Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2627: So gelingt die Abrechnung des einzeitigen Verschlusses von hartem und weichem Gaumen fehlerfrei und rechtssicher.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2627
Verschluss des harten und weichen Gaumens
Die GOÄ-Ziffer 2627 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Sie ist mit 2000 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 116,57 € entspricht. Im klinischen Alltag wird diese Ziffer für den einzeitigen Verschluss von Defekten im Bereich des harten und weichen Gaumens herangezogen.
Die Leistung umfasst die gesamte operative Rekonstruktion der anatomischen Strukturen des Gaumens in einer einzigen Sitzung. Hierzu gehören die Präparation der Schleimhautlappen, die Mobilisation des Gewebes sowie der schichtweise plastische Verschluss. Vorbemerkungen des entsprechenden GOÄ-Abschnitts definieren den Rahmen für operative Eingriffe im Mund-Kiefer-Bereich.
GOÄ 2627 in der Praxis: Einzeitiger Verschluss bei Gaumenspalten
Die primäre Indikation für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2627 ist die operative Versorgung von durchgehenden Gaumenspalten (Lippen-Kiefer-Gaumenspalten). Voraussetzung für die Anwendung dieser Ziffer ist zwingend, dass sowohl der harte als auch der weiche Gaumen in einer gemeinsamen Operation verschlossen werden. Dies stellt hohe Anforderungen an die chirurgische Technik und das Timing des Eingriffs dar.
Wird die Operation hingegen zweizeitig durchgeführt, also der harte und der weiche Gaumen in getrennten Sitzungen verschlossen, darf die GOÄ 2627 nicht herangezogen werden. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung der Teilschritte über die Ziffer 2625 für den jeweiligen Teilverschluss. Die genaue Differenzierung ist für eine rechtssichere Abrechnung essenziell.
Achtung: Eine zweizeitige Durchführung darf niemals unter der Ziffer 2627 abgerechnet werden, da diese explizit den kombinierten, einzeitigen Verschluss beider Gaumenanteile voraussetzt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2627
Fallbeispiel 1: Einzeitiger Verschluss einer Gaumenspalte
Ein Kleinkind mit einer angeborenen, durchgehenden Gaumenspalte wird im Alter von 12 Monaten operiert. Der Operateur verschließt in einer Sitzung sowohl den harten als auch den weichen Gaumen mittels Verschiebelappenplastik. Da der Eingriff einzeitig erfolgt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2627 vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 2: Posttraumatischer Defektverschluss
Nach einem schweren Trauma liegt ein kombinierter Defekt des harten und weichen Gaumens bei einem erwachsenen Patienten vor. Die chirurgische Rekonstruktion erfolgt einzeitig durch Mobilisation lokaler Schleimhautlappen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2627 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 3: Erschwerter Verschluss bei ausgeprägter Spaltbreite
Bei einer besonders breiten Gaumenspalte gestaltet sich die Mobilisation der Gewebelappen extrem schwierig und zeitaufwendig. Der einzeitige Verschluss gelingt unter hohem operativem Aufwand. Der Arzt rechnet die GOÄ 2627 mit einem erhöhten Steigerungssatz (3,5-fach) ab und begründet dies detailliert mit der extremen anatomischen Schwierigkeit.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2627: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen plastischen Ziffern des Mundraums. Die GOÄ-Ziffer 2627 unterliegt strengen Ausschlusskriterien. Sie darf nicht neben den Ziffern 2621 (Verschluss einer Kieferkammspalte), 2622 (Verschluss einer Lippenspalte) sowie den Teilverschlüssen nach 2625 und 2626 abgerechnet werden.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob tatsächlich ein einzeitiges Vorgehen vorlag. Wird in den OP-Berichten ersichtlich, dass der harte und der weiche Gaumen an unterschiedlichen Tagen operiert wurden, wird die Ziffer 2627 konsequent gestrichen. In diesem Fall müssen die Einzelschritte korrekt deklariert werden.
Tipp: Bei der zeitgleichen Versorgung einer Lippenspalte und einer Gaumenspalte ist genau auf die Trennung der operativen Zugänge und die Einhaltung der Abrechnungsausschlüsse zu achten.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 2627: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die anatomischen Verhältnisse vor dem Eingriff exakt beschreiben. Insbesondere die Ausdehnung des Defekts auf den harten und den weichen Gaumen muss zweifelsfrei dokumentiert sein.
Zudem müssen die einzelnen operativen Schritte wie die Inzision, die Lappenpräparation, die Mobilisation der Muskel- und Schleimhautschichten sowie die Nahttechnik detailliert festgehalten werden. Bei der Verwendung von Steigerungssätzen über dem Regelsatz müssen die spezifischen Erschwernisse (z. B. starke Blutung, extreme Gewebespannung) direkt im Bericht vermerkt sein.
Dokumentation: "Einzeitiger Verschluss der kombinierten Gaumenspalte. Präparation von Mukoperiostlappen am harten Gaumen, Mobilisation der Gaumensegelmuskulatur am weichen Gaumen. Schichtweiser Verschluss mittels resorbierbarem Nahtmaterial ohne übermäßige Gewebespannung."
GOÄ 2627: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 2627 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 2,3 (268,11 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (408,00 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine außergewöhnlich breite Spaltbildung, ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder eine erhöhte Blutungsneigung. Auch eine extreme Gewebespannung, die aufwendige Entlastungsschnitte erfordert, rechtfertigt die Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Hauptleistung nach GOÄ 2627 können Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen anfallen. Ambulante Operationen ermöglichen zudem den Ansatz von OP-Zuschlägen wie der GOÄ 440 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen) oder GOÄ 445 (Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops). Diese Zuschläge sichern eine angemessene Vergütung des zusätzlichen apparativen Aufwands.
Ziffer 2627 in der neuen GOÄ
Der einzeitige Verschluss des harten und weichen Gaumens (alte Nr. 2627, 2,3-facher Satz: 268,11 €) wird in der neuen GOÄ in zwei Positionen aufgeteilt, die je nach Verschlusszeitpunkt kombiniert werden:
- Primärer einzeitiger Gaumenverschluss: Nummer 8723 „Primärer Verschluss des weichen Gaumens mit Muskelplastik" (342,15 €) und Nummer 8725 „Verschluss des harten Gaumens oder von Defekten im Bereich von hartem Gaumen, Nasenboden oder Vestibulum, je Defekt" (329,40 €).
- Sekundärer einzeitiger Gaumenverschluss: Nummer 8724 „Sekundärer Verschluss des weichen Gaumens mit Muskelplastik" (342,15 €) und Nummer 8725 (329,40 €).
Die früher einheitliche Komplexziffer für beide Gaumenanteile wird damit in getrennte Weich- und Hartgaumenpositionen aufgeteilt. Der Verschlusszeitpunkt (primär oder sekundär) muss dokumentiert werden; die Preisspanne liegt bei 671,55 € (8723+8725) oder 671,55 € (8724+8725) — deutlich über dem alten 2,3-fachen Satz.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2627
Was hat nicht gestimmt?