Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2620 (Operation der isolierten Lippenspalte): Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Kombinationen und Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2620
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Ziffer 2620 wie folgt:
Operation der isolierten Lippenspalte
Diese Leistung umfasst den operativen Verschluss einer Lippenspalte, die sich vom Lippenrot bis hin zum Naseneingang erstrecken kann. Die Bewertung mit 750 Punkten verdeutlicht, dass hierbei lediglich der einfache Verschluss abgegolten ist. Weiterführende plastische Rekonstruktionen sind in dieser Ziffer nicht enthalten.
GOÄ 2620 in der Praxis: Indikation und Leistungsumfang
Die Indikation für diese Ziffer liegt primär bei der chirurgischen Versorgung einer kongenitalen Lippenspalte. Der Eingriff zielt auf die Wiederherstellung der anatomischen Kontinuität der Lippe ab. Da es sich um eine isolierte Spalte handelt, liegt kein kombinierter Defekt des Kiefers oder Gaumens vor.
Abzugrenzen ist die einfache Operation von komplexeren plastischen Rekonstruktionen. Wenn zusätzliche Korrekturen an den Nasenflügeln oder dem Mundvorhof notwendig sind, müssen diese gesondert codiert werden. Die GOÄ 2620 bildet somit das chirurgische Fundament der Spaltversorgung ab.
Tipp: Dokumentieren Sie stets die genaue Ausdehnung der Spalte, um die Abgrenzung zu komplexeren Eingriffen transparent darzustellen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2620
Fallbeispiel 1: Einseitige isolierte Lippenspalte
Ein Säugling stellt sich mit einer linksseitigen, isolierten Lippenspalte vor. Es erfolgt der einfache operative Verschluss der Spaltbildung unter Vollnarkose. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2620 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Beidseitige isolierte Lippenspalte
Bei einem Patienten liegt eine beidseitige isolierte Lippenspalte vor. Beide Seiten werden in einer Sitzung operativ verschlossen. Da es sich um zwei getrennte Operationsgebiete handelt, ist die GOÄ 2620 zweimal berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Lippenspaltenverschluss mit Lippenrotplastik
Neben dem Verschluss der Lippenspalte ist eine aufwendige Rekonstruktion des Lippenrotes erforderlich. Abgerechnet wird die GOÄ 2620 für den Verschluss. Die plastische Rekonstruktion des Lippenrotes wird zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 2381 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2620: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 2620 neben komplexeren Spaltoperationen. Die Ziffer ist explizit nicht neben den Ziffern 2621, 2622 und 2625 berechnungsfähig. Diese komplexeren Ziffern beinhalten bereits weitergehende plastische Maßnahmen.
Private Krankenversicherungen versuchen oft, zusätzlich erbrachte plastische Leistungen als in der GOÄ 2620 enthalten darzustellen. Dies ist jedoch unzulässig, da die punktuelle Bewertung nur den einfachen Verschluss abdeckt. Zusätzliche Rekonstruktionen der Muskulatur oder des Mundvorhofs sind daher separat berechnungsfähig.
Achtung: Achten Sie darauf, bei beidseitiger Erbringung die Ziffer 2620 mit dem entsprechenden Begründungshinweis oder der Kennzeichnung rechts/links zu versehen.
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Dokumentation der GOÄ 2620: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue Lokalisation und das Ausmaß der Spalte beschreiben. Auch die angewandte Schnitt- und Nahttechnik sollte detailliert festgehalten werden.
Besonders wichtig ist die Erfassung von Erschwernissen während des Eingriffs. Falls zusätzliche plastische Schritte unternommen wurden, müssen diese im Bericht klar von der Basischirurgie getrennt werden. Dies sichert die Zusatzberechnung weiterer Ziffern ab.
Dokumentation: Operativer Verschluss einer isolierten Lippenspalte links. Präparation der Wundränder, schichtweiser Verschluss von Schleimhaut und Haut. Keine Beteiligung des Kiefers.
GOÄ 2620: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 ist bei besonderen anatomischen Schwierigkeiten gerechtfertigt. Typische Begründungen sind eine extreme Gewebespannung oder stark vernarbtes Gewebe bei Sekundäreingriffen. Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch mikrochirurgische Nahttechniken rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig treten neben dem einfachen Verschluss weitere rekonstruktive Maßnahmen auf. Zulässig ist die Kombination mit der GOÄ 2064 für die Rekonstruktion der Lippenmuskulatur. Ebenso können die GOÄ 2381 für die Lippenrotplastik und die GOÄ 2675 für die Mundvorhofplastik nebeneinander berechnet werden. Ambulante Zuschläge wie die GOÄ 440 oder 443 sind ebenfalls ansetzbar.
Ziffer 2620 in der neuen GOÄ
Die Operation der isolierten Lippenspalte (alte Nr. 2620, 2,3-facher Satz: 100,56 €) wird in der neuen GOÄ nach Seitigkeitsaufgeteilt:
- Nummer 8715 „Operation einer Lippenspalte mit Längenausgleich der Lippenstümpfe, Präparation und Umorientierung des Ringmuskels, je Seite" (342,15 €) — bei einseitiger Lippenspalte. Die neue Legende schreibt die Präparation und Umorientierung des Ringmuskels ausdrücklich vor; die alte Nr. 2620 beschrieb die Technik weniger detailliert.
- Nummer 8716 „Operation einer beidseitigen Lippenspalte mit Längenausgleich der Lippenstümpfe, Präparation und Umorientierung des Ringmuskels" (539,75 €) — bei beidseitiger Lippenspalte. Früher konnte die alte Nr. 2620 bei doppelseitiger Spalte zweimal berechnet werden (2 × 100,56 €); die neue GOÄ führt dafür eine eigene beidseitige Ziffer ein, die einmalig abgerechnet wird.
Die Seitigkeitsdokumentation entscheidet über die Ziffer: 342,15 € (einseitig) versus 539,75 € (beidseitig).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2620
Was hat nicht gestimmt?