wählen. Erfolgt die Entleerung eines chronischen Hämatoms mittels einer oder mehrerer Bohrlochtrepanationen, greift stattdessen die Ziffer 2507.

Achtung: Bei nicht-traumatisch bedingten, spontanen intrazerebralen Blutungen ist die Operation nach Ziffer 2510 zu berechnen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2503

Fallbeispiel 1: Akutes subdurales Hämatom nach Sturz

Ein Patient wird nach einem schweren Sturz mit einem akuten subduralen Hämatom und raumfordernder Wirkung eingeliefert. Es erfolgt die osteoklastische Trepanation, die Eröffnung der Dura mater, die Evakuierung des Hämatoms und die Blutstillung. Da es sich um eine frische traumatische Verletzung handelt, wird die GOÄ 2503 mit dem Regelsatz (2,3-fach, 703,82 €) abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Kombiniertes subdurales und intrazerebrales Hämatom

Nach einem Verkehrsunfall zeigt das CT sowohl ein subdurales als auch ein intrazerebrales Hämatom auf derselben Seite. Beide Hämatome werden in einer Sitzung operativ versorgt. Aufgrund der Formulierung „und/oder“ in der Leistungsbeschreibung darf die Ziffer 2503 nur einmal berechnet werden, ein erhöhter Aufwand kann jedoch über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.

Fallbeispiel 3: Operative Versorgung bei einem Kleinkind

Ein zweijähriges Kind erleidet eine frische Hirnverletzung mit akutem Hämatom, das operiert werden muss. In diesem Fall darf die GOÄ 2503 nicht abgerechnet werden. Für Säuglinge und Kleinkinder ist die speziellere Ziffer 2505 heranzuziehen, um die besonderen anatomischen und physiologischen Anforderungen abzubilden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2503: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die Nebeneinanderberechnung von Ziffer 2503 mit anderen neurochirurgischen Zugangswegen oder Entlastungsoperationen. Die GOÄ schließt das Nebeneinanderberechnen mit den Ziffern 2397, 2506 bis 2508 sowie 2510 explizit aus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zwischen „akut“ und „chronisch“. Wenn aus dem OP-Bericht hervorgeht, dass bereits verflüssigte, ältere Blutbestandteile entleert wurden, fordern Prüfer häufig die Herabstufung auf die schlechter bewertete Ziffer 2507. Daher muss der traumatische, frische Charakter der Verletzung im Bericht unmissverständlich dargelegt werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer kombinierten Versorgung von subduralen und intrazerebralen Hämatomen keine Doppelabrechnung der Ziffer 2503 erfolgt, da dies als systematischer Abrechnungsfehler gewertet wird.

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Dokumentation der GOÄ 2503: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den akuten Charakter der Hirnverletzung sowie die traumatische Genese klar beschreiben. Zudem sollten alle Teilschritte wie die Schädelöffnung, die Duraspaltung, die Hämatomevakuierung und die Blutstillung detailliert protokolliert werden.

Besonders wichtig ist die Erfassung von Komplikationen oder anatomischen Besonderheiten, die eine Erhöhung des Steigerungsfaktors rechtfertigen. Dazu gehören beispielsweise eine ausgeprägte Hirnschwellung oder eine schwierige Blutstillung bei vorbestehender Antikoagulation.

Dokumentationsbeispiel: „... Osteoplastische Trepanation temporoparietal rechts bei akutem traumatischem subduralem Hämatom nach Sturz vor 3 Stunden. Eröffnung der straff gespannten Dura mater, sofortige Entlastung und schrittweise Ausräumung des frischen, teils koagulierten Hämatoms. Sorgfältige Blutstillung an den kortikalen Gefäßen unter mikroskopischer Sicht...“

GOÄ 2503: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität neurochirurgischer Notfälle kann der Schwellenwert von 2,3 oft überschritten werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 (1.071,03 €) erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei diffuser Blutung, schwierige anatomische Verhältnisse oder die Notwendigkeit einer intraoperativen Hirndrucktherapie bei ausgeprägtem Ödem.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2503 können selbstverständlich Anästhesieleistungen sowie Ziffern für die intensivmedizinische Überwachung und postoperative Versorgung angesetzt werden. Nicht zulässig ist jedoch die zusätzliche Abrechnung von Ziffern für die reine Schädelöffnung, da diese bereits Bestandteil der Hauptleistung ist. Auch die Ziffer 2508 (Kraniektomie) ist neben der 2503 ausgeschlossen, sofern sie denselben operativen Zugang betrifft.

Ziffer 2503 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 2503 (Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom) wird zur neuen Nummer 8345 — „Operation einer gedeckten Schädel-Hirn-Verletzung mit akutem subduralen Hämatom". Der feste Satz beträgt 1.355,15 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 703,82 €).

Die neue Ziffer verlangt ausdrücklich eine gedeckte Schädel-Hirn-Verletzung; die implizite Einschränkung auf gedeckte Verletzungen ergibt sich bereits in der alten GOÄ durch den Ausschluss 2503 n.n. 2504 (offene Verletzung). Die neue Legende enthält die Operation intrazerebraler Hämatome als ggf.-einschließlich-Komponente nur einseitig. Bei beidseitigen intrazerebralen Hämatomen oder bei isoliertem traumatischem ICH ohne subdurales Hämatom (die alte Ziffer erlaubte dies durch 'und/oder') liegt möglicherweise kein vollständiger Nachfolger in 8345 vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2503

Nein, die GOÄ-Ziffer 2503 darf bei einer kombinierten Versorgung nicht doppelt abgerechnet werden. Die Formulierung und/oder im Leistungstext schließt eine Mehrfachberechnung für dieselbe Sitzung explizit aus. Ein erhöhter Aufwand kann jedoch über einen höheren Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
Für die Exstirpation eines chronischen subduralen Hämatoms ist die GOÄ-Ziffer 2506 anzusetzen. Erfolgt die Entlastung lediglich über eine Bohrlochtrepanation, ist die Ziffer 2507 die korrekte Wahl. Die Ziffer 2503 ist ausschließlich frischen Verletzungen vorbehalten.
Nein, bei Säuglingen und Kleinkindern ist für diese Indikation die GOÄ-Ziffer 2505 anzuwenden. Diese Ziffer berücksichtigt die besonderen anatomischen Gegebenheiten und den erhöhten operativen Aufwand bei sehr jungen Patienten.
Die Ziffer 2503 darf nicht neben den GOÄ-Ziffern 2397, 2506, 2507, 2508 und 2510 berechnet werden. Diese Ausschlüsse sind zwingend zu beachten, um Beanstandungen durch Kostenträger zu vermeiden.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz lässt sich durch einen außergewöhnlichen operativen Aufwand begründen. Typische Gründe sind eine schwierige Blutstillung unter Antikoagulation, ein ausgeprägtes Hirnödem oder anatomische Besonderheiten. Diese Faktoren müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert sein.
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