GOÄ 4068: VIP-Bestimmung rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4068
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Vasoaktives intestinales Polypeptid (VIP)
Punktzahl 750  
Einfachsatz 43,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 50,27 € 1,1x
Höchstsatz 56,83 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechznung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4068

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Vasoaktives intestinales Polypeptid (VIP)

Die GOÄ-Ziffer 4068 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Speziallabor-Untersuchungen (Abschnitt M III). Diese Ziffer deckt die quantitative Bestimmung des Vasoaktiven intestinalen Polypeptids (VIP) im Blut ab. Die Methode basiert in der Regel auf einem Ligandenassay, wie beispielsweise einem Radioimmunoassay (RIA) oder einem Enzyme-linked Immunosorbent Assay (ELISA).

Wichtig für die Abrechnung ist, dass die Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Zudem schreibt die GOÄ vor, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation namentlich genannt werden müssen.

GOÄ 4068 in der Praxis: Diagnostik neuroendokriner Tumoren

Die Bestimmung des Vasoaktiven intestinalen Polypeptids (VIP) ist ein unverzichtbares Werkzeug in der endokrinologischen Gastroenterologie. Die primäre klinische Indikation ist der Verdacht auf ein sogenanntes VIPom, auch bekannt als Verner-Morrison-Syndrom oder WDHA-Syndrom. Dieses seltene Krankheitsbild ist durch wässrige Diarrhöen, Hypokaliämie und Achlorhydrie gekennzeichnet.

In der Praxis wird die Untersuchung veranlasst, wenn Patienten unter chronischen, therapieresistenten Durchfällen leiden, für die keine infektiöse oder chronisch-entzündliche Ursache gefunden werden kann. Auch zur Verlaufskontrolle nach einer chirurgischen Resektion des Tumors oder während einer medikamentösen Therapie mit Somatostatin-Analoga ist die Bestimmung des VIP-Spiegels medizinisch notwendig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4068

Fallbeispiel 1: Verdacht auf VIPom bei chronischer Diarrhoe

Ein Patient stellt sich mit seit Wochen anhaltenden, extremen wässrigen Durchfällen und ausgeprägter Muskelschwäche vor. Die Laboruntersuchung zeigt eine schwere Hypokaliämie. Zum Ausschluss eines sekretorisch aktiven Tumors veranlasst der Arzt die Bestimmung von VIP im Blutplasma.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4068 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach), da keine erschwerenden Faktoren im Labor vorlagen. Der Parameter "VIP" wird auf der Rechnung explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach operativer Resektion

Bei einer Patientin wurde vor sechs Monaten ein hormonproduzierender Tumor der Bauchspeicheldrüse erfolgreich entfernt. Zur regelmäßigen Rezidivüberwachung wird eine erneute Bestimmung des Vasoaktiven intestinalen Polypeptids durchgeführt.

Die Abrechnung dieser Kontrolluntersuchung erfolgt ebenfalls über die Ziffer 4068. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich direkt aus der onkologischen Nachsorge.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei unklarem Durchfallsyndrom

Ein Patient leidet unter rezidivierenden Diarrhöen, wobei die Standarddiagnostik inklusive Koloskopie ohne Befund blieb. Zur weiteren Differenzialdiagnostik wird ein Screening auf neuroendokrine Marker, einschließlich VIP, durchgeführt.

Neben anderen Laborparametern wird die GOÄ-Ziffer 4068 abgerechnet. Die Dokumentation sichert die Erstattung durch die private Krankenversicherung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4068: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4068 ist das Versäumnis, den konkreten Untersuchungsparameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ verlangt hier eine eindeutige Bezeichnung, sodass der Begriff "VIP" oder "Vasoaktives intestinales Polypeptid" zwingend aufgeführt werden muss. Fehlt dieser Hinweis, ist die Rechnung formal fehlerhaft.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die unzulässige Abrechnung von Doppelbestimmungen als separate Leistungen. Da diese laut Leistungsbeschreibung explizit inkludiert sind, führt eine getrennte Berechnung regelmäßig zu Kürzungen. Auch die Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Labor) bezüglich der Höchstgrenzen je Behandlungstag muss beachtet werden.

Achtung: Die Angabe des konkreten Parameters (VIP) auf der Liquidation ist zwingend erforderlich. Fehlt dieser Zusatz, kann die Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe verweigert werden.

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Dokumentation der GOÄ 4068: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Erstattung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der konkrete Verdacht (z. B. WDHA-Syndrom) und die Symptomatik des Patienten detailliert festgehalten werden. Auch der Transport und die Vorbereitung der Probe sollten dokumentiert werden, da VIP ein sehr instabiles Peptid ist.

Der Laborbefund selbst, inklusive der verwendeten Referenzwerte und der ärztlichen Validierung, muss dauerhaft archiviert werden. Dies schützt die Praxis bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger oder im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Dokumentation: Indikation: V. a. VIPom bei persistierender wässriger Diarrhoe und Hypokaliämie. Blutentnahme erfolgt, Serum tiefgefroren ins Speziallabor versandt. Befund VIP: 250 pmol/l (Referenzbereich < 30 pmol/l). Ärztliche Validation durchgeführt.

GOÄ 4068: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4068 um eine Leistung des Speziallabors handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand, schwierige Probenbeschaffenheiten (z. B. stark lipämisches Serum) oder interferierende Substanzen, die eine zusätzliche Aufbereitung erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis der gastroenterologischen Onkologie wird die GOÄ 4068 selten isoliert eingesetzt. Häufig erfolgt die Kombination mit anderen Hormonbestimmungen wie Gastrin (GOÄ 4024) oder Somatostatin (GOÄ 4064). Auch die Bestimmung von Chromogranin A (GOÄ 4079) als allgemeiner Tumormarker für neuroendokrine Tumoren ist eine häufige und sinnvolle Kombination.

Tipp: Bei der Kombination mehrerer Hormonanalysen aus dem Speziallabor ist stets auf die Einhaltung der Höchstgrenzen und die medizinische Plausibilität der gemeinsamen Bestimmung zu achten.

Ziffer 4068 in der neuen GOÄ

Die VIP-Bestimmung (Vasoaktives intestinales Polypeptid) mittels Ligandenassay ist in der neuen GOÄ an eine spezifische Indikation geknüpft:

  • 12032 Vasoaktives intestinales Polypeptid (VIP) — Abklärung Verner-Morrison-Syndrom (43,14 €)

Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 50,28 €. Für VIP-Bestimmungen mit anderer Fragestellung sieht der Entwurf keinen Nachfolger vor. Die Dokumentation der Indikation ist entscheidend.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4068

Ja, die GOÄ-Ziffer 4068 kann vom Regelhöchstsatz (1,15-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) gesteigert werden. Hierfür ist jedoch eine medizinische Begründung auf der Rechnung erforderlich, wie beispielsweise ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand durch störende Begleitfaktoren im Serum.
Nein, die Doppelbestimmung ist laut dem offiziellen Leistungstext der GOÄ 4068 bereits in der Gebühr enthalten. Eine separate Abrechnung dieser Leistungskomponente ist daher nicht zulässig.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter, in diesem Fall das Vasoaktive intestinale Polypeptid (VIP), explizit angegeben werden. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann beanstandet werden.
Die Bestimmung ist vor allem bei Verdacht auf ein VIPom (Verner-Morrison-Syndrom) mit Symptomen wie profusen wässrigen Diarrhöen, Hypokaliämie und Achlorhydrie indiziert. Zudem dient sie der Verlaufskontrolle nach einer operativen Tumorentfernung.
Ja, die Bestimmung von VIP kann neben anderen gastrointestinalen Hormonen wie Gastrin (GOÄ 4024) oder Somatostatin (GOÄ 4064) abgerechnet werden, sofern dies differentialdiagnostisch begründet ist. Es gelten jedoch die allgemeinen Bestimmungen für Laboruntersuchungen des Abschnitts M.
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