Die operative Eröffnung von Lungenabszessen oder Kavernen nach GOÄ-Ziffer 3002 birgt Abrechnungsklippen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3002
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 3002 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XII (Thoraxchirurgie) wie folgt:
GOÄ 3002: Operative Kavernen- oder Lungenabszesseröffnung – 4800 Punkte
Diese hochspezialisierte thoraxchirurgische Leistung umfasst die operative Eröffnung von krankhaften Hohlräumen im Lungengewebe. Typischerweise handelt es sich dabei um Kavernen, die nach der Einschmelzung von Tuberkuloseherden verbleiben, oder um akute bzw. chronische Lungenabszesse. Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, das Auffinden und Eröffnen des Hohlraums sowie die Sanierung des betroffenen Gewebebezirks.
Aus den Abrechnungsbestimmungen geht hervor, dass mit dieser Ziffer bereits weitreichende Teilschritte abgegolten sind. Insbesondere die plastische Versorgung mit örtlichem Material (wie Verschiebeplastiken) und eine eventuell notwendige Rippenresektion zur Darstellung des Operationsfeldes dürfen nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
GOÄ 3002 in der Praxis: Indikation und chirurgische Relevanz
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3002 setzt eine klare klinische Indikation voraus. Typische Szenarien umfassen therapierefraktäre Lungenabszesse, die sich einer interventionellen Drainage entziehen, oder persistierende, infizierte Kavernen nach einer Tuberkulose-Erkrankung. Der Eingriff erfordert in der Regel eine Thorakotomie, um einen sicheren Zugang zum betroffenen Lungenlappen zu gewährleisten.
Da es sich um einen invasiven Eingriff handelt, steht die vollständige Sanierung des Infektherdes im Vordergrund. Der Chirurg muss das nekrotische Gewebe entfernen und den Hohlraum drainieren. Die Abgrenzung zu rein interventionellen, CT-gesteuerten Drainagen ist essenziell, da letztere unter andere Abschnitte der GOÄ fallen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Abgrenzung zwischen einer offenen chirurgischen Sanierung nach Ziffer 3002 und einer rein perkutanen Drainage (z. B. nach Ziffer 3175) in der Dokumentation glasklar hervorgeht, um Erstattungskonflikte zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3002
Fallbeispiel 1: Operative Sanierung eines chronischen Lungenabszesses
Ein Patient stellt sich mit einem persistierenden, antibiotikaresistenten Lungenabszess im rechten Unterlappen vor. Es erfolgt die offene Thorakotomie mit Rippenresektion zur Darstellung und anschließender Eröffnung sowie Ausräumung des Abszesses. Die Wundhöhle wird mittels lokaler Verschiebeplastik versorgt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3002 zum Regelsatz (2,3-fach), wobei die Rippenresektion und die Plastik als abgegolten gelten.
Fallbeispiel 2: Sanierung einer posttuberkulösen Kaverne bei kompliziertem Verlauf
Bei einer Patientin mit einer infizierten Kaverne nach ausgeheilter Tuberkulose zeigt sich intraoperativ eine massive Verwachsung der Pleura. Die operative Eröffnung gestaltet sich aufgrund der anatomischen Verhältnisse äußerst schwierig und zeitaufwendig. Neben der GOÄ 3002 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt, der mit dem extremen Präparationsaufwand begründet wird.
Fallbeispiel 3: Rezidivierender Abszess mit Empyem
Ein Patient leidet an einem rezidivierenden Lungenabszess mit begleitendem Pleuraempyem. Der Chirurg führt die offene Abszesseröffnung durch und nimmt gleichzeitig eine ausgedehnte Pleurektomie vor. In diesem Fall kann die GOÄ 3002 für die Abszesseröffnung angesetzt werden, während die Pleurektomie als eigenständige Leistung zusätzlich codiert wird, sofern sie über das reine Zugangsgebiet hinausgeht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3002: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3002 ist die zusätzliche Berechnung von Teilschritten, die bereits im Leistungsumfang enthalten sind. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Rechnungen akribisch auf eine unzulässige Doppelabrechnung von Rippenresektionen (z. B. nach Ziffer 2650), wenn diese lediglich dem operativen Zugang dienten. Solche Hilfseingriffe sind mit der Gebühr für die Hauptleistung abgegolten.
Ebenso führt die gesonderte Ansetzung von lokalen Gewebeverschiebungen oder Verschiebeplastiken im selben Operationsgebiet regelmäßig zu Beanstandungen. Die GOÄ-Ziffer 3002 schließt diese plastische Versorgung explizit ein. Nur wenn in einer anderen anatomischen Region eine eigenständige plastische Rekonstruktion stattfindet, ist eine separate Ziffer gerechtfertigt.
Achtung: Die bloße Einlage einer Drainage ohne offene chirurgische Eröffnung der Kaverne rechtfertigt nicht den Ansatz der Ziffer 3002. Prüfstellen fordern bei Verdacht den Operationsbericht an, um die tatsächliche Eröffnung des Hohlraums zu verifizieren.
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Dokumentation der GOÄ 3002: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den chirurgischen Zugangsweg, die Identifikation der Kaverne oder des Abszesses sowie die explizite Eröffnung detailliert beschreiben. Auch die Inspektion der Hohlraumwand und die Art der Gewebeabtragung müssen dokumentiert werden.
Falls zusätzliche Erschwernisse vorliegen, die eine Erhöhung des Steigerungsfaktors rechtfertigen, müssen diese direkt im Bericht verankert sein. Allgemeine Floskeln wie "schwierige Präparation" reichen nicht aus; es müssen konkrete anatomische Hindernisse wie "ausgeprägte, derbe pleurale Verwachsungen" beschrieben werden.
Dokumentationsbeispiel: "... Nach anterolateraler Thorakotomie und partieller Resektion der 5. Rippe zur Darstellung zeigt sich die infizierte Kaverne im Segment 3. Stumpfe und scharfe Präparation der derben pleuralen Adhäsionen. Vollständige operative Eröffnung der Kaverne, Absaugen von ca. 50 ml putridem Sekret, anschließende Nekrosektomie und Spülung. Plastische Deckung der Eröffnungsstelle mittels lokaler Verschiebeplastik ..."
GOÄ 3002: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Komplexität thoraxchirurgischer Eingriffe kann der Regelsatz von 2,3 der GOÄ 3002 oft überschritten werden. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist gerechtfertigt, wenn der Eingriff durch besondere Umstände erheblich erschwert war. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand durch Voroperationen, ausgeprägte Entzündungsreaktionen im umliegenden Gewebe oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3002 können weitere selbstständige Leistungen anfallen, die nicht Teil des Zielleistungsprinzips sind. Hierzu gehören beispielsweise die Bronchoskopie (Ziffer 683) zur präoperativen Lokalisation oder die postoperative Anlage einer Thoraxdrainage (Ziffer 3175), sofern diese als eigenständige Maßnahme indiziert ist. Auch histologische Untersuchungen des entnommenen Materials durch den Pathologen werden separat erfasst.
Ziffer 3002 in der neuen GOÄ
Ziffer 3002 (Operative Kavernen- oder Lungenabszesseröffnung) hat im Entwurf der neuen GOÄ keine eigenständige Nachfolgeziffer erhalten. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 643,49 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3002
Was hat nicht gestimmt?