Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2604 (Splanchnikusdurchtrennung) inklusive der analogen Anwendung bei renaler Denervierung und Schmerztherapie.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2604
Splanchnikusdurchtrennung, peritoneal oder retroperitoneal - 1480 Punkte
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2604 erfasst die operative Splanchnikusdurchtrennung, welche entweder über einen peritonealen oder retroperitonealen Zugangsweg erfolgt. Diese neurochirurgische Intervention zielt auf die Unterbrechung der sympathischen Schmerzleitung aus den viszeralen Organen ab. Die Leistung umfasst den operativen Zugang, das Aufsuchen und Darstellen des Nervus splanchnicus sowie dessen vollständige Resektion oder Durchtrennung.
In der modernen Medizin wird dieser Eingriff zunehmend minimal-invasiv oder endoskopisch durchgeführt. Auch diese modernen Operationsverfahren sind vollumfänglich durch den Leistungstext abgedeckt. Die Ziffer bildet die chirurgische Leistung als selbstständige Hauptleistung ab und erfordert eine präzise anatomische Zuordnung unter der GOÄ-Ziffer 2604.
GOÄ 2604 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung
Die klassische Indikation für eine Splanchnikusdurchtrennung (Splanchniektomie) liegt in der Palliativmedizin und Schmerztherapie. Insbesondere bei therapierefraktären, unerträglichen Schmerzen infolge einer chronischen Pankreatitis oder eines fortgeschrittenen Pankreaskarzinoms bietet das Verfahren eine effektive Schmerzlinderung. Durch die Unterbrechung der Schmerzfasern kann der Opioidbedarf der betroffenen Patienten signifikant gesenkt werden.
Ein hochrelevantes, modernes Anwendungsgebiet der GOÄ-Ziffer 2604 ist die renale Denervierung. Bei dieser perkutanen Radiofrequenzablation im Bereich der Nervengeflechte der Nierenarterien handelt es sich um ein interventionelles Verfahren zur Behandlung der therapieresistenten arteriellen Hypertonie. Da für dieses neuere Verfahren keine eigene Ziffer in der GOÄ existiert, erfolgt die Abrechnung konsequent analog nach GOÄ 2604.
Tipp: Bei der analogen Abrechnung der renalen Denervierung sollte auf der Rechnung die Ziffer 2604 mit dem Zusatz "analog" sowie der konkreten Leistungsbeschreibung der Radiofrequenzablation versehen werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2604
Fallbeispiel 1: Endoskopische Splanchniektomie bei Pankreaskarzinom
Ein Patient mit einem inoperablen Pankreaskarzinom leidet unter stärksten, therapieresistenten Oberbauchschmerzen. Es erfolgt eine endoskopisch geführte, bilaterale Splanchnikusdurchtrennung zur Schmerzausschaltung. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2604 für die chirurgische Durchtrennung. Da der Eingriff beidseitig durchgeführt wurde, kann die Ziffer für die jeweilige Seite separat oder mit einem entsprechenden Steigerungsfaktor liquidiert werden.
Fallbeispiel 2: Analoge Abrechnung der renalen Denervierung
Bei einer Patientin mit maligner, medikamentös nicht einstellbarer Hypertonie wird eine kathetergestützte, renale Denervierung mittels Radiofrequenzablation durchgeführt. Da es sich um eine selbstständige, in der GOÄ nicht aufgeführte Leistung handelt, erfolgt die Abrechnung analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Als gleichwertige Leistung wird die Ziffer 2604 analog herangezogen, da der therapeutische Effekt und der operative Aufwand der Ablation der sympathischen Nervenfasern vergleichbar sind.
Fallbeispiel 3: Retroperitoneale Splanchnikusdurchtrennung bei chronischer Pankreatitis
Ein Patient mit rezidivierender, chronischer Pankreatitis stellt sich mit chronischem Schmerzsyndrom vor. Nach Ausschöpfung aller konservativen Optionen erfolgt die offene retroperitoneale Splanchnikusdurchtrennung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2604 zum Regelsatz. Der postoperative Verlauf gestaltet sich aufgrund anatomischer Verwachsungen schwierig, was eine Faktorerhöhung rechtfertigt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2604: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung der expliziten Ausschlusskriterien der GOÄ. Die Ziffer 2604 darf laut den allgemeinen Bestimmungen nicht neben der Ziffer 2564 (Sympathektomie, lumbal oder thorakal) oder der Ziffer 2580 (Sympathikusblockade) abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen automatisiert und kürzen die Erstattung umgehend.
Ein weiterer Streitpunkt ist die unvollständige Begründung bei analogen Anwendungen. Wird die renale Denervierung ohne den eindeutigen Hinweis auf die Analogabrechnung und ohne verständliche Leistungsbeschreibung deklariert, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen. Der Rechnungsprüfer geht in solchen Fällen fälschlicherweise von einer klassischen, offenen Splanchnikusdurchtrennung aus und fordert den OP-Bericht an, der die Kriterien dann scheinbar nicht erfüllt.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von lokalanästhetischen Blockaden des Plexus coeliacus am selben Behandlungstag neben der operativen Durchtrennung ist kritisch zu prüfen und führt ohne detaillierte medizinische Begründung meist zur Ablehnung.
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Dokumentation der GOÄ 2604: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der gewählte Zugangsweg (peritoneal oder retroperitoneal), die Darstellung des Nervus splanchnicus sowie die Durchführung der Resektion detailliert beschrieben werden. Bei endoskopischen Verfahren ist die optische Kontrolle explizit zu erwähnen, um die Splanchnikusdurchtrennung nachzuweisen.
Für die analoge Anwendung bei der renalen Denervierung müssen die Katheterlaufzeiten, die Anzahl der Radiofrequenz-Abgaben pro Arterie sowie die angiographische Kontrolle exakt dokumentiert werden. Nur so lässt sich die Gleichwertigkeit zur GOÄ-Ziffer 2604 im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung lückenlos nachweisen, wenn die renalen Denervierung abgerechnet wird.
Dokumentationsbeispiel: "Endoskopische Splanchniektomie: Eingehen in den Retroperitonealraum unter endoskopischer Sicht. Identifikation des N. splanchnicus major links. Anschlingen und vollständige Resektion eines Segments von 1,5 cm Länge. Histologische Sicherung veranlasst. Blutstillung und schichtweiser Verschluss."
GOÄ 2604: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 2604 bei überdurchschnittlichem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind ausgeprägte postoperative Verwachsungen im Retroperitonealraum, anatomische Varianten des Nervenverlaufs oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Auch eine extreme Adipositas des Patienten, die den operativen Zugang erheblich erschwert, rechtfertigt eine Satzsteigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der operativen Leistung nach GOÄ 2604 können begleitende Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungen sowie die histologische Untersuchung des resezierten Nervengewebes abgerechnet werden. Häufig wird die Ziffer mit Zuschlägen für ambulantes Operieren (z. B. Zuschlag nach Ziffer 444) kombiniert, sofern der Eingriff nicht stationär erfolgt. Die Kombination mit bildgebenden Verfahren wie der intraoperativen Durchleuchtung zur Lagekontrolle ist ebenfalls zulässig und ergänzt die GOÄ 2604 sinnvoll.
Ziffer 2604 in der neuen GOÄ
Die Splanchnikusdurchtrennung (peritoneal oder retroperitoneal, alte Nr. 2604, 2,3-facher Satz: 198,42 €) wird in der neuen GOÄ nach der Methode aufgeteilt:
- Nummer 1810 „Radiofrequenz-Thermoläsion des thorakalen oder lumbalen Grenzstranges, des Plexus coeliacus oder des Plexus hypogastricus, ggf. einschließlich Legen peripher venöser Zugänge" (66,62 €) — wenn die Splanchnikusausschaltung mittels Radiofrequenz-Thermoläsion erfolgte. Eine CT- oder MRT-gestützte Durchführung ist einmalig je Sitzung gesondert berechnungsfähig.
- Nummer 8325 „Grenzstrangablation, ggf. einschließlich Endoskopie und Zielpunktbestimmung(en)" (214,48 €) — Auffanglösung für die klassische chirurgische Durchtrennung des N. splanchnicus offen oder endoskopisch. Hinweis: Im neuen Katalog gibt es keinen eigenständigen Splanchnikus-Code; 8325 ist der nächstliegende Kandidat für die chirurgische Transsektion, inhaltlich aber eigentlich auf die Grenzstrangablation ausgerichtet.
Die Art der Durchführung entscheidet: Radiofrequenz-Thermoläsion (1810, 66,62 €) versus chirurgische Durchtrennung (8325, 214,48 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2604
Was hat nicht gestimmt?