GOÄ 4032.H4: Trijodthyronin (T3) korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4032.H4
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Trijodthyronin
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4032.H4

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Trijodthyronin

Die GOÄ-Ziffer 4032.H4 beschreibt die quantitative Bestimmung des Schilddrüsenhormons Trijodthyronin (T3) im Blutserum. Diese Analyse erfolgt über einen sogenannten Ligandenassay, ein hochspezifisches immunologisches Nachweisverfahren. Die Leistung umfasst alle vorbereitenden und begleitenden Schritte im Labor.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell durchgeführte Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist somit ausgeschlossen. Zudem schreibt die GOÄ vor, dass der konkret untersuchte Parameter auf der Rechnung angegeben werden muss.

GOÄ 4032.H4 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Trijodthyronin (T3) ist ein zentraler Baustein in der Schilddrüsendiagnostik. Häufig wird dieser Parameter angefordert, wenn der TSH-Wert auffällig ist oder der klinische Verdacht auf eine Funktionsstörung der Schilddrüse vorliegt. Insbesondere bei der Abklärung einer vermuteten Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion) liefert T3 entscheidende Hinweise.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Verlaufskontrolle unter einer thyreostatischen Therapie oder nach einer Radiojodtherapie. Auch bei der Abklärung einer sogenannten T3-Thyreotoxikose, bei der lediglich das freie oder gesamte T3 erhöht ist, während T4 im Normbereich liegt, ist diese Ziffer unverzichtbar. Die Indikation muss stets klar aus der Patientenakte hervorgehen.

Tipp: In der modernen Labordiagnostik wird häufig das freie Trijodthyronin (fT3) bevorzugt. Für das freie T3 ist jedoch die Ziffer 4024 zu prüfen, während die GOÄ 4032.H4 für das Gesamt-T3 herangezogen wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4032.H4

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Schilddrüsenüberfunktion

Eine Patientin stellt sich mit Gewichtsverlust, Tachykardie und innerer Unruhe vor. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung einer Hyperthyreose veranlasst die Praxis eine Laboruntersuchung. Neben dem TSH-Wert wird das Gesamt-T3 bestimmt.

Die Abrechnung des Gesamt-T3 erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4032.H4. Da es sich um eine Erstdiagnostik handelt, ist die Indikation medizinisch vollumfänglich begründet. Auf der Liquidation wird der Parameter als „Trijodthyronin (T3)“ ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Hyperthyreose

Ein Patient befindet sich seit sechs Monaten in thyreostatischer Behandlung wegen eines Morbus Basedow. Zur Überprüfung der medikamentösen Einstellung ist die regelmäßige Bestimmung der Schilddrüsenhormone erforderlich.

Im Rahmen der Laborkontrolle wird das Gesamt-T3 angefordert und analysiert. Die Praxis rechnet hierfür die GOÄ 4032.H4 ab. Die Dokumentation der bekannten Diagnose sichert die therapeutische Relevanz und rechtfertigt die wiederholte Erbringung dieser Laborleistung.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer T3-Thyreotoxikose

Bei einem Patienten mit klinischen Zeichen einer Überfunktion zeigt der TSH-Wert eine Suppression, während das freie T4 im Normbereich liegt. Zum Ausschluss einer isolierten T3-Thyreotoxikose wird das Gesamt-T3 im Serum bestimmt.

Die Bestimmung des Gesamt-T3 sichert die Diagnose und wird über die Ziffer 4032.H4 liquidiert. Die Kombination mit der Bestimmung von T4 (Ziffer 4030) ist in diesem klinischen Kontext medizinisch notwendig und stellt eine zulässige Kombination dar.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4032.H4: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4032.H4 ist die Verwechslung mit der Bestimmung des freien Trijodthyronins (fT3). Für das freie T3 ist die Ziffer 4024 korrekt, während die 4032.H4 dem Gesamt-Trijodthyronin vorbehalten ist. Eine fehlerhafte Zuordnung führt bei privaten Krankenversicherungen regelmäßig zu Beanstandungen.

Zudem monieren Prüfstellen häufig das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Parameter explizit genannt werden müssen. Die bloße Angabe der Ziffernnummer ohne den Zusatz „Trijodthyronin“ oder „T3“ ist nicht statthaft.

Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung zur Absicherung des Laborergebnisses darf nicht als zwei eigenständige Leistungen abgerechnet werden. Die GOÄ-Ziffer 4032.H4 enthält diese Eventualität bereits im Leistungstext.

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Dokumentation der GOÄ 4032.H4: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der konkrete Auftrag an das Labor sowie das erhaltene Testergebnis dokumentiert sein. Auch die therapeutischen Konsequenzen aus dem Laborwert sollten kurz vermerkt werden.

Bei der Nutzung von Praxisgemeinschafts- oder Laborgemeinschaften ist darauf zu achten, dass der Überweisungsauftrag und der Befundbericht deckungsgleich archiviert sind. Dies erleichtert den Nachweis der Leistungserbringung bei Rückfragen durch Kostenträger erheblich.

Dokumentation: Verdacht auf Hyperthyreose bei Tachykardie. Blutentnahme zur Bestimmung von TSH und Gesamt-T3 (GOÄ 4032.H4). Befund T3: 2,1 nmol/l (Normbereich). Weiteres Vorgehen: Verlaufskontrolle in 3 Monaten.

GOÄ 4032.H4: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ 4032.H4 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (16,76 Euro). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (18,94 Euro) ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können ein ungewöhnlich hoher technischer Aufwand bei schwierigen Serumverhältnissen oder komplexe Begleiterkrankungen des Patienten sein. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4032.H4 selten isoliert abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen weitere Schilddrüsenparameter wie das TSH (Ziffer 4025) oder Thyroxin (Ziffer 4030). Auch die Kombination mit einer sonographischen Untersuchung der Schilddrüse nach Ziffer 417 ist im Rahmen eines diagnostischen Komplexes üblich.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern, die denselben Parameter mit einer anderen Methode erfassen. Zudem sind die allgemeinen Höchstgrenzen für Laborleistungen bei der Zusammenstellung der Rechnung stets im Blick zu behalten.

Ziffer 4032.H4 in der neuen GOÄ

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Die Trijodthyronin-Bestimmung (Gesamt-T3) mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 12031 — „Trijodthyronin (T3)" — mit 8,25 € je Bestimmung (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Gesamt-T3 und freies T3 (fT3) werden in der neuen GOÄ als eigenständige Ziffern geführt; fT3 folgt der Ziffer 11999.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4032.H4

Die GOÄ-Ziffer 4032.H4 wird für die quantitative Bestimmung von Trijodthyronin (T3) mittels Ligandenassay im Labor berechnet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine Hyperthyreose oder die Verlaufskontrolle einer Schilddrüsenerkrankung. Die Bestimmung erfolgt meist ergänzend zum TSH-Wert.
Ja, die gemeinsame Abrechnung von T3 (GOÄ 4032.H4) und T4 (GOÄ 4030) ist bei medizinischer Notwendigkeit zulässig. Beide Parameter stellen eigenständige Schilddrüsenhormone dar, deren parallele Bestimmung zur differenzialdiagnostischen Abklärung erforderlich sein kann. Die medizinische Begründung sollte in den Behandlungsunterlagen dokumentiert werden.
Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt im Regelfall der einfache Gebührensatz von 14,57 Euro oder der Regelhöchstsatz mit dem Faktor 1,15 (16,76 Euro). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (18,94 Euro) ist nur mit einer besonderen, patientenbezogenen Begründung möglich. Höhere Faktoren als 1,3 sind für diese Laborziffer ausgeschlossen.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit genannt werden. Im Fall der GOÄ 4032.H4 ist daher die Bezeichnung „Trijodthyronin“ oder „T3“ anzugeben. Fehlt diese Angabe, entspricht die Rechnung nicht den formalen Vorgaben der GOÄ.
Die GOÄ-Ziffer 4032.H4 unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen). Sie kann nicht neben anderen Ziffern für denselben Parameter berechnet werden, und es sind die Höchstwertregelungen für Laborleistungen zu beachten. Zudem ist eine Doppelbestimmung desselben Parameters am selben Tag bereits mit der Gebühr abgegolten.
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