Die zervikale Grenzstrangresektion nach GOÄ 2601 bietet ein hohes Honorarvolumen. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und der sicheren Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2601
Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich
Die GOÄ-Ziffer 2601 beschreibt die operative Resektion des sympathischen Grenzstrangs im Bereich der Halswirbelsäule. Diese neurochirurgische oder gefäßchirurgische Leistung ist mit einer Punktzahl von 1000 bewertet und stellt einen anspruchsvollen chirurgischen Eingriff dar. Das Ziel der Operation ist die Unterbrechung der sympathischen Innervation, um pathologische Überreaktionen des vegetativen Nervensystems zu unterbinden.
In der Leistung sind alle typischen operativen Teilschritte enthalten. Dazu gehören der operative Zugang im Halsbereich, das Aufsuchen und Freilegen des Truncus sympathicus sowie die Resektion des definierten Segments. Vorbereitende Maßnahmen und der anschließende Wundverschluss sind ebenfalls mit dieser Ziffer abgegolten.
GOÄ 2601 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die zervikale Grenzstrangresektion wird primär bei schweren, konservativ therapieresistenten Krankheitsbildern eingesetzt. Eine der häufigsten Indikationen ist die ausgeprägte Hyperhidrosis manuum (krankhaftes Schwitzen der Hände), wenn andere Behandlungsoptionen versagt haben. Durch die Ausschaltung der sympathischen Fasern wird die Schweißsekretion in den oberen Extremitäten effektiv und dauerhaft reduziert.
Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet sind schwere Durchblutungsstörungen der Arme und Hände, wie sie beim therapierefraktären Raynaud-Syndrom auftreten. Auch bei chronischen Schmerzsyndromen wie dem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS Typ I und II) kann die Sympathektomie zur Schmerzlinderung beitragen. Die Indikationsstellung muss aufgrund der potenziellen Nebenwirkungen wie dem Horner-Syndrom oder kompensatorischem Schwitzen extrem streng erfolgen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2601
Fallbeispiel 1: Schwere Hyperhidrosis manuum
Ein Patient stellt sich mit einer extremen, psychosozial belastenden Hyperhidrosis der Hände vor. Nach Ausschöpfung aller konservativen Therapien erfolgt die Indikation zur zervikalen Sympathektomie. Der Eingriff wird erfolgreich durchgeführt und der zervikale Grenzstrang reseziert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2601 zum Regelsatz (2,3-fach) in Höhe von 134,06 €.
Fallbeispiel 2: Beidseitige Resektion bei Raynaud-Syndrom
Bei einer Patientin mit schwerem, schmerzhaftem Raynaud-Syndrom beider Hände wird eine beidseitige zervikale Grenzstrangresektion in einer Sitzung durchgeführt. Da der Eingriff an zwei getrennten anatomischen Lokalisationen stattfindet, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2601 im Doppelansatz (mit Kennzeichnung rechts/links) zulässig. Es resultiert ein zweifacher Ansatz der Ziffer zum jeweiligen Steigerungssatz.
Fallbeispiel 3: Erschwerter Eingriff bei CRPS
Ein Patient mit CRPS an der oberen Extremität unterzieht sich der zervikalen Grenzstrangresektion. Aufgrund ausgeprägter anatomischer Varianten und starker Adhäsionen im Operationsgebiet verzögert sich der Eingriff erheblich. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2601 und einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 (204,01 €) unter Angabe der konkreten Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2601: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2601 ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf explizit nicht neben der GOÄ-Ziffer 2564 (Grenzstrangresektion im thorakalen Bereich) für dieselbe Sitzung und denselben Zugang abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Kombinationen sehr genau und streichen unzulässige Nebeneinanderberechnungen konsequent.
Zudem versuchen Prüfstellen oft, den mikrochirurgischen Zuschlag nach GOÄ 440 zu kürzen, wenn dieser nicht ausreichend begründet ist. Der Einsatz des Operationsmikroskops muss zwingend medizinisch notwendig und im OP-Bericht dokumentiert sein. Auch die unvollständige Dokumentation der entfernten Nervensegmente führt regelmäßig zu Rückfragen und Honorarkürzungen.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von zervikalen und thorakalen Resektionen über denselben operativen Zugangsweg ist unzulässig. Achten Sie penibel darauf, die anatomischen Grenzen und die gewählten Zugangswege im Operationsbericht exakt voneinander abzugrenzen.
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Dokumentation der GOÄ 2601: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen der genaue operative Zugangsweg, die Darstellung des Truncus sympathicus sowie die exakte Höhe der Resektion (z. B. Ganglion stellatum oder thorakale Segmente) detailliert beschrieben werden. Auch die histologische Sicherung des entnommenen Gewebes sollte dokumentiert werden.
Besondere Vorkommnisse wie Verwachsungen, Blutungen oder anatomische Abweichungen müssen zeitnah und ausführlich im Bericht festgehalten werden. Diese Angaben dienen als primäre Argumentationsgrundlage bei einer eventuellen Schwellenwertüberschreitung. Eine ungenaue Dokumentation gefährdet im Prüffall das gesamte Honorar des Eingriffs.
Dokumentation: Operativer Zugang über anterioren zervikalen Zugang. Darstellung des Truncus sympathicus unter Schonung der umliegenden Gefäß-Nerven-Scheide. Resektion eines 1,5 cm langen Segments des Grenzstrangs auf Höhe C7/T1. Präparat zur histopathologischen Untersuchung eingesandt. Keine intraoperativen Komplikationen.
GOÄ 2601: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 2601 über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen im Halsbereich, adipöse Halsverhältnisse oder die unmittelbare Nähe zu anatomischen Varianten der großen Gefäße. Auch ein hoher Blutverlust, der eine zeitaufwendige Hämostase erfordert, rechtfertigt den erhöhten Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2601 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die Anästhesieleistungen (z. B. nach Abschnitt J) sowie die postoperative Überwachung. Auch die histologische Untersuchung des resezierten Gewebes durch den Pathologen ist eine eigenständige Leistung. Die Kombination mit Zuschlägen für ambulantes Operieren (z. B. Zuschlag nach Ziffer 444) ist bei Erfüllung der Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen immer patientenindividuelle Besonderheiten. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" werden von privaten Kostenträgern meist nicht anerkannt und führen zu zeitaufwendigem Schriftverkehr.
Ziffer 2601 in der neuen GOÄ
Die Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich wird zur neuen Nummer 8325 — zum Festpreis von 214,48 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 134,07 €). In der neuen GOÄ werden die verschiedenen alten Grenzstrangresektionen (zervikal nach Nr. 2601, lumbal nach Nr. 2602, thorakolumbal nach Nr. 2603) in der einheitlichen „Grenzstrangablation, ggf. einschließlich Endoskopie und Zielpunktbestimmung(en)" zusammengeführt. Die endoskopische und die bildgestützte Variante sind als fakultative Bestandteile eingeschlossen. Abrechenbar je Eingriff.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2601
Was hat nicht gestimmt?