Die Bestimmung von Erythrozytenenzymen nach GOÄ-Ziffer 3790 birgt Abrechnungspotenzial. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Steigerungssätzen und Fehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3790
Erythrozytenenzyme (Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase, Pyruvatkinase und ähnliche), je Enzym – 120 Punkte
Die Gebührenordnungsposition GOÄ 3790 beschreibt die quantitative Bestimmung von intraerythrozytären Enzymen im Labor. Diese Enzyme spielen eine entscheidende Rolle im anaeroben Energiestoffwechsel der roten Blutkörperchen. Zu den wichtigsten Vertretern gehören die Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase (G-6-PD) und die Pyruvatkinase (PK).
Die Untersuchung erfolgt in der Regel photometrisch aus einem Hämolysat, das aus EDTA-Blut gewonnen wird. Da die Bestimmung je Enzym berechnet wird, können bei der parallelen Untersuchung mehrerer Enzyme auch mehrere Ansätze der Ziffer 3790 nebeneinander abgerechnet werden.
GOÄ 3790 in der Praxis: Diagnostik bei hämolytischer Anämie
Klinisch ist die Bestimmung von Erythrozytenenzymen vor allem bei der Abklärung einer unklaren hämolytischen Anämie indiziert. Häufig manifestieren sich diese angeborenen Defekte bereits im frühen Kindesalter, beispielsweise durch einen schweren Neugeborenenikterus.
Der G-6-PD-Mangel ist der weltweit häufigste angeborene Enzymdefekt und führt unter oxidativem Stress, wie dem Verzehr von Favabohnen (Favismus) oder bestimmten Medikamenten, zu akuten hämolytischen Krisen. Der Pyruvatkinase-Mangel stellt den zweithäufigsten Defekt dar und äußert sich meist in einer chronischen Hämolyse mit auffallend niedrigen Retikulozytenzahlen.
Tipp: Bei der Abklärung sollte die Diagnostik standardmäßig mit den beiden häufigsten Defekten (G-6-PD und Pyruvatkinase) begonnen werden, da andere Enzymdefekte wie der Hexokinase- oder Triosephosphatisomerase-Mangel extrem selten sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3790
Fallbeispiel 1: Abklärung eines Neugeborenenikterus
Ein Säugling zeigt einen anhaltenden, schweren Ikterus ohne Anhaltspunkte für eine Blutgruppeninkompatibilität. Zum Ausschluss eines G-6-PD-Mangels wird die Aktivität der Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase photometrisch bestimmt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3790 mit dem Regelsatz (1,15-fach), da es sich um ein hochgradig automatisiertes Standardverfahren handelt.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Pyruvatkinasemangel
Ein jugendlicher Patient leidet unter einer chronischen, nicht-sphärozytären hämolytischen Anämie mit inadäquat niedriger Retikulozytenzahl. Es erfolgt die photometrische Bestimmung der Pyruvatkinase-Aktivität im EDTA-Blut. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3790 zum 1,15-fachen Satz.
Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik seltener Enzymopathien
Bei einem Patienten mit schwerer chronischer Hämolyse wurden G-6-PD und Pyruvatkinase bereits als normal befundet. Nun erfolgt die manuelle, hochkomplexe Bestimmung der Hexokinase und der Glukosephosphatisomerase. Da diese Analysen nicht automatisiert sind und aufwendige kinetische Messungen erfordern, wird die GOÄ 3790 zweifach (je Enzym) mit dem gesteigerten Satz (1,3-fach) abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3790: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Spezialanalysen am selben Untersuchungstag. Wird neben der quantitativen Enzymbestimmung eine elektrophoretische Darstellung von Enzymvarianten notwendig, ist hierfür die GOÄ-Ziffer 3785 anzusetzen. Diese darf jedoch nicht unkritisch für dieselbe Fragestellung ohne medizinische Begründung doppelt liquidiert werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die unbegründete Steigerung bei den hochgradig automatisierten Standarduntersuchungen. Die Bestimmung von G-6-PD und Pyruvatkinase rechtfertigt im Regelfall keine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach), da diese Tests vollautomatisch auf modernen Laborstraßen laufen.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3790 setzt eine quantitative Aktivitätsbestimmung voraus. Qualitative Suchtests (Screening-Tests) dürfen nicht unter dieser Ziffer abgerechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 3790: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist die lückenlose Dokumentation der medizinischen Indikation in der Patientenakte unerlässlich. Es muss klar hervorgehen, warum die Untersuchung der Erythrozytenenzyme veranlasst wurde, beispielsweise durch den Verweis auf eine unklare Hämolyse oder familiäre Vorbelastungen.
Im Laborbuch oder der elektronischen Laborakte müssen die Rohdaten der photometrischen Messung sowie das verwendete EDTA-Blut-Hämolysat dokumentiert sein. Bei seltenen Enzymen sollte zudem die methodische Besonderheit (z. B. manuelle Kinetik) vermerkt werden.
Dokumentation: "V. a. angeborene hämolytische Anämie bei unklarem Ikterus. Entnahme von EDTA-Blut, Herstellung des Hämolysats. Photometrische Bestimmung der G-6-PD-Aktivität (GOÄ 3790) und der Pyruvatkinase-Aktivität (GOÄ 3790)."
GOÄ 3790: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Steigerung über den 1,15-fachen Regelhöchstsatz hinaus bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist bei den seltenen Erythrozytenenzymen (wie Triosephosphatisomerase oder Hexokinase) regelhaft begründbar. Diese Bestimmungen erfordern aufwendige, nicht-automatisierte photometrische Messungen mit manuellen Arbeitsschritten und komplexen Temperatur- sowie pH-Optimierungen.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 3790 zusammen mit dem kleinen Blutbild (GOÄ 3550) oder der Retikulozytenzählung (GOÄ 3552) kombiniert, um das Ausmaß der Anämie und der regenerativen Knochenmarksantwort zu beurteilen. Auch die Bestimmung von freiem Hämoglobin oder Haptoglobin zur Bestätigung einer intravasalen Hämolyse ist eine typische und zulässige Kombination.
Ziffer 3790 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3790 (Erythrozytenenzyme (Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase, Pyruvatkinase und ähnliche), je Enzym) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 12928. Titel: Erythrozytenenzym-Defekte, je Enzym z.B. Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase, Pyruvatkinase, Hexokinase, Glutathionreduktase. Der Festpreis liegt bei 18,35 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die Leistung ist je Enzym berechnungsfähig. Abrechnungshinweis: Das/Die untersuchten Enzym(e) ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3790
Was hat nicht gestimmt?