GOÄ 386: Pricktest ab dem 21. Test korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 386
Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)
Punktzahl 30  
Einfachsatz 1,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 2,3x
Höchstsatz 6,12 € 3,5x
Ausschlüsse
56

Der Pricktest gehört zum allergologischen Standard. Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 386 für den 21. bis 40. Test rechtssicher und vollständig abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 386

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 386 wie folgt:

Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall) - 30 Punkte

Diese Ziffer dient der Abrechnung von Hauttests zum Nachweis von Soforttyp-Allergien, sofern eine größere Anzahl an Allergenen getestet werden muss. Sie schließt sich direkt an die Abrechnung der ersten 20 Tests an, die über eine andere Ziffer abgebildet werden. Die Ziffer wird je Einzeltest berechnet, ist jedoch innerhalb eines Behandlungsfalls auf maximal 20 Anwendungen für den 21. bis 40. Test begrenzt.

GOÄ 386 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

In der allergologischen Praxis ist der Pricktest das Standardverfahren zur Identifikation von Inhalations-, Nahrungsmittel- oder Insektengiftallergien. Häufig reichen die ersten 20 Testungen nicht aus, um ein umfassendes Allergenspektrum abzubilden. In diesen Fällen kommt die GOÄ 386 für die weiteren Testungen zum Einsatz.

Wichtig für die Praxis ist, dass auch sogenannte Kontrollen oder Leerwerte wie Histamin als Positivkontrolle und Kochsalzlösung als Negativkontrolle als eigenständige Tests berechnungsfähig sind. Diese Kontrollen müssen zwingend durchgeführt werden, um die Validität des Testergebnisses sicherzustellen. Sie zählen somit voll in das Kontingent der abrechenbaren Einzeltests ein.

Tipp: Planen Sie die Testreihen systematisch. Da Kontrollen als eigene Tests zählen, erreichen Sie die Schwelle zur GOÄ 386 bei einem erweiterten Testprofil sehr schnell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 386

Fallbeispiel 1: Erweitertes Inhalationsallergen-Screening

Ein Patient stellt sich mit ganzjährigen rhinokonjunktivalen Beschwerden vor. Es wird ein Pricktest mit 22 Allergenen sowie einer Positiv- und einer Negativkontrolle durchgeführt. Die ersten 20 Testungen werden über die entsprechende Basisziffer abgerechnet. Die restlichen 4 Testungen werden korrekt nach GOÄ-Ziffer 386 liquidiert.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf multiple Nahrungsmittelallergien

Bei Verdacht auf Kreuzallergien führt der Arzt einen Prick-zu-Prick-Test mit verschiedenen nativen Nahrungsmitteln durch. Insgesamt werden inklusive Kontrollen 35 Testungen appliziert. Die Abrechnung erfolgt für die ersten 20 Tests über die Basisziffer, während die weiteren 15 Tests über die GOÄ 386 abgerechnet werden.

Fallbeispiel 3: Umfassendes Screening bei atopischer Dermatitis

Zur Abklärung von Triggerfaktoren bei Neurodermitis erfolgt ein großes Testprofil mit insgesamt 42 Testungen. Die Tests 1 bis 20 fallen unter die Basisziffer, die Tests 21 bis 40 werden 20-mal über die GOÄ-Ziffer 386 abgerechnet. Die verbleibenden zwei Tests müssen über die Anschlussziffer 387 liquidiert werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 386: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnung ist das separate Ansetzen von Sachkosten für die Testlösungen. Laut den Bestimmungen der GOÄ sind die Kosten der Testlösungen und Testmaterialien nicht gesondert berechnungsfähig, da sie mit der Gebühr abgegolten sind. Private Krankenversicherungen streichen diese Sachkosten daher regelmäßig zusammen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Ausschluss von Nebeneinanderberechnungen. Die GOÄ 386 darf nicht neben der Ziffer 56 abgerechnet werden. Da die Testung ohnehin eine kontinuierliche Beobachtung des Patienten erfordert, ist diese Überwachung bereits in der Ziffer 386 inkludiert.

Achtung: Das Verweilen beim Patienten während der Einwirkzeit ist mit der Gebühr für die Testung abgegolten. Eine zusätzliche Berechnung von Verweilgebühren ist unzulässig.

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Dokumentation der GOÄ 386: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Es muss genau ersichtlich sein, welche spezifischen Allergene und Kontrollen an welchen Hautstellen getestet wurden. Auch die Hautreaktionen müssen für jeden einzelnen Test dokumentiert werden.

Zudem sollte die exakte Anzahl der durchgeführten Tests explizit vermerkt werden, um die Aufteilung auf die verschiedenen GOÄ-Ziffern nachvollziehbar zu machen. Dies verhindert Rückfragen der privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen bezüglich einer vermeintlichen Überabrechnung.

Dokumentationsbeispiel: Pricktest am Unterarm links durchgeführt. Getestet: Allergene Nr. 1-22 plus Histamin (+) und NaCl (-). Gesamtzahl: 24 Tests. Ablesung nach 20 Minuten: Histamin 6mm Quaddel, NaCl 0mm, Birke 4mm, Gräser 5mm. Keine Allgemeinreaktion.

GOÄ 386: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 386 liegt beim 2,3-fachen Satz. Bei besonderen Erschwernissen, wie einer extrem unruhigen Hautsituation, ausgeprägtem Juckreiz oder der Durchführung bei Kleinkindern, kann die Ziffer bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Dies erfordert jedoch eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 386 wird typischerweise in Kombination mit der Basisziffer für die ersten 20 Pricktests angewendet. Zudem ist die Kombination mit beratenden Leistungen wie der GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie symptombezogenen Untersuchungen nach GOÄ 5 im selben Behandlungsfall üblich und zulässig, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 386 in der neuen GOÄ

An die Stelle der alten Ziffer 386 (Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)) treten in der neuen GOÄ 3 spezifische Leistungen (bisher beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Welche zutrifft, hängt von Analyt und Methode ab:

  • 1008 Pricktest (1. bis 20. Test je Behandlungsfall), je Test (6,03 €)
  • 1009 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1008 ab dem 21. Test, je Test (3,49 €)
  • 1010 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1008 ab dem 21. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je Test (4,64 €)

Die Bandbreite reicht von 3,49 € bis 6,03 € — die Dokumentation des Analyten entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 386

Über die GOÄ-Ziffer 386 dürfen maximal 20 Tests pro Behandlungsfall abgerechnet werden. Diese decken den Bereich vom 21. bis zum 40. Test ab. Weitere Tests müssen über die Ziffer 387 liquidiert werden.
Ja, die Testungen von Kontrollen oder Leerwerten wie Histamin und NaCl-Lösung sind voll berechnungsfähig. Sie zählen als eigenständige Tests im Rahmen des Gesamtkontingents.
Nein, die Kosten für die Testlösungen und Testmaterialien sind nicht gesondert berechnungsfähig. Diese Aufwendungen sind bereits mit den Gebühren für die Testung abgegolten.
Nein, das Verweilen beim Patienten während der Testung ist bereits in der Gebühr für die GOÄ 386 enthalten. Eine zusätzliche Verweilgebühr kann für diesen Zeitraum nicht berechnet werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Gründe sind eine schwierige Testdurchführung bei Kleinkindern oder extreme allergische Hautreaktionen, die eine intensive Überwachung erfordern.
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