GOÄ 2625: Gaumenverschluss korrekt abrechnen – Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2625
Verschluss des weichen oder harten Gaumens oder Verschluss von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum
Punktzahl 1250  
Einfachsatz 72,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 167,58 € 2,3x
Höchstsatz 255,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung des Gaumenverschlusses nach GOÄ 2625 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und der korrekten Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2625

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 2625 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den kieferchirurgischen Leistungen. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:

Verschluss des weichen oder harten Gaumens oder Verschluss von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum

Diese Leistungsbeschreibung umfasst drei alternative operative Maßnahmen, die durch das Bindewort „oder“ voneinander abgegrenzt sind. Die Abrechnung der Ziffer 2625 setzt voraus, dass mindestens eine dieser komplexen chirurgischen Rekonstruktionen vollständig erbracht wurde. Die Bewertung mit 1250 Punkten spiegelt den hohen chirurgischen Anspruch und die Präzision wider, die für diese Eingriffe im oralen Bereich erforderlich sind.

GOÄ 2625 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die GOÄ-Ziffer 2625 findet ihre Hauptanwendung in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Ein klassisches Einsatzgebiet ist die mehrzeitige operative Versorgung von angeborenen Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten. Hierbei erfolgen die einzelnen Verschlüsse meist in definierten Lebensabschnitten des Patienten, um das Wachstum des Oberkiefers nicht negativ zu beeinflussen.

Neben den angeborenen Fehlbildungen ist die Ziffer auch bei erworbenen Defekten des Gaumens oder des Vestibulums indiziert. Solche Defekte können beispielsweise nach Tumorresektionen, schweren Traumata oder als postoperative Komplikationen wie Fistelbildungen auftreten. Der Verschluss erfordert häufig komplexe lokale Schleimhaut- oder gestielte Gewebelappenplastiken, um eine dauerhafte Trennung zwischen Mund- und Nasenhöhle zu gewährleisten.

Tipp: Bei der chirurgischen Versorgung von Spaltbildungen ist der zeitliche Abstand der Eingriffe entscheidend. Der Verschluss des weichen Gaumens und der spätere Verschluss des harten Gaumens stellen eigenständige Sitzungen dar und können jeweils separat mit der GOÄ 2625 abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2625

Fallbeispiel 1: Verschluss des weichen Gaumens bei Kleinkind

Ein zweijähriges Kind mit einer verbliebenen Spaltbildung des weichen Gaumens wird operiert. Nach vorbereitenden Maßnahmen erfolgt der schichtweise operative Verschluss des weichen Gaumens unter Mobilisation der Gaumensegelmuskulatur. Da es sich um eine eigenständige operative Phase der Spaltbehandlung handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2625 vollumfänglich begründet.

Fallbeispiel 2: Verschluss einer oroantralen Fistel im Vestibulum

Bei einem erwachsenen Patienten zeigt sich nach einer schwierigen Zahnextraktion eine persistierende, perforierende Verbindung zwischen Mundvorhof und Kieferhöhle. Der Operateur führt den plastischen Verschluss des perforierenden Defekts im Vestibulum mittels eines gestielten Schleimhautlappens durch. Dieser Eingriff erfüllt exakt die Kriterien der GOÄ 2625 für den Verschluss von Defekten im Vestibulumbereich.

Fallbeispiel 3: Spätverschluss des harten Gaumens

Ein Patient, bei dem im Kleinkindalter bereits der weiche Gaumen verschlossen wurde, stellt sich nun zum Verschluss des harten Gaumens vor. Der Operateur mobilisiert die mucoperiostalen Lappen und führt den Verschluss des harten Gaumens durch. Da dieser Eingriff zeitlich getrennt vom Erstverschluss stattfindet, ist der erneute Ansatz der GOÄ 2625 korrekt und gebührenrechtlich zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2625: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2625 ist die fehlerhafte Kombination mit anderen plastischen Ziffern in derselben Sitzung. Die GOÄ schließt die gleichzeitige Berechnung der Nummern 2620, 2621, 2626 und 2627 explizit aus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse sehr genau und streichen unzulässige Nebeneinanderberechnungen konsequent.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 2625 darf nicht für eine Velopharyngoplastik oder eine Uvulo-Palatoplastik herangezogen werden. Für diese spezifischen Eingriffe ist die GOÄ-Nummer 2626 vorgesehen. Eine Fehlzuordnung führt in Prüfungen regelmäßig zur Beanstandung und Honorarkürzung.

Zudem versuchen Prüfstellen gelegentlich, den Verschluss von Fisteln im Vestibulum auf einfachere Ziffern wie die GOÄ 2675 herunterzustufen. Hier muss der Operateur nachweisen, dass ein echter perforierender Defekt im Sinne der Leistungsbeschreibung der Ziffer 2625 vorlag und der operative Aufwand die Kriterien dieser höher bewerteten Ziffer erfüllt.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 2625: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honoraransprüche gegenüber Kostenträgern abzusichern. Der Operationsbericht muss die anatomischen Gegebenheiten, die genaue Lokalisation des Defekts sowie die angewandte chirurgische Technik im Detail beschreiben. Insbesondere die Mobilisation von Gewebe und die schichtweise Naht müssen klar aus dem Bericht hervorgehen.

Bei der Behandlung von Spaltbildungen sollte zudem dokumentiert werden, um den wievielten Schritt einer mehrzeitigen operativen Versorgung es sich handelt. Dies erleichtert den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit bei wiederholtem Ansatz derselben Ziffer in verschiedenen Sitzungen.

Dokumentationsbeispiel: Präparation und Mobilisation der Wundränder im Bereich des harten Gaumens. Bildung eines mucoperiostalen Verschiebelappens zur Deckung des perforierenden Defekts (Größe ca. 1,5 cm). Schichtweiser, spannungsfreier Verschluss mittels resorbierbarem Nahtmaterial. Keine intraoperativen Komplikationen.

GOÄ 2625: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der anatomischen Komplexität des Gaumens und des Mundvorhofs kann der Eingriff im Einzelfall deutlich erschwert sein. Ein Überschreiten des 2,3-fachen Regelsatzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei entsprechender Begründung möglich. Typische Kriterien für eine Schwellenwertüberschreitung sind:

  • Ausgeprägte narbige Veränderungen nach vorangegangenen Operationsversuchen.
  • Erhöhte Blutungsneigung oder schwierige Blutstillung im stark vaskularisierten Gaumenbereich.
  • Besonders große oder ungünstig gelegene perforierende Defekte, die eine aufwendige Lappenplastik erfordern.
  • Erschwerter operativer Zugang bei eingeschränkter Mundöffnung des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2625 können weitere selbstständige Leistungen anfallen, die nicht unter die Ausschlusskriterien fallen. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit Anästhesieleistungen oder speziellen Untersuchungsmethoden. Bei ambulanter Durchführung ist zudem der OP-Zuschlag nach Nummer 445 mit 1250 Punkten der GOÄ 2625 voll berechnungsfähig.

Ziffer 2625 in der neuen GOÄ

Der Verschluss des weichen oder harten Gaumens sowie der Verschluss von perforierenden Defekten (alte Nr. 2625, 2,3-facher Satz: 167,58 €) wird in der neuen GOÄ nach Lokalisation und Zeitpunkt aufgeteilt:

  • Nummer 8723 „Primärer Verschluss des weichen Gaumens mit Muskelplastik" (342,15 €) — bei primärem Weichgaumenverschluss.
  • Nummer 8724 „Sekundärer Verschluss des weichen Gaumens mit Muskelplastik" (342,15 €) — bei sekundärem Weichgaumenverschluss.
  • Nummer 8725 „Verschluss des harten Gaumens oder von Defekten im Bereich von hartem Gaumen, Nasenboden oder Vestibulum, je Defekt" (329,40 €) — bei hartem Gaumen oder perforierenden Defekten an hartem Gaumen, Nasenboden oder Vestibulum; je zusammenhängendem Defekt.

Die Dokumentation des Lokalisationstyps (weich versus hart) und des Verschlusszeitpunkts (primär versus sekundär) entscheidet über die Ziffer. Alle drei neuen Positionen liegen preislich deutlich über dem alten 2,3-fachen Satz von 167,58 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2625

Die GOÄ-Ziffer 2625 wird für den operativen Verschluss des weichen oder harten Gaumens sowie für den Verschluss perforierender Defekte im Gaumen- oder Vestibulumbereich berechnet. Typische Indikationen sind angeborene Spaltbildungen oder erworbene Defekte nach Voroperationen. Die Leistung deckt dabei jeweils einen dieser operativen Schritte ab.
Nein, die GOÄ-Ziffer 2625 ist für dieselbe operative Sitzung in der Regel nur einmal berechnungsfähig, da die Leistungsbeschreibungen durch ein "oder" verknüpft sind. Werden der harte und der weiche Gaumen jedoch in getrennten, mehrzeitigen Operationen verschlossen, kann die Ziffer jeweils erneut angesetzt werden. Dies ist beispielsweise im Rahmen einer mehrstufigen Lippen-Kiefer-Gaumen-Spaltentherapie üblich.
Neben der GOÄ-Ziffer 2625 dürfen die Ziffern 2620, 2621, 2626 und 2627 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern eine unzulässige Doppelabrechnung von eng verwandten plastischen Eingriffen im Mund- und Kieferbereich. Bei Kombinationen mit anderen chirurgischen Leistungen ist stets auf die Eigenständigkeit der operativen Schritte zu achten.
Zur GOÄ-Ziffer 2625 können bei ambulanter Durchführung die OP-Zuschläge nach den Nummern 440 oder 445 berechnet werden. Der Zuschlag 440 ist für operative Leistungen mit einer punktzahl von 800 bis 1199 Punkten vorgesehen, während der Zuschlag 445 für Leistungen ab 1200 Punkten gilt. Da die GOÄ 2625 mit 1250 Punkten bewertet ist, kommt hier primär der Zuschlag 445 in Betracht.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus erfordert eine patientenindividuelle Begründung, die auf überdurchschnittliche Schwierigkeiten oder einen erhöhten Zeitaufwand hinweist. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, anatomische Besonderheiten bei Spaltbildungen oder starke Blutungsneigungen. Die Dokumentation im OP-Bericht muss diese Erschwernisse detailliert und nachvollziehbar beschreiben.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich