Der ACTH-Infusionstest nach GOÄ-Ziffer 4090 wirft in der Abrechnungspraxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Fallstricke, Alternativen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4090
GOÄ-Ziffer 4090: ACTH-Infusionstest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol) - 500 Punkte.
Die Gebührenordnungsziffer 4090 beschreibt den sogenannten ACTH-Langtest im Rahmen der endokrinologischen Funktionsdiagnostik. Diese Leistung umfasst sowohl die eigentliche Infusion von ACTH als auch die labortechnische Bestimmung von zwei Cortisol-Werten im Serum oder Plasma. Durch den zeitlichen Abstand zwischen den Messungen wird die Reaktion der Nebennierenrinde über einen längeren Zeitraum beurteilt.
Im Gegensatz zum Kurztest erfordert diese Methode einen deutlich höheren zeitlichen und logistischen Aufwand in der Praxis. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 15 (Funktionsteste) der GOÄ angesiedelt. Vorbemerkungen dieses Abschnitts definieren die formalen Rahmenbedingungen für die Abrechnung solcher komplexen Funktionstests.
GOÄ 4090 in der Praxis: Stellenwert und moderne Alternativen
In der modernen Medizin hat der klassische ACTH-Langtest stark an Bedeutung verloren und gilt heute in vielen Leitlinien als nahezu obsolet. Historisch diente das Verfahren zur sicheren Unterscheidung zwischen einer primären und sekundären Nebennierenrindeninsuffizienz (NNR-Insuffizienz). Der Test wurde meist dann angeschlossen, wenn der vorausgegangene ACTH-Kurztest ein pathologisches Ergebnis lieferte.
Die diagnostische Aussagekraft ist jedoch durch eine vergleichsweise hohe Rate an falsch-positiven und falsch-negativen Befunden beeinträchtigt. Heutzutage lässt sich die Differenzierung deutlich eleganter und präziser durchführen. Hierzu wird nach einem auffälligen Kurztest die basale ACTH-Konzentration im Plasma direkt bestimmt, was über die GOÄ-Ziffer 4049 abgerechnet wird.
Liegt bei einem pathologischen Kurztest eine hohe ACTH-Konzentration vor, deutet dies auf eine primäre NNR-Insuffizienz hin. Eine niedrige ACTH-Konzentration spricht hingegen für eine sekundäre, also hypophysär oder hypothalamisch bedingte Störung. Dennoch kann die Ziffer 4090 in speziellen endokrinologischen Fragestellungen oder bei historischen Verlaufskontrollen weiterhin begründet zum Einsatz kommen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4090
Fallbeispiel 1: Abklärung bei Verdacht auf sekundäre NNR-Insuffizienz
Ein Patient stellt sich mit Verdacht auf eine sekundäre Nebennierenrindeninsuffizienz vor. Zur weiteren Differenzierung wird ein achtstündiger ACTH-Infusionstest durchgeführt. Es erfolgen Blutentnahmen vor Beginn der Infusion sowie nach acht Stunden zur Bestimmung des basalen und des stimulierten Cortisol-Werts.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4090 zum Regelsatz (1,15-fach). Da genau zwei Cortisol-Bestimmungen durchgeführt wurden, ist die Leistung vollständig mit dieser Ziffer abgegolten.
Fallbeispiel 2: Erweiterte Diagnostik nach pathologischem Kurztest
Nach einem auffälligen ACTH-Kurztest soll die Stimulierbarkeit der Nebennierenrinde über einen längeren Zeitraum geprüft werden. Der Arzt führt den ACTH-Langtest über mehrere Stunden durch. Die Bestimmung der zwei Cortisol-Werte erfolgt vereinbarungsgemäß zu Beginn und am Ende der Infusion.
Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4090. Die medizinische Notwendigkeit des Langtests nach pathologischem Kurztest wird in der Patientenakte dokumentiert, um eventuellen Rückfragen der privaten Krankenversicherung vorzubeugen.
Fallbeispiel 3: Durchführung mit engmaschigem Monitoring
Bei einem Patienten wird der ACTH-Langtest mit einer engmaschigen Überwachung durchgeführt. Neben dem Basalwert und dem Endwert nach acht Stunden werden zusätzliche Cortisol-Bestimmungen nach vier und sechs Stunden veranlasst. Dies dient der präzisen Beurteilung des kinetischen Verlaufs.
In diesem Fall deckt die GOÄ-Ziffer 4090 nur die ersten zwei Bestimmungen ab. Die zwei zusätzlichen Cortisol-Analysen müssen als selbstständige Einzelleistungen über die GOÄ-Ziffer 4020 berechnet werden, sofern die medizinische Notwendigkeit hierfür gesondert begründet wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4090: Was Prüfer beanstanden
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 4090 umfasst definitionsgemäß exakt zwei Cortisol-Bestimmungen. Die Abrechnung von mehr als zwei Werten unter dieser Ziffer ist unzulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Nebeneinanderberechnung des ACTH-Kurztests (GOÄ 4091) und des Langtests (GOÄ 4090) am selben Behandlungstag. Diese beiden Funktionstests schließen sich für dieselbe Fragestellung in der Regel aus. Prüfstellen fordern hierzu meist eine detaillierte medizinische Begründung an.
Zudem beanstanden Beihilfestellen und private Kassen zunehmend die Durchführung des Langtests an sich, da dieser in der modernen Fachliteratur als medizinisch obsolet eingestuft wird. Ärzte sollten daher bei der Anwendung dieser Ziffer stets darlegen können, warum modernere Verfahren wie die Plasmabestimmung von ACTH im konkreten Fall nicht zielführend waren.
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Dokumentation der GOÄ 4090: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen der genaue Ablauf des Infusionstests, die Dosierung des verwendeten ACTH-Präparats sowie die exakten Uhrzeiten der Blutentnahmen festgehalten werden. Auch die Indikation für den Langtest muss klar aus den Aufzeichnungen hervorgehen.
Dokumentationsbeispiel: Durchführung des ACTH-Langtests (GOÄ 4090) bei V. a. sekundäre NNR-Insuffizienz nach pathologischem Kurztest. Infusion von 500 µg synthetischem ACTH in 500 ml NaCl über 8 Stunden (Start: 08:00 Uhr, Ende: 16:00 Uhr). Blutentnahmen für Cortisol-Bestimmung um 08:00 Uhr (Basalwert: 4,2 µg/dl) und um 16:00 Uhr (Endwert: 18,5 µg/dl). Keine Komplikationen.
Zusätzlich sollten eventuelle Besonderheiten während der achtstündigen Überwachung dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein erhöhter Überwachungsaufwand vorlag, der später eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen soll.
Tipp: Archivieren Sie die Laborbefunde der beiden Cortisol-Messungen stets zusammen mit dem Infusionsprotokoll. So können Sie bei einer Prüfung der Abrechnung sofort den Nachweis erbringen, dass es sich um einen zusammenhängenden Funktionstest handelte.
GOÄ 4090: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4090 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich der Steigerungssätze. Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen liegt bei dem 1,15-fachen Satz. Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig.
Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können beispielsweise ein extrem schwieriger venöser Zugang beim Patienten oder ein außergewöhnlich hoher Überwachungsaufwand während der achtstündigen Infusionsphase sein. Diese Erschwernisse müssen auf der Rechnung für den Patienten verständlich und individuell begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die für den Test benötigte Infusion von ACTH ist in der Regel bereits mit der Gebühr für den Funktionstest abgegolten. Eine separate Berechnung von Infusionsziffern (wie GOÄ 271 oder 272) am selben Tag ist daher meist nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um eine völlig eigenständige therapeutische Maßnahme.
Zulässig ist hingegen die Abrechnung von Beratungen (GOÄ 1 oder 3) sowie symptombezogenen Untersuchungen (GOÄ 5) im Vorfeld oder Nachgang des Tests. Werden im Verlauf des Tests weitere Laborparameter benötigt, können diese – sofern sie nicht Teil des Funktionstests sind – als selbstständige Laborleistungen (z. B. Elektrolyte oder Glucose) zusätzlich in Ansatz gebracht werden.
Ziffer 4090 in der neuen GOÄ
Ziffer 4090 (ACTH-Infusionstest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)) hat im Entwurf keinen eigenen Nachfolger; die Leistung wird jedoch von Nummer 3804 miterfasst: „Durchführung eines endokrinologischen Funktionstests, z.B. Arginin-Belastungstest, ACTH-Stimulationstest, Kochsalz-Belastungstest, Corticotropin-Releasing-Hormon-Test, einschließlich -Beratung und Aufklärung -Blutentnahmen, ggf. einschließlich -Legen eines venösen Zuganges -Injektionen -Infusion - kardiorespiratorischer und Vigilanz-Überwachung, Dauer mindestens 30 Minuten“ — fester Satz 76,97 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 33,51 €). Die Leistung nach Nummer 3804 ist neben Beratungs-, Gesprächs- oder Untersuchungsleistungen des Kapitels B sowie Leistungen der Abschnitte C I bis C IV nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 3804 ist bis zu viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4090
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