Die Implantation eines Vena-cava-Filters nach GOÄ 2898 erfordert präzise Dokumentation. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Beispielen und Steigerungssätzen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2898
Unterbrechung der Vena cava caudalis durch Filterimplantation – 1500 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2898 beschreibt die Unterbrechung der Vena cava caudalis (in der modernen medizinischen Nomenklatur als Vena cava inferior bezeichnet) mittels Implantation eines mechanischen Filters. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Venenchirurgie angesiedelt. Die Bewertung mit 1500 Punkten reflektiert den hohen technischen und zeitlichen Aufwand des Eingriffs.
Die Maßnahme umfasst den endovaskulären Zugang, das Vorschieben des Applikationssystems unter radiologischer Kontrolle sowie die präzise Freisetzung des Vena-cava-Filters. Ziel des Eingriffs ist es, das Abschwemmen von Thromben aus den tiefen Bein- und Beckenvenen in die Lungenstrombahn effektiv zu verhindern. Die Ziffer deckt den operativen Kernprozess der Filterplatzierung vollständig ab.
GOÄ 2898 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Implantation eines Vena-cava-Filters stellt eine interventionelle Maßnahme dar, die in der klinischen Praxis strengen Indikationskriterien unterliegt. Typischerweise wird dieser Eingriff bei Patienten mit einer nachgewiesenen tiefen Venenthrombose (TVT) durchgeführt, bei denen eine absolute Kontraindikation für eine medikamentöse Antikoagulation besteht. Auch bei rezidivierenden Lungenembolien trotz therapeutischer Antikoagulation ist die Indikation gegeben.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die präoperative Prophylaxe bei Hochrisikopatienten, die sich einem größeren chirurgischen Eingriff unterziehen müssen. Die Abrechnung der GOÄ 2898 setzt voraus, dass der Filter erfolgreich und leitliniengerecht in der Vena cava inferior positioniert wurde. Der Eingriff erfolgt meist über einen transfemoralen oder transjugulären Zugangsweg unter Durchleuchtungskontrolle.
Tipp: Achten Sie darauf, dass der gewählte Zugangsweg (z. B. Venenpunktion) und die radiologische Steuerung separat codiert werden, da diese nicht im Leistungsumfang der Ziffer 2898 enthalten sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2898
Fallbeispiel 1: Kontraindikation für Antikoagulation
Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten, frischen Becken-Bein-Venenthrombose vor. Aufgrund einer zeitgleich bestehenden, akuten gastrointestinalen Blutung ist eine therapeutische Antikoagulation streng kontraindiziert. Zur Vermeidung einer fulminanten Lungenembolie erfolgt die Implantation eines temporären Vena-cava-Filters über die rechte Vena jugularis interna.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2898 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich werden die radiologische Durchleuchtung sowie die Lokalanästhesie und der venöse Zugang gesondert in Rechnung gestellt.
Fallbeispiel 2: Rezidivierende Lungenembolie unter Therapie
Bei einer Patientin tritt trotz suffizient eingestellter therapeutischer Antikoagulation eine erneute, hämodynamisch relevante Lungenembolie auf. Diagnostisch zeigt sich ein flottierender Thrombus in der Vena iliaca communis. Es erfolgt die dringliche endovaskuläre Einbringung eines permanenten Vena-cava-Filters.
Aufgrund anatomischer Varianten der Hohlvene gestaltet sich das Vorschieben des Kathetersystems als überdurchschnittlich schwierig. Die GOÄ 2898 wird daher mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,0 abgerechnet, was im OP-Bericht detailliert begründet wird.
Fallbeispiel 3: Präoperative Filterimplantation bei Hochrisikopatienten
Ein Patient mit bekannter, chronisch-rezidivierender Thromboseneigung muss sich einer dringenden orthopädischen Operation unterziehen. Da die Antikoagulation perioperativ pausiert werden muss, wird präoperativ ein retrievabler Vena-cava-Filter implantiert. Nach erfolgreicher Operation und Wiederaufnahme der Antikoagulation wird der Filter in einer zweiten Sitzung wieder entfernt.
Die Implantation wird über die GOÄ-Ziffer 2898 abgerechnet. Die spätere Explantation des Filters stellt eine eigene operative Leistung dar, die entsprechend separat zu liquidieren ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2898: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2898 ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die demselben Ziel dienen. Insbesondere der Ausschluss der GOÄ-Ziffer 2899 muss zwingend beachtet werden. Die Ziffer 2899 beschreibt die operative Unterbrechung der Vena cava durch Naht, Ligatur oder Clip und darf niemals zeitgleich für denselben Eingriff berechnet werden.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen vermehrt, ob neben der Filterimplantation unzulässigerweise operative Ziffern für die offene Gefäßdarstellung abgerechnet wurden, wenn der Eingriff rein endovaskulär erfolgte.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die unvollständige Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit. Wenn die Indikation (wie eine Kontraindikation zur Antikoagulation) nicht klar aus den Krankenunterlagen hervorgeht, droht eine Honorarkürzung oder Regressforderung. Auch die doppelte Abrechnung von standardmäßigen Verbrauchsmaterialien, die bereits mit der Gebühr abgegolten sind, führt regelmäßig zu Beanstandungen.
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Dokumentation der GOÄ 2898: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung der GOÄ 2898. Im Operationsbericht müssen der gewählte Zugangsweg, die genaue anatomische Positionierung des Filters (üblicherweise infrarenal) sowie die erfolgreiche Entfaltung explizit beschrieben werden. Auch die Indikationsstellung muss zweifelsfrei dokumentiert sein.
Darüber hinaus sollten alle verwendeten Materialien, insbesondere der Filtertyp und das Applikationsbesteck, mit Chargennummern erfasst werden. Falls Komplikationen oder anatomische Besonderheiten auftreten, sind diese im Bericht detailliert darzustellen, um eine spätere Faktorerhöhung plausibel zu begründen.
Dokumentationsbeispiel:
Steriles Abdecken und Lokalanästhesie der rechten Leiste. Punktion der Vena femoralis communis dextra unter Ultraschallkontrolle. Einführen der Schleuse und Vorschieben des Applikationskatheters. Kontrastmitteldarstellung der Vena cava inferior zur Lokalisation der Nierenvenenabgänge. Erfolgreiche, symmetrische Freisetzung des Vena-cava-Filters infrarenal. Radiologische Dokumentation der korrekten Lage. Keine unmittelbaren Komplikationen.
GOÄ 2898: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der GOÄ 2898 sind erhebliche anatomische Varianten der Vena cava, wie etwa eine Duplikatur oder ein linksseitiger Verlauf. Auch ausgeprägte Verkalkungen oder Thrombenmassen im Zugangsweg, die das Vorschieben des Katheters erschweren, rechtfertigen einen höheren Faktor.
Ein weiteres Kriterium ist eine deutlich verlängerte Operationszeit durch intraoperative Lagekorrekturen des Filters. Die Begründung auf der Rechnung muss für den medizinischen Laien der privaten Krankenversicherung verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 2898 wird selten als Einzelleistung erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Ultraschalluntersuchung der Gefäße (z. B. nach GOÄ 410) zur präoperativen Planung und postoperativen Kontrolle. Auch radiologische Leistungen wie die intraoperative Durchleuchtung (GOÄ 5295) oder eine Cavographie (GOÄ 5315) sind neben der operativen Ziffer berechnungsfähig.
Zudem können die Anästhesieleistungen sowie die postoperative Überwachung gesondert liquidiert werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass allgemeine OP-Zuschläge den Bestimmungen der GOÄ entsprechend korrekt zugeordnet und nicht unzulässig kumuliert werden.
Ziffer 2898 in der neuen GOÄ
Ziffer 2898 (Unterbrechung der Vena cava caudalis durch Filterimplantation, heute 201,09 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ auf folgende Nummern umgeschlüsselt:
- 13290 „Perkutane Implantation oder Explantation eines Cavafilters, einschließlich Angiographie“ (1.426,80 €)
- 9800 „Unterbrechung der V. cava caudalis durch Filterimplantation, einschließlich röntgenologische Lagekontrolle des Implantates, ggf. einschließlich Phlebographie“ (582,07 €)
Die Alt-GOÄ enthielt mit Nr.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2898
Was hat nicht gestimmt?