GOÄ 2627: Verschluss des harten & weichen Gaumens

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2627
Verschluss des harten und weichen Gaumens
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 268,11 € 2,3x
Höchstsatz 408,00 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2627: So gelingt die Abrechnung des einzeitigen Verschlusses von hartem und weichem Gaumen fehlerfrei und rechtssicher.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2627

Verschluss des harten und weichen Gaumens

Die GOÄ-Ziffer 2627 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Sie ist mit 2000 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 116,57 € entspricht. Im klinischen Alltag wird diese Ziffer für den einzeitigen Verschluss von Defekten im Bereich des harten und weichen Gaumens herangezogen.

Die Leistung umfasst die gesamte operative Rekonstruktion der anatomischen Strukturen des Gaumens in einer einzigen Sitzung. Hierzu gehören die Präparation der Schleimhautlappen, die Mobilisation des Gewebes sowie der schichtweise plastische Verschluss. Vorbemerkungen des entsprechenden GOÄ-Abschnitts definieren den Rahmen für operative Eingriffe im Mund-Kiefer-Bereich.

GOÄ 2627 in der Praxis: Einzeitiger Verschluss bei Gaumenspalten

Die primäre Indikation für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2627 ist die operative Versorgung von durchgehenden Gaumenspalten (Lippen-Kiefer-Gaumenspalten). Voraussetzung für die Anwendung dieser Ziffer ist zwingend, dass sowohl der harte als auch der weiche Gaumen in einer gemeinsamen Operation verschlossen werden. Dies stellt hohe Anforderungen an die chirurgische Technik und das Timing des Eingriffs dar.

Wird die Operation hingegen zweizeitig durchgeführt, also der harte und der weiche Gaumen in getrennten Sitzungen verschlossen, darf die GOÄ 2627 nicht herangezogen werden. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung der Teilschritte über die Ziffer 2625 für den jeweiligen Teilverschluss. Die genaue Differenzierung ist für eine rechtssichere Abrechnung essenziell.

Achtung: Eine zweizeitige Durchführung darf niemals unter der Ziffer 2627 abgerechnet werden, da diese explizit den kombinierten, einzeitigen Verschluss beider Gaumenanteile voraussetzt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2627

Fallbeispiel 1: Einzeitiger Verschluss einer Gaumenspalte

Ein Kleinkind mit einer angeborenen, durchgehenden Gaumenspalte wird im Alter von 12 Monaten operiert. Der Operateur verschließt in einer Sitzung sowohl den harten als auch den weichen Gaumen mittels Verschiebelappenplastik. Da der Eingriff einzeitig erfolgt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2627 vollumfänglich gerechtfertigt.

Fallbeispiel 2: Posttraumatischer Defektverschluss

Nach einem schweren Trauma liegt ein kombinierter Defekt des harten und weichen Gaumens bei einem erwachsenen Patienten vor. Die chirurgische Rekonstruktion erfolgt einzeitig durch Mobilisation lokaler Schleimhautlappen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2627 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 3: Erschwerter Verschluss bei ausgeprägter Spaltbreite

Bei einer besonders breiten Gaumenspalte gestaltet sich die Mobilisation der Gewebelappen extrem schwierig und zeitaufwendig. Der einzeitige Verschluss gelingt unter hohem operativem Aufwand. Der Arzt rechnet die GOÄ 2627 mit einem erhöhten Steigerungssatz (3,5-fach) ab und begründet dies detailliert mit der extremen anatomischen Schwierigkeit.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2627: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen plastischen Ziffern des Mundraums. Die GOÄ-Ziffer 2627 unterliegt strengen Ausschlusskriterien. Sie darf nicht neben den Ziffern 2621 (Verschluss einer Kieferkammspalte), 2622 (Verschluss einer Lippenspalte) sowie den Teilverschlüssen nach 2625 und 2626 abgerechnet werden.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob tatsächlich ein einzeitiges Vorgehen vorlag. Wird in den OP-Berichten ersichtlich, dass der harte und der weiche Gaumen an unterschiedlichen Tagen operiert wurden, wird die Ziffer 2627 konsequent gestrichen. In diesem Fall müssen die Einzelschritte korrekt deklariert werden.

Tipp: Bei der zeitgleichen Versorgung einer Lippenspalte und einer Gaumenspalte ist genau auf die Trennung der operativen Zugänge und die Einhaltung der Abrechnungsausschlüsse zu achten.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 2627: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die anatomischen Verhältnisse vor dem Eingriff exakt beschreiben. Insbesondere die Ausdehnung des Defekts auf den harten und den weichen Gaumen muss zweifelsfrei dokumentiert sein.

Zudem müssen die einzelnen operativen Schritte wie die Inzision, die Lappenpräparation, die Mobilisation der Muskel- und Schleimhautschichten sowie die Nahttechnik detailliert festgehalten werden. Bei der Verwendung von Steigerungssätzen über dem Regelsatz müssen die spezifischen Erschwernisse (z. B. starke Blutung, extreme Gewebespannung) direkt im Bericht vermerkt sein.

Dokumentation: "Einzeitiger Verschluss der kombinierten Gaumenspalte. Präparation von Mukoperiostlappen am harten Gaumen, Mobilisation der Gaumensegelmuskulatur am weichen Gaumen. Schichtweiser Verschluss mittels resorbierbarem Nahtmaterial ohne übermäßige Gewebespannung."

GOÄ 2627: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 2627 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 2,3 (268,11 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (408,00 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine außergewöhnlich breite Spaltbildung, ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder eine erhöhte Blutungsneigung. Auch eine extreme Gewebespannung, die aufwendige Entlastungsschnitte erfordert, rechtfertigt die Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach GOÄ 2627 können Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen anfallen. Ambulante Operationen ermöglichen zudem den Ansatz von OP-Zuschlägen wie der GOÄ 440 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen) oder GOÄ 445 (Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops). Diese Zuschläge sichern eine angemessene Vergütung des zusätzlichen apparativen Aufwands.

Ziffer 2627 in der neuen GOÄ

Der einzeitige Verschluss des harten und weichen Gaumens (alte Nr. 2627, 2,3-facher Satz: 268,11 €) wird in der neuen GOÄ in zwei Positionen aufgeteilt, die je nach Verschlusszeitpunkt kombiniert werden:

  • Primärer einzeitiger Gaumenverschluss: Nummer 8723 „Primärer Verschluss des weichen Gaumens mit Muskelplastik" (342,15 €) und Nummer 8725 „Verschluss des harten Gaumens oder von Defekten im Bereich von hartem Gaumen, Nasenboden oder Vestibulum, je Defekt" (329,40 €).
  • Sekundärer einzeitiger Gaumenverschluss: Nummer 8724 „Sekundärer Verschluss des weichen Gaumens mit Muskelplastik" (342,15 €) und Nummer 8725 (329,40 €).

Die früher einheitliche Komplexziffer für beide Gaumenanteile wird damit in getrennte Weich- und Hartgaumenpositionen aufgeteilt. Der Verschlusszeitpunkt (primär oder sekundär) muss dokumentiert werden; die Preisspanne liegt bei 671,55 € (8723+8725) oder 671,55 € (8724+8725) — deutlich über dem alten 2,3-fachen Satz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2627

Mit der GOÄ-Ziffer 2627 wird der einzeitige operative Verschluss des harten und weichen Gaumens abgerechnet. Diese Leistung kommt typischerweise bei der chirurgischen Versorgung von angeborenen Gaumenspalten zum Einsatz. Sie umfasst die gesamte Rekonstruktion beider Gaumenabschnitte in einer einzigen Sitzung.
Die GOÄ 2627 darf nicht abgerechnet werden, wenn der Verschluss des harten und des weichen Gaumens in getrennten, zweizeitigen Operationen erfolgt. In solchen Fällen müssen stattdessen die entsprechenden Teilziffern wie die GOÄ 2625 herangezogen werden. Zudem ist die Ziffer neben den Nummern 2621, 2622 und 2626 ausgeschlossen.
Neben der GOÄ 2627 können bei ambulanter Durchführung die OP-Zuschläge nach den Nummern 440 oder 445 berechnet werden. Der Zuschlag 440 deckt den allgemeinen ambulanten OP-Aufwand ab, während die 445 für den Einsatz eines Operationsmikroskops herangezogen wird. Beide Zuschläge sind nur einmal je Sitzung berechnungsfähig.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer 2627 beträgt 268,11 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 116,57 €, während bei maximaler Steigerung auf den 3,5-fachen Satz bis zu 408,00 € liquidiert werden können. Eine Überschreitung des Schwellenwertes erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Im OP-Bericht muss die Beteiligung sowohl des harten als auch des weichen Gaumens am Defekt eindeutig dokumentiert sein. Zudem müssen die einzeitige Durchführung des Eingriffs sowie die angewandten plastischen Techniken detailliert beschrieben werden. Besondere Erschwernisse für eine eventuelle Steigerung des Gebührensatzes müssen ebenfalls explizit im Bericht aufgeführt werden.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich