GOÄ-Ziffer 3206 für die Enterostomie korrekt abrechnen: Alles zu Punktwerten, Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und rechtssicherer Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3206
Enterostomie – auch einschließlich Katheterfistelung (Kolostomie, Transversumfistel) –
Die GOÄ-Ziffer 3206 beschreibt die operative Anlage eines künstlichen Darmausgangs, fachsprachlich als Enterostoma bezeichnet. Diese chirurgische Leistung umfasst die Ausleitung eines Darmabschnitts durch die Bauchwand zur künstlichen Stuhlableitung. Die Ziffer schließt explizit auch die Katheterfistelung ein, bei der ein Katheter zur Ableitung in den Darm eingebracht wird.
In der Leistungsbeschreibung sind beispielhaft die Kolostomie und die Transversumfistel genannt. Die Ziffer deckt somit sowohl temporäre als auch permanente Formen der intestinalen Ableitung ab. Die chirurgische Präparation, die Mobilisation des betroffenen Darmabschnitts sowie die fortlaufende Fixation an der Bauchwand sind integrale Bestandteile dieser Leistung.
GOÄ 3206 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3206 setzt eine klare medizinische Indikation für die Anlage eines künstlichen Darmausgangs voraus. Typische klinische Szenarien umfassen fortgeschrittene kolorektale Karzinome, schwere Fälle von Divertikulitis mit Perforation oder entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn. Auch bei einem akuten Ileus oder schweren abdominellen Traumata ist die Anlage eines Enterostomas häufig unumgänglich.
Klinisch wird zwischen verschiedenen Stoma-Arten differenziert, die je nach betroffenem Darmabschnitt variieren. Hierzu gehören das Ileostoma (Dünndarmausleitung), das Coecostoma (Blinddarmausleitung), das Kolostoma (Ausleitung des Colon sigmoideum) und das Transversostoma (Ausleitung des Colon transversum). Die GOÄ-Ziffer 3206 findet bei all diesen chirurgischen Ausleitungen Anwendung, sofern keine spezifischeren Ausschlüsse greifen.
Tipp: Bei der Wahl der passenden Ziffer für die Stomaanlage sollte stets die anatomische Lokalisation und die OP-Dokumentation abgeglichen werden, um Abgrenzungsschwierigkeiten mit der GOÄ 3207 zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3206
Fallbeispiel 1: Anlage eines Transversostomas bei stenosierendem Rektumkarzinom
Ein Patient stellt sich mit einem stenosierenden Rektumkarzinom vor, das einen drohenden Passageverlust verursacht. Zur Entlastung wird ein doppelläufiges Transversostoma im rechten Oberbauch angelegt. Der Eingriff erfolgt offen-chirurgisch durch eine Mini-Laparotomie. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3206 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine intraoperativen Komplikationen auftraten.
Fallbeispiel 2: Entlastendes Ileostoma bei perforierter Sigmadivertikulitis
Bei einer Patientin mit gedeckt perforierter Sigmadivertikulitis wird eine Kontinuitätsresektion durchgeführt. Zum Schutz der tiefen Anastomose erfolgt die Anlage eines protektiven Ileostomas. Da die Anlage des Dünndarmstomas im Rahmen desselben Eingriffs, aber an einer separaten Lokalisation erfolgt, ist die GOÄ-Ziffer 3206 anwendbar. Eine Abrechnung der GOÄ 3170 für denselben operativ angelegten Ausgang ist jedoch ausgeschlossen.
Fallbeispiel 3: Coecostomie als Entlastungsfistel bei distalem mechanischem Ileus
Aufgrund eines inoperablen Tumorleidens im kleinen Becken kommt es zu einem mechanischen Dickdarmileus. Zur palliativen Druckentlastung wird eine Katheterfistelung des Coecums (Coecostomie) durchgeführt. Dieser minimal-invasive, aber chirurgisch anspruchsvolle Eingriff wird über die GOÄ-Ziffer 3206 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3206: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3206 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen chirurgischen Ziffern. Die Leistungslegende schließt die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3170 (Ileostomie) für die Herstellung desselben operativ angelegten Ausgangs explizit aus. Auch die Ziffern 3183 und 3207 dürfen nicht am selben Behandlungstag für dieselbe Zielsetzung berechnet werden.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob eine Doppelabrechnung von Teilschritten vorliegt. Die Eröffnung des Abdomens, die Mobilisation des Darmes sowie die Hautnaht zur Fixierung des Stomas sind mit der Gebühr für die GOÄ 3206 abgegolten. Diese Teilschritte dürfen nicht als eigenständige Leistungen deklariert werden.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 3206 und der GOÄ 3207 für denselben künstlichen Darmausgang führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.
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Dokumentation der GOÄ 3206: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Indikation, der genaue anatomische Zugangsweg und die Art des angelegten Stomas detailliert beschrieben werden. Auch die verwendeten Nahtmaterialien und die postoperative Vitalitätsprüfung des Darmschenkels sollten dokumentiert sein.
Besonders bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors ist eine detaillierte Begründung im OP-Bericht unerlässlich. Erschwerende Faktoren wie ausgeprägte Adhäsionen, eine extreme Adipositas des Patienten oder anatomische Varianten müssen explizit im Freitext erwähnt werden.
Dokumentation: "...Nach medianer Unterbauchlaparotomie zeigt sich ein stenosierender Tumor. Es erfolgt die Mobilisation des Colon transversum. Anlage eines doppelläufigen Transversostomas im rechten Oberbauch mittels fortlaufender seromuskulärer Fixation an der Faszie und der Haut. Gute Durchblutung des Stomas nach Fertigstellung..."
GOÄ 3206: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei überdurchschnittlich schwierigen Operationsbedingungen kann die GOÄ-Ziffer 3206 über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind massive Verwachsungen nach Voroperationen, eine ausgeprägte Adipositas permagna, die die Mobilisation des Mesenteriums erschwert, oder das Vorliegen einer schweren Peritonitis.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 3206 wird häufig in Kombination mit Resektionsverfahren am Darm abgerechnet. Zulässig ist beispielsweise die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3180 (Darmresektion) oder der GOÄ-Ziffer 3188 (Rektumresektion), sofern die Stomaanlage als eigenständiger, zusätzlicher Operationsschritt indiziert ist. Narkoseleistungen nach Abschnitt J sowie postoperative Überwachungsleistungen sind ebenfalls separat berechenbar.
Ziffer 3206 in der neuen GOÄ
Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3206 (Enterostomie – auch einschließlich Katheterfistelung (Kolostomie, Transversumfistel) –) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 301,64 €):
- 10700 „Anlage eines endständigen oder doppelläufigen Enterostomas, als selbständige Leistung, …" (389,82 €) — bei selbständige Leistung
- 10701 „Anlage eines Enterostomas an Dünn- oder Dickdarm im Rahmen eines anderen Eingriffs, …" (391,06 €) — bei im Rahmen eines anderen Eingriffs ohne Bestandteil der Hauptleistung
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3206
Was hat nicht gestimmt?