Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3847
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Parietalzellen (PCA) -
Die GOÄ-Ziffer 3847 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie beschreibt die quantitative Bestimmung von Autoantikörpern gegen die Belegzellen des Magens (Parietalzellen) mittels der Methode der indirekten Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbarer quantitativer Verfahren. Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass die Untersuchung über mehr als zwei Titerstufen hinweg durchgeführt wird.
Ein wesentlicher formaler Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung, den untersuchten Parameter auf der Rechnung explizit anzugeben. Ohne diese spezifische Kennzeichnung ist die Liquidation formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.
GOÄ 3847 in der Praxis: Diagnostik der autoimmunen Gastritis
Die Bestimmung von Parietalzell-Antikörpern (PCA) ist ein zentraler Baustein in der Diagnostik der autoimmunen Gastritis (Typ-A-Gastritis). Diese chronisch-entzündliche Erkrankung führt zu einer Atrophie der Magenschleimhaut und in der Folge zu einem Mangel an Intrinsic-Factor. Dies wiederum beeinträchtigt die Vitamin-B12-Aufnahme im terminalen Ileum, was klinisch in einer perniziösen Anämie oder neurologischen Symptomen resultieren kann.
Typische Indikationen für die Veranlassung dieser Laborleistung sind unklare makrozytäre Anämien, chronischer Vitamin-B12-Mangel oder der Verdacht auf eine autoimmune Begleiterkrankung wie Hashimoto-Thyreoiditis. Da PCA bei bis zu 90 Prozent der Patienten mit Typ-A-Gastritis nachweisbar sind, besitzt der Test eine hohe diagnostische Sensitivität.
Abzugrenzen ist diese Untersuchung von der Bestimmung von Antikörpern gegen Intrinsic-Factor, die unter anderen Ziffern des Abschnitts M abgerechnet werden. Die Kombination beider Parameter erhöht jedoch die diagnostische Spezifität erheblich.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3847
Fallbeispiel 1: Abklärung einer makrozytären Anämie
Ein Patient stellt sich mit Abgeschlagenheit und einer im Blutbild nachgewiesenen makrozytären, hyperchromen Anämie vor. Zum Ausschluss einer perniziösen Anämie veranlasst der Arzt die Bestimmung der Parietalzell-Antikörper im Serum. Die quantitative Bestimmung erfolgt mittels indirekter Immunfluoreszenz über mehrere Titerstufen.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3847 zum 1,15-fachen Satz (34,19 €). Auf der Rechnung wird der Parameter als "Parietalzell-Antikörper (PCA)" ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf autoimmune Gastritis bei Hashimoto-Thyreoiditis
Eine Patientin mit bekannter Hashimoto-Thyreoiditis klagt über rezidivierende epigastrische Beschwerden. Aufgrund der häufigen Assoziation von Autoimmunthyreoiditiden mit einer Typ-A-Gastritis wird eine Autoimmundiagnostik des Magens eingeleitet. Die Bestimmung der PCA verläuft positiv.
Neben den Schilddrüsenparametern wird die GOÄ-Ziffer 3847 für den quantitativen PCA-Nachweis liquidiert. Die Dokumentation enthält den konkreten Titerverlauf.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter atrophischer Gastritis
Bei einem Patienten mit gesicherter atrophischer Gastritis soll der immunologische Status überprüft werden. Es erfolgt eine erneute quantitative Titerbestimmung der Antikörper gegen Parietalzellen im Labor.
Auch im Rahmen der Verlaufskontrolle ist die GOÄ-Ziffer 3847 voll ansetzbar, sofern die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3847: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 3847 ist das Übersehen von Abrechnungsausschlüssen. Die Ziffer darf explizit nicht neben der GOÄ-Ziffer 3852 (Antikörper gegen Becherzellen) berechnet werden. Sollten beide Untersuchungen am selben Tag durchgeführt werden, muss eine der beiden Leistungen entfallen oder auf ein anderes Datum verlegt werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist.
Achtung: Die parallele Abrechnung der Ziffern 3847 und 3852 führt bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig zur Streichung einer der beiden Positionen.
Ein weiterer Angriffspunkt für Rechnungskürzungen ist die fehlende Angabe des untersuchten Parameters auf der Liquidation. Die bloße Nennung der Ziffernnummer ohne den Zusatz "Parietalzellen (PCA)" verstößt gegen die Rechnungslegungsvorschriften der GOÄ. Prüfstellen fordern in solchen Fällen häufig eine korrigierte Rechnung an.
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Dokumentation der GOÄ 3847: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Verdacht auf perniziöse Anämie) sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert sein. Bei der quantitativen Immunfluoreszenz ist die Angabe der exakten Titerstufen (z. B. 1:320) zwingend erforderlich.
Zusätzlich sollte das verwendete Testverfahren (z. B. IFT) in den Laborunterlagen hinterlegt sein. Dies erleichtert den Nachweis der erbrachten Leistung im Falle einer stichprobenartigen Überprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung oder private Kostenträger.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf autoimmune Gastritis bei Vit-B12-Mangel. Serum-Entnahme für PCA-Bestimmung. Ergebnis: Parietalzell-Antikörper positiv (Titer 1:640, Methode: IFT).
GOÄ 3847: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3847 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung kommen ein außergewöhnlicher methodischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum) infrage.
Die Begründung muss auf der Rechnung patientenbezogen und für den Laien verständlich formuliert sein. Pauschale Begründungen werden von den Erstattungsstellen meist nicht anerkannt.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 3847 häufig mit anderen labordiagnostischen Parametern kombiniert. Sinnvoll ist die gemeinsame Bestimmung mit der GOÄ-Ziffer 3844 (Antikörper gegen Intrinsic-Factor), um die diagnostische Sicherheit bei Verdacht auf perniziöse Anämie zu maximieren. Auch die Bestimmung von Gastrin (GOÄ-Ziffer 4024) oder Pepsinogen ist eine häufige und erlaubte Kombination.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination von mehreren Antikörpertests darauf, dass keine gegenseitigen Ausschlüsse vorliegen. Die Kombination von PCA (3847) und Intrinsic-Factor-Antikörpern (3844) ist uneingeschränkt zulässig und medizinisch hochgradig sinnvoll.
Ziffer 3847 in der neuen GOÄ
An die Stelle der alten Ziffer 3847 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Parietalzellen (PCA)) treten in der neuen GOÄ 2 spezifische Leistungen (bisher beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €). Welche zutrifft, hängt von Analyt und Methode ab:
- 11192 Gastrale H⁺/K⁺-ATPase (spezifischer Parietalzell-AK), IA Autoantikörpernachweis (23,33 €) – bei: Immunoassay (IA)
- 11160 Parietalzellen (PCA), IFT quantitativ Abklärung atrophische Gastritis (32,08 €) (alle übrigen Fälle)
Die Bandbreite reicht von 23,33 € bis 32,08 € — die Dokumentation des Analyten entscheidet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3847
Was hat nicht gestimmt?