GOÄ 3847: Parietalzell-Antikörper korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3847
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Parietalzellen (PCA)
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3847

Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Parietalzellen (PCA) -

Die GOÄ-Ziffer 3847 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie beschreibt die quantitative Bestimmung von Autoantikörpern gegen die Belegzellen des Magens (Parietalzellen) mittels der Methode der indirekten Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbarer quantitativer Verfahren. Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass die Untersuchung über mehr als zwei Titerstufen hinweg durchgeführt wird.

Ein wesentlicher formaler Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung, den untersuchten Parameter auf der Rechnung explizit anzugeben. Ohne diese spezifische Kennzeichnung ist die Liquidation formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.

GOÄ 3847 in der Praxis: Diagnostik der autoimmunen Gastritis

Die Bestimmung von Parietalzell-Antikörpern (PCA) ist ein zentraler Baustein in der Diagnostik der autoimmunen Gastritis (Typ-A-Gastritis). Diese chronisch-entzündliche Erkrankung führt zu einer Atrophie der Magenschleimhaut und in der Folge zu einem Mangel an Intrinsic-Factor. Dies wiederum beeinträchtigt die Vitamin-B12-Aufnahme im terminalen Ileum, was klinisch in einer perniziösen Anämie oder neurologischen Symptomen resultieren kann.

Typische Indikationen für die Veranlassung dieser Laborleistung sind unklare makrozytäre Anämien, chronischer Vitamin-B12-Mangel oder der Verdacht auf eine autoimmune Begleiterkrankung wie Hashimoto-Thyreoiditis. Da PCA bei bis zu 90 Prozent der Patienten mit Typ-A-Gastritis nachweisbar sind, besitzt der Test eine hohe diagnostische Sensitivität.

Abzugrenzen ist diese Untersuchung von der Bestimmung von Antikörpern gegen Intrinsic-Factor, die unter anderen Ziffern des Abschnitts M abgerechnet werden. Die Kombination beider Parameter erhöht jedoch die diagnostische Spezifität erheblich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3847

Fallbeispiel 1: Abklärung einer makrozytären Anämie

Ein Patient stellt sich mit Abgeschlagenheit und einer im Blutbild nachgewiesenen makrozytären, hyperchromen Anämie vor. Zum Ausschluss einer perniziösen Anämie veranlasst der Arzt die Bestimmung der Parietalzell-Antikörper im Serum. Die quantitative Bestimmung erfolgt mittels indirekter Immunfluoreszenz über mehrere Titerstufen.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3847 zum 1,15-fachen Satz (34,19 €). Auf der Rechnung wird der Parameter als "Parietalzell-Antikörper (PCA)" ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf autoimmune Gastritis bei Hashimoto-Thyreoiditis

Eine Patientin mit bekannter Hashimoto-Thyreoiditis klagt über rezidivierende epigastrische Beschwerden. Aufgrund der häufigen Assoziation von Autoimmunthyreoiditiden mit einer Typ-A-Gastritis wird eine Autoimmundiagnostik des Magens eingeleitet. Die Bestimmung der PCA verläuft positiv.

Neben den Schilddrüsenparametern wird die GOÄ-Ziffer 3847 für den quantitativen PCA-Nachweis liquidiert. Die Dokumentation enthält den konkreten Titerverlauf.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter atrophischer Gastritis

Bei einem Patienten mit gesicherter atrophischer Gastritis soll der immunologische Status überprüft werden. Es erfolgt eine erneute quantitative Titerbestimmung der Antikörper gegen Parietalzellen im Labor.

Auch im Rahmen der Verlaufskontrolle ist die GOÄ-Ziffer 3847 voll ansetzbar, sofern die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3847: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 3847 ist das Übersehen von Abrechnungsausschlüssen. Die Ziffer darf explizit nicht neben der GOÄ-Ziffer 3852 (Antikörper gegen Becherzellen) berechnet werden. Sollten beide Untersuchungen am selben Tag durchgeführt werden, muss eine der beiden Leistungen entfallen oder auf ein anderes Datum verlegt werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist.

Achtung: Die parallele Abrechnung der Ziffern 3847 und 3852 führt bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig zur Streichung einer der beiden Positionen.

Ein weiterer Angriffspunkt für Rechnungskürzungen ist die fehlende Angabe des untersuchten Parameters auf der Liquidation. Die bloße Nennung der Ziffernnummer ohne den Zusatz "Parietalzellen (PCA)" verstößt gegen die Rechnungslegungsvorschriften der GOÄ. Prüfstellen fordern in solchen Fällen häufig eine korrigierte Rechnung an.

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Dokumentation der GOÄ 3847: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Verdacht auf perniziöse Anämie) sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert sein. Bei der quantitativen Immunfluoreszenz ist die Angabe der exakten Titerstufen (z. B. 1:320) zwingend erforderlich.

Zusätzlich sollte das verwendete Testverfahren (z. B. IFT) in den Laborunterlagen hinterlegt sein. Dies erleichtert den Nachweis der erbrachten Leistung im Falle einer stichprobenartigen Überprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung oder private Kostenträger.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf autoimmune Gastritis bei Vit-B12-Mangel. Serum-Entnahme für PCA-Bestimmung. Ergebnis: Parietalzell-Antikörper positiv (Titer 1:640, Methode: IFT).

GOÄ 3847: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3847 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung kommen ein außergewöhnlicher methodischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum) infrage.

Die Begründung muss auf der Rechnung patientenbezogen und für den Laien verständlich formuliert sein. Pauschale Begründungen werden von den Erstattungsstellen meist nicht anerkannt.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 3847 häufig mit anderen labordiagnostischen Parametern kombiniert. Sinnvoll ist die gemeinsame Bestimmung mit der GOÄ-Ziffer 3844 (Antikörper gegen Intrinsic-Factor), um die diagnostische Sicherheit bei Verdacht auf perniziöse Anämie zu maximieren. Auch die Bestimmung von Gastrin (GOÄ-Ziffer 4024) oder Pepsinogen ist eine häufige und erlaubte Kombination.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von mehreren Antikörpertests darauf, dass keine gegenseitigen Ausschlüsse vorliegen. Die Kombination von PCA (3847) und Intrinsic-Factor-Antikörpern (3844) ist uneingeschränkt zulässig und medizinisch hochgradig sinnvoll.

Ziffer 3847 in der neuen GOÄ

An die Stelle der alten Ziffer 3847 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Parietalzellen (PCA)) treten in der neuen GOÄ 2 spezifische Leistungen (bisher beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €). Welche zutrifft, hängt von Analyt und Methode ab:

  • 11192 Gastrale H⁺/K⁺-ATPase (spezifischer Parietalzell-AK), IA Autoantikörpernachweis (23,33 €) – bei: Immunoassay (IA)
  • 11160 Parietalzellen (PCA), IFT quantitativ Abklärung atrophische Gastritis (32,08 €) (alle übrigen Fälle)

Die Bandbreite reicht von 23,33 € bis 32,08 € — die Dokumentation des Analyten entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3847

Die GOÄ-Ziffer 3847 wird beim Verdacht auf eine autoimmune Gastritis Typ A oder eine perniziöse Anämie abgerechnet. Sie dient dem quantitativen Nachweis von Antikörpern gegen Parietalzellen (PCA) mittels Immunfluoreszenz.
Die GOÄ-Ziffer 3847 darf nicht am selben Tag neben der Ziffer 3852 für den Nachweis von Antikörpern gegen Becherzellen berechnet werden. Andere immunologische Laboruntersuchungen sind unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen kombinierbar.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 3847 beträgt 34,19 Euro bei Anwendung des 1,15-fachen Steigerungssatzes für Laborleistungen. Der einfache Gebührensatz liegt bei 29,73 Euro.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation explizit genannt werden. Für die Ziffer 3847 ist daher die Angabe "Parietalzellen (PCA)" oder "Parietalzell-Antikörper" zwingend erforderlich.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist im Laborbereich nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher zeitlicher Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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