GOÄ 3925: Nukleinsäurentrennung – Fehlerfrei abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3925
Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, Slot-Blot)
Punktzahl 600  
Einfachsatz 34,97 € 1,0x
Regelhöchstsatz 40,22 € 1,1x
Höchstsatz 45,46 € 1,3x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3925 für die Trennung von Nukleinsäurefragmenten birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie typische Fehler sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3925

Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, Slot-Blot)

Die Gebührenordnungsziffer 3925 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter dem Unterabschnitt 11 für Nukleinsäuren und ihre Metabolite angesiedelt. Diese Leistung beschreibt ein zweistufiges molekularbiologisches Verfahren zur Analyse von DNA oder RNA. Der Prozess kombiniert die physikalische Auftrennung von Fragmenten mit einer anschließenden Fixierung auf einer Spezialmembran.

Für die erfolgreiche Erbringung dieser Leistung müssen beide Teilschritte zwingend durchgeführt werden. Die elektrophoretische Trennung erfolgt meist in Agarose- oder Polyacrylamidgelen, gefolgt vom sogenannten Blotting-Verfahren. Erst durch diesen Transfer wird die Grundlage für nachfolgende Nachweisreaktionen geschaffen.

GOÄ 3925 in der Praxis: Methodische Voraussetzungen und Indikationen

In der medizinischen Diagnostik kommt die GOÄ 3925 vor allem bei komplexen genetischen Analysen oder dem Nachweis spezifischer Erregerstrukturen zum Einsatz. Typische Anwendungsbereiche sind der Southern-Blot für DNA-Fragmente sowie der Northern-Blot für RNA-Moleküle. Diese klassischen Methoden erlauben die präzise Bestimmung von Fragmentlängen und Sequenzbesonderheiten.

Die Indikation für diese aufwendigen Laborverfahren ist meist dann gegeben, wenn einfache PCR-Verfahren keine ausreichende diagnostische Tiefe bieten. Dies betrifft beispielsweise den Nachweis größerer struktureller Genomveränderungen oder spezifischer Transkripte. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Nukleinsäuren humanen Ursprungs sind oder im Rahmen humanmedizinischer Fragestellungen untersucht werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Abgrenzung zum Western-Blot gewahrt bleibt. Der Transfer von Proteinen fällt nicht unter die GOÄ 3925, sondern ist separat nach der GOÄ-Ziffer 3763 zu liquidieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3925

Fallbeispiel 1: Nachweis von Gen-Rearrangements mittels Southern-Blot

Bei einem Patienten besteht der Verdacht auf ein spezifisches klonales Immunglobulin-Gen-Rearrangement. Nach der DNA-Extraktion und dem Restriktionsverdau erfolgt die elektrophoretische Trennung der Fragmente und der anschließende Transfer auf eine Nylonmembran. Da sowohl die Elektrophorese als auch der Transfer stattgefunden haben, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3925 vollumfänglich berechtigt.

Fallbeispiel 2: Untersuchung der Genexpression mittels Northern-Blot

Zur Abklärung einer seltenen Stoffwechselerkrankung soll die Expression eines bestimmten Gens auf RNA-Ebene analysiert werden. Die isolierte RNA wird elektrophoretisch aufgetrennt und mittels Northern-Blot auf eine Membran übertragen. Dieser zweistufige Prozess erfüllt exakt die Kriterien der GOÄ 3925 und kann entsprechend angesetzt werden.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Abrechnung bei reinem Dot-Blot

In einem Labor wird eine DNA-Probe direkt auf eine Membran aufgetropft (Dot-Blot-Verfahren), um eine Hybridisierung ohne vorherige Elektrophorese durchzuführen. Da der essenzielle Schritt der elektrophoretischen Trennung fehlt, darf die GOÄ-Ziffer 3925 hier nicht abgerechnet werden. Stattdessen müssen alternative Ziffern für die reine Hybridisierung gewählt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3925: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die fehlerhafte Abrechnung von Dot-Blots. Obwohl die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ 3925 den Begriff "Dot-Blot" in Klammern nennt, ist dies methodisch irreführend. Ein echter Dot-Blot verzichtet per Definition auf die elektrophoretische Trennung und erfüllt somit nicht die Abrechnungsvoraussetzungen.

Ein weiterer typischer Fehler betrifft die direkte Detektion im Gel. Wird die DNA nach der Elektrophorese direkt im Gel angefärbt und fotografiert, fehlt der Transferschritt (Blotting). In solchen Fällen ist die GOÄ 3925 nicht berechnungsfähig; stattdessen ist die GOÄ-Ziffer 3764 (ggf. in analoger Anwendung) heranzuziehen.

Achtung: Die bloße Erwähnung von "Dot-Blot" in der Dokumentation führt bei einer Rechnungsprüfung fast immer zur Streichung der Ziffer 3925, wenn nicht gleichzeitig die Elektrophorese explizit nachgewiesen wird.

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Dokumentation der GOÄ 3925: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Laborakte müssen beide Teilschritte – die elektrophoretische Auftrennung und der anschließende Membrantransfer – detailliert festgehalten werden. Dazu gehören Angaben zum verwendeten Trägermedium (z. B. Agarosegel) und zur Zielmembran.

Zusätzlich sollten die Parameter des Transfers wie Transferzeit und Puffersysteme dokumentiert werden. Auch die nachfolgende Visualisierung, beispielsweise durch eine Hybridisierung, sollte im Befundbericht kurz erwähnt werden, um den medizinischen Nutzen des Verfahrens zu untermauern.

Dokumentationsbeispiel: Elektrophoretische Trennung der DNA-Fragmente im 1%igen Agarosegel bei 80V für 120 min. Anschließend kapillarer Transfer (Southern-Blot) auf eine Nylonmembran zur Vorbereitung der Hybridisierung nach Nr. 3924.

GOÄ 3925: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3925 kann bei besonderem Aufwand über den Regelsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden. Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch extrem degradierte Probenmaterialien oder komplexe Probenmatrizes begründet werden. Auch technische Schwierigkeiten beim Transfer, die zusätzliche Optimierungsschritte erfordern, rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 3925 mit vorbereitenden oder nachfolgenden Ziffern kombiniert. Typisch ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3921 für den vorhergehenden enzymatischen Spaltprozess (Restriktionsanalyse). Für die anschließende Detektion der übertragenen Fragmente wird in der Regel die GOÄ-Ziffer 3924 für die Hybridisierung hinzugenommen.

Ziffer 3925 in der neuen GOÄ

Die elektrophoretische Trennung und der Transfer von humanen Nukleinsäurefragmenten auf Trägermaterialien (z. B. Southern-Blotting) wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12153 — „Elektrophorese/Transfer ([Southern-]Blotting) von Nukleinsäurefragmenten, menschliches Genom" — mit einem Festpreis von 69,28 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 40,22 €). Ein reiner Dot-/Slot-Blot ohne vorangehende Elektrophorese fällt nicht unter diese Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3925

Nein, die GOÄ 3925 ist ausschließlich für humane Nukleinsäuren wie DNA oder RNA vorgesehen. Für den Transfer und die Trennung von Proteinen im Rahmen eines Western-Blots muss stattdessen die GOÄ-Ziffer 3763 abgerechnet werden. Eine Fehlzuordnung führt bei Prüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
Nein, ein reiner Dot-Blot ohne vorherige elektrophoretische Trennung berechtigt nicht zur Abrechnung der GOÄ 3925. Obwohl die Methode im Klammerzusatz der Ziffer genannt wird, ist die Elektrophorese eine zwingende Leistungsvoraussetzung. Ohne diesen Schritt müssen alternative Ziffern gewählt werden.
Wenn kein Transfer auf ein Trägermaterial stattfindet, kann die GOÄ 3925 nicht berechnet werden. In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 3764 für die reine Elektrophorese anzusetzen, gegebenenfalls in analoger Anwendung. Der anschließende Blotting-Schritt ist für die 3925 obligat.
Im Laborbereich der GOÄ gilt für die Ziffer 3925 ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz bei dem 1,3-fachen Satz liegt. Jede Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine nachvollziehbare schriftliche Begründung.
Ja, diese Kombination ist im klinischen Alltag üblich und gebührenrechtlich vollkommen zulässig. Die GOÄ 3925 deckt die elektrophoretische Trennung und den Transfer ab, während die anschließende Detektion über die GOÄ-Ziffer 3924 berechnet wird. Beide Schritte stellen eigenständige Leistungen dar.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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