GOÄ 2508: Frontobasale Verletzung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2508
Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung
Punktzahl 4500  
Einfachsatz 262,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 603,27 € 2,3x
Höchstsatz 918,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2508 bei frontobasalen Schädelhirnverletzungen. Vermeiden Sie Honorarverluste durch korrekte Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2508

Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung

Die GOÄ-Ziffer 2508 beschreibt eine hochkomplexe neurochirurgische Leistung zur Versorgung von Verletzungen im Bereich der vorderen Schädelbasis. Diese Ziffer deckt alle wesentlichen operativen Schritte ab, die zur Wiederherstellung der knöchernen Strukturen und der betroffenen Hirnareale notwendig sind. Auch die Durchführung einer Verschiebeplastik ist mit dieser Gebührenordnungsposition bereits abgegolten.

Im Leistungsumfang sind zudem die Verrichtungen der Ziffern 2500, 2501, 2503 und 2504 enthalten. Dies bedeutet, dass vorbereitende oder begleitende Maßnahmen wie die Freilegung der Schädelbasis oder die Versorgung von Hirnhautverletzungen nicht separat berechnet werden dürfen. Eine Ausnahme besteht jedoch für die plastische Deckung mit Fremdmaterial oder einem körpereigenen Ferntransplantat, welche zusätzlich liquidiert werden können.

GOÄ 2508 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 2508 ist auf frische Traumata der frontobasalen Region beschränkt. Typische Indikationen sind schwere Schädel-Hirn-Traumata nach Verkehrsunfällen, Stürzen aus großer Höhe oder stumpfer Gewalteinwirkung. Häufig liegt in diesen Fällen eine Kombination aus Trümmerfrakturen der Stirnhöhlenhinterwand, Durarissen und parenchymatösen Hirnverletzungen vor.

Ein entscheidendes Kriterium für die Wahl dieser Ziffer ist das Vorliegen einer frischen Verletzung. Chronische Defekte oder sekundäre Rekonstruktionen fallen nicht unter den Leistungsinhalt der Ziffer 2508. Die operative Sanierung zielt primär auf den dichten Verschluss der Dura zur Vermeidung von Liquorfisteln und aszendierenden Infektionen ab.

Tipp: Bei kombinierten Verletzungen, die auch das Mittelgesicht betreffen, ist eine enge Abstimmung mit der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie ratsam. Deren rekonstruktive Eingriffe sind auch in derselben Sitzung eigenständig berechenbar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2508

Fallbeispiel 1: Motorradunfall mit frontobasaler Trümmerfraktur

Ein Patient stellt sich nach einem schweren Motorradunfall mit einer offenen frontobasalen Schädelhirnverletzung und aktiver Liquorfistel vor. Der Neurochirurg führt die operative Versorgung der Trümmerfraktur sowie den mikrochirurgischen Verschluss der zerrissenen Dura mater durch. Da es sich um eine frische Verletzung handelt, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 2508 zum Regelhöchstsatz.

Fallbeispiel 2: Sturz mit zusätzlichem Transplantatbedarf

Nach einem Sturz aus großer Höhe liegt eine komplexe frontobasale Fraktur mit erheblichem Knochendefekt vor. Neben der Versorgung der Hirn- und Knochenverletzung wird ein körpereigenes Ferntransplantat aus dem Beckenkamm zur Defektdeckung entnommen und eingebracht. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2508 für die Primärversorgung sowie die entsprechende Ziffer für die Transplantatentnahme und -einbringung.

Fallbeispiel 3: Interdisziplinäre Versorgung bei Polytrauma

Ein Patient mit einem schweren Polytrauma weist sowohl eine frontobasale Schädelhirnverletzung als auch komplexe Mittelgesichtsfrakturen auf. Der Neurochirurg versorgt die Schädelbasisverletzung (GOÄ 2508), während ein MKG-Chirurg in derselben Sitzung die Gesichtsknochen rekonstruiert. Beide Fachärzte können ihre jeweiligen Leistungen eigenständig und nebeneinander liquidieren.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2508: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das unzulässige Nebeneinanderberechnen von Ziffern, die bereits im Leistungsumfang der GOÄ 2508 enthalten sind. Insbesondere die Ziffern 2500, 2501, 2503 und 2504 unterliegen einem strikten Ausschluss. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn diese Ziffern am selben Behandlungstag neben der 2508 auftauchen.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft HNO-ärztliche Eingriffe an der Schädelbasis. Die analoge Anwendung der GOÄ 2508 bei mikrochirurgisch-endoskopischen Pansinusoperationen ist unzulässig. Da das primäre Operationsziel in der GOÄ bereits durch spezifische HNO-Ziffern abgebildet ist, darf die Präparation an der Schädelbasis nicht über eine Analogie der Ziffer 2508 aufgewertet werden.

Achtung: Die bloße Freilegung der Dura oder die alleinige Hämatomausräumung rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 2508. Liegt keine komplexe frontobasale Rekonstruktion vor, muss auf die spezifische Ziffer 2503 ausgewichen werden.

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Dokumentation der GOÄ 2508: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die anatomischen Strukturen, das Ausmaß der Durazerreißung und die konkreten Rekonstruktionsschritte präzise beschrieben werden. Auch die Verwendung von Mikroskopen oder speziellen Nahtmaterialien sollte explizit Erwähnung finden.

Besonders sorgfältig ist die Dokumentation zu führen, wenn zusätzliche Materialien wie Knochenzement oder künstlicher Duraersatz eingebracht werden. Diese Sachkosten und die damit verbundenen operativen Schritte müssen klar von den Standardleistungen der Ziffer 2508 abgegrenzt werden. Nur so lässt sich die medizinische Notwendigkeit gegenüber Prüfinstanzen lückenlos nachweisen.

Dokumentation: Freilegung der frontobasalen Trümmerzone. Darstellung des Durarisses von 3 cm Länge. Mikrochirurgische Naht der Dura mater unter Verwendung des Operationsmikroskops. Reposition der Knochenfragmente und Stabilisierung der Stirnhöhlenhinterwand.

GOÄ 2508: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen Komplexität und des individuellen Risikos kann die GOÄ-Ziffer 2508 über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind extrem instabile Trümmerfrakturen oder eine stark erschwerte Präparation bei ausgeprägtem Hirnödem. Auch eine zeitaufwendige mikrochirurgische Rekonstruktion multipler Durarisse rechtfertigt einen erhöhten Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Zulässig und häufig sinnvoll ist die Kombination der GOÄ 2508 mit Ziffern für die Anästhesie sowie für bildgebende Verfahren während der Operation. Ebenso können Zuschläge für mikrochirurgische Techniken oder die Verwendung eines Operationsmikroskops (z. B. GOÄ-Ziffer 5602) berechtigt sein. Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Berechnung von Standard-Verschlussverfahren der Haut im unmittelbaren Operationsgebiet.

Ziffer 2508 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2508 (Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: einseitige frontobasale Schädelhirnverletzung — 8350 „Operation einer einseitigen frontobasalen Schädelhirnverletzung" (1.526,50 €)
  • bei: beidseitige frontobasale Schädelhirnverletzung — 8351 „Operation einer beidseitigen frontobasalen Schädelhirnverletzung" (1.811,26 €)

Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2508 bisher 603,27 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2508

Die GOÄ-Ziffer 2508 umfasst alle wiederherstellenden operativen Maßnahmen am knöchernen Schädel und am Gehirn im Rahmen einer frischen frontobasalen Verletzung. Hierzu gehören auch die Leistungen nach den Ziffern 2500, 2501, 2503 und 2504 sowie Verschiebeplastiken. Diese Ziffern dürfen daher nicht nebeneinander berechnet werden.
Nein, eine analoge Berechnung der GOÄ 2508 für die Präparation an der Schädelbasis bei mikrochirurgisch-endoskopischen HNO-Operationen ist ausgeschlossen. Da das eigentliche Leistungsziel, wie eine endonasale Ausräumung, bereits in der GOÄ abgebildet ist, greift § 6a Abs. 2 GOÄ hier nicht. Dies gilt auch für komplexe Pansinusoperationen.
Gesondert berechnet werden dürfen plastische Deckungen mit Fremdmaterial sowie mit einem körpereigenen Ferntransplantat. Zudem sind rekonstruktive kiefer-gesichtschirurgische Eingriffe, die beispielsweise durch einen MKG-Chirurgen in derselben Sitzung erfolgen, separat liquidierbar. Dies ermöglicht eine umfassende Abbildung komplexer Traumata.
Ein Schwellenwertüberschreitung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder ausgedehnten Liquorfisteln gerechtfertigt. Auch eine extreme Trümmerfraktur oder ein erhöhter zeitlicher Aufwand durch Mikrochirurgie begründen eine Steigerung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
Die reine Versorgung von Hämatomen ohne die komplexe frontobasale Rekonstruktion wird über die GOÄ-Ziffer 2503 abgerechnet. Wird jedoch die vollständige operative Versorgung der frontobasalen Verletzung durchgeführt, ist die Hämatomversorgung in der umfassenderen Ziffer 2508 enthalten. Ein Nebeneinanderberechnen beider Ziffern ist ausgeschlossen.
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